eingestellt am 15. Jan 2016
Hallo Gemeinde,
ich habe die hier angebotene Xing Mitgleidschaft für 3 kostenlose Monate abgeschlossen. Diese sollte am 13.01.2016 enden. Am 05.01.2016 habe ich auf die 2 Monate kostenlos geklickt, unwissend darüber dass die beiden Gratismonate an die kostenpflichtigen Monate angehängt werden sollen.
Gestern wurden mir 30-€ von Xing abgebucht. Ich sofort einen Widerruf ausgefüllt, dachte 14 Tage Widerrufsrecht habe ich ab 05.01.2016 also dem Abschluss der kostenpflichtigen Mitgliedschaft.
Jetzt verweigern die mir das Rücktrittsrecht mit der Begründung mein Vertrag habe ja schon im Oktober 2015 begonnen.
Was ist das denn bitte für eine Vorgehensweise???
ich habe die hier angebotene Xing Mitgleidschaft für 3 kostenlose Monate abgeschlossen. Diese sollte am 13.01.2016 enden. Am 05.01.2016 habe ich auf die 2 Monate kostenlos geklickt, unwissend darüber dass die beiden Gratismonate an die kostenpflichtigen Monate angehängt werden sollen.
Gestern wurden mir 30-€ von Xing abgebucht. Ich sofort einen Widerruf ausgefüllt, dachte 14 Tage Widerrufsrecht habe ich ab 05.01.2016 also dem Abschluss der kostenpflichtigen Mitgliedschaft.
Jetzt verweigern die mir das Rücktrittsrecht mit der Begründung mein Vertrag habe ja schon im Oktober 2015 begonnen.
Was ist das denn bitte für eine Vorgehensweise???
Zusätzliche Info
Diskussionen Neueste
10 Kommentare
sortiert nachDaher sicherheitshalber nie solche "Rückgewinungsangebote" wahrnehmen. Ist in deinem Fall zwar zu spät, möchtest du nicht rechtlich dagegen vorgehen, aber betrachte es als Lehrgeld.
Aha, nach email Verkehr und dem Nachweis der Kündigung meinerseits durch Zusendung der email vom 09.11.2015 haben Sie meinem Widerspruch nun stattgegeben und wollen mir den Betrag zurückerstatten.
Ein Glück habe ich die Kündigungsbestätigung von damals noch im email-Postfach aufgehoben.
Damit hast du dirs auch schon beantwortet. Durch die gratis Monate ist deine Kündigung unwirksam geworden, auch wenn mans nicht hören will und Xing es vielleicht so sogar drauf anlegt, sind sie nun im Recht, du hättest vorher besser lesen müssen. Lehrgeld
Ich kenne das anders:
Wenn ich bspw. einen Internetvertrag habe und diesen rechtzeitig kündige, die mir dann aber ein gutes Rückholangebot am Telefon unterbreiten, wird das doch auch gewertet als Neuvertrag und sie schicken immer eine Belehrung mit 14-tägigem Rücktrittsrecht zu!?
Wäre die Mitgliedschaft automatisch beendet worden ohne das eine Kündigung notwendig ist?
... ein ganz schlechter Laden
Nein, man musste online kündigen. Dies habe ich aber sogar am 09.11.2015 getan. Mein Abo lief also regulär bis 13.01.2016 und wurde von mir am 05.01.2016 aufgrund des Lockangebotes von 2 Gratismonaten verlängert bzw. neu abgeschlossen.
Meines Erachtens kann es sich nur um einen Neuabschluss handeln, da erstens:
1.) die kostenlose Probemitgliedschaft in eine kostenpflichtige umgewandelt werden sollte und somit bereits aus diesem Grund der 05.01. bzw. 13.01.16 als Datum des Vertragsabschlusses gelten sollte.
2.) meine Mitgliedschaft von mir ordentlich am 09.11.2015 gekündigt worden ist.
Übrigens geht das mit dem Fortsetzen der Mitgliedschaft ratz-fatz. Ein klick auf "jetzt 2 Gratismonate sichern" und schon ist die Mitgliedschaft verlängert, ohne einen Zwischenschritt bei dem man bestätigen müsste oder ähnliches.
So sieht´s aus. Habe das Rückgewinnungsangebot meiner Freundin beim Handy auch schon mal innerhalb von 14 Tagen gekündigt. Muss hier eigentlich dasselbe sein
30€ für ein Jahr xing sind nicht sooo teuer und lohnen sich imho locker wenn man damit Projekte/Kunden gewinnen kann.
Ich habe im Juni 20€ für ein ganzes Jahr bezahlt und den Vertrag wieder gekündigt bis ein gutes Angebot kommt..
Die 30 Euro wären für 3 Monate bis 14.04. gewesen. In meinem Berufsfeld lohnt xing leider kaum. Aber konnte ja zum Glück nun geklärt werden.