Gepostet 3 Juni 2013

Otto: Rückbelastungen durch Widerruf Bewertungen - wer noch?

wem ist das noch passiert? Kenne schon ein paar Fälle.
Im Kundenkonto steht eine undefinierte Buchung: "Rückbuchung…Vergütung Warengutschein wird belastet“
Hat man den Betrag schon mit Bestellung verwendet, kommt eine Rechnung (trotz Überweisung des korrekten Betrages nach Lieferung). Da es sich um Sparguthaben handelte, ist weder in mitgeschickter Rechnung noch in Bestellbestätigung belegbar, wie hoch das eingesetzte Sparguthaben war.
Auf Reklamation kommt "Sie haben auf www.otto.de[http://www.otto.de] mehrere Bewertungen abgegeben. Herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Leider kann ich zu keinem der Artikel die passende Rechnung finden. Darum kann ich Ihre Bewertungen nicht veröffentlichen.
Eine Bewertung muss immer mit der Kundennummer erfolgen, mit der der Artikel auch gekauft wurde. Bewertungen, die wir nicht veröffentlichen, werden auch nicht vergütet. Darum wurde Ihnen das eingelöste Sparguthaben am xx.03.2013 wieder im Kundenkonto belastet.
Dabei ist jedoch ein kleiner Fehler passiert und es wurden 12 Euro statt 10 Euro belastet. Diesen Fehler habe ich nun wieder behoben, indem ich Ihnen 2,00 Euro als Guthaben in Ihr Kundenkonto gebucht habe. Ihr Konto weist nun also noch einen offenen Kontostand von 10,58 Euro auf."

Dazu meine Fragen
- wem geht es auch so?
- wie ist die rechtliche Situation für Otto? Schließlich wurde der Artikel unter bestimmten Bedingungen bestellt, geliefert und bezahlt - die Otto im Nachhinein ändert. Es war auch keine Bestellung für ein paar Cents; die Zuzahlung betrug mehr als 5 Euro. Da der Artikel (Wochen später) verschenkt wurde, ist auch keine Rückabwicklung mehr möglich.
- wo steht denn, dass man nur Artikel bewerten darf, die man selbst mit dem gleichen Nutzerkonto direkt bei Otto erworben hat? Stand das schon am Jahresanfang da?
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Diskussionen

28 Kommentare

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  1. DealOrDie's Profilbild

    Finde ich gut, dass Otto gegen diese Bewertungstricksereien vorgeht; Bewerten, ohne zu besitzen: das ist ja mindestens manipulativ, wenn nicht Betrug!
    Da würde ich an deiner Stelle nicht nach der rechtlichen Situation fragen! Otto hat dir nur ein erschlichenes Guthaben gestrichen... oO

  2. Tschibo's Profilbild
    DealOrDie

    Bewerten, ohne zu besitzen: das ist ja mindestens manipulativ, wenn … Bewerten, ohne zu besitzen: das ist ja mindestens manipulativ, wenn nicht Betrug!



    Hä? Wo schreibt Tobor denn, dass er die bewerteten Artikel gar nicht besitzt? Er kann sie ja auch in einem anderen Shop gekauft haben. Oder kaufst du selbst alles, was du so im Leben brauchst, bei Otto?
  3. beneschuetz's Profilbild
    DealOrDie

    Finde ich gut, dass Otto gegen diese Bewertungstricksereien vorgeht; … Finde ich gut, dass Otto gegen diese Bewertungstricksereien vorgeht; Bewerten, ohne zu besitzen: das ist ja mindestens manipulativ, wenn nicht Betrug!



    lol...hast du jemals daran gedacht, wieviel Otto daran verdient hat? Wenn ein Artikel 50 x 5 Sterne kriegt und sehr gute Texte (obwohl es nur 30% der Leute gekauft haben), dann ist der ANreiz groß, es zu kaufen, weil es eben positive Bewertungen gibt.

    Ohne die gefakten Bewertungen hätten weit weniger Leute die Artikel gekauft!
  4. l33t's Profilbild

    Mal abgesehen davon, dass ich persönlich nicht viel davon halte, sich hier rechtlichen Rat zu holen, wird der springende Punkt am Ende doch das sein: was zu damaligen Zeitpunkt stand in den Bedingungen des Programms? Wenn dort stand, dass man die Artikel bei Otto gekauft haben musste, ist es eindeutig. Stand das dort nicht und durfte man nicht davon ausgehen, dass Otto Bewertung und Bestellung bei ihnen verknüpft, ist es zwar verständlich, dass die sich nicht ausbeuten lassen wollen, aber letztendlich deren Fehler.

  5. SchnappZu's Profilbild
    beneschuetz

    Ohne die gefakten Bewertungen hätten weit weniger Leute die Artikel … Ohne die gefakten Bewertungen hätten weit weniger Leute die Artikel gekauft!



    Anscheinend sieht es Otto selbst aber anders... oO *LOL*
  6. GelöschterUser21451's Profilbild
    beneschuetz

    lol...hast du jemals daran gedacht, wieviel Otto daran verdient hat? Wenn … lol...hast du jemals daran gedacht, wieviel Otto daran verdient hat? Wenn ein Artikel 50 x 5 Sterne kriegt und sehr gute Texte (obwohl es nur 30% der Leute gekauft haben), dann ist der ANreiz groß, es zu kaufen, weil es eben positive Bewertungen gibt.Ohne die gefakten Bewertungen hätten weit weniger Leute die Artikel gekauft!



    hast du mal weiter gedacht? Viele Fake Bewertungen werden einfach für irgendwelche Artikel gemacht, die man nicht besitzt und über deren Qualität man nichts weiß. Trotzdem werden sie in die Himmel gelobt. Ein anderer Kunde bestellt jetzt den Artikel, weil er ja ach so toll zu sein scheint. Daheim stellt er aber fest, dass der Artikel schrott ist und die Qualität nicht den Bewertungen entspricht. In der Folge schickt der Kunde den Artikel zurück und beschwert sich vielleicht noch bei Otto über die schlechte Qualität. Otto hat jetzt einen unzufriedenen Kunden und dazu noch die Retourenkosten.
    Otto macht hier also Verlust und nicht Gewinn. Daher ist es nur logisch, dass Otto versucht, die Bewertungen zu selektieren
  7. Tschibo's Profilbild

    @Tobor
    Dir sollte nur klar sein, was inzwischen alles zum Otto Konzern gehört (siehe Wikipedia) und womit die ihre Kohle verdienen. Nicht dass du dich irgendwann wunderst, wenn du evtl. bei anderen Shops nicht mehr auf Rechnung bestellen kannst.
    wiwo.de/unt…tml

  8. Pegasus's Profilbild

    mal ehrlich,
    otto macht sein geschäft mit einer shopsoftware die sie nicht im griff haben.es wäre ein leichtes nur für gekaufte artikel bewertungen zuzulassen und guthaben zu vergeben.aber nein der kunde bekommt hier wieder den schwarzen peter zugeschoben und wie bei einer trägen behörde können noch wochen später nachforderungen kommen nachdem die rücksendefrist abgelaufen ist. ich würde auf das verrechnete sparguthaben bestehen.

  9. GelöschterUser50440's Profilbild

    Bei mir is alles noch normal, hab jetzt nochmal ALLES gesichert. Das Guthaben wird doch ERST geprüft und dann freigegeben.

    Ich hab ausschließlich Sachen bewertet, die ich nicht da gekauft hab sondern allesamt bei MSW. Ich kann ja erst kaufen, wenn ich das Guthaben hab.

  10. DealOrDie's Profilbild
    Tschibo

    Er kann sie ja auch in einem anderen Shop gekauft haben.


    Klar doch, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil... oO

  11. Tschibo's Profilbild
    Tschibo

    Er kann sie ja auch in einem anderen Shop gekauft haben.



    So extrem brauchst du deine Meinung nun auch gleich wieder nicht ändern. X)

    Die Frage war ja lediglich, wem es ähnlich geht und ob Otto irgendwo festgelegt hat, dass man nur Artikel bewerten darf, die man übers gleiche Kundenkonto gekauft hat.
    Wenn sie darauf wirklich Wert legen würden, könnten sie das technisch sicher so einstellen, dass man nur das bewerten kann, was man über diesen Account gekauft hat.
  12. dealfreak1's Profilbild
    l33t

    Mal abgesehen davon, dass ich persönlich nicht viel davon halte, sich … Mal abgesehen davon, dass ich persönlich nicht viel davon halte, sich hier rechtlichen Rat zu holen, wird der springende Punkt am Ende doch das sein: was zu damaligen Zeitpunkt stand in den Bedingungen des Programms? Wenn dort stand, dass man die Artikel bei Otto gekauft haben musste, ist es eindeutig. Stand das dort nicht und durfte man nicht davon ausgehen, dass Otto Bewertung und Bestellung bei ihnen verknüpft, ist es zwar verständlich, dass die sich nicht ausbeuten lassen wollen, aber letztendlich deren Fehler.


    Das ist eben die große Frage und wahrscheinlich unmöglich zu beweisen.

    Mir wurde bisher nichts abgezogen. Ich habe allerdings auch größtenteils Produkte bewertet, die ich bei Otto bestellt hatte.
  13. Tschibo's Profilbild
    beneschuetz

    Ohne die gefakten Bewertungen hätten weit weniger Leute die Artikel … Ohne die gefakten Bewertungen hätten weit weniger Leute die Artikel gekauft!



    Nee, Otto will nur nix vom Gewinn abgeben. X)
  14. xmetal's Profilbild
    DealOrDie

    Finde ich gut, dass Otto gegen diese Bewertungstricksereien vorgeht; … Finde ich gut, dass Otto gegen diese Bewertungstricksereien vorgeht; Bewerten, ohne zu besitzen: das ist ja mindestens manipulativ, wenn nicht Betrug!


    Zusammenhang?
  15. satosato's Profilbild
    Bo84

    Otto macht hier also Verlust und nicht Gewinn. Daher ist es nur logisch, … Otto macht hier also Verlust und nicht Gewinn. Daher ist es nur logisch, dass Otto versucht, die Bewertungen zu selektieren



    Eine reine Vermutung, die nicht stimmen wird.
  16. tobor's Profilbild
    Autor*in

    Wenn sie darauf wirklich Wert legen würden, könnten sie das technisch s … Wenn sie darauf wirklich Wert legen würden, könnten sie das technisch sicher so einstellen, dass man nur das bewerten kann, was man über diesen Account gekauft hat.


    Da die Bewertungen idR ja nicht sofort veröffentlicht werden, sondern zuvor geprüft werden - und auch die Gutschrift für die Bewertungen erst nach einer Woche erfolgt, gehe ich davon aus, dass Otto diese eben auch "geprüft" hat. Auf einige Bewertungen kam auch eine Benachrichtigung, dass die Kritik an die entsprechende Abteilung weitergeleitet wird.
    Ja, es waren keine Fake-Bewertungen sondern individuelle, auf den Artikel bezogene - von Artikeln, die ich kenne/hatte oder noch besitze.
  17. hacky's Profilbild

    Ich sage nur Quelle, Neckermann, Otto. Alle in einen Sack und ...

  18. franzmann's Profilbild

    Man müsste die Bedingungen der Aktion damals wissen. Nur durch diese kann man sagen, ob die Forderung berechtigt oder nicht ist.

  19. caba1's Profilbild

    Ohne alles durchzulesen: man kann doch auch was bewerten, was einem nicht gefällt und man daher zurücksendet, das habe ich auch schonmal getan...

  20. tobor's Profilbild
    Autor*in
    Tschibo

    @ToborDir sollte nur klar sein, was inzwischen alles zum Otto Konzern … @ToborDir sollte nur klar sein, was inzwischen alles zum Otto Konzern gehört (siehe Wikipedia) und womit die ihre Kohle verdienen. Nicht dass du dich irgendwann wunderst, wenn du evtl. bei anderen Shops nicht mehr auf Rechnung bestellen kannst.http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/otto-group-inkasso-find-ich-gut/8213944.html


    solange man bei Ebay, amazon und Co kaufen kann
    außerdem betrifft es ja gar nicht meinen Account, sondern den einer anderen Person (zur Zeit ohne Einkommen)
  21. GelöschterUser50440's Profilbild

    Sind denn die Bewertungen, die du geschrieben hast nicht mehr drin?

    Ich hab von allem Screenshots gemacht, damit die mir da nicht ans Bein pinkeln können, weil mir schonmal aufgefallen ist, dass das alles sehr wenig durchsichtig ist und auf der Rechnung auch nix aufgeführt ist.

  22. quellcode's Profilbild

    Na da bin ich ja mal gespannt. Ich habe mehrere Artikel schon bei Otto bewertet, die ich woanders gekauft hatte. Der Kauf bei Otto war auch nie eine Voraussetzung fürs Bewerten.

  23. GelöschterUser50440's Profilbild

    Ne, das scheint auch neu zu sein.

    Otto hat zwar die 14 tägige Billigungsfrist, aber der Kaufvertrag besteht ja dennoch so wie er geschlossen wurde.

    Otto schreibt zudem "Es wird Ihnen 7 Tage nach Veröffentlichung Ihrer Bewertung gutgeschrieben". D. h. zu dem Zeitpunkt, an dem man es einsetzen kann, ist es bereits veröffentlich und veröffentlicht wird es nach Prüfung. D. h. zum Zeitpunkt des Kaufs, muss der Käufer davon ausgehen können, dass das Sparguthaben geprüft, freigegeben und ihm sicher ist und abgezogen wird. Dass man nur Sachen bewerten kann, die man bei Otto gekauft hat, sehe ich nirgends als Bedingung. Es wurde zudem zum Kaufzeitpunkt festgelegt, dass ein Teil der Zahlungen über diesen Gutschein erfolgt.

    Also ich sehe da eigentlich (aber Otto ist ja dreist) keine großen Probleme außer Mahnungen und Kontosperrung, wenn man den Teil nicht bezahlt und nen Screenshot von der Bestellung gemacht hat als Nachweis. Ohne Nachweis und Zeugen würd ichs jetzt nicht drauf ankommen lassen.

    Aber man erfährt das ja innerhalb der 28 Tage, nehm ich an, sodass du noch retournieren kannst. Wie das ist, wenn man jetzt in dem Fall das Produkt schon benutzt hat, in der Annahme, dass das Sparguthaben sicher ist, weiß ich nicht. Ich denke das sollte keine Probleme geben, da Otto das ja selbstverschuldet hat, dass der Kunde nicht billig oder widerruft.

  24. tobor's Profilbild
    Autor*in

    @Mayam
    Bestellung war am Monatsanfang; Rückbuchung zeitgleich mit Zahlungseingang 9 Tage später (aber nur im Kundenkonto ersichtlich); Mahnschreiben (und damit erste Info) über einen Monat später. Als nix mit 28 Tagen. Kurz vorher wurde der erworbene Artikel verschenkt.
    Das Problem ist halt auch, dass das Sparguthaben weder in Bestellbestätigung noch Rechnung, sondern nur im Kundenkonto angezeigt wird. Da hat man zwar Screenshots - aber erstgenannte mit gleich dem reduzierten Betrag wären schon besser.

  25. GelöschterUser50440's Profilbild

    Ich würd da erstmal anrufen und fragen, wie das ist mit dem Sparguthaben, also allgemein, dir bestätigen lassen, dass das erst geprüft wird und dann veröffentlicht. Und danach fragst du wie das dann bei dir schieflaufen konnte. Vielleicht findet ihr ja eine Lösung, ich hab den Ottosupport aber echt kacke in Erinnerung.


    Gibts sonst noch von jemandem was Neues?

  26. tobor's Profilbild
    Autor*in

    Account steht nach wie vor im Minus Mahnungen kommen aber auch nicht.
    Auf die Reklamation vom Mai kam keine Antwort.

  27. tobor's Profilbild
    Autor*in

    gelöst
    nach einem Anruf durch Otto bei der Accountinhaberin wurde der Negativsaldo ausgebucht. " Kontoentlastender Ausgleich
    Sonstiger Grund, Beleg-Nr. 5 "
    hat aber fast 1 Jahr gedauert - und auf eigene Schreiben kam keine Reaktion.

  28. GelöschterUser353503's Profilbild

    Das Otto-Team kontaktiert man am besten über Facebook, falls man da angemeldet ist. Einfach die Otto-Seite liken und schon kann man eine persönliche Nachricht schicken, die meiner Erfahrung nach umgehend von dem stets netten Team beantwortet wird. Im Gegensatz zur Kontaktaufnahme per Online-Formular auf der Otto Homepage oder einem kostenpflichtigen Anruf, die Mitarbeiter dort sind oft unhöflich und nicht kulant.

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