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Langzeitverträge: Verkürzung von Laufzeiten und Kündigungsfristen ab 1.3.2022

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Source: Andrea Piacquadio / Pexels.

Rechtzeitige Kündigung des Handyvertrages oder Zeitschriftenabos verpasst? Bei Langzeitverträgen hat der Gesetzgeber die maximale Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist verkürzt, sodass Du Dich nun deutlich einfacher und schneller wieder von diesen Verträgen lösen kannst.

Langzeitverträge: Das galt bislang

Bisher war bei vielen Verträgen über wiederkehrende Warenlieferungen und Dienstleistungen (z. B. Zeitschriftenabo, Strom- und Gaslieferung, Online-Partnerbörse, Fitnessstudio oder Mobilfunkvertrag) eine anfängliche Vertragslaufzeit von zwei Jahren üblich, die sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängerte, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wurde.

Zum Schutz der Verbraucher vor überlangen Vertragslaufzeiten und um den Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern zu erleichtern, hat der Gesetzgeber nun die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen verkürzt.

Was hat sich bei den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geändert?

Der Anbieter kann auch weiterhin eine anfängliche Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren vorsehen.

Nach der Neuregelung durch das “Gesetz für faire Verbraucherverträge” können Verträge künftig noch bis spätestens einen Monat (bisher drei Monate) vor Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag nicht mehr wie bisher um ein Jahr, sondern auf unbestimmte Zeit, wobei jedoch ein monatliches Kündigungsrecht besteht.

Ab wann gelten die neuen Regelungen für Dauerverträge?

Die Neureglungen gelten für alle ab dem 1. März 2022 abgeschlossenen Verträge.

Maßgeblich ist dabei der erstmalige Abschluss des Vertrages. Bei Verträgen, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, bleibt es bei der bisherigen Regelung, auch wenn die automatische Verlängerung nach dem 1. März 2022 eingetreten ist.

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Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge gilt auch für Verträge, die online abgeschlossen wurden. Source: geralt / Pixabay.

Welche Besonderheiten gelten für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge?

Auch bei Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträgen darf die anfängliche Vertragslaufzeit maximal 24 Monate betragen und nach einer automatischen Verlängerung kann der Kunde monatlich kündigen.

Die neuen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten aber schon ab dem 1. Dezember 2021 und zwar unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Somit kann nun etwa auch ein Vertrag aus 2019 monatlich gekündigt werden.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Langzeitverträgen

Wie lange darf die Vertragslaufzeit bei Langzeitverträgen sein?

Die anfängliche Vertragslaufzeit darf bei Verträgen über wiederkehrende Warenlieferungen und Dienstleistungen maximal zwei Jahre betragen, nach einer Verlängerung ist eine monatliche Kündigung möglich.

Ist eine automatische Vertragsverlängerung zulässig?

Mit welcher Frist kann ein Vertrag nach einer automatischen Verlängerung gekündigt werden?

Ab wann gelten die Neuregelungen zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?

Weitere Fragen zum Thema Langzeitverträge?

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