eingestellt am 5. Apr 2022
Hallo
ich verkaufe auf eBay Kleinanzeige etwas mit einem Warenwert von 1100€ weswegen der Käufer selbstverständlich mit PayPal Käuferschutz bezahlen möchte
Sollte ich irgendwelche Vorkehrungen treffen damit ich auch abgesichert bin? Gerät Funkuniert und ich verschicke es mit Versicherten Versand.
Kann mich der Käufer trotzdem "übers Ohr hauen"?
Danke für eure Erfahrung
ich verkaufe auf eBay Kleinanzeige etwas mit einem Warenwert von 1100€ weswegen der Käufer selbstverständlich mit PayPal Käuferschutz bezahlen möchte
Sollte ich irgendwelche Vorkehrungen treffen damit ich auch abgesichert bin? Gerät Funkuniert und ich verschicke es mit Versicherten Versand.
Kann mich der Käufer trotzdem "übers Ohr hauen"?
Danke für eure Erfahrung
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34 Kommentare
sortiert nachJa, lass es einfach sein.
Als Verkäufer bei Versand immer nur Überweisung akzeptieren.
So mache ich es meistens. Klar gibt es da weniger Käufer, die das dann akzeptieren, aber dafür bist du auf der sichereren Seite.
Am sichersten ist natürlich Abholung mit Barzahlung.
Ja, betrogen werden kann man IMMER.
Auch bei/trotz PayPal Käuferschutz kann es sein, dass der Käufer meldet: ist kaputt.
Um nur mal ein Beispiel zu nennen.
2. Probleme kann es immer geben auch bei Überweisung
3. Artikel sollte bewusst beim Verkauf drauf hingewiesen werden da es keine rückgabe oder garantie gibt ( bei Privatverkauf normalerweise nicht notwendig - da nicht haftbar ). (bearbeitet)
wie kommst du auf die 500€? Das war vor 10 Jahren mal so. Wozu Tipps geben, wenn man schon bei Punkt 1 keine Ahnung hat.
Korrekt und keinesfalls dein Ausweis hochladen als Sicherheit etc (bearbeitet)
Klar, du musst diese (absolut unnötige und vor allem genau so unsichere) Funktion nicht nutzen. Einfach um Überweisung bitten, Bankdaten übergeben und fertig.
Riskier es einfach nicht.
Per PayPal Käuferschutz zahlen und im Nachhinein beschweren gilt ja inzwischen fast schon als gängige Betrugsmasche.
Teure Artikel nur per Überweisung oder gegen Bargeld bei Abholung - ganz einfach. (bearbeitet)
War mir auch etwas heikel 1000+ anzunehmen und damit durch die Stadt zu laufen aber hat soweit gepasst
Mache Artikel sind Magneten für Probleme
Im Zweifel hast Du als Verkäufer bei PP immer die Rennerei und bist erstmal Ware UND Geld los. Daher gehe ich dieses "Risiko" nur bei kleinen Beträgen ein.
Bei solchen Beträgen mache ich nur Abholung oder Überweisung (auf ein Konto das nicht lastschriftfähig ist!)
Die Kleinanzeigen-Bezahlfunktion kann man akzeptieren, MUSS mann aber NICHT.
Garantie ist immer freiwillig, daher muss man es nie ausschließen.
Ebenfalls kann man keine rücknahme ausschließen, da diese immer möglich sein muss.
Man kann höchstens die Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausschließen.
Schließt man zweites aus, würde man die Klausel der Sachmängelhaftung unwirksam machen.
Das sicher Bezahlen von Ebay Kleinanzeigen geht angeblich auch nur bis 1000€
Wie sollte ich es denn sonst verkaufen?
Daran scheitert es nicht, kostet 6€ Aufpreis bei DHL und schon ist es bis 2.500€ versichert. Der Käufer muss ja nur bei Paypal sagen es gibt Probleme und schon haste die Rennerei. Würde auch nur Barzahlung bei Abholung oder Überweisung machen. Evtl. wäre Nachnahme eine Option die man prüfen könnte, da kenne ich mich aber nicht so gut mit aus um das zu empfehlen. (bearbeitet)
Bei kleinen beträgen gehe ich bewusst ein "risiko" ein.
Vielleicht ein iPhone Pro oder so. Das wäre dann ein Magnet für Probleme.
Ansonsten haben die anderen Recht: Barzahlung bei Abholung und Versand nur bei Überweisung.
Ist das überhaupt noch möglich, nachdem ebay Kleinanzeigen die "Sicher bezahlen Funktion" eingeführt hat?
Stimmt. Den Punkt 1 gibts nicht mehr. Deswegen wurden die AGBs angepasst.
Und als ehmaliger Selbständiger hat man den Fall ab und zu.
Ich gehe noch einen Schritt weiter: Auf ein Tagesgeldkonto überweisen lassen.
So wird man nicht von plötzlichen Abbuchungen überwältigt, denn Lastschrift von TG funktioniert nicht.
Ach selbst wenn, innerhalb von 8 Wochen Frist haste das Geld mit 2 Klicks sofort wieder auf dem Konto. Da es unberechtigt ist, ist der Widerruf der Lastschrift noch deutlich länger als 8 Wochen möglich (dann aber nicht mehr per 2 Klicks).
Aus diesem Grund macht das auch praktisch kein Betrüger (bearbeitet)
Ebay? Gerade wohl eher NICHT bei dieser Höhe. Den zweiten Satz würde ich schon eher in Verbindung mit Ebay bringen.
beiden Firmen glauben leider bei Problemen zum Großteil der Käufer anstelle der Verkäufer. Im worstcase hast Du Ware & Geld weg.
Hatte es bei mir abgelehnt und am Ende an jmd. verkauft der zuerst probegehört und dann mitgenommen hat
Lass Dir Zeit beim Verkauf und überstürz nicht (bearbeitet)
Es gibt sehr wohl einen Verkäuferschutz
paypal.com/de/…156
Deswegen schreibt er ja auch Überweisung auf das Tagesgeldkonto. Die Überweisung lässt sich nach Gutschrift eh nicht mehr zurückholen, egal welches Konto drunter steckt (Giro, TG, ...)
Aber selbst wenn danach die Kontodaten mißbräuchlich verwendet werden würden, hätte man kein Gerenne, da das Konto per-se nicht lastschriftfähig ist und dadurch auch keine Lastschrift abgebucht werden kann (die man manuell wieder zurückbuchen müsste).
Genau ... aber ist halt lächerlich schwach im Vergleich zum KÄUFERschutz:
Der Verkäuferschutz gilt nicht die folgenden Fälle:
- Käuferschutzanträge oder Rückbuchungen mit der Begründung, dass der gelieferte Artikel deutlich von der Artikelbeschreibung der Händlers abweicht ("Significantly Not As Described" oder "SNAD"),
- Persönlich gelieferte Artikel, auch in einem Ladengeschäft,
- Zahlungsmitteläquivalente Artikel, einschließlich Geschenkkarten,
- Spenden,
- Finanzprodukte jeglicher Art,
- Zahlungen, die mit der Funktion "Freunde und Familie" gesendet wurden,
- Zahlungen, die mit der Funktion PayPal-Sammelzahlungen,
- Bei Versandartikeln: Artikel, die nicht an die Lieferadresse des Empfängers, wie auf der Seite "Transaktionsdetails" angegeben, gesendet wurden. Wir empfehlen Ihnen, kein vom Käufer ausgewähltes Versandunternehmen zu verwenden. Auf diese Weise sind Sie immer in der Lage, einen gültigen Nachweis für Versand und Lieferung vorzulegen.
(bearbeitet)Daher schreibe ich ja "selbst wenn". Meine Aussage war nur, dass es nicht schlimm wäre, wenn man eben nicht das TG sondern das Giro angibt.
Und als Käufer nur PayPal mit Käuferschutz, weiß man ja
PayPal mit Käuferschutz ist für den Käufer ziemlich wertlos, wenn der Verkäufer betrügen will.
Hier mal meine (aktuell noch nicht abeschließend geklärte) Erfahrung, die mich derzeit Nerven und Zeit kostet
mydealz.de/com…884 (bearbeitet)