eingestellt am 3. Jun 2013
wem ist das noch passiert? Kenne schon ein paar Fälle.
Im Kundenkonto steht eine undefinierte Buchung: "Rückbuchung…Vergütung Warengutschein wird belastet“
Hat man den Betrag schon mit Bestellung verwendet, kommt eine Rechnung (trotz Überweisung des korrekten Betrages nach Lieferung). Da es sich um Sparguthaben handelte, ist weder in mitgeschickter Rechnung noch in Bestellbestätigung belegbar, wie hoch das eingesetzte Sparguthaben war.
Auf Reklamation kommt "Sie haben auf www.otto.de[http://www.otto.de] mehrere Bewertungen abgegeben. Herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Leider kann ich zu keinem der Artikel die passende Rechnung finden. Darum kann ich Ihre Bewertungen nicht veröffentlichen.
Eine Bewertung muss immer mit der Kundennummer erfolgen, mit der der Artikel auch gekauft wurde. Bewertungen, die wir nicht veröffentlichen, werden auch nicht vergütet. Darum wurde Ihnen das eingelöste Sparguthaben am xx.03.2013 wieder im Kundenkonto belastet.
Dabei ist jedoch ein kleiner Fehler passiert und es wurden 12 Euro statt 10 Euro belastet. Diesen Fehler habe ich nun wieder behoben, indem ich Ihnen 2,00 Euro als Guthaben in Ihr Kundenkonto gebucht habe. Ihr Konto weist nun also noch einen offenen Kontostand von 10,58 Euro auf."
Dazu meine Fragen
- wem geht es auch so?
- wie ist die rechtliche Situation für Otto? Schließlich wurde der Artikel unter bestimmten Bedingungen bestellt, geliefert und bezahlt - die Otto im Nachhinein ändert. Es war auch keine Bestellung für ein paar Cents; die Zuzahlung betrug mehr als 5 Euro. Da der Artikel (Wochen später) verschenkt wurde, ist auch keine Rückabwicklung mehr möglich.
- wo steht denn, dass man nur Artikel bewerten darf, die man selbst mit dem gleichen Nutzerkonto direkt bei Otto erworben hat? Stand das schon am Jahresanfang da?
Im Kundenkonto steht eine undefinierte Buchung: "Rückbuchung…Vergütung Warengutschein wird belastet“
Hat man den Betrag schon mit Bestellung verwendet, kommt eine Rechnung (trotz Überweisung des korrekten Betrages nach Lieferung). Da es sich um Sparguthaben handelte, ist weder in mitgeschickter Rechnung noch in Bestellbestätigung belegbar, wie hoch das eingesetzte Sparguthaben war.
Auf Reklamation kommt "Sie haben auf www.otto.de[http://www.otto.de] mehrere Bewertungen abgegeben. Herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Leider kann ich zu keinem der Artikel die passende Rechnung finden. Darum kann ich Ihre Bewertungen nicht veröffentlichen.
Eine Bewertung muss immer mit der Kundennummer erfolgen, mit der der Artikel auch gekauft wurde. Bewertungen, die wir nicht veröffentlichen, werden auch nicht vergütet. Darum wurde Ihnen das eingelöste Sparguthaben am xx.03.2013 wieder im Kundenkonto belastet.
Dabei ist jedoch ein kleiner Fehler passiert und es wurden 12 Euro statt 10 Euro belastet. Diesen Fehler habe ich nun wieder behoben, indem ich Ihnen 2,00 Euro als Guthaben in Ihr Kundenkonto gebucht habe. Ihr Konto weist nun also noch einen offenen Kontostand von 10,58 Euro auf."
Dazu meine Fragen
- wem geht es auch so?
- wie ist die rechtliche Situation für Otto? Schließlich wurde der Artikel unter bestimmten Bedingungen bestellt, geliefert und bezahlt - die Otto im Nachhinein ändert. Es war auch keine Bestellung für ein paar Cents; die Zuzahlung betrug mehr als 5 Euro. Da der Artikel (Wochen später) verschenkt wurde, ist auch keine Rückabwicklung mehr möglich.
- wo steht denn, dass man nur Artikel bewerten darf, die man selbst mit dem gleichen Nutzerkonto direkt bei Otto erworben hat? Stand das schon am Jahresanfang da?
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