Gepostet 10 Oktober 2014

Wann enden Verkehrsschilder (Parken nur 1h mit Parkscheibe)?

hallo,
mal eine etwas andere frage
bei mir um die ecke ist eine straße, an deren anfang ein schild steht, dass man dort nur 1h mit parkscheibe parken dürfe. bei ca 1/3 der straße kommt allerdings ein abzweig nach rechts, also sozusagen eine T-kreuzung. endet die parkscheiben pflicht danach? soweit ich mich erinnere würde ja bspw das hauptstr. schild dort enden, aber ich weis nicht, ob dies für alle schilder gilt.
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16 Kommentare

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  1. RB1912's Profilbild
    HaiOPai

    Der derzeitige Stand ist (nach meiner Kenntnis), dass, wenn das Schild … Der derzeitige Stand ist (nach meiner Kenntnis), dass, wenn das Schild nach der Kreuzung nicht wiederholt wird, gilt für die, die schon "länger" auf der Straße unterwegs sind, immer noch die Beschränkung.



    Das gilt aber nicht pauschal für alle Schilder, oder? Ich vermute du spielst auf dieses Urteil an?

    Für absolutes (283) und eingeschränktes (286) Halteverbot sagt die StVo zumindest:
    "Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird."

    Das ist eigentlich ziemlich eindeutig, aus meiner Sicht.


  2. Bohne's Profilbild

    gehts da noch geradeaus weiter?

    Ne Hauptstraße würde NUR bei dem Schild enden:
    400_F_28980881_rRIm15zs5eXocdix1tP7V98Hl
    (oder nach rechts weitergeführt:)
    abknickende-vorfahrtstrasse.gif
    (nicht zu verwechseln mit einmaliger Vorfahrt)...

  3. GelöschterUser66130's Profilbild
    HaiOPai

    Der derzeitige Stand ist (nach meiner Kenntnis), dass, wenn das Schild … Der derzeitige Stand ist (nach meiner Kenntnis), dass, wenn das Schild nach der Kreuzung nicht wiederholt wird, gilt für die, die schon "länger" auf der Straße unterwegs sind, immer noch die Beschränkung.



    Nein, ich spiele auf die allgemeine Regelung bei ALLEN Streckenverboten an, z.B. hier schön nachzulesen:

    fahrtipps.de/fra…php
  4. Ezekiel's Profilbild

    Skizziere das mal bitte^^

    Ich verfahre da immer so: Wenn jemand auf der anderen Straße fährt und dann parken will, weiß er doch nix von deinem Verbotsschild in der Seitenstraße?

    Ich raffs grade nicht, deswegen bitte die Skizze

  5. Hoermis's Profilbild

    Sobald eine Abfahrt oder andere Straße kommt MUSS das Schild neu aufgestellt werden, das gilt für Pakrschilder, Halteverbotsschilder Tempo 30 Schilder (Achtung nicht Zon 30!) etc.
    Selbiges gilt natürlich für die Schilder der Parkraumbewirtschaftungszonen, wie es gerne genannt wird.

  6. Trapper's Profilbild

    Mal rein logisch betrachtet, woher soll jemand wissen das am andern Ende Parkscheibenpflicht besteht, wenn er aus deiner T -Seitenstraße kommt, von daher ist es richtig was Hoermis schreibt. Niemand ist schließlich Hellseher, das hat sogar die Straßenverkehrsordnung erkannt.

  7. GelöschterUser66130's Profilbild
    Trapper

    Mal rein logisch betrachtet, woher soll jemand wissen das am andern Ende … Mal rein logisch betrachtet, woher soll jemand wissen das am andern Ende Parkscheibenpflicht besteht, wenn er aus deiner T -Seitenstraße kommt, von daher ist es richtig was Hoermis schreibt. Niemand ist schließlich Hellseher, das hat sogar die Straßenverkehrsordnung erkannt.



    Leider gibt es in der Rechtsprechung manchmal keine Logik !!!

    Der derzeitige Stand ist (nach meiner Kenntnis), dass, wenn das Schild nach der Kreuzung nicht wiederholt wird, gilt für die, die schon "länger" auf der Straße unterwegs sind, immer noch die Beschränkung.

    Die, die neu in die Straße einbiegen und ortsfremd sind, wissen nichts von der Beschränkung und dürfen schneller fahren.

    Die, die zwar neu in die Straße einbiegen, aber wissen, dass da weiter vorher ein Limit steht, müssen sich auch dran halten, obwohl sie das Limit-Schild nicht sehen.

    So sieht (leider) die aktuelle Rechtsprechung aus.

    Ziemlich beknackt. oO

  8. gintonic's Profilbild
    Trapper

    Mal rein logisch betrachtet, woher soll jemand wissen das am andern Ende … Mal rein logisch betrachtet, woher soll jemand wissen das am andern Ende Parkscheibenpflicht besteht, wenn er aus deiner T -Seitenstraße kommt, von daher ist es richtig was Hoermis schreibt. Niemand ist schließlich Hellseher, das hat sogar die Straßenverkehrsordnung erkannt.



    Interessant! Die Frage ist dann aber, wie will der Verkehrsbehörde bzw das Ordnungsamt denn beweisen, dass du das Schild schon kanntest? Oder muss ich mich entlasten?
  9. GelöschterUser66130's Profilbild
    Trapper

    Mal rein logisch betrachtet, woher soll jemand wissen das am andern Ende … Mal rein logisch betrachtet, woher soll jemand wissen das am andern Ende Parkscheibenpflicht besteht, wenn er aus deiner T -Seitenstraße kommt, von daher ist es richtig was Hoermis schreibt. Niemand ist schließlich Hellseher, das hat sogar die Straßenverkehrsordnung erkannt.



    Hier hast Du eine deutliche Chance, denn die Beweislast liegt erstmal beim Ordnungsamt ! (_;)
  10. RB1912's Profilbild
    HaiOPai

    Nein, ich spiele auf die allgemeine Regelung bei ALLEN Streckenverboten … Nein, ich spiele auf die allgemeine Regelung bei ALLEN Streckenverboten an, z.B. hier schön nachzulesen:



    Danke für den Link, grundsätzlich natürlich richtig. Aber wie du selber schon sagst, gilt das nicht für Halt- und Parkverbotsschilder.
  11. Schwallinsall1's Profilbild

    Neue Straße (Einmündung), neues Schild. Ganz einfach. Wenn auf ner Landstraße 70 ist und von rechts kommt ne Staße drauf, darfste ab der Einmündung halt wieder 100 fahren, sofern kein neues 70 Schild da ist.

    Falls das Ordnungsamt dir wat will, sachse denen, du bist aus der T-Kreuzung gekommen.

  12. GelöschterUser48481's Profilbild

    ...und in Verkehrsberuhigten Zonen (Spielstrasse) darf nur auf MARKIERTEN Flächen geparkt werden.

  13. hirschi87's Profilbild
    Schwallinsall1

    Neue Straße (Einmündung), neues Schild. Ganz einfach. Wenn auf ner L … Neue Straße (Einmündung), neues Schild. Ganz einfach. Wenn auf ner Landstraße 70 ist und von rechts kommt ne Staße drauf, darfste ab der Einmündung halt wieder 100 fahren, sofern kein neues 70 Schild da ist. Falls das Ordnungsamt dir wat will, sachse denen, du bist aus der T-Kreuzung gekommen.



    Fast so siehts aus.

    An dem Schild steht aber nichts mit Zone, oder? Mach doch mal nen Bild.

  14. calle469's Profilbild

    Denke auch, dass es da neu beschildert sein müsste. Aber wer weiß schon, was sich manche Kommunen/städte so bei ihrem Schilderwahn da denken...

  15. ellocko's Profilbild
    Autor*in

    aaalso...nein, zone steht nicht dort. ich werde morgen mal ein bild machen und eine kleine skizze anfertigen, dann ist es wohl tatsächlich leichter zu klären

  16. Thomas125's Profilbild
    kartoffelkaefer

    ...und in Verkehrsberuhigten Zonen (Spielstrasse) darf nur auf MARKIERTEN … ...und in Verkehrsberuhigten Zonen (Spielstrasse) darf nur auf MARKIERTEN Flächen geparkt werden.


    ja, die Regelung hat mir mal ein paar Strafzettel beschert, wusste ich nicht.



    HaiOPai

    Nein, ich spiele auf die allgemeine Regelung bei ALLEN Streckenverboten … Nein, ich spiele auf die allgemeine Regelung bei ALLEN Streckenverboten an, z.B. hier schön nachzulesen: http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php



    ich habe Einmündungen bisher immer so interpretiert, dass alle Verkehrszeichen aufgehoben sind. klasse. ..
    wenn was passiert hab ich endlich mal nen Fall für die VerkehrsRechtsschutzVersicherung ;-)
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