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Gepostet 3 November 2023
Anfechtung von Preisfehlern
Wie geht man mit der Situation um, wenn man etwas gekauft hat weit unter normalem Preis und es wurde geliefert, steht in der Wohnung, man freut sich über das vermeintliche Schnäppchen und bekommt dann eine email
Sehr geehrter …
vielen Dank für Ihre Bestellungen in unserem Online-Shop.
Leider müssen wir den Kaufvertrag zu Rechnung xxxx vom 02.11.2023 auf Grund eines Preisfehlers anfechten.
Wir lassen den Scanner wieder abholen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt bezüglich eines Termines für die Abholung auf.
Den gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen selbstverständlich wieder auf die Kreditkarte zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter …
vielen Dank für Ihre Bestellungen in unserem Online-Shop.
Leider müssen wir den Kaufvertrag zu Rechnung xxxx vom 02.11.2023 auf Grund eines Preisfehlers anfechten.
Wir lassen den Scanner wieder abholen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt bezüglich eines Termines für die Abholung auf.
Den gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen selbstverständlich wieder auf die Kreditkarte zurück.
Mit freundlichen Grüßen
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Diskussionen
95 Kommentare
sortiert nachDu lässt den Scanner abholen und reitest auf den Fehlern anderer nicht herum. Mal gewinnt man, mal verliert man. So ist das Leben.
eindeutig auf Seiten des Verkäufers), muss man wirklich so ein Arsch sein?
Fehler passieren jedem, der Shop hat bestmöglich darauf reagiert und du fragst
ernsthaft, wie man damit umgeht? Was fändest du denn nett, wenn dir das
passiert wäre? Junge Junge, manchmal könnte ich Lebensmittel husten...
Es mag sein, dass er ihn zurückbekommen muss. Aber zählt denn meine Zeit, Gedanken, das warten auf das Paket und auch anwesend sein, Pläne was damit geschehen soll garnichts? Mag vielleicht keine 3k wert sein direkt aber ich komme mir auch etwas vera* vor. Ich wollte den schon gerne benutzen.
Und ich frage mich auch was für eine Art Fehler das ist. Wie kann man einen so teuren Artikel ohne pruefung versenden denn man weiss ja nie was mit dem Artikel passiert selbst wenn man zeitnah anfechtet.
Und ich ärgere mich halt. (bearbeitet)
Nö. Und jetzt hör auf im Selbstmitleid zu baden und lass den Scanner abholen - die Sache ist halt durch. Passiert.
Der Händler kann den Preisfehler jederzeit anfechten (vgl. §§ 119 f., 123 BGB). Deine Möglichkeiten sind begrenzt, einen Anspruch auf den Preis kannst du nicht geltend machen.
Wenn die Differenz bei 100-200€ könntest du die Forderung ignorieren und es wird wahrscheinlich nichts weiter passieren eine Klage lohnt sich hier für den schlichtweg Verkäufer nicht, beim Händler muss jemand den Fall betreuen und wenn vorhanden muss die Rechtsabteilung übernehmen. Das wird IdR im Einzelfall durchkalkuliert. Wie hier schon geschrieben wurde ist es meistens günstiger und einfacher den Kunden jeweils zu sperren.
Wenn du den Artikel verkauft hast und es sich bei dem Preis offensichtlich um einen Fehler gehandelt hat dann bist du Schadensersatzpflichtig.
War der Preisfehler ca. 60-70% des eigentlichen Preises so könnte nach objektivem Empfänggerhorizont mit einem Sonderangebot argumentiert werden auf das sich verlassen werden kann.
Ausdrücklich keine Rechtsberatung, mach was du willst. (bearbeitet)
Juristisch hat man nach Versand kaum eine Handhabe, die Produkte zurückzubekommen.
dejure.org/ges…tml
Dort erklärt der Rechtsanwalt die Preisfehler (und andere nützliche Sachen).
Es gibt auch schon genügend Gerichtsentscheidungen, wo ein Käufer bei offensichtlichen Preisfehlern, die Ware zurückgeben muss. Wie in deinem Fall musst du aber nicht aktiv werden und kannst die Abholung vereinbaren.