Gepostet 3 November 2023

Anfechtung von Preisfehlern

Wie geht man mit der Situation um, wenn man etwas gekauft hat weit unter normalem Preis und es wurde geliefert, steht in der Wohnung, man freut sich über das vermeintliche Schnäppchen und bekommt dann eine email

Sehr geehrter …

vielen Dank für Ihre Bestellungen in unserem Online-Shop.

Leider müssen wir den Kaufvertrag zu Rechnung xxxx vom 02.11.2023 auf Grund eines Preisfehlers anfechten.

Wir lassen den Scanner wieder abholen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt bezüglich eines Termines für die Abholung auf.

Den gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen selbstverständlich wieder auf die Kreditkarte zurück.



Mit freundlichen Grüßen
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Diskussionen

95 Kommentare

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  1. Cr4zyJ0k3r's Profilbild
    Gibt schon ein Dutzend andere Diskussionen zu dem Thema.
    besserweisser's Profilbild
    Mindestens...
  2. puschafl's Profilbild
    Autor*in
    Danke euch jedenfalls für die Diskussion - ich habe schon geschrieben, dass sie ihn abholen können.
  3. Mario's Profilbild
    Wie geht man mit der Situation um, wenn man etwas gekauft hat weit unter normalem Preis und es wurde geliefert, steht in der Wohnung, man freut sich über das vermeintliche Schnäppchen [...]

    Du lässt den Scanner abholen und reitest auf den Fehlern anderer nicht herum. Mal gewinnt man, mal verliert man. So ist das Leben.
  4. mydealz_KingBoo's Profilbild
    Da bleibt dir nichts anderes übrig als den Scanner wieder rauszurücken. Solange sie das Teil abholen ist doch alles gut. (bearbeitet)
    jayonrails's Profilbild
    Wie kommst du zu dieser Auffassung?
  5. Nalar's Profilbild
    Mal das Rechtliche beiseite (das wurde hier ja schon erörtert und ist mMn ganz
    eindeutig auf Seiten des Verkäufers), muss man wirklich so ein Arsch sein?

    Fehler passieren jedem, der Shop hat bestmöglich darauf reagiert und du fragst
    ernsthaft, wie man damit umgeht? Was fändest du denn nett, wenn dir das
    passiert wäre? Junge Junge, manchmal könnte ich Lebensmittel husten...
  6. puschafl's Profilbild
    Autor*in
    Noch etwas anderes … wer will denn sagen ob ich meine emails gelesen habe zeitnah? Vielleicht war ich so geflashed vom Kauf, dass ich drei Tage mit scannen verbracht habe tagein, tagaus. Mir geht‘s jetzt nicht darum noch was rauszuholen da - das macht es schlussendlich ja dann nicht besser. Mir geht‘s darum, dass ich es nicht mag wenn man mir so meine Pläne so durchkreuzt. Was verfolge ich das ganze dann auf idealo….
    RLYSSD's Profilbild
    Mir geht‘s darum, dass ich es nicht mag wenn man mir so meine Pläne so durchkreuzt.
    Ist wie immer bei solchen Themen nicht die Gier, die dich antreibt. Alles schon tausendfach hier gesehen.
  7. puschafl's Profilbild
    Autor*in
    Wegen einem Schnäppchen ohne, dass ich was verbotenes getan hätte gleich meinen Charakter in frage zu stellen … Wisst ihr, Verkäufer ziehen naive Kunden im Tagesgeschäft über die Bank aber die machen ja dann nur Geschäfte nichtwahr? Nichts gegen diesen einen Laden weiss ja nicht was da passiert ist und nur im Nachhinein kann ich mir was zusammenreimen zb dass man 3200 eingeben wollte und 32 hat eingegeben und das einen Tag so drin stand und weil auf der Seite Aktionsware steht gehe ich von aus, dass man um 50% reduzieren wollte und 1600 schreiben wollte aber wie auch immer 16 drin stand aber dann heisst es, dass der Schaden schonmal „nur“ in die 1600 geht die ihm da unterlaufen sind.
    satosato's Profilbild
    Ja, dein Charakter ist sehr fragwürdig, stimmt
  8. Skelektor's Profilbild
    und uns hast Du nichts gesagt ... schäm Dich das Du alleine den Preisfehler ausgenutzt hast, so hätten wir jetzt eine Sammelklage starten können, worauf wir doch täglich Bock haben.
  9. 41812's Profilbild
    Du kannst ja versuchen dem Verkäufer ein Angebot zu machen. OVP hast Du nicht mehr, er ist in Betrieb genommen worden. D.h. der Verkäufer kann ihn nicht mehr als neu verkaufen. Versandkosten hatte er auch zwei mal. 
    Lütten's Profilbild
    Ziemlich guter Ansatz finde ich. Ich kaufe meist mit einer durchs IPhone generierten E-Mail. Bei sowas deaktivieren und später argumentieren, dass du keine Nachricht erhalten hast soll er doch einen Brief schreiben
  10. puschafl's Profilbild
    Autor*in
    Der Scanner stand schon lange auf meiner idealo fav liste weil einen aehnlichen fi-6230Z mein Vater durch meinen Bruder irgendwie irgendwann bekommen hat und seine Dokumente so ohne Probleme einscannt, ohne ziepen und ohne warten. Und als er dann so plötzlich so günstig drinstand bin ich erstmal einen ganzen Tag garnicht dazu gekommen, da stand er für 32 euro oder so und dann stand er irgendwann fuer 16. Uvp etwa 3k. Nun ja, offensichtlich ein shopfehler aber was wenn es irgendein B Produkt ist oder es sonst einen guten Grund gibt - schliesslich ist es ein 2016 modell. Dachte mir vielleicht will er die halt einfach loswerden oder es sind vorführprodukte. Versuchen kann man ja. Und es hat ja auch alles geklappt.

    Es mag sein, dass er ihn zurückbekommen muss. Aber zählt denn meine Zeit, Gedanken, das warten auf das Paket und auch anwesend sein, Pläne was damit geschehen soll garnichts? Mag vielleicht keine 3k wert sein direkt aber ich komme mir auch etwas vera* vor. Ich wollte den schon gerne benutzen.

    Und ich frage mich auch was für eine Art Fehler das ist. Wie kann man einen so teuren Artikel ohne pruefung versenden denn man weiss ja nie was mit dem Artikel passiert selbst wenn man zeitnah anfechtet.

    Und ich ärgere mich halt. (bearbeitet)
    kacknerd's Profilbild
    Aber zählt denn meine Zeit, Gedanken, das warten auf das Paket und auch anwesend sein, Pläne was damit geschehen soll garnichts?

    Nö. Und jetzt hör auf im Selbstmitleid zu baden und lass den Scanner abholen - die Sache ist halt durch. Passiert.
  11. Ariola's Profilbild
    Du hast natürlich für den Scanner bereits weiteres Zubehör und passendes Equipment gekauft und machst diese Kosten nun als Schaden geltend.
    tscherub's Profilbild
    Bei einem offensichtlich weit unter Normalpreis verkauftem Gerät, bleibst du dann auf deinem Schaden sitzen.
  12. jens_kolle's Profilbild
    sich abmelden und auswandern! good luck!
  13. Kalajdo's Profilbild
    Ja, das ist rechtlich korrekt.
  14. kpf's Profilbild
    Prinzipiell hat da vollkommen recht.
    Der Händler kann den Preisfehler jederzeit anfechten (vgl. §§ 119 f., 123 BGB). Deine Möglichkeiten sind begrenzt, einen Anspruch auf den Preis kannst du nicht geltend machen.
  15. besserweisser's Profilbild
    Na klar darfst du ihn behalten. Wo wären wir denn, wenn man offensichtliche Fehler eines Händlers nicht gewinnbringend ausnutzen könnte?
  16. Kraule_Mirnsack's Profilbild
    Der VK kann hier Anfechten. Wichtig zu wissen ist hier aber die Preisdifferenz von eigentlichem Preis und dem Preis zu dem zu gekauft hast.

    Wenn die Differenz bei 100-200€ könntest du die Forderung ignorieren und es wird wahrscheinlich nichts weiter passieren eine Klage lohnt sich hier für den schlichtweg Verkäufer nicht, beim Händler muss jemand den Fall betreuen und wenn vorhanden muss die Rechtsabteilung übernehmen. Das wird IdR im Einzelfall durchkalkuliert. Wie hier schon geschrieben wurde ist es meistens günstiger und einfacher den Kunden jeweils zu sperren.


    Wenn du den Artikel verkauft hast und es sich bei dem Preis offensichtlich um einen Fehler gehandelt hat dann bist du Schadensersatzpflichtig.

    War der Preisfehler ca. 60-70% des eigentlichen Preises so könnte nach objektivem Empfänggerhorizont mit einem Sonderangebot argumentiert werden auf das sich verlassen werden kann.

    Ausdrücklich keine Rechtsberatung, mach was du willst. (bearbeitet)
    kpf's Profilbild
    Nein. Einfach nein.
  17. Turaluraluralu's Profilbild
    Wenn der Verkäufer schon von sich aus sagt, daß er's abholen lässt, dann hat er seine Pflicht voll erfüllt und wird sich allein schon deshalb bestens auskennen. Die meisten Kunden wissen nicht, daß sie keineswegs selber versenden - und auch nicht verpacken - müssen. Die meisten Händler wissen das entweder ebenfalls nicht oder verschweigen es absichtlich, um dem Kunden das aufzubürden. (bearbeitet)
  18. ElChapo's Profilbild
    Ich würde erstmal versehentlich nen falschen Scanner mitgeben. Dann Mal schauen ob der Händler den Aufwand betreibt und das auch wieder zurückschickt
    JR100's Profilbild
    Muss er ja gar nicht, dann wärst Du in der Pflicht eine Abholung zu organisieren
  19. teviol's Profilbild
    wo ist der dazugehörige Deal?
  20. RoteRose's Profilbild
    Der Autor wollte euch doch nur triggern mit Erfolg
  21. nostre's Profilbild
    damals als Verkäufer habe ich solche Käufer bei mir einfach gesperrt und nicht weiter beachtet.. da gab es echt penetrate Menschen die mich zugetextet haben etc.
    originally's Profilbild
    Das ist auch rechtlich the way to go.
    Juristisch hat man nach Versand kaum eine Handhabe, die Produkte zurückzubekommen.
  22. kleinerFlitzer's Profilbild
    Wie sieht es aus, wenn ich so einen Artikel weiterverkauft hätte? Wieviel müßte ich dem Händler dann erstatten, denn den Artikel habe ich ja nicht mehr.
    kpf's Profilbild
    Tja, das ist persönliches Pech. Dann kann ggf. durchaus der Originalpreis verlangt werden.
  23. Li-La-Launebär's Profilbild
    Leider Pech gehabt. Wie groß war die Differenz zum Standardpreis?
  24. levces's Profilbild
    Ja, alles rechtens, nachzulesen hier:
    dejure.org/ges…tml
  25. Teng80's Profilbild
    Interessant waere mal zu wissen wie die Preisdifferenz war. Wenn der 100 Euro Scanner fuer 50 Euro drin war ist das kein offensichtlicher Fehler sondern evtl. ein Abverkauf, bei 20 Euro wird man da schon schwer argumentieren koennen ob das gewollt war. (bearbeitet)
  26. marckbln's Profilbild
  27. 1040bln's Profilbild
    Mydealz-Suche: krokocast böse

    Dort erklärt der Rechtsanwalt die Preisfehler (und andere nützliche Sachen).
  28. Multion's Profilbild
    Welcher Preis
  29. ichbins1's Profilbild
    Du bist seit über 5 Jahren Mitglied bei Mydealz und jetzt solche Anfängerfragen?
  30. meandmycat's Profilbild
    Selbstverständlich kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. Bei 16€ zu 3000€ regulärer Preis müsste auch dir klar sein, dass es an einem Eingabe-/Systemfehler gelegen haben könnte.
    Es gibt auch schon genügend Gerichtsentscheidungen, wo ein Käufer bei offensichtlichen Preisfehlern, die Ware zurückgeben muss. Wie in deinem Fall musst du aber nicht aktiv werden und kannst die Abholung vereinbaren.
    Turaluraluralu's Profilbild
    Wie er schreibt, hat der Händler mit der Anfechtungsmail auch schon die Abholung erwähnt. Daran merkt man schon, daß der Händler sich auskennt. Betrag und Differenz geben ebenfalls keine Hoffnung, daß der Händler sich abschütteln lassen wird.
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