Aktualisiert am vor 8 Monaten

Ende von Telekom StreamOn und Vodafone Pass: Möglicherweise Sonderkündigungsrecht für Mobilfunkkunden

Update 1
Zitat: "Während das OLG Köln für StreamOn-Kunden kein Kündigungsrecht sah, hat das OLG Düsseldorf in der Verhandlung vom 29. August 2023 gegen Vodafone ein Kündigungsrecht bejaht."

Es kann sich also lohnen, die eigene Vertragssituation noch mal unter die Lupe zu nehmen.
Update vom 25.09.

Vodafone hat inzwischen eine Klatsche vom OLG Düsseldorf kassiert, denn in der Verhandlung vom 29. August wurde das Kündigungsrecht für betroffene Kunden bejaht. Unsere Jura-Profis kommen hier zum Aktenzeichen.


Unser "mydealz-Anwalt" (unter anderem in Folge 9 des KrokoCast zu hören) hat auf seinem eigenen Blog vorhin einen recht interessanten Beitrag veröffentlicht. Dort geht es um die Optionen Telekom StreamOn bzw. Vodafone Pass, welche für bestimmte Szenarien unbegrenztes Datenvolumen versprochen haben. In Tarifen für Neukunden wurde das wegen eines EuGH-Urteils zu Lasten sogenannter Zero-Rating-Angebote bereits seit geraumer Zeit nicht mehr vermarktet, aber auch für Bestandskunden ist nun Ende des Monats Schluss.

Wieso ist das für uns relevant? Nun, Matthias Böse ist der Ansicht, dass sich hieraus ein Sonderkündigungsrecht ergibt, auf welches die Unternehmen nicht ausreichend hinweisen. Natürlich ist deren Rechtsauffassung auch etwas anders und es werden Begründungen angeführt, weshalb man angeblich nicht verpflichtet sei, Kunden frühzeitig aus noch laufenden Verträgen zu lassen. Klären müssen das irgendwann vermutlich mal wieder Gerichte, aber relevant ist aktuell das Fazit:

"Verbraucher mit einem der betroffenen Tarife sollten ihren Mobilfunkvertrag außerordentlich und fristlos kündigen (z.B. an impressum@telekom.de oder impressum@vodafone.com) und abwarten."

Auch ein kurzer Mustertext wird hierfür genannt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 57 Abs. 1 TKG kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer xx hiermit außerordentlich und fristlos.
Mit freundlichen Grüßen
Name Vertragsinhaber


Vielleicht befindet sich der ein oder andere von euch ja ohnehin in einer Situation, in welcher er gerne den Anbieter wechseln würde. Probiert es in dem Fall gerne mal aus und berichtet ruhig auch in den Kommentaren, ob bzw. welche Antwort ihr erhalten habt.
Zusätzliche Info
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