Versteuerung E-Auto als geldwerter Vorteil

eingestellt am 10. Jul 2023
Ich bin etwas verwirrt von der Versteuerung von eautos als geldwerten Vorteil.

Der ADAC schreibt:
Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren von einem Steuervorteil im Vergleich zum konventionellen Verbrenner. Voraussetzung: Der Bruttolistenpreis beträgt höchstens 60.000 Euro. Dann muss das Auto monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro schlagen mit 0,5 Prozent zu Buche. Zum Vergleich: Bei Verbrennern wird ein Prozent angesetzt. Auslaufen wird diese Sonderbedingung für E-Autos nach aktuellem Stand Ende 2030.
Aber was ist denn jetzt der Bruttolistenpreis?

Wenn ich Anhängerkupplung, Fahrassistenz etc dazu nehme, zählt das zum BLP?
Manche Händler haben mir gesagt, sie bauen die AHK nachträglich ein und deshalb zähle sie nicht dazu. Wenn sie ab Werk dabei ist, zählt sie zum BLP.
Wie ist das beispielsweise bei Tesla, kann ich da nachträglich noch Assistenzsysteme dazu buchen und damit unter den 60.000€ bleiben?

Es müsste dann doch eine Liste von (Elektro!) Fahrzeugen und deren BLP geben, die sich auch nicht mehr verändert.
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