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Leider ist diese Diskussion mittlerweile abgelaufen
eingestellt am 4. Nov 2016
Hallo zusammen,
habe vor ein paar Tagen einen Bahngutschein (315€) bei ebay gekauft. Dann alles direkt per Paypal gezahlt. Gutschein bekommen, shoop wurde auch vorgemerkt - alles gut!
Doch dann bekomme ich vom Verkäufer eine Rückzahlung via Paypal mit dem Hinweis Paypal wäre Mist ich solle ihm das Geld überweisen...
Habe dann versucht das Geld wieder auf sein Paypal Konto zu senden - ist aber gelöscht.
Befürchte jetzt, dass mein shoop Cashback (über 6€) dadurch nicht gezahlt wird weil die Rückzahlung bei ebay registriert wurde.
Zudem gehen mir 157 Lufthansa Meilen flöten wenn ich überweise.
Rückzahlung kürzen? Für 6€ findet der keinen Anwalt der das übernimmt!?
ebay.de/itm…582
habe vor ein paar Tagen einen Bahngutschein (315€) bei ebay gekauft. Dann alles direkt per Paypal gezahlt. Gutschein bekommen, shoop wurde auch vorgemerkt - alles gut!
Doch dann bekomme ich vom Verkäufer eine Rückzahlung via Paypal mit dem Hinweis Paypal wäre Mist ich solle ihm das Geld überweisen...
Habe dann versucht das Geld wieder auf sein Paypal Konto zu senden - ist aber gelöscht.
Befürchte jetzt, dass mein shoop Cashback (über 6€) dadurch nicht gezahlt wird weil die Rückzahlung bei ebay registriert wurde.
Zudem gehen mir 157 Lufthansa Meilen flöten wenn ich überweise.
Rückzahlung kürzen? Für 6€ findet der keinen Anwalt der das übernimmt!?
ebay.de/itm…582
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67 Kommentare
sortiert nach"Nach erfolgreicher Zahlung (bevorzugt PayPal)..."
Das war der Wink mit dem Zaunpfahl
Der hat das jährliche 2500 Euro Limit auf seinem Paypal-Konto erreicht und muss das Konto nun verifizieren. Das Geld ist solange geblockt. Da er aber wohl keinen Bock auf Verifizierung hat, oder es vielleicht schon versucht hat und durchgefallen ist, warum auch immer, ist für ihn die einzige Möglichkeit an das Geld ranzukommen die hier getätigte Rückzahlung.
Wie die rechtliche Seite zu bewerten ist, hat ja bereits Burby123 wieder einmal als einziger in solchen Threads korrekt erläutert.
Der Zahlungsanspruch des VK besteht natürlich immer noch und du kannst aber deinen Schaden geltend machen. Da aber beim Cashback natürlich noch nichts durch ist, ist hier abwarten angesagt. Die Zahlung musst du jetzt vollständig leisten, den Schadenersatz dann später geltend machen, wenn der Schaden auch tatsächlich eingetreten ist. Jetzt einfach etwas abziehen geht eben nicht. (bearbeitet)
Nein, schon immer 1,9%
Es ist ja bestätigt, dass es eine Rückzahlung war, also hat nicht irgendeine Person Geld geschickt, sondern der Verkäufer.
Richtig, der Kaufvertrag besteht, wurde nicht angefochten oder beidseitig rückabgewickelt.
Der Verkäufer hat die Ware verschickt, der Käufer hat das Geld allerdings noch (bzw. wieder bekommen).
Es wird zwar nicht verlangt, dass der Käufer dem Verkäufer das Geld aufzwingen muss und dem hinterrennen muss, allerdings hat er es sehr wohl herauszugeben, falls der Verkäufer es verlangt.
und sollte so ein Fall vor Gericht verhandelt werden (unwahrscheinlich), bin ich mir ziemlich sicher, dass der Richter nicht sagt, ihr müsst das Geschäft über Paypal abwicklen.
Bargeld / ÜW ist kein unverhältnismäßiger Aufwand für den Käufer.
Die verschiedenen weiteren Ansprüche bzgl. Aufwendungen, die durch das doppelte bezahlen entstehen ist dann aber ein weiteres Thema
(bearbeitet)
"Nach erfolgreicher Zahlung (bevorzugt PayPal) erhalten Sie den Gutschein per privater Nachricht (eBay Messaging)."
Den Gutschein hast du bekommen, hast du geschrieben.
Sind die Überweisungsdaten plausibel?
Wenn das nicht zueinander passt, wäre ich vorsichtig. Möglicherweise Betrug. Dann behalt lieber den Gutschein und stell auf Durchzug
Aber dann unten steht rot, dass er keine Paypal Zahlungen, wegen der Kosten akzeptiert!
Wenn der nicht schizophren ist...
Du hast wie vertraglich vereinbart bezahlt, er hat wie vertraglich geliefert. Wenn er dir danach dein Geld zurückschickt und die Vertragsbedingungen bezüglich Zahlung ändern will, geht das nicht ohne deine Zustimmung. Will er sein Geld, dann kannst du drauf bestehen dass er es lediglich wie vereinbart über PayPal erhält.
-> Ist der Verkäufer ien Abzocker?
(bearbeitet)
Die schlechte Bewertung ist von dir? Da hast du aber was ganz anderes geschrieben, als hier! Wenn du außerdem eine Bewertung abgeben kannst, kann der Kauf bei ebay doch auch nicht storniert worden sein. (bearbeitet)
Er kann dir mit gar nichts drohen. Du hast eine von ihm zugelassene Zahlungsweise genutzt und weiterhin angeboten - wenn er kein PP will soll er das vorher in der Auktion deaktivieren. Mach ich bei teuren Angeboten auch. Dadurch verliert man natürlich viele potentielle Kunden, grad bei solchen Beträgen.
Allerdings zu voreilig von dir ihm jetzt schon ne Rote reinzuknallen.
Biete ihm an die Überweisung zu tätigen abzüglich der Provision die du von anderen Dienstleistern (wie shoop etc) erhalten hättest. Wenn er das nicht möchte soll er seinen Anwalt einschalten, denn weitere Diskussionen wirst du ignorieren.
Tja am Ende kostest du ihm mehr als PP ^^
Ich frag mich ob er die Masche auch bei anderen Käufern durchgezogen hat um Gebühren zu umgehen.
Ist schon recht vertrauensselig von ihm. Hättest ja auch jede Mail ignorieren können und nur auf Briefe reagieren.
Er hatte ein makelloses Profil bis Sprotte ihm ne Rote reinwürgte.
Bei Beleidigungen wäre die aber zurecht. So ne Art der Kommunikation geht gar nicht. Allerdings laut den Kommentaren im Bewertungsprofil des Verkäufers ist er wohl eigentlich ein netter Gesprächspartner.
Leider kann man Käufer keine Rote mehr geben, denn oft sind die es die so anfangen... mit drohen und beleidigen.
Hab juristisch da keine berufliche Erfahrung mit (nix Jura studiert , daher eher persönliche Meinung):
Aber war der Kaufvertrag nicht schon bereits abgeschlossen?
Käufer bezahlt, Verkäufer verschickt
Einfach mal so die Zahlungsart zu ändern geht ja auch nicht, vor allem nachdem die Ware verschickt wurde. Das hätte er schon vorher anmerken müssen.
An sich ist der Kaufvertrag ja beidseitig bestätigt und erfüllt worden. (Es handelt sich hierbei ja auch nicht um einen Preisfehler oder was auch immer.)
Momentan ist es doch eher so:
Irgendeine Person hat Sprotte Geld geschickt, das er natürlich zurückschicken muss; aber nicht auf einem anderen Zahlungsweg als erhalten.
Bezüglich Betrugsvermutung:
Wenn ich halt sowas hier lese (weder eine besonders gute Quelle, noch aktuell), vergeht einem schon die Lust nach solchen Gutscheinen.
Dass sein Kaufvertrag zustande kam ist unstrittig, das beide Leistungen zuerst erbracht wurden ist auch unstrittig.
Die Frage ist einfach nur wie das zurücksenden des Geldes zu bewerten wäre... schließlich hat der Verkäufer dies ohne Absprache und auf eigene Initiative getätigt.
Das Problem an der Sache ist halt nur, dass es das Paypal Konto anscheinend nicht mehr gibt, aus welchen Gründen auch immer... vielleicht wollte der Verkäufer nur seine Kohle noch vom Paypal Konto retten.
Hatte eben ein Telefonat mit ebay.
Die sagen, dass es bei denen wohl wie eine Rückabwicklung läuft. Verkäufer zahlt dann auch keine Gebühren...
Machen können die aber auch nichts! Vielleicht hat ebay da was geändert und man kann die Auktion weiterhin sehen?
Oder die Hotline-Fee hatte keinen Ahnung.
@ebay-Bewertung: er hat mir geschrieben, er hätte versucht den Gutschein zurückzuziehen - was er nicht konnte weil ich ihn bereits benutzt habe. Das kann er aber nur heraus finden wenn er den Gutschein als Zahlung einsetzt, weil man das Guthaben sonst nicht abfragen kann!
Wie auch bei unverlangt zugesandter Ware muss der andere wahrscheinlich nichts weiter tun, als den Betrag zu aufzubewahren und zur Abholung vorzuhalten. Der unfreiwillige Warenenmpfänger muss die Ware ja auch nicht verpacken, irgendwohin bringen oder in Vorleistung gehen für einen Versand. Der eigentliche Eigentümer muss vorbeikommen oder jemanden schicken. Warum sollte das bei einem Geldbetrag grundsätzlich anders sein? Auch jede bargeldlose Transaktion kann für den unfreiwilligen Empfänger mit Kosten verbunden sein, mit Aufwand und auch einem gewissen Risiko ist sie das sowieso.
Als netter Empfänger wäre ich im konkreten Fall durchaus bereit, ihm entgegenzukommen und den schonmal beschrittenen und für mich kostenfreien Zahlungsweg - also Paypal - nochmal zu beschreiten. Spätestens bei einem notorischen Gutscheinverkäufer wie ihm wäre mir auch wichtig, nicht selbst in wirtschaftliche oder rechtliche Schieflage zu geraten. (bearbeitet)
Schreib ihm doch eine Nachricht und frag ihn einfach. ich denke er ist froh wenigstens überhaupt Geld zu bekommen.
Schneller als hier tagelang herum zu diskutieren...und das ihm das Geld zusteht ist ja außer Frage
Habe den Betrag jetzt überwiesen und eine Rechnung gefordert. Der ist eindeutig gewerblich durch die ganzen Verkäufe.
Macht er das nicht, dann schicke ich alles an das Finanzamt München. Hat das mal jemand gemacht - würde das an sein FA schicken.
Jetzt droht er mir mit Anzeige wegen der negativen Bewertung.
Aber es entspricht alles der Wahrheit.
Zitat aus einer Email "Der Code wurde IHRERSEITS bereits benutzt. Andernfalls hätte ich ihn nunmehr zurückgezogen."
Zwischenzeitlich versucht er die Auktion via ebay abzubrechen.
Keine Ahnung, war bisher meine Erfahrung. Aus Fernost kommt dann meist eine Mail wie “wenn du uns keine positive 5 Sterne Bewertung gibst, dann fällt ein Sack Reis um, drei Katzenbabys sterben und der Urururopa weint“...
Stimmt aber er hat ja den vollen Betrag erstattet. Scheinbar über ebay, die habe das ja registriert.
Schon weg...
Nur noch mal zum Verständnis?
Du hast dem Verkäufer das Geld per Paypal geschickt,
er hat dir den Bahn Gutschein geschickt und du hast ihn erhalten,
danach hat er dir per Paypal das Geld zurückgeschickt und möchte das du ihm das per Überweisung wieder schickst?
(Das Geld hat er per Rückzahlung geschickt (der Transaktion), nicht ganz normal?)
Er ist doch dein Ansprechpartner. Wenn er dir dann auf den Hinweis des Verlustes deiner Vorzüge nicht entgegen kommt, stell ihm das in Rechnung und warte wie er reagiert. Aber auf freundliche bzw. neutral-sachliche Art.
Ich hatte mal den Fall dass ein Vk n Fehler in der PP Mail hatte und dadurch war denn mein 10€ PP Gs futsch, weil der nicht wieder reaktiviert wird.
Der Vk hat mir die komplette Ware geschenkt Oo War ne 20€ Ware.
N anderes Mal hab ich paar Blu-Rays von einem gekauft und da fehlten die J-Cards (das ist der Papierwisch der öfters bei Steelbooks dran klebt mit den Filminfos drauf, etliche schmeißen das weg, ich nicht) und der Vk hat mir was zurück gezahlt.
Also ich hab bis jetzt echt zuvorkommende Verkäufer gehabt bei Beschwerden.
edit: Hast du ihm die Rote reingeknallt? (bearbeitet)
Aber welche horrende Gebühren fallen denn bei Paypal an?
1,9% + 0,35 Euro pro Transaktion
Danke!
Man braucht generell keinen Anwalt, um sich gegen so etwas zu wehren, aber die Chancen sind gut, dass er es so akzeptiert, da du ja nicht gezwungen bist, die neue Zahlungsmethode zu akzeptieren. Kannst du also so machen. Sprich du überweist und erklärst ihm, dass du durch die andere Zahlungsmethode jetzt aber Cashback verlierst und den Betrag deshalb um soundsoviel gekürzt hast, er würde im Gegenzug ja aber ebay und PayPal Gebühren sparen (das sind 6,33€ an PayPal Gebühren und 31,50€ an ebay Gebühren). Andernfalls bräuchtest du das Geld zurück und ihr müsstet die Transaktion noch mal über ebay durchführen.
Wenn der Kauf allerdings nicht rückgängig gemacht wurde, dann gibt es das Cashback vielleicht aber weiterhin, oder steht dort, dass es Cashback nur bei Zahlung über PayPal gibt? Glaube nicht! (bearbeitet)
Schau dir seine beendeten Angebote an, dann weißt du es
Ich denke mal PP hat ihm das Konto dicht gemacht
Klar, hat von mir die "rote Karte" bekommen.
Der wird sich auf nichts einlassen. Habe ihm geschrieben, dass ich jederzeit per Kreditkarte / Paypal zahlen würde, darauf hat er mich beleidigt und mir mit Anwalt gedroht. Darum auch die negative Bewertung!
Nö, ein Betrüger ist er nicht. Verkauft viele Bahn Gutscheine. Denke der hatte Probleme mit dem Paypal Käuferschutz und ist deshalb angepisst!
Gerade jetzt würde ich einfach abwarten und auf Bezahlung per PayPal bestehen!
Wenn du Zeit und Lust hast, kannst du ja je nach Schwere der Beleidigung schon mal Anzeige erstatten...
Ja, Transaktion rückgängig gemacht. Wird bei ebay mit "Der Betrag von 312,00 EUR wurde zurückerstattet an: xxx" kommentiert.
waren es nicht 3% + 0,35 Euro?
Deine Pflichten hattest Du ja bereits erfüllt... soll er mal einen Anwalt einschalten, Du hast deine Zahlungsbereitschaft bereits kund getan, jedoch über die von Dir gewählte und von ihm zuvor angebotene Zahlungsmethode.
Nebenbei würde ich den VK auch bei Ebay melden wegen der negativen Bewertung und den Beleidigungen, für seinr Dummheit bist Du nichtmich verantwortlich.
Du willst zahlen, so wie vereinbart, er blockt ab. Also sein Problem, nachträglich irgendwelche Dinge am Kaufvertrag ändern geht nur wenn beide zustimmen.