Hot, auch wenn ich eine dreiköpfige Familie mit 87000€ Jahres brutto nicht als recht bedurftig erachte. (bearbeitet)
Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
Mit 4,5 Millionen Euro fördert Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr das Programm „Familienzeit NRW“, das gemeinsame Zeit in Familienferienstätten ermöglicht. Vorrangig sind Reisen in Nordrhein-Westfalen möglich, können aber auch bundesweit oder in für Familien geeigneten Jugendherbergen (ausschließlich in Nordrhein-Westfalen) stattfinden. Inbegriffen sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote. Die Familien sollen den Alltag hinter sich lassen und die gemeinsame Zeit genießen können. Auch die Anreisekosten per Bahn können übernommen werden.
Ab sofort können interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind, sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung, einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unter familienerholung-nrw.de oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627 beantragen.
Der Reisedienst ist bei der Berechnung und Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.
Hier lässt sich prüfen, ob man berechtigt ist.
Teilnehmende Familienferienstätten
Gästehaus Caritas Inseloase
Familienferienstätte Dorfweil
Natur Freunde Haus Teutoburg
Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg
Heinrich-Lübke Haus
Feriendorf Tieringen
Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel
Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog
Kolpingferiendorf Herbstein Vogelsbergdorf
Ferienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt)
Familienferiendorf Rerik
Familienferiendorf Hübingen
Familienferiendorf Schillig
Familienferienpark Dambeck
Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus
Teilnehmenden Jugendherbergen
Jugendherberge Gemünd
Jugendherberge Hinsbeck
Jugendherberge Nideggen
Jugendherberge Radevormwald
Jugendherberge Neuss
Jugendherberge Brilon
Jugendherberge Petershagen
Jugendherberge Sorpesee
Jugendherberge Reken
Jugendherberge Burg Bilstein
Jugendherberge Nettetal-Hinsbeck
Jugendherberge Kleve
Jugendherberge Hagen
Jugendherberge Detmold
Jugendherberge Wewelsberg
1. Was wird angeboten?
Ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.
Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.
2. Was erwartet mich vor Ort?
Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen.
3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?
Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
4. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?
Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich.
5. Wie gestalte ich die Anreise?
Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Auch hier ist der Reisedienst gerne behilflich.
6. Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.
7. Wo kann ich Urlaub machen?
Je nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten sowie für Familien geeigneten Jugendherbergen, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.
Ab sofort können interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind, sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung, einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unter familienerholung-nrw.de oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627 beantragen.
Der Reisedienst ist bei der Berechnung und Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.
Hier lässt sich prüfen, ob man berechtigt ist.
Teilnehmende Familienferienstätten
Gästehaus Caritas Inseloase
Familienferienstätte Dorfweil
Natur Freunde Haus Teutoburg
Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg
Heinrich-Lübke Haus
Feriendorf Tieringen
Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel
Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog
Kolpingferiendorf Herbstein Vogelsbergdorf
Ferienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt)
Familienferiendorf Rerik
Familienferiendorf Hübingen
Familienferiendorf Schillig
Familienferienpark Dambeck
Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus
Teilnehmenden Jugendherbergen
Jugendherberge Gemünd
Jugendherberge Hinsbeck
Jugendherberge Nideggen
Jugendherberge Radevormwald
Jugendherberge Neuss
Jugendherberge Brilon
Jugendherberge Petershagen
Jugendherberge Sorpesee
Jugendherberge Reken
Jugendherberge Burg Bilstein
Jugendherberge Nettetal-Hinsbeck
Jugendherberge Kleve
Jugendherberge Hagen
Jugendherberge Detmold
Jugendherberge Wewelsberg
1. Was wird angeboten?
Ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.
Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.
2. Was erwartet mich vor Ort?
Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen.
3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?
Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
4. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?
Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich.
5. Wie gestalte ich die Anreise?
Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Auch hier ist der Reisedienst gerne behilflich.
6. Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.
7. Wo kann ich Urlaub machen?
Je nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten sowie für Familien geeigneten Jugendherbergen, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.
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Zusätzliche Info
Das Berechnungstool ist etwas missverständlich, was dazu führt, dass einige sich hier über völlig falsche Bemessungsgrenzen "wundern". Ihr dürft die Eltern nicht zusätzlich als über 18jährige in den Rechner eintragen. Als Elternteile werdet ihr bereits beim Anfragen von Alleinerziehende/Eheleute/Partnerschaft erfasst. Die über 18jährigen sollten dann eure erwachsenen Kinder sein.
Bearbeitet von einem Moderator, 3 März 2023
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181 Kommentare
sortiert nach- Die Eheleute dürfen im Rechner nicht als Personen über 18 angegeben werden, die sind schon berücksichtigt
- Gestern Rückmeldung gekriegt.
Ich denke da wir die Osterferien ausgewählt haben, wurden wir vorrangig bearbeitet.
Sehr netter Kontakt. Die Dame hat uns mehrere Orte zur Auswahl gestellt, da der Wunschort nicht zum gewünschten Zeitpunkt frei war.Und wo geht es nun hin? - Wir haben die Familienfreizeit letztes Jahr auf Borkum gemacht. Ablauf, Unterkunft und Abwicklung haben gut geklappt. Die Unterkunft wird dieses Jahr leider nicht mehr angeboten.
- 2 Erwachsene und 2 Kinder -> Die für Sie gültige Bemessungsgrenze liegt bei 103200 € Ich dachte ja schon das ich gut verdiene aber scheinbar bin ich immer noch ein armer Schlucker.Du darfst die Erwachsene glaub ich nicht als über 18 jährige angeben. Damit sind glaub ich Kinder über 18 gemeint.
Somit wäre man ja nach Kinderalter bei 67392 - Cold. Der Onkel hat keine Familie mit geringen Einkommen.wenn er weiter in dritter Person von sich spricht,
kommt sicherlich die einkommensunabhängige Förderung zum Zuge - Wir haben das tatsächlich letztes Jahr (da noch als "Corona-Auszeit") in Anspruch genommen.
Waren im Ferienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt), ist dieses mal ja auch wieder mit dabei.
Urlaub war grundsätzlich positiv. Die Einrichtungen sind aber in jedem Fall kein 5-Sterne-All-Inclusive-Bunker sondern eher (und das ist auch vollkommen ausreichend) vom Stil einer Jugendherberge. Ganze Woche über Buffet, aber sehr ausgewogen und bodenständig.
Programme wurden jeden Tag ich glaub 5 verschiedene Angeboten, von früh bis abends und von den ganz kleinen 1-3 Jahre, bis hin zu Zeugs für die Teenies. Kann man sich jeweils am Vortag einschreiben und dann einfach zur entsprechenden Uhrzeit am Treffpunkt sein - alles kostenlos inbegriffen.
Vor allem die Naturführungen haben unseren Kids (damals 2 und 4) trotz des jungen Alters echt Spaß gemacht und auch als Elternteil hat man mal seine paar Minuten zum entspannen.
Also vielleicht nicht der Urlaub den ich mir aus dem 3-5 Sterne Katalog suchen würde, aber für den Preis wirklich gut und war eine tolle Auszeit. - Was im Text noch fehlt, warum auch immer, es werden maximal 7 Übernachtungen bezahlt
- Studenten bekommen kein Bafög sobald sich die Eltern eine Klorolle leisten können und hier gilt man als bedürftig mit Verdiensten, bei denen man sich nach meinem Weltbild auch so schon einen Urlaub leisten kann.
Ich versteh die Welt nicht mehr.Wenn man die richtigen Sachen eingibt, kommt man nicht auf die oben genannten Zahlen. Der User hat zusätzlich zu den Eltern noch 2 Erwachsene in der Berechnung angegeben, wodurch man zusammen mit einem Kind auf 87000€ kommt. Die Eltern sind jedoch schon von vornherein in der Berechnung und müssen nicht erneut angegeben werden. Für ein Paar wäre die Grenze bei 38784€ brutto. Bei einem Paar mit Kleinkind wäre die Grenze bei 52464€ brutto. Davon bleiben nach Steuern um die 32600€ übrig, also keine 2800€/Monat für 3 Personen. Davon macht man keine großen Sprünge mehr. - Gibt es sowas auch für Hessen?
- Bevor weitere falsche Schlüsse gezogen werden:
Der "einfache Rechner" ist missverständlich. Sobald man "Alleinerziehende" oder "Partnerschaft" mit angegeben hat, sind bereits die Erwachsenen berücksichtigt. In der weiteren Auswahl sind dann nicht nochmal 2 Erwachsene anzugeben.
Dadurch sinken die Grenzen deutlich.
Für eine genaue Berechnung sollte man unbedingt die Werte aus dem Formular nehmen.Das ist mir tatsächlich auch erst beim öffnen des Formulars aufgefallen. Die online Berechnung ist da nicht eindeutig genug formuliert.
Wobei ich auch die Zahlen aus dem online-rechner nicht mit den Zahlen im Formular nachstellen konnte.
Dje verwenden irgendwelche anderen pauschalen.... - Gute Sache. Danke für den Hinweis.
- Wenn der Staat für sowas Geld hat kann es uns in Deutschland wohl nicht so schlecht gehen.Warum? Was ist falsch daran Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen?
- ist das sowas wie ne Mutter Kind Kur wo man bis 16h Programm mitmachen muss oder kann man dort alles machen wie man möchte?Du musst dort halt von 0600 bis 1700 in der Kobold Mine arbeiten, Rest des Tages ist zur freien Verfügung.
- Gabs sowas schon mal in der Geschichte Deutschlands? Mir kommt dieses Programm so bekannt vor.Sehr geschmacklos, KDF hiermit zu vergleichen. KDF sollte die Bevölkerung “fit” für den Krieg machen, hiermit will man benachteiligten Familien die Chance geben auch einmal Urlaub zu machen. Ich glaube, du hast sie nicht mehr alle!
- Schade das nict sowas wie Mallorca oder Kreuzfahrt zumindest Innenkabine dabei ist. So leider cold.Autor*inJa sia Ich finde nen Neuwagen sollte es für die Anreise auch noch dazu geben
Das richtet sich an bedürftige Familien, die froh sind wenn sie überhaupt mal Ulaub machen können. (bearbeitet) - Als Arbeitnehmer wird der Steuerbescheid des letzten Jahres verlangt. Wer hat diesen denn jetzt schon vorliegen? Mein zuständiges Finanzamt benötigt allein schon für die Bearbeitung mindestens vier Monate nach Einreichung der Steuererklärung.Gemeint ist wahrscheinlich eher nicht der Bescheid der Steuererklärung sondern der Einkommensnachweis, den man vom AG erhält. Da ist der Jahresbruttoverdienst aufgeführt.
- Gilt das jetzt für alle Bürger Deutschlands oder nur für Familien aus NRW?Autor*in3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?
Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung. - Schöne Aktion! Sowas sollte es Bundesweit geben.Gab es; letztes Jahr oder so. Nannte sich Corona-Auszeit für Familien
- Top Sache !
- Da habt ihr beide recht.
- Neuss
- Starke Aktion!
- Pflegebedürftig / Schwerbehindert darf also ohne Einkommensgrenze davon profitieren, also auch geizige Millionäre… Das ist zwar nett, aber irgendwie auch unfair ganz ohne Begrenzung. Immerhin nur NRW 😁Wenn du das so erstrebenswert findest schwerbehindert oder pflegebedürftig zu sein um davon zu profitieren, solltest du dir auch unbedingt eine Schwerbehinderung zulegen! Mit allem was dazu gehört.
Ein Köpfer vom 3m Brett in ein Schwimmbecken beim Wasserwechsel sollte es tuen.
Neid ist da völlig unangebracht, so Aussagen sind einfach nur zum kotzen! - In Niedersachen gibt es für den Familienerholungsurlaub Zuschläge für berechtigte Familien:
ms.niedersachsen.de/sta…tml - Arbeit in diesem Land muss sich wieder lohnen (Steuersenkungen etc.), dann braucht es auch keine Almosen wie diese.Ich wollte gerade schon schreiben, wo die „der Staat ist Scheise“-Kommentare sind. Zack doch noch einen gefunden.
Aber da was zum meckern zu finden, ist ja schon richtig einfallsreich.
Weitermachen Sherlock! - NRW, ich bin jeden Tag im Urlaub
- Tolle Sache nachdem es die Corona Auszeit dieses Jahr nicht mehr gibt!
Viele Bundesländer bieten ja dauerhaft einen günstigen Urlaub für Familien.
BW ist leider nicht dabei..In BW muss auch niemand arm sein. Einfach einen der vielen offenen IG Metall-Jobs annehmen. - Gibt's sowas auch für Bayern?Da gibt es keine armen Menschen und viele offene Arbeitsplätze.
- Achtung nur bis 73.000€ Bruttoeinkommen..
- Wieder verdiene ich zu viel 🤦🏻♂️Gut für dich
- Weiß jemand ob es so eine Seite für BW gibt? Das Anfragenportal für Familienurlaub ist down.
- Oops was ist denn jetzt passiert? Hier wurden ganze Kommentar-Blöcke gelöscht. Da stand doch nirgendwo was verwerfliches, oder politisch inkorrektes drin? Hab ich was verpasst?Ach, das ist mir schon öfter passiert… gefühlt wird alles gelöscht was irgendwer meldet…
- Danke für den Hinweis!
Wo erfährt man den von solchen Programmen?Hier - Läuft. DankeDer Link zu den Informationen zur Landesförderung Hessen würde mich interessieren. Finde den dort aber nicht, könntest Du den vielleicht bitte posten?
- Wusste gar nicht, dass sogar mir diese Förderung zusteht
- Bürgergeld bestes Geld!!! Kann ich jetzt auch auf Allgemeinkosten in Urlaub fahren? Beste Partei SPD!Wird nicht von Bürgerfeld bezahlt, sondern vom Land NRW. Wer dort in der Regierung ist, kannst du ja googeln.
- Lokaler Deal! Anspruchsberechtigte nur NRWler:innen!Stimmt, steht auch so im Dealtext.
- Da flieg ich lieber nach Mallorca
- Mit 130k € als Ehepaar u einem volljährigen Kind sind auch wir begünstigt, befürchte der Rechner ist nicht ganz okDu musst lesen was oben steht .. nicht doppelt die Erwachsene eingeben..
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