Gepostet 16 März 2023

Cashback Rückforderung

Hallo zusammen,

Durch die Inflation sind wir nun in einer zuvor noch nie dagewesenen Situation im Bereich Telco/Internet. Die Preise steigen, bei reduzierten Leistungen. Konkretes Beispiel: Vodafone. Im DSL/Kabel-Bereich wurden/werden Preiserhöhungen bei Bestandsverträgen (5€/Monat) durchgeführt. Für Kunden die im letzten Jahr über Vergleichsportale einen i.R. 24-Mon. Vertrag abgeschlossen und dicke Boni/Cashback/Gutscheine abgegriffen haben, ergibt sich nun ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch steht in allen Vereinbarungen von check24,preisvergleich.de, etc. dass dieses nur bei Nicht-Kündigung/Stornierung vor Ablauf der Mindestvertragslfz. zusteht. Theoretisch könnten die das also zurückforden. Hat jemand sowas schonmal erlebt?
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37 Kommentare

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  1. fly's Profilbild
    Ohne dass ich dazu im Detail gelesen habe: Die erhöhen doch niemals während der MVLZ ihre Gebühren und ermöglichen den Kunden damit vorzeitig aus 24M-Verträgen zu kommen?
    Kyrder's Profilbild
    Doch. Macht Vodafone aktuell mit allen Verträgen vorm Abschluss vorm 22.11.2022.
    Siehe hier: mydealz.de/dis…e=3 (bearbeitet)
  2. RLYSSD's Profilbild
    Rückforderung wird höchstwahrscheinlich passieren. Ist bei Stromverträgen ja auch nicht anders.
    Rich_Roehl's Profilbild
    Autor*in
    Bei Stromverträgen wird der Bonus i.R. aber erst nach Ablauf der MVZ ausbezahlt
  3. Nero83's Profilbild
    Die Stornohaftung ist für Händler im Telekommunikation Sektor nicht so krass wie bei Strom und Gas. Auch kann ich mir nicht vorstellen, das Provisionen im hier vorliegenden Fall zurück gefordert werden können, da der Händler seinen Vermarktungsauftrag umgesetzt hat und es kein Storno durch den Kunden gab. Ich würde mir persönlich keine Sorgen machen....
  4. Kyrder's Profilbild
    Die Frage ist, bei einer ordentlichen Kündigung oder Sonderkündigung?
  5. Rich_Roehl's Profilbild
    Autor*in
    Ich meine natürlich Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung vor Ablauf MVZ. Man muss natürlich auch unterscheiden, was rechtlich möglich ist, und was in der Praxis passiert.
  6. wurstpeter's Profilbild
    Ich habe vor Jahren mal ein Sonderkündigungsrecht bei Vodafone gezogen, gab keine Rückforderung des Cashback bonus. But YMMV
  7. dani.chii's Profilbild
    Kommt auch etwas auf die Bestimmungen bei Abschluss an. Bei Strom / Gas ist das nicht unüblich, dass die Prämie anteilig zurückgefordert wird (steht aber i.d.R. im Vertrag). Bei Mobilfunk und DSL ist mir das Thema bisher nicht untergekommen
  8. headhunter74's Profilbild
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Klausel(n) Rechtens ist/sind. Ähnlich wie bei Strom-/Gasverträgen mit Preisgarantie, dürfen während der Mindestvertagslaufzeit garantierte Preise nicht angehoben werden. Des Weiteren dürfte die Rückforderung unlauter sein, weil auf Grund der Preisgarantie, die Erhöhung erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit greifen sollte. Macht man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch, endet der Vertrag nicht sofort, sondern zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Spricht man die Kündigung z. B. vier Monate vor selbiger aus, erfüllt man den Vertrag mMn, somit ist eine Rückforderung unzulässig. Anders herum, kündigt man nicht, verlängert sich der Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist oder u. U. sogar um 12 Monate! Den Sachverhalt würde ich in jedem Fall der Verbraucherzentrale inkl. AGB schildern und zuschicken.
    Nexpected's Profilbild
    Wieso sollte denn der DSL-Vertrag eine Preisgarantie haben? Die Agbs von Vodafone sind doch sogar klar dazu formuliert. Wenn Vodafone den Vertrag einseitig ändert, hat der Kunde ein sofortiges Kündigungsrecht.
  9. Rich_Roehl's Profilbild
    Autor*in
    Das ganze wäre aber ein zig-Millionenverlust für Vodafone. Gerade bei den heute üblichen Staffel-Verträgen, die billig anfangen (0-9,99€) und teuer (34,99€) im 2.Jahr enden. Da verschenken die die "teure" Endzeit. Wie dämlich kann man sein?
    dgmx96's Profilbild
    Genau so bei mir passiert. Sonderkündigung ging gestern raus.
    Ich frage mich seitdem auch wie blöd Vodafone sein kann. Zumal der Vertrag eh bereits gekündigt war.
  10. Gratismentalität's Profilbild
    Da hierbei eine große Welle von Sonderkündigungen auf Vodafone zukommt, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass es in Einzelfällen in der Vergangenheit keine Rückforderungen gab.

    Ich habe seltsamer Weise immer noch keine Mitteilung über die Erhöhung erhalten.
    Rich_Roehl's Profilbild
    Autor*in
    Ich stelle mir das in der Praxis nicht ganz einfach vor. Vodafone kann die Kohle ja nicht vom Endkunden holen, sondern nur vom Reseller/Vergleichsportal, dem sie ja die Prämie gibt, und der sie dann teilweise dem Endkunden weitergibt. Der müsste sie dann vom Endkunden holen. Man kennt aber nicht die Verträge zwischen VF und den Resellern und den Bonusgesellschaften (wie. getSol z.B.)
  11. Lokomotive's Profilbild
    Hat jemand von hier oder nem Forum einfach bei Preisvergleich.de nachgefragt?
    Strarkus's Profilbild
    Würde mich auch interessieren.
  12. wieselum's Profilbild
    Deren AGB sehen keine Rückzahlung von Cashback vor und auch sonst sehe ich keinen Rechtsgrund dafür.
  13. Rich_Roehl's Profilbild
    Autor*in
    Wie kommst du zu der Aussage? In den Cashbackbedingungen steht doch ausdrücklich, dass man nur cashbackberechtigt ist, wenn der Vertrag nicht vor Ende der MVLZ endet, egal aus welchem Grund, also heisst das, das hier eine "Cashbackerschleichung" vorliegt und zumindest ein theoretischer Rückforderungsanspruch vorliegt

    4. Voraussetzung für die Auszahlung des Cashback ist die erfolgreiche Vermittlung eines mit
    „Cashback“ gekennzeichneten Vertrages durch GET Sol 1 auf preisvergleich.de und die
    anschließende Bestätigung seitens des Anbieters, dass der Abschluss via www.preisver-
    gleich.de vermittelt wurde. Erfolgreich ist die Vermittlung nur dann, wenn der geschlossene
    Vertrag im Nachhinein weder storniert, widerrufen, einvernehmlich aufgehoben oder in sons-
    tiger Art und Weise vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wieder beendet wurde. Nur diese
    Abschlüsse sind teilnahmeberechtigt. Eine Teilnahme ist pro erfolgreich vermittelten Vertrag
    nur einmal möglich. (bearbeitet)
  14. BenXT's Profilbild
    Lt. einem von mir angeschriebenen Vergleichsportal setzt Vodafone bereits nach einem halben Jahr keine dieser Forderung um.. (bearbeitet)
    Rich_Roehl's Profilbild
    Autor*in
    Das ist ja endlich mal eine konkrete Aussage, allerdings weiss man nicht, wie die in Zukunft reagieren, denn die müssen schon ganz schön verzweifelt sein, wenn sie die Preise bei Bestandskunden vor Ende der MVLZ erhöhen, dass hat es IMHO auch vorher noch nie gegeben, wer weiss auf welche dummen Gedanken die kommen, wenn jetzt eine grosse Kündigungswelle losbricht
  15. Basti12345's Profilbild
    Hat jemand Erfahrungen gemacht wie die Anbieter mit dem Sofort-/Startboni umgehen bei einer Sonderkündigung wegen Umzug. Beispiel: Am neuen Wohnort bietet bei mir Vodafone keinen verglieichbaren Anschluss an.
  16. Induktionsherd's Profilbild
    Hello, gibt es schon Updates/ Erfahrungen zu dieser Frage ? Ich habe diese Erhöhung Anfang Oktober 2023 erhalten und die gleichen Cashbackbedingungen. Musste jemand tatsächlich das Cashback zurückzahlen? Ich freue mich über Infos
  17. Rich_Roehl's Profilbild
    Autor*in
    Habe bisher seit fast 5 Monaten nichts gehört, glaube auch nicht, dass da noch was kommt. Staune nur, dass die immer noch die Preise erhöhen und auf der anderen Seite Superkundenfangaktionen machen
  18. Turaluraluralu's Profilbild
    Wenn die das auch nach über 'nem halben Jahr weiter durchziehen mit den uns leicht schwachsinnigen, weil sonderkündigungsberechtigenden Preiserhöhungen, dann sind die entweder noch einfältiger als erwartet oder der Kündigungsanteil ist so gering, daß die Mehrzahlungen der Nichtkündigenden überwiegen.

    Neukundenrabatte und -boni kann Vodafone nicht streichen, weil die Wettbewerber die ja auch haben und für die Werbung die Prozente oder die Staffelpreise mit anfänglicher Null zählen.
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