Gepostet 17 August 2023

Elterngeld Streichung ab 150.000 Euro jetzt beschlossen - auf welchen Zeitraum kommt es an?

Inzwischen ist ja leider entgegen jeglicher Vernunft offiziell beschlossen worden, dass die Verdienstgrenze, bis zu der man Elterngeld bekommt, auf 150.000 Euro gemeinsames zu versteuerndes Einkommen gesenkt wird. 

Leider ist für mich nirgendwo von offizieller Stelle aus ersichtlich, an welchem Zeitraum sich das orientiert. 

Die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes? Das Vorjahr? Das Vor-Vorjahr? Wenn es um zu versteuerndes Einkommen geht, muss ja letztlich bereits eine Steuererklärung gemacht und vom Finanzamt bearbeitet worden sein. Letzte 12 Monate kann also eigentlich nicht sein, zumal dann auch zwei Steuerjahre gemischt wären, was das ganze deutlich komplizierter machen würde. 

Also vergangenes Kalenderjahr? Und wenn das Kind im Februar zur Welt kommt? Da hat man in der Regel noch nicht mal den Lohnsteuerbescheid bekommen. Dann vorletztes Jahr?

Schon irgendwie lächerlich, dass diese Frage in den offiziellen Informationen des Ministeriums nicht geklärt wird. Aber vielleicht weiß hier jemand bescheid?
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169 Kommentare

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  1. LasVegas1988's Profilbild
    Ich erwarte folgende Diskussionen:
    "Wie passt der Kindersitz über mein Pfandsystem?"
    Und
    "Wie kann ich den Hochstuhl per Fernbedienung runterfahren, damit ich den Fernseher sehe?"
    Und
    "Wo stell ich den Kinderwagen in der Tiefgarage ab?"
    Verifizierter_Skeptiker's Profilbild
    Die Schnittproblematik gesalzener Putenbrust in dem Zusammenhang nicht zu vergessen. - Scharfe Messer vs. Kleine Kinder. (bearbeitet)
  2. XadaX's Profilbild
    Es wird ein wie auch immer berechneter Pauschalbetrag als Werbungskosten abgezogen. Es muss kein Steuerbescheid abgegeben werden und es kann auch keiner nachträglich eingereicht werden. Dabei gelten genau die 12 Monate Nettoeinkommen vor der Geburt.

    Quelle: Ich, der erst kürzlich einen entsprechenden Bescheid im Briefkasten hatte.
    chrhiller187's Profilbild
    Autor*in
    Ich nehme an du lagst sowieso unter der aktuell gültigen Grenze von 300.000 Euro p.a.? Sicher, dass nicht doch eine Anrechnung individueller Abzüge möglich gewesen wäre, wenn du über der Grenze gelegen hättest? War halt nur für dich gar nicht relevant?
  3. malcomxyz's Profilbild
    Lass dich nicht entmutigen. Du hast durchs Studium viel später angefangen Geld zu verdienen. Andere haben mit 16 angefangen zu arbeiten und haben ihr Häuschen schon fast abbezahlt. Der Staat legt nun mal die Grenze von 150k fest und jeder hat dann entsprechend Anspruch und ich finde es nicht moralisch verwerflich, wenn man den Anspruch geltend macht.

    Ich musste mich damals auch einlesen, was das beantragen von Elterngeld anging. Aber es hat dann alles geklappt. Eventuell hilft ein Anruf bei der Elterngeldstelle, um an die gewünschten Infos zu kommen.
    redballoon's Profilbild
    Ich glaube die Zeiten liegen länger zurück, mit 16 wird man heutzutage seltenst in eine Ausbildung genommen. Die meisten werden eher in irgendwelchen Handelsschulen etc abgestellt, obwohl sie nie studieren werden, oder man früher die angestrebte Ausbildung sogar mit Hauptschulabschluss bekam.
  4. redballoon's Profilbild
    Ich finde es so schade und eine Zumutung, dass den wahren Leistungsträgern in diesem Land einfach alles genommen wird. Ich werde zu der Sache auch nichts mehr sagen, aber keiner sollte sich wundern, wenn jetzt alle abwandern in andere Länder um diese voranzubringen und somit die ganzen Investitionen verloren gehen.
    TheOldJoke's Profilbild
    Die wahren Leistungsträger hängen bestimmt nicht auf mydealz ab und heulen in den Kommentaren weil ihnen ein paar Peanuts nicht mehr geschenkt werden.
  5. Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Ist auch richtig so , wer soviel verdient sollte auch kein Anspruch darauf haben .
  6. besserweisser's Profilbild
    Frag doch deinen Steuerberater?
  7. Diavel's Profilbild
    § 2b BEEG gibt Dir die Antwort bezüglich des Bemessungszeitraums.
    §2c BEEG die Antwort zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens. (bearbeitet)
    micha2500's Profilbild
    Das ist so nicht richtig. Diese Vorschriften dienen der Berechnung des Elterngeldes. Der Ausschluss wird in § 1 Abs. 8 BEEG geregelt und der verweist nunmal ganz eindeutig auf das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG. Dieses ist dann entsprechend nach EStG und nicht nach BEEG zu rechnen. Es ergeben sich hier viele Gestaltungsmöglichkeiten in "Grenzfällen" wo man durchaus 30-50k noch einmal wegdrücken kann (z.B. Investitionsabzugsbeträge für nicht steuerbefreite zu errichtende Solaranlage, Eröffne ein Gewerbe mit Wareneinkauf dieses Jahr und Verkäufe nächstes Jahr unter Nutzung einer EÜR, Höchstbetrag an Altersvorsorgeaufwendungen (wie freiwillige Zahlungen Versorgungswerk oder Basisrente), Höchstbetrag Riesterrenten, Vorauszahlung bis zu 3 Jahre in die PKV, Restdifferenzen spenden, usw.). Es gilt auch eindeutig das Jahr vor der Geburt. Frühgeburt 2023 = alte Grenze und zvE 2022, Geburt 2024 = neue Grenze und zvE 2023 ... wenn es denn so beschlossen wird. (bearbeitet)
  8. chrhiller187's Profilbild
    Autor*in
    Habe jetzt nach etwa 6 Wochen Antwort vom Familienministerium erhalten und meine Frage wurde tatsächlich beantwortet. Spoiler: Keiner von den ganzen Schlaumeiern hier hatte recht.

    Näheres bei Interesse gerne per PN.
    Entic's Profilbild
    Hi, könntest du mir eventuell dazu ein kurzes Feedback geben. Ich wäre sehr daran interessiert. Kann leider noch keine PMs schreiben. Danke und Grüße!
  9. Lordarsch's Profilbild
    Steinigt mich, aber bei ~7500€ netto/Monat sollte das Elterngeld keine große Rolle spielen.
    Wissend, es fällt fur eine gewisse Zeit ein (nicht wesentlicher) Geldeingang weg, müssen Vorbereitungen getroffen werden - sparen. Wie man es ohnehin bei einem solchrm Einkommen macht. MMn. kann man das Geld ohne Rücklagen anzulegen, kaum monatlich durchbringen....

    Das Elterngeld, dss Kindergeld, Kinderfreibetrag sind Unterstützungen u d sollten sich an die richten, die unterstützungswürdig sind und wo ein echter Bedarf(!) besteht. Bedürftig sind berufstätige Paare bei 7,5k€ netto nicht.

    Sicher, ehrlicherweise hätte ich mich auch geärgert, wenn wir damals die Zueendungen kurzfristig gestrichen bekommen hätten, es wäre aber auch problemlos ohne gegangen.....
    chrhiller187's Profilbild
    Autor*in
    Wir verdienen zusammen knapp über der Grenze, weil wir uns beide den Hintern aufreißen. Ich verbringe oft 60h und mehr die Woche im Krankenhaus. Vorher habe ich 6 1/2 Jahre studiert, in denen andere bereits Geld verdient haben.

    Klar konnte ich was zurücklegen. Aber dann zu sagen: "Tja, dann nehmen wir dir jetzt einfach mal mehr als 20.000 Euro deiner Ersparnisse weg. Selbst schuld wenn du gut verdient hast" ist schon nicht gerade besonders fair. Und jemandem, der z.B. eine Immobilie finanziert, kann es sogar ziemlich den Boden unter den Füßen wegziehen.

    Elterngeld ist keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine Unterstützung für junge Familien. Da nun wieder diejenigen herauszunehmen, die eigentlich am meisten zur Finanzierung des Elterngeldes beitragen, ist eine ziemlich miese Nummer. (bearbeitet)
  10. wukno's Profilbild
    Du hast Kinder? 😬
    chrhiller187's Profilbild
    Autor*in
    Noch nicht…
  11. nishikitoto's Profilbild
    Mensch, gebt dem Troll doch kein Futter.

    Wer wirklich so viel verdient, wie er behauptet, kann sich die Beratung durch einen Steuerberater doch definitiv leisten.
    Bei dem, was er so schreibt, habe ich Angst, wenn er tatsächlich im Krankenhaus arbeitet...
    therealpink's Profilbild
    Der Kerl ist realer als Apache 207, mach dir da mal keine Hoffnungen.
    Als Krankenhausarzt hat man schon einen im Vergleich zu vielen anderen Jobs ordentlichen Verdienst. Der ist aber tatsächlich, da hat er absolut recht, teuerst erkauft und erarbeitet. So viel ist das dann tatsächlich auch nicht auf die Stunden gerechnet. Außerdem gibt es ja auch noch eine (in diesem Fall garantiert wirklich) bessere Hälfte die etwas zu den 150K+ beiträgt.
  12. therealpink's Profilbild
    Alter, wie könnt ihr bei den Fakten ernsthaft über Elterngeld diskutieren?
    erwartet tatsächlich Nachkommen.
    Ehrliche, herzliche Gratulation an dich!
    Dennoch, ich habe Angst.
    michael638's Profilbild
    Naja, dann kennen wir nun immerhin den ungefähren Zeitpunkt der Schließung der Diskussionsforen bei MyDealz.
  13. jannie911's Profilbild
    Grüße gehen raus an meine Eltern, die gepoppt haben weil sie uns (also mich und meine Geschwister) wollten und nicht weil es ihnen ums staatliche Geld ging! Hoffe ich doch zumindest?! (bearbeitet)
    Cascadeya's Profilbild
    Das müssen Eltern sagen um später nen guten Heimplatz zu kriegen
  14. Verifizierter_Skeptiker's Profilbild
    Dann passt aber kein Pfandsystem mehr auf den Beifahrersitz, so mit Kinderwagen und/oder Babyschale und im Getränkeautomat in der Wohnung nur noch Dinge ohne Alkohol, wegen Jugendschutz und so. (bearbeitet)
    nishikitoto's Profilbild
    War nicht der legendäre Whiskey-Brauerei Thread auch auf seinen Mist gewachsen?
  15. mx5freund's Profilbild
    Habe mich jetzt schon auf ein lustiges Thema gefreut. Bin enttäuscht. 😜

    Was macht dein sparen? Bist noch dabei?
    Gabba_Cluba's Profilbild
    Und wie war der Vortrag von dem Herrn Dr Dr?
  16. baerry's Profilbild
    Die Berechnungsgrundlage und Zeiträume sind meines Wissens nach nicht geändert worden, lediglich der Betrag.
    Daher gelten die bisherigen Informationen dazu weiterhin.

    In Grenzfällen wird dann eben ausführlich und umständlich gerechnet und gewidersprucht bzw. Unter Vorbehalt gezahlt und nachher zuruckgefordert.

    Die Fälle landen schon auf Tischen die sich damit auskennen. (bearbeitet)
    chrhiller187's Profilbild
    Autor*in
    Und was ist die bisherige Regelung? Es ist dazu nirgendwo eine offizielle Info zu finden. 
  17. dermitderwanzetanzt's Profilbild
    Elterngeld ab 60000€ Nettoeinkommen ist ein schlechter Witz.
    Das ist ein Schlag ins Gesicht für Menschen die für den Mindestlohn 8 Stunden am Tag schwer arbeiten.
    PonyPisse's Profilbild
    Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Mütter.

    Und nein, wenn die Gehälter relativ ähnlich sind, kann das auch zum finanziellen Problem werden!
  18. Turaluraluralu's Profilbild
    Für wann dürfen wir denn mit der Niederkunft der undementierbaren Familiengründung rechnen?
    Chuck_Norris's Profilbild
    Du hast "müssen" falsch geschrieben. (bearbeitet)
  19. chrhiller187's Profilbild
    Autor*in
    Nur beantwortet leider keiner der Links meine Frage. Es geht nicht um die Berechnung der Höhe des Elterngeldes. 
  20. mario89's Profilbild
    Da sich das Elterngeld auch aus den letzten 12 Monaten vor Geburt errechnet, gehe ich hier von der selben Berechnung aus. Nachweise könnten auch Gehaltszettel sein... Bedeutet dann bei einem Kind 180.000€ Brutto (wegen 30.000€ Freibetrag bei 2 Erwachsenen und einem Kind)
    chrhiller187's Profilbild
    Autor*in
    Vom zu versteuernden Einkommen gehen aber eben nicht nur die Standard-Freibeträge ab, sondern auch ettliche andere Dinge, die erst über die Steuererklärung geltend gemacht werden können. 
  21. DisposableIncome's Profilbild
    Es wird derselbe Zeitraum sein, der bisher schon bei der Bestimmung des maßgebenden Einkommens angelegt wurde. de.wikipedia.org/wik…nd)
    chrhiller187's Profilbild
    Autor*in
    Auch dieser verlinkte Text bezieht sich auf die Berechnung der Höhe des Elterngeldes, nicht auf die Entscheidung, ob Elterngeld bezahlt wird. 
  22. Herr_Kules's Profilbild
    Wenn ich das so richtig deute, wäre es ja für Paare günstiger, sich direkt nach der Zeugung "zu trennen".
    Muss halt nur einer von beiden für die Zeit des Elterngelds bspw. zu seinen Eltern umziehen.
    So etwas ähnliches haben wir gemacht, um die Kosten für die Kita zu halbieren.

    Aus meiner Sicht ist diese allgmeine Grenze, ohne Differenzierung der Anzahl der Erwerbstätigen, wieder so eine typische Glanzleistung dieser unfähigen Regierung.
    Backautomat's Profilbild
    Ist jetzt zu spät, da ich keine Kita Gebühren mehr bezahlt... Aber da reicht doch keine räumliche Trennung wenn man verheiratet ist? Es wird doch das Jahresbrutto beider Elternteile bewertet. Oder sagt die Mutter dann, dass sie nicht weiß von wem das Kind ist? (bearbeitet)
  23. oel's Profilbild
    Ich zweifel zwar nicht daran, aber wenn es soweit ist, dann lass und gerne teilhaben
  24. Milkreis's Profilbild
    Ich hatte es so verstanden, dass die 150.000€ sich auf das zu versteuernde Einkommen beziehen. Also nach Abzug von Krankenversicherung, Sozialabgaben etc. Somit sollte das eigentliche Brutto deutlich höher liegen.

    Lass dich nieder, Kauf ein Ärztesitz, verdiene richtig Geld und lass dich nicht in einem Krankenhaus ausbeuten.

    Wenn du dein eigener Herr bist, kannst du deinen „Verdienst“ sehr gut steuern. Dein Steuerberater hilft dir da gern weiter.

    Man muss hier nicht diskutieren, ob man mit 7-8k netto nun berechtigt wäre oder nicht. Ich finde es ein Unverschämtheit, dass das eingeführt wird. Leistung lohnt sich in Deutschland bei der Steuer- und Abgabenlast nicht. Die, die wenig leisten bekommen immer mehr den Ars** gepudert, aber können sich nie Immobilien leisten. Die die viel arbeiten und entsprechend verdienen können etwas Polster aufbauen.

    Das ist so wie wenn man in der Schule in einen Fach der 1er Kandidat ist und zum Schuljahresende bekommen die schlechten fürs nichts tun trotzdem eine 3.

    Das Nächste was fallen wird sind die Steuervorteile für Eheleute.
    Bklioo33's Profilbild
    Weil Leistung mit Gehalt auch immer korreliert, lmao.
  25. DisposableIncome's Profilbild
    Sehr hilfreich.
  26. micha2500's Profilbild
    • Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass künftig Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 150.000 Euro jährlich kein Elterngeld mehr bekommen. Nun hat sich die Ampel auf höhere Grenzen verständigt. Ab April 2024 soll das Elterngeld erst ab einem Einkommen von 200.000 Euro entfallen. Ab April 2025 wird die Grenze auf 175.000 Euro gesenkt.
    Milbi33's Profilbild
    Ein Glück. Meine Frau hatte schon Sorge, dass wir bei Kind Nummer drei den R8 abgeben müssen. 
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