Gepostet 20 Oktober 2023

Hotel für Konzert wurde storniert - Schadenersatz aufgrund von Mehrkosten

Moin Zusammen,
ich habe eine Konzertkarte gekauft und direkt im Anschluss ein Hotel gebucht, damit ich dieses zumindest zu halbwegs normalen Preisen bekomme. Hat auch geklappt, die Bestätigung kam nach ein paar Minuten. Zwei Tage später erreicht mich jedoch die Stornierung aufgrund von Überbuchung. Wenn ich jetzt jedoch ein Hotel mit ähnlichen Parametern buchen möchte, zahle ich weit mehr als das doppelte. Hatte jemand schonmal einen solchen Fall und hat Erfahrung mit Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter?

Edit: Es liegt alles vor was nach AGB für einen Vertrag gebraucht wird, mir geht es nur um mögliche Erfahrungsberichte. Die rechtlichen Möglichkeiten werde ich mit einem Experten klären.
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49 Kommentare

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  1. JR100's Profilbild
    Autor*in
    Update: Rechtlich hat man in einem solchen Fall Anspruch auf Schadenersatz bzw. die Übernahme der Differenzsumme zu einem ähnlichen Hotelzimmer (Ausstattung, Lage, Verpflegung: Halbpension oder Frühstück). Falls nur ein besseres Hotelzimmer erhältlich ist, dann ist dieses zu übernehmen.

    Wie sollte man also verfahren?
    Am besten stellt ihr unter Fristsetzung euren Vertragspartner vor die Wahl ein entsprechendes Zimmer bereitzustellen oder euch die Differenzsumme zu bezahlen. Je nach Reaktion muss man dann weiterschauen. (Da der rechtliche Weg für den Vertragspartner wesentlich teurer ist, wird er dem wohl nachkommen)
    dschamboumping's Profilbild
    Wie gedacht. Hauptsache die Mydealz Hobbyanwälte , und @GelöschterUser1096189 haben hier mit wenig Ahnung, aber dafür ganz viel Überzeugung ihre Nebelkerzen gezündet
  2. darthkeiler's Profilbild
    deutschertourismusverband.de/rec…tml

    Hier gut nachzulesen. Rein theoretisch hat Du ein Anrecht auf Schadensersatz, da Überbuchung kein ausreichender Grund für eine wirksame Stornierung ist.
    Vermutlich wird Dir nichts anderes übrig bleiben als den Rechtsweg zu beschreiten.
    Aber manchmal hilft es einfach mit dem Vertragspartner darüber zu sprechen. Ein Buchungsportal ist vermutlich kulanter als das Hotel direkt.
  3. user1337abc's Profilbild
    Vielleicht die Zeit jetzt lieber für die Suche nach einer Alternative nutzen als für die Phantasien auf einen Schadenersatz zu verschwenden.
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Die kostengünstige Alternative ist Abends noch fahren zu müssen, da ist es preislich aber egal, ob ich jetzt oder in 2 Monaten buche
  4. motorrad123's Profilbild
    Keine Chance, ist analog zum Preisfehlern, solang der Anbieter unmittelbar die Überbuchung feststellt und dir daraufhin storniert ist das vollkommen rechtens. Da die Hotels an mehrere Portale angebunden sind, gab es nur eine automatisierte Buchungsbestätigung die aber durch die festgestellte Überbuchung storniert wurde.

    Buch dir ein anderes Hotel und fertig.
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Werde ich Montag rechtlich besser wissen, auch bei Preisfehlern ist das Unternehmen sofern ein Vertrag vorgelegen hat und dieser Angefochten wird, zu einem Schadenersatz verpflichtet, sofern der Kunde diesen Schaden darlegen kann.

    Edit: Hierbei ist nicht die Differenz zum Marktpreis gemeint, sondern der sogenannte "Vertrauensschaden". Am besten hier nachlesen: ihk.de/hal…036 Passus: Konsequenzen: Schadensersatzpflicht des Anfechtenden (bearbeitet)
  5. Teng80's Profilbild
    Vergiss es
  6. therealpink's Profilbild
    Schau doch erstmal in die AGB des Hotels was da zu Stornierungen drin steht.
    Ich sehe da kaum Chancen, gerade auch, weil bereits nach zwei Tagen storniert wurde.
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Da steht nichts was diese rechtfertigen würde und eine Überbuchung ist auch keine höhere Gewalt.
  7. GelöschterUser1096189's Profilbild
    Das einzige Hotel was mit dem ursprünglichen Hotel vergleichbar wäre, ist eben genau dieses Hotel. Hotelpreise sind schließlich nicht genormt. Ist das nächste Hotel in ner anderen Straße? Zack, teurer weil besser und dementsprechend nicht vergleichbar. Da kannste nur schwerlich gegen argumentieren. 
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Natürlich sind Hotels vergleichbar (Entfernung zum Stadtzentrum, Bewertung der Gäste in Buchungsportal, Sterne,…) aber wie ich jetzt schon mehrfach geschrieben habe, ich kläre es ab und teile euch das Ergebnis mit. Hier hat scheinbar niemand in irgendeiner Weise eigene Erfahrung mit einer solchen Situation oder eine fundierte Expertise in diesem Bereich.
  8. MrBrightside's Profilbild
    Ab zum Anwalt am Montag
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Der hat schon ne WhatsApp und weiß von seinem Glück. Hatte nur gedacht, dass das sicher häufiger vorkommt. Geht ja schnell um mehrere Hundert Euro.
  9. Eisthomas's Profilbild
    "gegen den Reiseveranstalter" ich sehe hier keine ReiseBuchung sondern zwei Einzelbuchungen durch dich (bearbeitet)
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Zwei Einzelbuchungen ist richtig, die Hotelbuchung jedoch bei einem Reiseveranstalter und nicht beim Hotel direkt, daher die Bezeichnung.
  10. blubdidup's Profilbild
    Was für eine Bestätigung denn? Was sagen die AGB von dem Anbieter dazu, wann ein Vertrag zu Stande gekommen ist?
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    "XY bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhalten Sie die Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Buchungsbestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben."

    Sehr eindeutig
  11. GelöschterUser77567's Profilbild
    hau mal den Ort, Zeitraum und Budget hier rein eventuell kann Dir bzgl. Zimmer geholfen werden
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Ich warte erstmal ab, was dabei rauskommt. Aber Danke
  12. GelöschterUser1096189's Profilbild
    Wo ist denn der Schaden entstanden? Sehe da keinen. 
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Der Schaden ist die Differenzsumme zu einer Ersatzbuchung eines ähnlichen Hotels
  13. GelöschterUser1096189's Profilbild
    Das ist etwas bei den Haaren herbei gezogen. Wie hoch ist der Schaden? Könnte man ja einfach ne Luxusabsteige ansetzen die 600€ die Nacht kostet.
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Ich denke man wird das günstigste Hotel ansetzen, was Buchbar ist und ähnlichen Parametern des ursprünglichen Hotels entspricht. Aber wie gesagt, ich werde einen fundierten Rat einholen und euch auf dem Laufenden halten.
  14. Weidekaiser's Profilbild
    Gibt es hier mittlerweile Neuigkeiten?
    JR100's Profilbild
    Autor*in
    Ein Zimmer konnte seitens des Reiseveranstalters nicht bereitgestellt werden, daher wurde die Tage eine Kostenaufstellung der Mehrkosten durch Buchung eines vergleichbaren anderen Zimmers eingereicht und wir warten derzeit noch auf Zahlung. Natürlich wurde die andere Unterkunft auch gebucht.
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