Gepostet 2 November 2023

Wie siehts aus mit Abfindungen (Betriebszugehörigkeit) nach einer Firmenübernahme und einem unterzeichneten neuen Arbeitsvertrag?

Hallo,
ich arbeite in einem Fitnessstudio als Studioleitung und unsere Firma wurde vor einigen Monaten von jemand anderes gekauft und übernommen.
Derjenige möchte jetzt mit uns allen neue Arbeitsverträge machen. Die Konditionen der Arbeitsverträge sind anders gestrickt, allerdings steht man nicht schlechter dar.
Nun bin ich schon seit 8 Jahren bei der Firma und meine Frage ist: Wenn ich dem neuen AV zustimme (mir macht die Arbeit Spaß und möchte nicht mit einer Änderungskündigung rechnen) fangen dann meine ,,Zugehörigkeitsjahre'' wieder bei 0 an oder gehen die weiter?
Man weiß nie was im Leben passiert und sollte z.B.in 2 Jahren irgendetwas passieren bei der ich mit einer Abfindung rechnen könnte, macht das dann noch einen Unterschied die Betriebszugehörigkeit 10 oder 2 Jahre beträgt.

Vielleicht kann mir ja der eine oder andere von euch helfen.
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12 Kommentare

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  1. headhunter74's Profilbild
    Du kannst dir die bisherige Betriebszugehörigkeit anrechnen lassen. Die Formulierung sollte jedenfalls so lauten, dass die bisherigen Ansprüche nicht verloren gehen (Dauer der Betriebszugehörigkeit). Und ja, es macht natürlich einen Unterschied, ob man 10 Jahre oder 2 Jahre Betriebszugehörigkeit hat. Wobei man dazu sagen muss, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, wie viel Abfindung einem zusteht. Ist dein Anwalt fähig, kann er 2, 3, 4, 5, Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr rausholen. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Interessant ist auch zu wissen, wie groß ist eure Belegschaft. In Kleinbetrieben sind weite Teile des Kündigungsschutzgesetzes nicht anwendbar.

    Ich empfehle das mit einem Juristen für Arbeitsrecht oder wenn du ver.di Mitglied sein solltest zu besprechen. Hier ist eher der falsche Rahmen.

    In jedem Fall solltest du dir ein Arbeitszeugnis für die bisherige Zeit, vor dem Wechsel, ausstellen lassen. (bearbeitet)
  2. beppe's Profilbild
    Leg Dir die Verträge genau nebeneinander und schau, was sich geändert hat.

    Die Verträge sollen nicht ohne Grund geändert werden.

    Und die Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen müsste auch entsprechend gerechtfertigt werden. Also warum ist es dem Arbeitgeber unter dem alten Vertrag nicht mehr zuzumuten, den AN zu beschäftigen.

    Der bloße Wunsch neue Verträge abzuschließen reicht da nicht aus.

    Wenn der neue Vertrag keine Nachteile für Dich hat (Tätigkeitsbereich, Arbeitsumfang, Gehalt, Urlaub, Verfall von Ansprüchen, Verzichtsregelungen etc.), dann lass Dir das doch mal in einem freundlichen Gespräch erklären.

    Die Anrechnung der bisherigen Beschäftigungsdauer würde ich vorsichtshalber aufnehmen und prüf auch mal, ob Du noch Ansprüche hast (ausstehendes Gehalt, Resturlaub).

    Im Zweifel ab zum Anwalt.
    ibex's Profilbild
    Es ist ganz einfach…bei Firmenübernahmen wird normalerweise eine neue Firma gegründet auf welche auch die neuen Verträge laufen sollen. Wenn man sich nicht einig wird beim neuen Vertrag, läuft erstmal noch dein alter Vertrag weiter und die alte Firma (GmbH) wird nach der abgeschlossenen Übernahme abgemeldet. Damit endet auch automatisch dein Arbeitsvertrag auf Grund fehlender Geschäftsgrundlage und der AG kündigt dir ganz normal.

    Man sollte auch nicht im Zweifel, sonder immer einen Anwalt zu Rate ziehen. Die paar Euros sind enorm gut angelegt.
  3. MrBrightside's Profilbild
    Das is ne Frage für die Rechtsschutz Hotline!
  4. ibex's Profilbild
    Steht in deinem neuen Arbeitsvertrag, ob die und wie lange die Arbeitsjahre anerkannt werden. Üblicherweise werden die aber anerkannt.
  5. Gubischubi's Profilbild
    Neuen Vertrag nicht unterschreiben. Dann kommt ggf. die Kündigung mit Abfindung.
  6. axelchen01's Profilbild
    Wenn nichts vertraglich geregelt ist, hast du keinen gesicherten Anspruch auf irgendeine Abfindung.
    Warum auch.

    Am ehesten bekommst du sowas, wenn du betriebsbedingt gekündigt wirst und es einen Tarifvertrag gibt und mit dem BR ein Sozialplan ausgehandelt wird, oder wenn dich der AG unbedingt loswerden will und du dich gegen eine Kündigung wehrst.
  7. motorrad123's Profilbild
    Das man generell Anspruch auf ne Abfindung hat ist ein Irrglaube. Abfindung wird nur gezahlt wenn man vor Gericht geht und man handelt dann eben eine abfindung aus damit der Rechtsstreit beendet wird.

    Abfindungen gibt es in der Regel auch nur bei größeren Unternehmen z.b. 10+ Mitarbeiter.

    Wenn ein Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, kann man sich im Regelfall nicht vor Gericht währen wegen ner betriebsbedingten Kündigung.
    Happy.Tag's Profilbild
    Darum geht es hier ja gar nicht. will einfach nur wissen, ob ein neuer Vertrag eine Schlechterstellung bedeutet.
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