Gepostet 11 Dezember 2023

Tax free einkaufen (Mehrwertsteuererstattung für Besucher der EU)

Hallo zusammen,
ich habe mich die letzten Tage mehr mit dem Thema Tax free einkaufen beschäftigt und würde gerne wissen, ob jemand bereits Erfahrungen gesammelt hat und eventuell den ein oder anderen Tipp für Rund um das Thema hat.

Kurz zu meiner Ausgangssituation. Ich lebe in China, habe dort meinen Wohnungssitz und habe darüber eine offizielle ausgestellte Bescheinigung. Gleichzeitig habe ich auch aber auch noch eine Meldeadresse in Deutschland. Meine Aufenthaltsdauer in Deutschland überschreitet nicht mehr als 15 Tage im Jahr.

Jetzt würde ich gerne bei meiner nächsten Reise nach Deutschland Tax free einkaufen. Dafür habe ich beispielsweise die Anleitung vom Zoll gelesen - hier. Nach meinem Verständnis muss ich prinzipiell nur darauf achten, dass ich eine besondere Rechnung vom Verkäufer erhalte oder das Formular Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr mitbringe und ausfüllen lasse. Anschließend muss ich mit dem unbenutzten neuen Artikel mit Preisschild zum Zollbeamten am Flughafen und alles vorzeigen, um einen Stempel zu erhalten. Das Geld erhalte ich anschließend vom Verkäufer zurückerstattet, falls dieser das Geld nicht vorher bereits erstattet hat, oder?

Gibt es jemanden von Euch der damit Erfahrungen hat? Gibt es Tipps und Tricks für die Praxis?

Vorab vielen Dank und viele Grüße
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16 Kommentare

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  1. dyna's Profilbild
    Allgemeine Vorrausetzung: Keinen Wohnsitz in Deutschland. Inhaber eines deutschen Passes müssen sich den ausländischen Wohnsitz im Reisepass eintragen lassen vom Konsulat vor Ort. Der „kein Wohnsitz in Deutschland“ Stempel reicht (theoretisch) nicht. Ausserdem muss die Ausfuhr binnen 60 (?) Tagen nach Kauf erfolgen.

    Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

    - Mehrwertsteuer direkt beim Händler zurückbekommen. Dazu muss man bei der Ausreise beim Zoll vorstellig werden. D.h. erst einchecken, aber sagen, dass man den Koffer wieder mitnimmt. Die Klebeding mit Strichcode muss aber dran sein!! Dann zum Zoll und die Rechnungen vorzeigen und abstempeln lassen. Ggf. will der Zoll die Ware sehen. Der Koffer wird dann beim Zoll aufgegeben. Für Ware im Handgepäck gibt es noch einen Schalter nach dem Security Check (selbst aber nie getestet). Danach die gestempelten Rechnungen beim Händler einreichen und die Steuer zurück bekommen. Bei Amazon geht das per Mail. Bei offline Händlern idR nur offline. Achtung: Händler sind nicht verpflicht das zu machen. Also vorher fragen.

    Der 2. Weg is Global Blue oder wie die heissen. Der Händler füllt direkt ein Formular aus, das dann der Zoll mit den Rechnungen stempelt. Also alles wie oben. Danach geht man aber noch zu deren Schalter und bekommt das Geld bar oder auf die Kreditkarte. Man hat seine Kohle also direkt und weniger Stress, dafür behalten die eine Provision.
    Multion's Profilbild
    Sehr interessant danke Amazon hört sich gut an
  2. levces's Profilbild
    Das Geld holst Du Dir am Besten direkt bei der Reisebank im Flughafen. So kenne ich das
  3. utm's Profilbild
    Muss man bei der Ausreise die Ware nachweisen oder kann theoretisch Besuch etwas kaufen und die Ware für das nächste mal im Land lassen?
    quak1's Profilbild
    Ja, die Ware muss ausreisen.
    Je nach Flughafen will der Zoll die Ware sehen und auch sichergehen, dass sie nicht im Land verbleibt, also zB direkt durchgecheckt wird. Ist leider je nach Flughafen vom Prozesss und den Vorlieben des Zolls etwas unterschiedlich.
    Willst du die Ware im Land nutzen, werden Steuern normal fällig und werden nicht erstattet.
  4. quak1's Profilbild
    Woher stammt deine "offizielle ausgestellte Bescheinigung" und was besagt die genau?

    Ist auch meines Wissen so wie von geschrieben. Im Pass muss der Wohnsitz angegeben sein, jedenfalls guckt der Zoll dort hinein und die Regelungen verweisen auf einen Nachweis durch ein Ausweidokument, zB. so:

    45170885-4qJRB.jpg
    Nur wer keinen Wohnsitz in DE hat, kann sich bei Ausfuhr der Waren die Umsatzsteuer erstatten lassen. Wie auch schon gesagt, musss ein Händler nicht die direkte Erstattung anbieten.

    Einige Infos hier:

    zoll.de/DE/…tml

    germany.info/us-…014

    taxation-customs.ec.europa.eu/gui…_de
    Captain_Sparfuchs's Profilbild
    Autor*in
    Die Bescheinigung wird innerhalb China ausgestellt, um das Langzeitvisum zu erhalten als auch bspw. zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

    Ich weiß, dass der Niederländische Pass bspw. keine Adresse im Reisepass führt. Da wäre dieser sicherlich unkomplizierter.
  5. Captain_Sparfuchs's Profilbild
    Autor*in
    Update: Erster Versuch und erste erfolgreiche Erstattung.

    Die Vorgehensweise über Global Blue abgewickelt, da der Store gesagt hat, dass dieser den Service nur über Global Blue anbieten kann. Dementsprechend wurde von der Mitarbeiterin alles fix vorbereitet und neben der Rechnung ein Formular mit den in Global Blue hinterlegten Kontaktinformationen beim Kauf des Gegenstandes überreicht. Anschließend habe ich den Gegenstand samt Rechnung und Formular beim Zoll (nach Security Check) am Flughafen vorgezeigt, den Stempel auf dem Formular erhalten. Das Formular wurde anschließend in den beiligenden Umschlag in den Briefkasten von Global Blue (direkt neben dem Zollbüro in Frankfurt) eingeworfen. Die Erstattung erfolgte wenige Arbeitstage.

    Fazit: Lief alles einwandfrei und der Aufwand ist wirklich überschaubar. Aber! Die Gebühren, die Global Blue erhebt, sind schon frech. Gem. 19% Steuererstattung liegt die Erstattungssumme bei ca. 200 EUR. Nach Gebuehren wurden von Global Blue ca. 140 EUR erstattet.
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