Gepostet vor 7 Tagen

Steuerspartipps Studenten und Auzubildende

Hallo zusammen,

da sich doch viele immer noch schwer mit der Steuer tun, folgen hier meine ultimativen Steuertipps für Studierende und Auszubildende. Wer ihr noch mehr wisst, einfach kommentieren
Ich unterteile dabei meine Tipps in Kategorien. Natürlich treffen die Hier erwähnten Punkte nicht auf jeden Zu, aber einfach die Tipps mit nehmen , die zur eigenen Lebenssituation passen
Die Tipps gelten für Studis mit und Ohne Job.

Vorweg:
- Eine Steuererklärung lohnt sich immer, wer Berufsbedingte Ausgaben hat, auch Studieren zählt dazu
- ich bin kein Steuerberater, ich gebe hier nur meine Erfahrungen , steuerliches Wissen und Tipps weiter
- ob manche Vorgehensweisen moralisch und / oder juristisch vertretbar sind, liegt nicht in meinem Ermessen, jeder ist selbst für seine Steuer verantwortlich
-Prinzipiell lohnen sich die Tipps für alle Studierenden die Arbeiten, vermögend sind und bereits eine erste Ausbildung abgeschlossen haben. Wer mehr Geld hat und verdient, kann mehr sparen. Wie immer wird Reichtum auch steuerlich in Deutschland belohnt.
-Denkt immer daran, ihr seit für das Finanzamt nur kleine Fische, ihr werdet im Zweifel nicht so genau geprüft.
- Nicht nur große Firmen und Millionäre etc. können Steuerschlupflöcher und Optimierung Betreiben, daher sind meine persönliche moralische Einwände nennen wir sie , egal
-Theoretisch kann man sein ganzes Leben studieren (nebenberuflich) und diese Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen , wenn man Vollzeit Arbeitet. Wer vieles optimal ausnutzt, kann damit trotz Studiengebühren am Ende vlt mehr für sich herausholen
-> Man sollte nur auf Fristen und Exmatrikulation achten, Studiengang rechtzeitig wechseln oder Prüfungen anrechnen lassen
-> FH´s oder Unis mit geringen Semestergebühren lohnen sich am meisten
-> man bekommt günstig ans Semesterticket der öffis oder gleich an das geplante 29 Euro Studenten Deutschlandticket
giga.de/art…tt/
-> Ob es sich dann damit um sogenanntes Scheinstudium handelt, ist faktisch kaum Nachzuweisen und wird auch kaum auffallen, solange man keine Sozialleistungen dafür bezieht und diese Leistungen damit hinterzieht.
- Gesetzte Anführungszeichen in diesem Beitrag sind teils willkürlich gesetzt und können individuell unterschiedlich interpretiert werden, was ich nicht beeinflussen kann
- Ich übernehme keine Haftung für eure Steuererklärungen


1. Allgemeine Punkte / wichtigsten FAQ
- Was sollte man auf jeden fall während seinem Studium in Anspruch nehmen
-> steuerfreie Einkommensgrenze ausnutzen aka Grundfreibetrag für 2023 sind das 10.908 Euro
-> Wer Bausparer hat, die Bausparprämie beantragen
-> Wer in einer Dualen Ausbildung ist oder Werkstudent, prüft bei eurem Arbeitgeber ob ihr nicht auch Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL) habt
-> Zinsen auf Studienkredite in der steuerlich gelten machen
-> Ausnutzen des Sparer-Pauschbetrag
-> Ausgaben Nach Erstausbildung ( Abgeschlossene Lehre, Ausbildung, Bachelor) sind Werbungkosten und damit sehr attraktiv diese Ausbildungsphase vor dem Finanzamt teuer zu rechnen, Sprichwort Vorweggenommen Werbungskosten
-> Für die Eltern, Unter Berücksichtigung verschiedener Voraussetzungen können diese – ohne Ausbildungskosten nachweisen zu müssen – den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr (bis 2022: 924 Euro) in der "Anlage Kind" geltend machen.

Wer während eines laufenden Jahres vom Studium ins Berufsleben wechselt, sollte nochmal jede Ausgabe die steuerlich an Studium anrechnen lassen kann, diese in der Studentenzeit auch tätigen


-Lohnt sich eine Steuererklärung wenn man studiert, aber kein Einkommen hat
->ja, deine Studienkosten kannst du als Vorweggenommen Werbungskosten gelten machen und zu dem Zeitpunkt in dem du ins Berufsleben Eintritt wirksam machen


2 Werbungskosten
2.1 Regelmäßige Fahrten ( Hin und Rückweg)

- Jede Fahrt zur Berufsschule / Ausbildungsstätte / Uni sei es mit dem Auto, Motorrad, PKW, oder das Öffi Ticket könnt ihr steuerlich geltend machen, Vorlesungen, Prüfungen, Info Veranstaltungen etc.
- Wer zwar mit dem Fahrrad fährt aber auch ein Auto besitzt oder auf eines zugelassen ist zb Eltern , kann auch behaupten, mit dem Auto jedes mal gefahren zu sein
- Auch wenn ihr von euer Berufsschule / Ausbildungsstätte / Uni direkt nach der Vorlesung zu Eurer Arbeit geht, könnt ihr nochmal die Km für eine Fahrt von eurem Zuhause aus berechnen
-> den ihr könntet (theoretisch) zwischen der letzten Vorlesungen und der ersten Arbeitsminute nach Hause gegangen sein zum essen, Duschen etc. auch wenn ihr es ggf. nicht immer macht
- Einfach den Vorlesungsplan ausdrucken, dieser zählt i.d.R als ausreichender Nachweis fürs Finanzamt
-> alternativ ein Fahrtenbruch "führen" oder einfach ein eine schöne, "kreative" Excel Liste schreiben

2.2 sonstige, zusätzliche Fahrten ( Hin und Rückweg)
- Sonderveranstaltungen außerhalb der Regelvorlesungen zählen auch dazu, selbst wenn diese freiwillig sind , solange Sie mit dem Studium / Ausbildung etwas zum tun haben.
-> Beispiel die Azubis einer Firma treffen sich jeden Mittwoch in einer Kneipe zum Azubi Stammtisch. Es sind kein Feierabendbierveranstaltungen sondern Erfahrungsaustausch Sitzungen mit deinem Hefe, um nicht zu Dehydrieren
- Oft bekommen Studenten kostenlose Messetickets. Wenn diese Messen einem beruflichen Zweck dienen oder damit zu tun haben zb Automobil Ingenieure und die IAA, kann zwar nicht das kostenlose Ticket aber der Fahrt mit der Kilometerpausche berücksichtigt werden
-> Dem Finanzamt reicht das Messeticket als Nachweis, das ihr die Messe besucht habt und kalk. die KM. Ob ihr dort wirklich physisch "präsent" wart , müsst ihr wissen.
-> Verpflegungspauschale / Übernachtungskosten für Messebesuche fallen ggf. auch an.
-> Zwischen 1 und 100 Messebesuchen ist theoretisch alles möglich
- Tipp Gründet mit ein paar Leuten eine "Lerngruppe" und lernt am besten jeden Samstag, Sonntag und Feiertag zusammen ( Außerhalb der Vorlesungszeit ). Damit habt ihr auch fürs Wochenende etc. eine Fahrt, die ihr abrechnen könnt. Jede Fahrt zur Lerngruppe zählt ebenfalls dazu, ggf. solltet ihr als Nachweis eine Liste und Teilnehmer einer "jeden" Lerngruppensitzung führen. Ob jede Lerngruppensitzung wirklich Stattgefunden hat, wisst nur ihr und eure Freunde / Studienkollegen
-Bibliotheksfahrten zum lernen, falls man Zuhause kein Arbeitszimmer hat. Diese finden dann immer statt, wenn es keine "Lerrngruppensitzung" gab



2.3 Anschaffungen fürs Studium
- Laptop, USB Sticks, Maus, Tastatur, Drucker(Zubehör), Monitor; Kabel wie USB; HDMI; DisplayPort, Micro SD Karten, Fernseher wenn ihr diesen als Monitor nutzt (nicht mit 65 Zoll ) und ein Vergleichsmonitor Teurer ist
oder solche 2 in 1 Geräte
lg.com/de/…5d/

Grafikkarten ( falls ihr Kurse mit vorgebebenen Systemvorraussetzungen habt wie CAD Modellierungen , Designer Programme, Architekten Modellierungen, für aufwendige Simulationsprogramme aus Steam ),

Erweiterung des Arbeitsspeicher für benötigte Leisutngen ^^, in/externe Festplatten, Leitzordner; Schreibwaren, Taschenrechner, Tablet, Router fürs Internet ( auch die Schutzfolie und Hülle ), neues Netzteil für den PC oder Laptop ( kann natürlich auch fürs Handy genutzt werden), Fachliteratur, Druckluftspray zum PCs reinigen. Webcam, Pc unter umständen Lautprecher oder Kopfhörer für Online Unterricht, wenn man sonst keine Audio Ausgabe hat
Nicht die 5.1 PC Gaming Surround Anlage
Theoretisch auch ein Mikrofon ,aber jede Webcam hat das in der Regel Build In

Büromöbel fürs Lernen zuhause wie Schreibtisch, Büro Lampe, Stuhl, Bürostuhlunterlage, Bücher/Ordnerregal. Auch wen Mehrzweckschrank kann dafür genutzt werden

Im Einzelfall spezielle Kleidung wie Labor Kleidung, Sicherheitsschutze , Handschuhe

- auf die Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle "AV") und aktuelle Höchstgrenze für Geringwertiges Wirtschaftsgut achten, damit sich jedes Jahr etwas neues kaufen kann
-> Tipp wer Bereits einen PC hat, kann zb den neuen Laptop oder das Tablet 100% der Nutzung zum Studium zuweisen, da man für den Privatgebrauch ja bereits einen PC besitzt aber eine mobile Möglichkeit in der Vorlesungen braucht, damit "rein" Berufsbezogene Anschaffungen. Natürlich geht aus auch in einer anderen Konstellation. Privat nutzt ihr nur ein Tablet, aber fürs Studium brauch ich einen PC mit 4090er für Auto CAD ^^
"Das Finanzamt kommt i.d.R wie der Weihnachtsmann jedes Jahr zu eurer Haustür und schaut nach, ob wirklich einen PC und ein Tablet besitzt, sowie die Nutzungshistorie, wer kennts nicht"
Ohne 100%ten Nachweis für eine rein beruflich bedingte Anschaffungen werden bei teuren Geräten oft die Anschaffungskosten oft 50/50 privat/beruflich vom Finanzamt veranschlagt und damit aufgeteilt.

-> Tipp; falls vlt ein anderes Familienmitglieder mal ein neues Gerät oder der oben aufgezählten Dinge benötigt, sollten Sie es über euch kaufen. So könnt ihr jedes Jahr ein Laptop, Tablet etc. steuerlich gelten machen.
Schwester Bruder, Mutter, Vater, Tante, Cousine , Partner etc, einer wird bestimmt mal ein neues Gerät brauchen, lasst es über euch kaufen
-> Man kann sich die aufgezählten Dinge auf über Kleinanzeigen besorgen, das man auch gebrauchte Waren als Werbungskosten deklarieren kann. Hier reicht es zum Beispiel die Kleinanzeige auszudrucken oder per pdf zu speichern für den Nachweis des Kaufes
-> Wer keine Familie hat, kann sich auch über Kleinanzeigen jedes Jahr einen Bürostuhl, Schreibtisch/-Lampe und die erwähnten berufsbedingen Gegenstände "Kaufen", was immer knapp unter Fortschreibungsgrenze eines jeden Jahres liegt

-Arbeitszimmer sei an dieser Stelle auch erwähnt, aber wird auf die meisten nicht zutreffen oder nur schwer nachweisbar sein

2.4 Pauschalen
- Umzugskostenpauschale für jeden Umzug beanspruchen (Hinzug, Zuzug, Wohnungswechsel, Wegzug - diese ist in der Regel höher als die tatsächlichen Kosten ( Einzelfall )
- Internet Zugang Pauschal 20 Euro im Monat, für Online Vorlesungen, Online Schule, Recherche , zum lernen. Wichtig der Vertrag muss auf eurem Namen laufen oder Anteilig in den WG Kosten ausgeschrieben
- Auch Studenten und Azubis haben Anspruch auf die Homeoffice Pauschale für online Lehrveranstaltungen
- Wer in der Uni ein Skript druckt, zahlt dort oft Ohne Rechnungsnachweis. Wenn aber zB. auf der Homepage der Preis augeschrieben ist, kann man i.d.R pro Semester 1000 Seiten Skripte aka 2 Leitzordner als Pauschale in der Steuer angeben lassen, pro Semester. Ob IHR wirklich so viel Druckt, wisst nur IHR
Beispiel ub.uni-leipzig.de/fil…pdf
- Eine ähnliche Pauschale kann man auch für das "Ausleihen von Büchern" veranschlagen, pro Semester 100 Euro-> Falls ihr aber Quttingen bekommt, bitte den Betrag davon ausgeben
- Auch wenn euer Studentenkonto ggf. Kostenlos ist, könnt ihr die Kontoführungsgebührpauschale angeben

2.5 Vorsorgeaufwendungen
-Vergesst nicht die Vorsorgeaufwendungen für Krankenkassen anzugeben, wenn ihr nicht mehr Familienversichert seit oder zu viel Verdient
-Schließt je nach persönlicher Situation zum Beginn vom Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftplicht; etc. ab. Diese können Steuerlich geltend gemacht werden und sollte jeder haben
- bestehende Lebensversicherungsbeitäge nicht vergessen



2.6 Praktika / Endphase vom Studium / Bewerbungsphase / Sonstiges

- Wer sich einen Anzug kauft für Bewerbungsgespräche, und Bewerbungsbilder kann diesen natürlich geltend machen
-> eine oder mehrere (Business ) Hemden können für Bewerbungen oder Jobs in der Versicherungs- oder Bankenbranchen auch geltend gemacht werden, wegen Dresscode
-> Wer nebenberuflich studiert und ggf. Heiratet, könnte auch diesen Anzug von Steuer abschreiben, solange man 1,2 Bewerbungen und neue Berwerbungsfotos nachweisen kann etc. Man sollte jedoch darauf achten, dass der Anzug nicht im selben Steuerjahr wie die Heirat erfolgt Brautkleider leider nein; entschuldigt Damen
-> das gilt natürlich auch für Anzüge die man sich für die Hochzeit seines besten Kumpels kauft
-> Wichtig ist nur , dass auf der Rechnung selbst nicht Feier/Festanzug steht

-Jahresbeiträge zu studentischen Vereinigungen oder Berufsnetzwerken wie etwa der VDI

-Wer für Praktika oder sein Studium etc eine zweite Wohnung / WG braucht , doppelte Haushalsführung.
Das könnt ihr auch in Anspruch nehmen, wenn in eurem Elternhaus selbst ihr eigen Räume bewohnt und euch selbst versorgt und eure Eltern eine "Symbolische" Miete zahlt ( auf dem Papier, sollte man mit Kontoauszügen Nachweisen und eure Eltern geben Sie euch Bar wieder zurück ^^). Die Miete kann als Familiäre Unterstützungen und Aufwendungen am gemeinsamen Lebensmittelpunkt deklariert werden,
damit muss diese nicht Zwangsläufig versteuert werden
-> Auch jede WG oder Wohnungsbesichtigung kann man steuerlich geltend machen, wenn man in diese Stadt / Dorf / Region zieht, beruflich oder Studium bedingt.

-Nachhilfekurse auf Rechnung
-Sprachkurse + Auslandsreise . An der Uni einen Aufbau Sprachkurs besuchen und danach ins Landreisen, um natürlich "nur" seine Sprachkenntnisse zu vertiefen

-Für eine Bewerbung per Post und mit Bewerbungsmappe gibt es pauschal 8,50 Euro, für eine Online-Bewerbung können Sie 2,50 Euro - Wer sich zB 1000 Online Bewerbungen vornimmt ( copy paste) kann sich 2.500 € steuerlich gelten machen, theoretisch jedes Jahr

-Semesterbeitrag nicht vergessen

- je nach Situation kann Mann ggf. Krankenkassenzahlungen aus einem Jahr absichtlich aufstauen und erst im Folgejahr zahlen lassen, in dem man dann anfängt zu arbeiten . Damit verschiebt man steuerlich absetzbare Krankenkassenbeiträge in ein für sich persönlich steuerlich günstigeres Jahr

- Private Fortbildungskurse wie zb ein Excel Kurs kann eigtl jeder Absetzten
-> Bei Udemy zb gibt es öfters "kostenlose Kurse", bei denen aber auf der Rechnung das nicht immer "ausgewiesen" wird.

- Außergewöhnliche Belastungen wie etwa den Kauf einer teuren Gleitsichtbrille als Geringverdiener Student kann je nach Situation auch als Sonderkosten deklariert werden, wenn ihr nicht viel verdient

- Ich würde euch empfehlen, auf jeder Art von Nachweis immer die Bestellnummer, Ticketnummer, QR Code, Anzeigennummer, Eure Emailadresse etc. teilweise zu schwärzen. Das Finanzamt muss Nichts Wissen, was es nicht zu wissen braucht



3.0 Solange man noch eingeschrieben ist, bei Studenten Angebots Seiten einen Account Verifizieren lassen
myunidays.com/DE/…-DE
studentbeans.com
shop.youlap.ch/
studentcrowd.com/art…ing
campuspoint.de/


Zusätzliche Info
Sag was dazu

39 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. -Dealalarm's Profilbild
    - Nicht nur große Firmen und Millionäre etc. können Steuerschlupflöcher und Optimierung Betreiben, daher sind meine persönliche moralische Einwände nennen wir sie , egal
    Lügen sind keine "Steuerschlupflöcher".

    Unrecht ist keine Legitimation für weiteres Unrecht.
    adi779933's Profilbild
    Autor*in
    Das muss jeder für sich persönlich Wissen, kann dir mal folgendes Video Empfehlen
    zdf.de/nac…tml

    Und das sind hier von mir nur erwähnte Vorschläge was man ansetzten kann, jeder kann das Angeben was er will und bei Ihm individuell angefallen ist und dies entsprechend Nachweisen. (bearbeitet)
  2. user777062260's Profilbild
    Moin,
    Könnt ihr ne Website oder Software empfehlen, um sich das erste Mal durchzuhangeln?
  3. Pheasant's Profilbild
    Bei dem seid/seit Fehler habe ich aufgehört zu lesen (bearbeitet)
    Tonyday's Profilbild
    Jetzt seidt doch Mal nicht so!
  4. Li-La-Launebär's Profilbild
    "Denkt immer daran, ihr seit für das Finanzamt nur kleine Fische, ihr werdet im Zweifel nicht so genau geprüft"

    Schön ermutigen zum Betrug. Sich Fahrten auszudenken ist auch Betrug.

    *seid
    Einen Duden kann man auch absetzen.
  5. Piid's Profilbild
    Wieder so ein Steuerhinterziehungsthema. Erst die Viner, jetzt die Studenten. Peinlich und strafbar.
    adi779933's Profilbild
    Autor*in
    Viner?
  6. killray's Profilbild
    Verlustvorträge lohnen sich meist nur für Studenten, die nicht arbeiten müssen. Ansonsten werden diese mit dem Gehalt verrechnet und lösen sich in Luft auf, da man meist unter den Freibetrag landet.
    lax214's Profilbild
    Minijob geht
    Weil der ja bereits versteuert ist und damit startet man auch bei 0€.
    Aber ja, sobald man mehr als 520€/Monat durchschnittlich verdient muss man erst das an Werbungskosten wett machen.
  7. grimreaper31's Profilbild
    Erstklassiger Thread, vielen Dank dafür
  8. lax214's Profilbild
    Super Übersicht! Vielen Dank für die vielen Tipps.
  9. Dodgerone's Profilbild
    Das wichtigste fehlt:

    Wer kein Einkommen hat, der kann 100x ne Steuererklärung schreiben... er bekommt nix zurück, weil er keine Steuern zahlt... Das sollte eigentlich als Disclaimer rein (inkl. Freibetrag)...

    Für die wenigsten reinen Studenten lohnt deshalb die Steuererklärung... lohnt oft eher für deren Eltern!
    adi779933's Profilbild
    Autor*in
    Dann weißt du wohl nicht, was die vorweggenommen Werbungskosten sind oder ?
    Besteuerungen sind super individuell nach der jeweiligen Lebenssituation, ich kann hier nicht jeden Einzelfall im Detail beschreiben
  10. 41812's Profilbild
    FH´s oder Unis mit geringen Semestergebühren lohnen sich am meisten

    welche sind das? 
    -Dealalarm's Profilbild
    Technische Universität Google
  11. planz's Profilbild
    Kann man eigentlich Bürgergeld kriegen und Student sein, wenn man nicht Bafög berechtigt ist und die Gebührenüberweisung von einem Dritten erfolgt?
    Oder besser vorherige Semester beim Bafägamt verschweigen?

    Welche Form von Datenabgleich gibt es da?
    Multion's Profilbild
    Ne du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
's Profilbild