Gepostet vor 1 Stunde

Media Markt verweigert Gewährleistung, nur Reparatur kein Austausch

Hallo,

ich wollte gerade bei Media Markt ein zum Teil defektes Gerät gegen ein neues umtauschen.
Nach Rechtslage habe ich bei einem Gewährleistungsfall ja Wahlrecht zwischen Reparatur und einem Austauschgerät.

Media Markt hat das sowohl im Laden als auch an der Hotline verweigert und wollte nur eine Reparatur mit bis zu 4 Wochen Dauer anbieten.

Habt ihr Erfahrungen bei MM gemacht wie man sein Recht hier durchsetzen kann? Lohnt es sich da die Marktleitung zu zitieren oder mit Anwalt drohende Mails an den Support zu schicken oder stellen die sich dann taub?
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40 Kommentare

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  1. Dobis's Profilbild
    Nein du hast kein Wahlrecht während der Gewährleistung. MediaMarkt hat hier Wahlrecht. Woher hast du diese Info?
    Timmm3's Profilbild
    So ein Quatsch 439 I BGB
  2. Cr4zyJ0k3r's Profilbild
    Zwischen Recht haben und Recht Bekommen ist meist ein großer Unterschied und ein langer Weg. Meist haben die den längerem Atem. Zumal eine Ersatzlieferung auch verweigert werden kann. Siehe den hier ach so oft zitierten Paragraph 439 BGB. Der mehr als nur einen Absatz hat! Ohne Anwalt produzierst bei denen nur heiße Luft und wie so oft, bellende Hunde beißen nicht. (bearbeitet)
    Dürüm's Profilbild
    Autor*in
    Deswegen habe ich ja nach Erfahrungen gefragt. Wenn die sich auch nach eskalieren auf nichts einlassen werde ich es erst gar nicht weiter versuchen.

    Anderseits erhält man nur so dieses System am Leben, weil sie machen können was sie wollen.
  3. Tobias's Profilbild
    Vielleicht bist du nicht von Amazon verwöhnt, sondern verzogen. Nur weil Amazon standardmäßig das Geld erstattet hat, egal was manche Käufer behauptet haben, war das einfach nur Kulanz, die Amazon teuer zu stehen kam und sie daher selbst nicht mehr bieten.

    Ja, man hat als Käufer seine Rechte und das ist auch gut so. Aber genauso schützt das Gesetz die Händler vor Ausnutzung. Gesetzlich steht zwar ein Wahlrecht zu, aber der Händler darf auch darlegen, warum die Wahl des Käufers unverhältnismäßig ist (Absatz 4).

    Beispiel:
    - Du hast gestern eine Konsole gekauft und das Laufwerk ist schon beim Auspacken defekt. Der Händler wird ziemlich sicher eine neue Konsole rausgeben und die defekte mit dem Hersteller regulieren.
    - Du hast vor zehn Monaten eine Konsole gekauft und möchtest Neuware als Austauschgerät, weil z.B. der "Lüfter plötzlich lauter" ist. Da würde ich als Händler auch sagen, dass hier ein Austausch gegen Neuware unverhältnismäßig ist.

    Es wäre daher mal gut zu wissen, um was für einen Artikel mit welchem Alter es geht.
  4. kk203's Profilbild
    Die haben die Möglichkeit, das defekte Gerät, 2x nachzubessern bevor es ausgetauscht oder zurück genommen wird.

    Darauf beruft sich Saturn / Mediamarkt gerne.
    Lass es über dich ergehen, mach jedoch vorab Fotos von allem wegen Kratzern oder anderen Defekten.
  5. LostInDreams's Profilbild
    Media Markt ist im Recht. Wieder so eine unnötige Frage, für die eine Diskussion eröffnet wird, obwohl man das in 1 Minute auf Google findet.

    Der Händler hat das Recht 2x nachzubessern bevor du ein Austauschgerät bekommst oder vom Kauf zurück treten kannst (bearbeitet)
    LinkinPark's Profilbild
    Hatte sowas vor vielen Jahren bei Saturn gehabt erst nachdem 3. Mal einsenden ohne Erfolg wurde widerwillig Geld erstattet.
  6. Alf89's Profilbild
    Und an alle die hier auf §439 Absatz 1 verweisen: In Absatz 4 steht, dass der Verkäufer das Wahlrecht mitunter auch verweigern kann. Wir kennen die genauen Details ja gar nicht.
    oberon's Profilbild
    Das sollte er dann als Antwort auch ausdrücklich mit Verweis auf diesen Paragraphen tun,

    aber es ist doch offensichtlich, dass Media Markt und Saturn systematisch ohne Begründung den berechtigten Anspruch auf Beseitigung des Sachmangels durch Umtausch erst mal pauschal verweigern.

    als Käufer solltest du mit Verweis auf den ersten Paragrapen im Rahmen der Sachmängelhaftung schriftlich um Ersatz bitten, sollte dann mit Verweis auf die Unverhältnismäßigkeit der Händler die Regulierung ablehnen, dann um Erläuterung der Unverhältnismäßigkeit bitten und direkt die Meldung des Falles an die Verbraucherzentrale ankündigen.

    Ich habe hier schon mehrfach gelesen, dass Saturn und Media Markt das völlig ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse pauschal erst mal ablehnen, sobald man zeigt, dass man weiß wovon man spricht gibt es dann schnell einen Austausch... (bearbeitet)
  7. Kindle's Profilbild
    Klassisch Gewalt androhen ist heute keine Möglichkeit mehr?
    Anubis412's Profilbild
    Pferdekopf in den Pausenraum vom Händler legen? Nicht mehr verbreitet, weil nicht vegan.
  8. freewilly's Profilbild
    Kunden die sich niemand wünscht 101
  9. LinkinPark's Profilbild
    Leider normal dass 4 Wochen oder länger dauert bis man die Reparatur zurückbekommt über den Händler. Bei sowas lieber direkt den Hersteller zur Abwicklung kontaktieren da geht es deutlich schneller als die genannten 4 Wochen. (bearbeitet)
  10. Mcgusto's Profilbild
    Bist wohl von Apple verwöhnt
    Dürüm's Profilbild
    Autor*in
    Besitze kein Apple Gerät. Bin eher von Amazon verwöhnt. Die halten sich zwar auch nicht an Gesetze aber geben dir wenigstens direkt das Geld zurück und lassen dich neu bestellen.
  11. Timmm3's Profilbild
    Hmm, dass du ein Wahlrecht hast stimmt. Versuchen kannst du’s ja mal, Vlt erreichst du jemanden der sich da tatsächlich auskennt, ansonsten bleibt dir aber bei Verweigerung nur die Möglichkeit zu klagen, was aber definitiv länger dauert und aufwändiger ist… das wissen halt aber auch die Unternehmen, weshalb die dann solche Spielchen spielen;)
    LostInDreams's Profilbild
    Ein Wahlrecht zum Austausch des Produkts oder Rückgabe, gibt es ernst nach 2 misslungenen Versuchen auf Nachbesserung
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