Gepostet 14 Februar 2023

Vorsicht bei Gutscheinen von growney? Ein PSA

Ein kleines PSA zu Gutscheinen von growney, einem ETF-Robo-Advisor, siehe growney.de/.

Ich nutze hin und wieder quirion (Konkurrent, vergleichbares Angebot) und growney, um an Cashback-Aktionen teilzunehmen. Nicht bei jedem Online-Shop und Cashback-Service sind Gutscheine ausgeschlossen. Übliches Vorgehen ist hier z.B. über Payback mit Wunschgutschein oder Dealwise mit Netto-Online. Es gibt weitere Möglichkeiten, siehe Dealsuche.

Sowohl quirion als auch growney haben Einzahlungslimits per Gutschein, jeweils 250,-€ im Fall von quirion bzw. 300,-€ im Fall von growney. So weit, so wenig überraschend.

Bei quirion findet man den üblichen Hinweis darauf, dass eine Auszahlung des Gutschein in bar ausgeschlossen ist.

> Barauszahlungen sind nicht möglich, es sei denn es besteht eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung.
Quelle: quirion

Das ist auch nicht nötig, man will ja am Ende den Depotbestand einlösen. Eine direkte Barauszahlung ist nicht nötig.

Bei growney hingegen findet sich eine deutlich kundenunfreundlichere Klausel:

> Einziger Zweck des Gutscheins ist der Erwerb von Vermögensverwaltungsdienstleistungen der growney GmbH (folgend: growney). Das Guthaben wird ausschließlich zur Begleichung der hierfür erhobenen Vermögensverwaltungsgebühr verwendet. Der Gutscheinherausgeber ist jedoch berechtigt, das Guthaben alternativ zum Erwerb von Investmentfonds im Rahmen der gewählten growney-Anlagestrategie zu verwenden. Eine Auszahlung des Guthabens in Geld ist nicht möglich. Ebenso wenig erfolgt eine Verzinsung des Guthabens.
Quelle: growney

Bei den niedrigen Gebühren, die bei Robo-Advisorn üblicherweise fällig werden, braucht man da natürlich eine ganz schöne Summe an Vermögen, um auf die 300,-€ im Jahr zu kommen.

Bisher scheint growney das ganze auch anders zu handhaben. Mein bereits eingelöster Gutschein wurde meinem Depot gutgeschrieben. Da ein Depotübertrag möglich ist, ist damit effektiv auch eine Auszahlung möglich.

Insbesondere im Hinblick auf die Werbung von growney halte ich diese Klausel allerdings für äußerst irreführend und ich werde wohl zukünftig keine Gutscheine mehr bei dem Anbieter einlösen/erwerben. Ich bin mir unschlüssig, ob die Klauseln am Ende rechtlich Bestand hätten. Das Risiko ist mir hier aber deutlich zu hoch.

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7 Kommentare

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  1. Chuck_Norris's Profilbild
    Wie? Was? Wo?
  2. memmoo's Profilbild
    Interessant, danke.
  3. GreenGo's Profilbild
    Ist das wirklich so bei Growney, dass wenn ich eine Summe aus den Geschenkkarte über Depot anlege, darft ich diese nicht wieder durch Teilauflösung abheben?
    Beispsiel: ETFs für 600€ kaufen, davon 300€ eingezahlt klassisch SEPA und 300€ über Geschenkkarten. Dann nach Montane/Jahren möchte ich 500€ von 600€ auszahlen lassen, wofür natürlich Depot zum Teil aufgelöst wird. Und das soll über 300€ nicht gehen?
  4. bicycle's Profilbild
    Erstmal danke für den Hinweis.

    So wie ich das verstehe bedeuten die Bedingungen nur, dass man die Gutscheine nicht gegen Geld einlösen kann, allerdings ist ein "Erwerb von Investmentfonds" möglich. Diese Investmentsfonds können dann verkauft oder in ein anderes Depot übertragen werden und so kommt man wieder an Geld.

    Wenn jemand dazu praktische erfahrungen hat würde ich mich freuen die zu hören!
    memmoo's Profilbild
    28.12.23 Guthaben eingezahlt auf ein neues Anlageziel
    02.01.24 Nachricht im Postfach "Erstzahlungsbestätigung".
    03.01.24 Da aber immer noch nirgends irgendwas sichtbar wurde, mal nachgehakt: "der eingelöste Guthabenkartenbetrag wird in Kürze in Ihr Anlageziel investiert." und der Link wurde mitgeschickt: kundenservice.growney.de/hc/…189
    Dauert wohl ein paar Tage... (leider so lange nirgends was im Account nachvollziehbar).
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