Gepostet vor 2 Tagen

BKW zusätzlich zur PV

Wir überlegen zusätzlich zur 8kwp dieses BKW zu installieren: ebay.de/itm…APP

Wisst ihr was Vorrang hat, die PV oder das BKW? Wenn die PV Vorrang hätte, macht es natürlich kein Sinn weil man sonst ja praktisch alles verschenkt.
Was haltet ihr von dem eBay Angebot?
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15 Kommentare

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  1. XadaX's Profilbild
    Du hast doch nur einen Einspeisezähler. Der kann nicht zwischen von der PV oder dem BKW produziertem Strom unterscheiden. Daher ist es auch nicht erlaubt, neben einer angemeldeten PV-Anlage (v. a. mit EEG) ein BKW zu betreiben, denn der Überschuss aus dem BKW darf ja nicht vergütet werden. Die als BKW gekaufte Anlage müsste daher als Anlagenerweiterung bzw. Neuanlage gemeldet werden und würde dann allen regulatorischen Dingen unterliegen, die bei einer "normalen" PV-Anlage Voraussetzung sind, sprich die Vorteile eines BKWs entfallen. (bearbeitet)
    shys's Profilbild
    Ach einfach machen und nicht viel fragen.
  2. schwarzer_kaffee's Profilbild
    Du musst theoretisch das bkw als Anlage richtig anmelden, wie deine vorhandene pv. Die vereinfachte Anmeldung gilt ja nur bis 600/800w. Sobald du mehr hast musst du es ganz normal anmelden. Es gibt keinen Vorrang. Es zählt die gesamte Leistung.

    Du bekommst für den Ertrag vom bkw ja auch die einspeisevergütung. Eine einfache Anmeldung ist dann garnicht möglich, da ja alles am selben Zähler hängt.


    Hier ein Beispiel aus der Praxis:

    Demnach wollte ein Betreiber, der bereits seit drei Jahren eine 6-Kilowatt-Peak-Anlage betreibt, sein zusätzliches Balkonkraftwerk beim Stromnetzbetreiber anmelden. Das Balkonkraftwerk komme für die Einspeisevergütung nicht infrage, teilte der Netzbetreiber mit Verweis auf die Regelungen zur vereinfachten Anmeldung mit. Einen Betrieb des Balkonkraftwerks für den Eigenverbrauch am gleichen Stromzähler verwehrten ihm die Gemeinschaftsstadtwerke. Als technische Lösung wäre ein separater Zähler denkbar, doch Kosten und Aufwand dafür wären zu hoch. Alternativ bot man dem Betreiber einen Verzicht auf die Einspeisevergütung seiner bestehenden PV-Anlage an, doch damit würde er den hohen Stromüberschuss an seinen Netzbetreiber verschenken. (bearbeitet)
    Ezekiel's Profilbild
    Hatte zwar weiter oben schon mal xadax gefragt, aber evtl. kannst du mir ja auch weiterhelfen

    Wie ist das in einer Mietwohnung?

    Mein Vermieter hat eine große PV-Anlage inkl. Speicher. Unsere Wohnung hat "nur" einen Ferraris-Zwischenzähler, der nur zur Abrechnung der Nebenkosten dient. Rücklauf wäre egal, meinen Vermieter stört das nach eigener Aussage nicht - solange es seine Bestandsanlage nicht tangiert.

    Weißt du, wie sich das dann ggü. dem Netzbetreiber verhält? Oder ist das mit der kommenden Gesetzesänderung vermutlich eh bald hinfällig?
  3. levces's Profilbild
    BKW + PV geht soweit ich weiß nicht
  4. shys's Profilbild
    Was machst du mit dem Strom der 8 kwp Anlage? Verschenkst du den?
    Wasserflasche's Profilbild
    Autor*in
    Nein, die Idee war mit dem BKW den Grundbedarf zu decken, ggf. den Überschuss zu verschenken. So wie es Klassischerweise bei einem BKW läuft. Der Strom der PV zusätzlich zum BKW zu nutzen und den Rest einzuspeisen
  5. FredVomJupiter1234's Profilbild
    Ich werde auch zeitnah ein bkw zusätzlich zur pv Anlage installieren. Die pv Anlage ist noch einige Jahre als volleinspeiser angemeldet. Das bkw soll über nulleinspeisung laufen. Schickt mir doch bitte ein paar Quellen wo steht das pv Anlage + bkw verboten ist.
    XadaX's Profilbild
    Sollte es nicht andersherum sein? Zudem macht der Ton die Musik, aber gut, ich war trotzdem so blöd und habe für dich Google bemüht:
    homeandsmart.de/pv-…erk
  6. Multion's Profilbild
    Nicht erlaubt
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