Zum letzten Absatz der Beschreibung eine Anmerkung von mir:
Hat man im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung eine berechtigte Reklamation, kann man sich nicht nur von Ikea, sondern von jedem beliebigen Händler die Fahrtkosten erstatten lassen. Die sieht das Gesetz genau so vor, da der Händler ausdrücklich sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Reklamation wie eben Versandkosten oder Fahrtkosten tragen muss.
§439 Abs. 2 BGB: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Ikea dürfte damit nur vermutlich einer der ganz, ganz, ganz wenigen Händler sein, der das ohne größere Eskalation macht... 🙋🏻♂️ (bearbeitet)
Hat man im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung eine berechtigte Reklamation, kann man sich nicht nur von Ikea, sondern von jedem beliebigen Händler die Fahrtkosten erstatten lassen. Die sieht das Gesetz genau so vor, da der Händler ausdrücklich sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Reklamation wie eben Versandkosten oder Fahrtkosten tragen muss.
§439 Abs. 2 BGB: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Ikea dürfte damit nur vermutlich einer der ganz, ganz, ganz wenigen Händler sein, der das ohne größere Eskalation macht... 🙋🏻♂️ (bearbeitet)
bekommt auch ein Mittagessen spendierte.