Gepostet 25 Juli 2021

Ebay Kleinanzeigen Käuferschutz - Rückerstattungsbetrag bei Kaufabbruch

Ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Artikel mit dem integrierten OPP Käuferschutz bezahlt (nicht PayPal). Der Käufer hat zwar die Kauf-Anfrage von mir akzeptiert, war sich aber wohl nicht bewusst, dass es keine normale PayPal Zahlung ist und er für den Erhalt des Geldes seine Bankdaten angeben muss.
Wir haben uns dann auf einen Kaufabbruch geeinigt. Den kann, soweit ich es sehe, aber nur ich als Käufer auslösen.
Bekomme ich dann den ganzen Betrag inklusive Gebühren wieder erstattet oder behält OPP die Gebühren ein? Das wäre ziemlich unfair, da ich als Käufer ja keinen Fehler gemacht habe und auch keine Schlichtung stattfinden muss. Vielleicht hat dazu ja schon jemand Erfahrungen gemacht.
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14 Kommentare

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  1. GelöschterUser1182749's Profilbild
    mir wird als verkäufer immer ein angebot unterbreitet, obwohl ich die option vom direktkauf deaktiviert habe. scheint ein fehler im system zu sein (bearbeitet)
    kennymc.c's Profilbild
    Autor*in
    Beim Direktkauf kann der Käufer den Artikel zum angegebenen Preis kaufen, der dann automatisch akzeptiert wird. Angebote müssen im Gegensatz noch manuell vom Verkäufer akzeptiert werden. Dadurch lässt sich der Preis verhandeln. Angebote können immer kommen, wenn man der Versand nicht ausgeschlossen hat.
  2. kennymc.c's Profilbild
    Autor*in
    Der Verkäufer hat sich ja offensichtlich nicht über den Ablauf informiert und trotzdem akzeptiert. Über den Abbruch findet man nicht viel, deshalb ging ich auch davon aus, dass ich den ganzen Betrag wie bei anderen Plattformen komplett wieder bekomme. Deshalb habe ich den Abbruch auch zugestimmt, falls ich die Gebühren wieder bekomme.
    Warum sollte es dann unfair sein? Schließlich sollte doch derjenige die Kosten tragen, der wissentlich einen Fehler macht.
  3. besucherpete's Profilbild
    kennymc.c25.07.2021 22:15

    Deshalb habe ich den Abbruch auch zugestimmt, falls ich die Gebühren …Deshalb habe ich den Abbruch auch zugestimmt, falls ich die Gebühren wieder bekomme.Warum sollte es dann unfair sein? Schließlich sollte doch derjenige die Kosten tragen, der wissentlich einen Fehler macht.


    Wenn es so ist, ist das ja auch was anderes, davon hast du aber oben nichts geschrieben, dass du dem Abbruch zugestimmt hast mit dem Vorbehalt, dass du auch deine Gebühren erstattet bekommst. Ansonsten glaube ich nicht, dass der Käufer tatsächlich wissentlich einen Fehler gemacht hat. Zudem könnte man das dir ebenso vorwerfen, schließlich hast du zumindest nach deiner ursprünglichen Schilderung dem Abbruch zugestimmt, obwohl dir offenbar auch nicht klar war, was das u.U. für Konsequenzen haben könnte, denn sonst hättest du die Frage hier wohl nicht gestellt. Hast du denn Anhaltspunkte dafür, dass die Gebühren tatsächlich einbehalten werden?
  4. RoteRose's Profilbild
    Dein zweiter Satz müsste * der Verkäufer … lauten
  5. kennymc.c's Profilbild
    Autor*in
    In den AGB steht, dass die Gebühren nicht erstattet werden, wenn ein Fall eröffnet wird und er zugunsten des Käufers entschieden wird. Also z.B. der Artikel nicht ankommt oder er von der Beschreibung abweicht.
    Es gibt noch den Fall, dass der Artikel vor Versand kaputt geht. In dem Fall soll der Kauf abgebrochen werden, von den Gebühren steht da aber nichts. Würde in diesem Fall der Käufer keine Gebühren zurück bekommen wäre das sehr seltsam. Das ganze wäre dann in diesem Fall nur ein Verkäuferschutz. Den reinen Kaufbetrag würde der Verkäufer mir dann ja auch ohne Käuferschutz zurück erstatten. Den Mehrwert sehe ich in dem Fall nicht. Ich verstehe es so, dass ich die Gebühren für eine eventuelle Streitschlichtung zahle.
    Ebenfalls seltsam ist, dass der Verkäufer die Kaufanfrage akzeptieren kann ohne überhaupt ein Verkäuferkonto zu erstellen. Wenn er das direkt machen müsste, würden solche Situationen gar nicht passieren. (bearbeitet)
  6. kennymc.c's Profilbild
    Autor*in
    Hab nach Erstellung eines Tickets beim Support den vollen Betrag erstattet bekommen. Musste noch einen Screenshot hochladen, der zeigt, dass der Verkäufer seine Bankdaten nicht angeben möchte.
    Vorher gab es vom Telefon und Mail Support auf die selbe Frage übrigens zwei komplett unterschiedliche Antworten. Anscheinend weiß man da selber nicht genau wie die Regelungen in diesem Fall sind.
    kristin.weinhold's Profilbild
    Wie lange hat die Rückerstattung gebraucht ?
  7. DeinKommentar's Profilbild
    Momentan ist es so, falls der Verkäufer den Kauf abbricht (bei mir weil er es schon anders verkauft hatte), dass der Käufer die Gebühren bezahlen muss.
    Bei mir steht (noch) da, dass es aus 'Kulanz' von Kleinanzeigen übernommen wird.

    Warum muss automatisch der Käufer zahlen, und nicht derjenige, der den Kauf (vor Versand) abbricht..?
    -Dealalarm's Profilbild
    leichter einzutreiben
  8. Alexander_HH's Profilbild
    moin, meine Ware ging trotz Sendungsverfolgung verloren. Da ich mit " Sicher bezahlen " gekauft habe ist mein Warenpreis nach fast 4 Wochen und diversem email Kontakt mit OPP gutgeschrieben worden. Allerdings wurden die Gebühren einbehalten. Der Käufer hat hier nur generve und trägt auch noch den Gebührenverlust. Nächstes mal lieber mit Paypal ( dort erhält man innerhalb weniger Tage sein volles Geld zurück bei Verlust der Ware ) Wichtig ist aber nicht über " Freunde " zu bezahlen .
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