eingestellt am 25. Jul 2021
Ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Artikel mit dem integrierten OPP Käuferschutz bezahlt (nicht PayPal). Der Käufer hat zwar die Kauf-Anfrage von mir akzeptiert, war sich aber wohl nicht bewusst, dass es keine normale PayPal Zahlung ist und er für den Erhalt des Geldes seine Bankdaten angeben muss.
Wir haben uns dann auf einen Kaufabbruch geeinigt. Den kann, soweit ich es sehe, aber nur ich als Käufer auslösen.
Bekomme ich dann den ganzen Betrag inklusive Gebühren wieder erstattet oder behält OPP die Gebühren ein? Das wäre ziemlich unfair, da ich als Käufer ja keinen Fehler gemacht habe und auch keine Schlichtung stattfinden muss. Vielleicht hat dazu ja schon jemand Erfahrungen gemacht.
Wir haben uns dann auf einen Kaufabbruch geeinigt. Den kann, soweit ich es sehe, aber nur ich als Käufer auslösen.
Bekomme ich dann den ganzen Betrag inklusive Gebühren wieder erstattet oder behält OPP die Gebühren ein? Das wäre ziemlich unfair, da ich als Käufer ja keinen Fehler gemacht habe und auch keine Schlichtung stattfinden muss. Vielleicht hat dazu ja schon jemand Erfahrungen gemacht.
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13 Kommentare
sortiert nachWarum sollte es dann unfair sein? Schließlich sollte doch derjenige die Kosten tragen, der wissentlich einen Fehler macht.
Wenn es so ist, ist das ja auch was anderes, davon hast du aber oben nichts geschrieben, dass du dem Abbruch zugestimmt hast mit dem Vorbehalt, dass du auch deine Gebühren erstattet bekommst. Ansonsten glaube ich nicht, dass der Käufer tatsächlich wissentlich einen Fehler gemacht hat. Zudem könnte man das dir ebenso vorwerfen, schließlich hast du zumindest nach deiner ursprünglichen Schilderung dem Abbruch zugestimmt, obwohl dir offenbar auch nicht klar war, was das u.U. für Konsequenzen haben könnte, denn sonst hättest du die Frage hier wohl nicht gestellt. Hast du denn Anhaltspunkte dafür, dass die Gebühren tatsächlich einbehalten werden?
Es gibt noch den Fall, dass der Artikel vor Versand kaputt geht. In dem Fall soll der Kauf abgebrochen werden, von den Gebühren steht da aber nichts. Würde in diesem Fall der Käufer keine Gebühren zurück bekommen wäre das sehr seltsam. Das ganze wäre dann in diesem Fall nur ein Verkäuferschutz. Den reinen Kaufbetrag würde der Verkäufer mir dann ja auch ohne Käuferschutz zurück erstatten. Den Mehrwert sehe ich in dem Fall nicht. Ich verstehe es so, dass ich die Gebühren für eine eventuelle Streitschlichtung zahle.
Ebenfalls seltsam ist, dass der Verkäufer die Kaufanfrage akzeptieren kann ohne überhaupt ein Verkäuferkonto zu erstellen. Wenn er das direkt machen müsste, würden solche Situationen gar nicht passieren. (bearbeitet)
Vorher gab es vom Telefon und Mail Support auf die selbe Frage übrigens zwei komplett unterschiedliche Antworten. Anscheinend weiß man da selber nicht genau wie die Regelungen in diesem Fall sind.
Bei mir steht (noch) da, dass es aus 'Kulanz' von Kleinanzeigen übernommen wird.
Warum muss automatisch der Käufer zahlen, und nicht derjenige, der den Kauf (vor Versand) abbricht..?