Gepostet 25 September 2023

Kleinanzeigen - Als Verkäufer absichern?

Hallo zusammen,

ich verkaufe derzeit ein recht hochpreisiges (über 1000 Euro) Nischenprodukt auf Kleinanzeigen. Grundsätzlich lautet meine Devise immer: Gekauft wie gesehen. Barzahlung bei Abholung.

In diesem Fall bat mich der potentielle Käufer um eine Ausnahme und ich habe ihm das Produkt auch in einem zoom-Meeting vorgeführt. Ich sollte nochmal versichern, dass mir keine augenscheinlichen Mängel bekannt sind und dass mit dem Produkt alles in Ordnung ist. Und das ist es auch.

Dennoch frage ich mich, wie ich mich an der Stelle absichern kann, dass ich am Ende keine Probleme bekommen kann, weil er bspw. das Produkt nicht richtig bedienen kann und mich später für irgendwas haftbar machen möchte. Geht das überhaupt? Kann ich einen Privatverkauf in der Hinsicht überhaupt absichern?

Und wie sieht es mit der Bezahlung aus? Könnte er sogar eine klassische Überweisung rückgängig machen?
Welche Risiken gehe ich ein?

Da ich das Teil schon wirklich lange loswerden möchte, da es einfach nicht mehr benötigt wird, ist das natürlich auch für mich nun eine gute Gelegenheit von der Regel (nur Abholung) eine Ausnahme zu machen. Aber eben nicht um jeden Preis.
Zusätzliche Info
Sag was dazu

47 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. tbaudd's Profilbild
    Hallo zusammen,

    ich möchte ein recht hochpreisiges (über 1000 Euro) Nischenprodukt auf Kleinanzeigen kaufen. Grundsätzlich lautet meine Devise immer: Gekauft wie gesehen. Barzahlung bei Abholung.

    Da ich leider zu weit weg wohne um es abzuholen bat ich den Verkäufer um eine Ausnahme und ich habe das Produkt auch in einem zoom-Meeting vorgeführt bekommen. Ich habe mir von ihm nochmal versichern lassen, dass ihm keine augenscheinlichen Mängel bekannt sind und dass mit dem Produkt alles in Ordnung ist. Ich hoffe jetzt das stimmt so.

    Dennoch frage ich mich, wie ich mich an der Stelle absichern kann, dass ich am Ende keine Probleme mit dem Artikel habe, weil er bspw. das Produkt nicht richtig beschrieben hat.
    Kann ich ihn später für irgendwas haftbar machen? Geht das überhaupt? Kann ich einen Privatkauf in der Hinsicht überhaupt absichern?

    Und wie sieht es mit der Bezahlung aus? Kann ich sogar eine klassische Überweisung rückgängig machen?
    Welche Risiken gehe ich ein?


    > Merkste was?
  2. mbmb's Profilbild
    als Verkäufer eines Notebooks, wollte ich eigentlich nur Bar bei Abholung haben.
    Aber sollte ich doch Versand in Betracht nehmen, gibt es überhaupt eine (für mich) sichere Zahlungsmethode, die ich fordern soll?

    1) klassische Überweisung > Dreiecksbetrug möglich. > oder evtl. kann er sein Geld nach Erhalt der Ware noch zurückfordern(?)

    2) Paypal Friends > kann er nach Zahlung bzw. Erhalt behaupten, dass sein Konto gehackt war & sein Geld über Paypal zurückfordern (& Artikel behalten).

    3) Paypal "Waren und Dienstleistungen"> kann er nach Erhalt des Artikels ebenfalls behaupten, dass es nicht angekommen ist und sein Geld zurückfordern.

    4) Bargeld per Post verschicken > wenn dann nur wenn die Geldscheine mit Alufolie umwickelt werden
    #2 kommt mir als "sicherste" Variante vor, allerdings für den Käufer ist das natürlich riskierend, da er selber keinen Schutz hat...
    Krakrana's Profilbild
    Dreiecksbetrug kann man mit einem langen, eindeutigen Überweisungs-Betreff halbwegs gut entgegnen:
    "Laptopmodell via Kleinanzeigen-Account-Name von mbmb Musterstadt an Käufername vollständige Adresse"

    Das muss direkt mit der Iban zusammen kommuniziert werden. Und dann braucht es die Konsequenz entsprechend zu handeln, falls der Betreff nicht vollständig in dieser Form eintrifft; manche verkürzen es zB auf "TV von mbm". Da gibt's bei mir gnadenlos eine Rücküberweisung. (bearbeitet)
  3. diggerydigsby's Profilbild
    Autor*in
    Ein kurzes Update:

    Ich habe mich dagegen entschieden. Ich denke, wenn das Bauchgefühl nicht stimmt, dann geht irgendwas schief. Es ist sehr schwer einen geeigneten Karton zu finden und zusätzlich macht der Käufer gerade auch noch Druck mit solchen Sätzen wie „Jetzt enttäusch mich doch nicht“. Ich hatte ihm angeboten, dass wir uns auf halber Strecke treffen. Er erwiderte, dass sein Smart nur eine Reichweite von 120km hat. Dann hat er eben Pech
    Elmond's Profilbild
    ja lass dich niemals unter Druck setzen... besonders zeitlich nicht, dann stimmt da meistens was nicht.
  4. noname951's Profilbild
    43591321-l2OHp.jpg
  5. MrBrightside's Profilbild
    Ich hatte erst vor ein paar Tagen einen Fall bei ebay, wo mir der (langjährige) Käufer mir mit Käuferschutz gedroht hat, nachdem er Behauptungen aufgestellt hatte, dass das erhaltene Smartphone bestimmte Merkmale nicht aufweist. Bin froh, dass das alles sehr sachlich ablief aber wir waren dann sehr schnell vom Du zum Sie und "sehr geehrter Herr..."

    Letztendlich ist er dann doch eingeknickt und hat nichts unternommen, weil ich beweisen konnte, dass Extrakt dieser Artikel eben die von ihm beforderten Merkmale nicht hat. Er hätte auch mit den Käuferschutz keine Chance gehabt, da das Gerät nicht "deutlich abweicht" von der Beschreibung. Es war dein Fehler und in deinem Fall würde ich zusätzlich noch die Bemerkung "Sachmängelhaftung ausgeschlossen" hinzufügen.

    Falls du z. B. Kleinigkeiten vergisst wäre ein minimaler Rabatt möglich aber keine komplette Rückabwicklung.

    Ein Anwalt hat mir zu diesem Thema am Freitag noch gesagt, dass solchen Leuten zwar der Klageweg frei steht aber es doch sehr unwahrscheinlich ist und da die dann auch zu dir kommen müssen (Gerichtsstand).

    Ich empfehle aktuell bei diesen ganzen Gesindel, was sich da rum treibt wenn möglich alles local und Abholung zu halten. (bearbeitet)
    allgemeinunterhalter's Profilbild
    Tatsächlich valide Punkte, aufgrund schlechterer Erfahrungen in letzter Zeit werde ich zukünftig vermutlich auch keine Heimadresse mehr für den Übergabeort herausgeben. Wenn man die Option hat würde ich von dieser Plattform gänzlich Abstand nehmen. Die sollten die passwortrichtlinien drastisch verschärfen und sich 2FA zum Standard machen bei den ganzen Fake Accounts dort.
  6. TimTaler's Profilbild
    Klassische Überweisung kann er nicht rückgängig machen. Das ist auch das einzige Zahlungsmittel was ich bei Kleinanzeigen akzeptiere. Ausnahmslos, egal wie klein der Betrag auch ist. (bearbeitet)
    mbmb's Profilbild
    bei Überweisung kommt aber trotzdem (häufiger) Dreiecksbetrug vor!
  7. tomsan's Profilbild
    Ach theoretisch kann auch ein "Gekauft wie gesehen " später Probleme machen.
    So ist das ja nicht.

    Wie weit wohnt der der Käufer entfernt?
    Generell würde ich wohl nur Banküberweisung akzeptieren. Da geht kein Zurückbuchen. Bei PayPal wäre ich mir nie sicher, ob manche Horrorstories nicht doch stimmen.

    Ansonsten: Bauchgefühl. Was bietet er gerade an, was für einen Eindruck machte er bei Zoom. Oh und auf die Transportversicherung acht. Kann ja auch gut sein, dass er meint das Teil ist defekt, weil mit dem Paket unterwegs Fussball gespielt wurde....
    njet's Profilbild
    Und: Hermes z.B. haftet nur bis 500€
  8. GelöschterUser2413622's Profilbild
    Wenn das Geld auf deinem Konto ist, kann er es nur durch deine Zustimmung wiedererlangen. Der Rechtsweg steht ihm natürlich trotzdem frei. Wenn du so ein schlechtes Gefühl hast, würde ich es sein lassen.
    diggerydigsby's Profilbild
    Autor*in
    Ich habe das Gefühl vor allem aufgrund der fehlenden Erfahrung. Abholung war bisher immer unglaublich unkompliziert und entspannt.
  9. Der_alte_Jenkins's Profilbild
    Hi,

    Würde eine Überweisung, oder Paypal FF empfehlen.

    Dann fällt der Käuferschutz weg, der I.R als Verkäufer immer sehr scheise ist.
    MrBrightside's Profilbild
    PPF geht max bis 999€
  10. ShanghaiTang's Profilbild
    Kein Ausmachen machen
  11. KarlKardashian's Profilbild
    was verkaufst du denn?
  12. -Dealalarm's Profilbild
    Es gibt kein risikofreies Geschäft.
    jaeger00's Profilbild
    Klar, risikofreies Geschäft kann man auf dem Gästeklo machen
  13. TonyTonyChopper's Profilbild
    Offensichtlich hat jede Seite angst betrogen zu werden - sich irgendwo "in der Mitte" zu treffen ist keine Option?
  14. Elmond's Profilbild
    Soweit mir bekannt:
    ein Privatverkäufer kann eine Garantie / Haftung ausschließen, sofern er es schriftlich bekannt macht. Jedoch gilt das nicht für Dinge, die er "weis" und verschwiegen hat.

    Du hast auch eine gewisse Haftungsgarantie für den Versand... sofern dieser "versichert" erfolgt. Da hast du dann aber nur den "Versicherungswert". Der Wert liegt üblicherweise bei maximal ca. 500€. Diesen kannst du erhöhen lassen - was aber extra kostet.

    Eine Überweisung kann nur Rückgängig gemacht werden, sofern es noch nicht ausgeführt wurde. Bei einer Abbuchung bei dir / beim Käufer, hast man 6 Wochen Zeit das zu reklamieren / rückgängig zu machen. Das geht auch ohne "Beweise". Also hier vorsichtig als Verkäufer!

    Statt zu überweisen kann auch über kleinanzeigen bezahlt werden und Käufer hat dann dort einen Käuferschutz. Diesen muss der Käufer gleich selbst bezahlen. Meiner Erfahrung nach ist das Unternehmen dahinter, aber heillos überlastet. Denn macht kleinanzeigen nicht selbst, sondern so ein niederländisches Unternehmen. Ich musste da immer ca. 2 Wochen auf eine Antwort warten und kleinanzeigen selbst hat null geholfen (zumindest wars noch letztes Jahr so).

    Alternativ kannst du auch den Käuferschutz von Paypal benutzen. Das geht erheblich schneller. Nutze hier dann NICHT die "Freunde-Zahlung" - diese ist nicht abgesichert. Der Käufer sollte detailliert beschreiben was abgesichert ist und zum Kauf gehört. Ich mache auch immer Screenshots, von allen Produktfotos und Anzeigentext. Das ganze kostet dann aber auch Gebühren: 2,49% + 35 Cent. Dieses wird dem Empfänger des Geldes abgezogen. Das solltest du vorher klären, wer von euch beiden das bezahlt - wenn es der Käufer zahlt, sollte er entsprechend mehr schicken (da gibt es auch Paypalgebühren-Rechner im Netz!).

    Du solltest auch Fotos von speziellen Merkmalen des Produktes machen - am Besten der Seriennummer oder einer kleinen Delle / Macke. Denn ich hatte es sogar schon 1mal bei ebay gehabt, dass mir jemand ein defektes, anderes Produkt zurückgeschickt hatte.

    Als Verkäufer bist du bei einer Überweisung i.d.R. auf der "sicheren" Seite. "Fair" finde ich bei solchen Beträgen aber durchaus sowas wie Paypal oder den Zahlungsdienst von kleinanzeigen zu nutzen. Die Gebühren kann ja dann der Käufer bezahlen.

    PS: ich hatte auch schon Betrugsfälle (vom Verkäufer), die sogar Paypal angeboten haben. Aber das hat dann Paypal bisher immer bezahlt. (bearbeitet)
  15. Günther4711's Profilbild
    Wenn er das Zoom Meeting aufgezeichnet hat macht er sich strafbar.
's Profilbild