Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie uns, Kapitalerträge aus Ihrer Geldanlage von einem automatischen Steuerabzug freizustellen. Der allgemeine Freibetrag liegt bei 1000 Euro pro Jahr und Person. Sind Sie gemeinsam mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin steuerlich veranlagt, können Sie außerdem den gemeinsamen Freibetrag von 2000 Euro bei uns hinterlegen. Ihren Freibetrag (auch Sparer-Pauschbetrag genannt) können Sie auch auf verschiedene Konten bei unterschiedlichen Instituten verteilen. Erteilen Sie uns keinen Freistellungsauftrag oder überschreiten Ihre Kapitalerträge den bei uns hinterlegten Freibetrag, müssen wir 25 Prozent Kapitalertragsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Wenn Sie Ihren Freibetrag ändern oder einen neuen Freistellungsauftrag erteilen möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht aus Ihrem Persönlichen Bereich. Wir schicken Ihnen dann alle nötigen Unterlagen zu.