Gepostet 29 Juli 2020

Zoll Auskunft: VPN-Kauf von digitalen Gütern ist keine Steuerhinterziehung

Weil es die mydealzer Fachanwälte immer wieder behaupten, hier mal eine Auskunft vom Zoll. Der Kauf von Software bzw. digitalen Gütern im Ausland ist keine Steuerhinterziehung, auch wenn keine deutsche Mehrwertsteuer abgeführt wird.



Frage (gekürzt):
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kaufe über ausländische Onlineshops Computerspiele, weil sie dort wesentlich günstiger sind. Es handelt sich um einen digitalen Kauf, d.h. ich kann das Spiel nach dem Kauf sofort herunterladen und spielen.

Dabei wird aber die Mehrwertsteuer im Land des Onlineshops abgeführt, nicht in Deutschland, weil Käufe von Ausländern dort normalerweise nicht vorgesehen, oder nicht möglich sind. Manchmal kauft ein Freund, der im Ausland wohnt, das Spiel für mich und ich überweise ihm das Geld.

Müssen diese Käufe nun von mir "nachversteuert" werden?

Freundliche Grüße


Antwort vom Zoll:
Sehr geehrter Herr x,

Software gilt im Zollrecht nicht als Ware.Wird Software elektronisch übermittelt bzw. über das Internet heruntergeladen, so findet weder eine Einfuhrabfertigung statt noch entstehen Einfuhrabgaben.

Wird die Software jedoch auf einem Datenträger aus einem Drittland (z.B. CD-Rom) in die EU importiert, so wird diese Sendung grundsätzlich zollrechtlich behandelt. Bei kommerziellen Importen ist grundsätzlich eine schriftliche oder elektronische Zollanmeldung abzugeben. Eine mündliche Zollanmeldung ist möglich, sofern Software auf einem Datenträger im persönlichen Reisegepäck eingeführt wird und der Wert 1.000,- Euro nicht übersteigt.

Mit freundlichen Grüßen



Nachfrage (um es idiotensicher zu haben):
Sehr geehrte Frau y,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Was bedeutet dies nun konkret für mich, wenn ich, während ich mich in Deutschland befinde, auf einer argentinischen Webseite ein Spiel digital kaufe (=ich kann das Spiel sofort herunterladen und spielen) und diese Webseite nicht die deutsche Mehrwertsteuer abführt? (weil die Seite eigentlich nur für Argentinier gedacht ist)

Muss ich irgendetwas tun?

Freundliche Grüße



Antwort vom Zoll:

Sehr geehrter Herr x,

Sie müssen nichts tun, da es sich nicht um „körperliche“ Waren handelt, das heißt, man kann die Ware nicht „anfassen“.

Mit freundlichen Grüßen


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18 Kommentare

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  1. thermometer's Profilbild
    Autor*in
    Hmm oke. Mydealz hat jetzt den BZSt Thread gelöscht, weil die Moderation dachte, das sei doppelt. Aber jedenfalls habe ich dort auch gefragt und es ist alles gucci

    edit: ah ne jetz is er wieder da mydealz.de/dis…814

    edit2: Jetzz ist er wieder weg (bearbeitet)
  2. Piid's Profilbild
    thermometer03.08.2020 20:45

    Hmm oke. Mydealz hat jetzt den BZSt Thread gelöscht, weil die Moderation …Hmm oke. Mydealz hat jetzt den BZSt Thread gelöscht, weil die Moderation dachte, das sei doppelt. Aber jedenfalls habe ich dort auch gefragt und es ist alles gucci edit: ah ne jetz is er wieder da https://www.mydealz.de/diskussion/bzst-und-steuerberater-vpn-kauf-von-digitalen-gutern-ist-keine-steuerhinterziehung-1631814edit2: Jetzz ist er wieder weg


    Gucci im Sinne von „ich beschäftige meine Putzfrau schwarz und wie sie es besteuert, ist ihre Sache“ - klar. Daran bestand auch nie Zweifel. Das Steuergeld fehlt in D im Endeffekt halt trotzdem. Aber wer braucht Schulen und Straßen, wenn’s WoW für drei Euro günstiger gibt?!
  3. noname951's Profilbild
    Wird Zeit, dass die Schule endlich wieder anfängt.
  4. Piid's Profilbild
    Vielleicht einfach nicht die Umsatzsteuer mit dem Zoll gleichsetzen, bevor man so einen Unsinn verzapft. Die armen Beamten.
    MrSz's Profilbild
    beim Zoll zahlt man neben dem Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer
  5. torrbox's Profilbild
    Piid29.07.2020 20:16

    Vielleicht einfach nicht die Umsatzsteuer mit dem Zoll gleichsetzen, bevor …Vielleicht einfach nicht die Umsatzsteuer mit dem Zoll gleichsetzen, bevor man so einen Unsinn verzapft. Die armen Beamten.


    es geht los. Werden die mydealz Anwälte es besser wissen? Wir bleiben dran.
  6. nokion's Profilbild
    ich habe gerade meine beiden Chicks gefragt, ob das so stimmen kann.

    Jetzt habe ich hier einen großen Haufen auf dem Teppich (bearbeitet)
  7. Piid's Profilbild
    torrbox29.07.2020 20:32

    es geht los. Werden die mydealz Anwälte es besser wissen? Wir … es geht los. Werden die mydealz Anwälte es besser wissen? Wir bleiben dran.


    Jeder, der halbwegs nachdenken kann, weiß es besser (oder ahnt es zumindest). Digitale Inhalte haben nichts mit dem Zoll zu tun. Das ist eher eine Frage für das BZSt.

    Die zugrundeliegende Problematik ist folgende: § 3a Abs. 5 UStG setzt das Bestimmungslandprinzip für Internetdienstleistungen im weitestens Sinne um. Die Versteuerung erfolgt bei Leistungen dort, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz/Sitz hat. Dazu muss das Unternehmen das ermitteln: Entweder es fragt den Sitz ab oder es ermittelt ihn anhand anderer Daten. Werden dabei falsche Daten mitgeteilt bzw. via VPN übermittelt, wird der Sitz des Verbrauchers und damit der Ort der Leistung falsch bestimmt. Ergebnis: Das Steueraufkommen landet nicht in Deutschland.

    Ob das ganze jetzt Steuerhinterziehung ist, kA, maximal Anstiftung oder Beihilfe, soweit entsprechender Vorsatz vorliegt und man die Haupttat bejaht und nicht wegen Überforderung des Unternehmers ausschließt.
  8. larry020's Profilbild
    Ein Freund
  9. torrbox's Profilbild
    Piid29.07.2020 20:39

    Jeder, der halbwegs nachdenken kann, weiß es besser (oder ahnt es …Jeder, der halbwegs nachdenken kann, weiß es besser (oder ahnt es zumindest). Digitale Inhalte haben nichts mit dem Zoll zu tun. Das ist eher eine Frage für das BZSt.Die zugrundeliegende Problematik ist folgende: § 3a Abs. 5 UStG setzt das Bestimmungslandprinzip für Internetdienstleistungen im weitestens Sinne um. Die Versteuerung erfolgt bei Leistungen dort, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz/Sitz hat. Dazu muss das Unternehmen das ermitteln: Entweder es fragt den Sitz ab oder es ermittelt ihn anhand anderer Daten. Werden dabei falsche Daten mitgeteilt bzw. via VPN übermittelt, wird der Sitz des Verbrauchers und damit der Ort der Leistung falsch bestimmt. Ergebnis: Das Steueraufkommen landet nicht in Deutschland.Ob das ganze jetzt Steuerhinterziehung ist, kA, maximal Anstiftung oder Beihilfe, soweit entsprechender Vorsatz vorliegt und man die Haupttat bejaht und nicht wegen Überforderung des Unternehmers ausschließt.


    Ach ne Captain Obvious, das war ja gerade der Grund der Anfrage und der Zoll meint, dass alles in Ordnung ist.

    Aber du weißt es besser als die Zollbeamten und musst deswegen gar nicht nachfragen, auch nicht beim BZSt, sondern schreibst lieber mir seitenweise, stimmts?
  10. Piid's Profilbild
    torrbox29.07.2020 20:50

    Ach ne Captain Obvious, das war ja gerade der Grund der Anfrage und der …Ach ne Captain Obvious, das war ja gerade der Grund der Anfrage und der Zoll meint, dass alles in Ordnung ist.Aber du weißt es besser als die Zollbeamten und musst deswegen gar nicht nachfragen, auch nicht beim BZSt, sondern schreibst lieber mir seitenweise, stimmts?


    Captain Obvious? Natürlich weiß ich es besser, ich hab’s sogar erklärt. Wenn du immer noch meinst, dass der Zoll der Ansprechpartner für die Frage ist, tut mir das tatsächlich etwas leid. Wahrscheinlich ist das Thema doch nicht so obvious.
  11. GelöschterUser1209714's Profilbild
    herr x fragt an und frau y fragt nach...made my day)
  12. krazzyy's Profilbild
    GelöschterUser120971426.09.2020 22:40

    herr x fragt an und frau y fragt nach...made my day)




    Frau Y ist der Ansprechpartner beim Zoll.. made my day. (bearbeitet)
  13. -Dealalarm's Profilbild
    Weil es die mydealzer Fachanwälte immer wieder behaupten, hier mal eine Auskunft vom Zoll
    "Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.

    Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.
    Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor."
  14. -Dealalarm's Profilbild
    ihk.de/stu…062


    Kurz und knapp: Elektronische Dienstleistungen sind im Land des Leistungsempfängers zu versteuern, also in Deutschland.
    Can_Tpts's Profilbild
    Also ist die Antwort vom Zoll nicht korrekt?
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