Zoll Auskunft: VPN-Kauf von digitalen Gütern ist keine Steuerhinterziehung

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eingestellt am 29. Jul 2020
Weil es die mydealzer Fachanwälte immer wieder behaupten, hier mal eine Auskunft vom Zoll. Der Kauf von Software bzw. digitalen Gütern im Ausland ist keine Steuerhinterziehung, auch wenn keine deutsche Mehrwertsteuer abgeführt wird.



Frage (gekürzt):
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kaufe über ausländische Onlineshops Computerspiele, weil sie dort wesentlich günstiger sind. Es handelt sich um einen digitalen Kauf, d.h. ich kann das Spiel nach dem Kauf sofort herunterladen und spielen.

Dabei wird aber die Mehrwertsteuer im Land des Onlineshops abgeführt, nicht in Deutschland, weil Käufe von Ausländern dort normalerweise nicht vorgesehen, oder nicht möglich sind. Manchmal kauft ein Freund, der im Ausland wohnt, das Spiel für mich und ich überweise ihm das Geld.

Müssen diese Käufe nun von mir "nachversteuert" werden?

Freundliche Grüße


Antwort vom Zoll:
Sehr geehrter Herr x,

Software gilt im Zollrecht nicht als Ware.Wird Software elektronisch übermittelt bzw. über das Internet heruntergeladen, so findet weder eine Einfuhrabfertigung statt noch entstehen Einfuhrabgaben.

Wird die Software jedoch auf einem Datenträger aus einem Drittland (z.B. CD-Rom) in die EU importiert, so wird diese Sendung grundsätzlich zollrechtlich behandelt. Bei kommerziellen Importen ist grundsätzlich eine schriftliche oder elektronische Zollanmeldung abzugeben. Eine mündliche Zollanmeldung ist möglich, sofern Software auf einem Datenträger im persönlichen Reisegepäck eingeführt wird und der Wert 1.000,- Euro nicht übersteigt.

Mit freundlichen Grüßen



Nachfrage (um es idiotensicher zu haben):
Sehr geehrte Frau y,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Was bedeutet dies nun konkret für mich, wenn ich, während ich mich in Deutschland befinde, auf einer argentinischen Webseite ein Spiel digital kaufe (=ich kann das Spiel sofort herunterladen und spielen) und diese Webseite nicht die deutsche Mehrwertsteuer abführt? (weil die Seite eigentlich nur für Argentinier gedacht ist)

Muss ich irgendetwas tun?

Freundliche Grüße



Antwort vom Zoll:

Sehr geehrter Herr x,

Sie müssen nichts tun, da es sich nicht um „körperliche“ Waren handelt, das heißt, man kann die Ware nicht „anfassen“.

Mit freundlichen Grüßen


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