Gepostet 25 April 2018

Lebensberatung: Als Geschädigter anwaltlich vertreten lassen

Diverses 2018 Lebensberatung Facepalm Migräne!

Nachdem wir das geklärt haben, zu meiner Frage, die ich hier stelle, weil ich keine Lust habe, mich nur für eine Frage in einem neuen Forum anzumelden. Und bestimmt hat hier schon mal jemand Erfahrungen mit dem Thema machen müssen,

Angenommen ich bin der Geschädigte einer Sachbeschädigung (nicht KFZ). Der Verursacher wäre bekannt. Ich habe mal gelesen, dass man sich in so einem Fall von einem Anwalt vertreten lassen kann und die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss die Kosten für meinen Anwalt bezahlen. Stimmt das?

Hintergrund ist, dass ich in der Vergangenheit bei Haftpflichtgeschichten die Erfahrung gemacht habe, dass die gegnerische Versicherung mir die ganze Arbeit aufhalst (Nachweise, Kostenvoranschläge, Organisation der Reparatur) und so zum eigentlichen Schaden noch eine Menge verlorene Zeit dazu kommt.

Das würde ich gerne vermeiden, d.h. Fall an Anwalt übergeben, er soll sich um alles kümmern. Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass Anwälte mir ebenfalls diese Arbeiten aufhalsten Welche Aufgaben würde denn ein Anwalt übernehmen, außer Briefe und Rechnungen schreiben? Würde der Anwalt auch Kostenvoranschläge für Reparaturen einholen bzw. Gutachter beauftragen und im Idealfall auch die Reparatur organisieren?
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18 Kommentare

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  1. XadreS's Profilbild
    Fragst du für einen Freund?
  2. schmidti111's Profilbild
    Träum weiter..... Der Anwalt leitet die Forderungen der gegnerischen Versicherung ( Kostenvorschlag u.s.w. nur an dich weiter....du musst dann die geforderten Dinge selbst einholen. In keinem Fall organisiert der Anwalt eine Reparatur! Ich in deinem Fall würde mich mit der Frage erst einmal mit meiner Haftpflicht in Verbindung setzen....die sind da recht auskunftsfreudig ( meine Erfahrung ) .
  3. Nuri.Alço's Profilbild
    Grundsätzlich zahlt dir keiner den Anwalt wenn du dir einen ohne Rücksprache nimmst, es sei denn, wir reden von sehr hohen Kosten, aber das unterscheidet sich von Fall zu Fall.

    Du kannst aber Anwaltskosten erstatten lassen, wenn du deine Forderung nicht durchsetzen kannst, bzw. du bist geschädigter oder glaubst geschädigter zu sein und möchtest entschädigt werden und die gegenseite reagiert aber nicht, dann kannst du mehrfach mahnen, fristen setzen und erinnern und wenn dann nichts passiert, einen Anwalt nehmen, dessen Kosten dann auch erstattet werden müssen, wenn du im Recht bist.

    Weil, du hast damit dein möglichstes getan um unnötige Kosten zu vermeiden, insbesondere dann, wenn der Anwalt alleine mehr kostet, als der Schaden, den du entschädigt haben willst.

    Das ist jetzt extrem Hobbyjuristenkenntnis, aber im groben ist das fakt und auch gut so, weil sonst rennt ja jeder bei berechtigten Forderungen zum Anwalt und erzeugt kosten, obwohl die Gegenseite sehr umgänglich ist und keine Anstalten macht den Schaden zu begleichen, dann würde ich auch keine Anwaltskosten zahlen wollen.

    Und zu den anderen Sachen, ist das ja wohl nicht dein Ernst, das der Anwalt alles für dich erledigen soll... (bearbeitet)
  4. GelöschterUser40910's Profilbild
    Wenn es kein komplexer Fall ist mit überschaubarem Schaden besteht die Gefahr, dass du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst solange der Gegner sich nicht in Verzug befindet.

    Weißt du, ob der Gegner überhaupt eine Haftpflicht hat? Ansonsten müsstest du prüfen, ob es überhaupt genug zu holen gibt.

    Und nein, ein Anwalt ist nicht dafür da die genannten "Arbeiten" durchzuführen. Er hilft dir bei der Durchsetzung deiner Ansprüche. Aber welchen Schaden du hast und wie du diesen letztlich behebst ist deine Sache.

    Und falls er es doch macht, dann nur mit ordentlicher Vergütungsvereinbarung. Die Kosten die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen trägst du dann aber selbst.

    Wie hoch ist denn der ungefähre Schaden? (bearbeitet)
  5. ottinho's Profilbild
  6. deathlord's Profilbild
    Das was du brauchst ist ein persönlicher Assistent und kein Rechtsanwalt.
    Die Versicherung wird dir den aber nicht bezahlen...

    Ich bin mir sicher mal gelesen zu haben das du als Geschädigter trotz allem den Schaden in einem angemessenen Rahmen halten musst und nicht einen extragroßen Kostenapperat produzieren darfst nur weil du faul bist.
  7. Philsom's Profilbild
    Geschädigter einer Sachbeschädigung? Also der vorsätzlichen Straftat? Dann zahlt die gegnerische Haftpflicht doch eh keinen Cent?

    Tatsächlich ist es so, dass bei einem unverschuldeten! Unfall der Anwalt von der gegnerischen Versicherung getragen werden muss. Und dies sogar unabhängig vom normal erforderlichen Verzug, Grund dafür ist die Herstellung von ,,Waffengleichheit“.

    Allerdings ist der Anwalt nur für die Beratung zu Rechtlichen Fragen und zur Durchsetzung von Ansprüchen da. Er wird einen Teufel tun und die lästige Laufarbeit übernehmen ( und falls doch, gegen Honorar und ich wär skeptisch, wieso mein Anwalt für sowas Zeit hat )
  8. Bernare's Profilbild
    ...und so zum eigentlichen Schaden noch eine Menge verlorene Zeit dazu kommt.

    Verursacht so ein sinnloser "was wäre wenn" Thread ebenfalls...
  9. lilganxta's Profilbild
    grundsätzlich ist bei der Haftpflicht zu empgehlen, sich für einen Tarif zu entscheiden der auch für dich zahlt, wenn der Schuldige kein Geld bzw selber keine Haftpflicht hat.

    Zwar keine direktr Hilfe auf deine Frage, aber allgemeine Info
  10. GelöschterUser94067's Profilbild
    [deleted] (bearbeitet)
  11. ibex's Profilbild
    Ein Anwalt ist ein Vertreter in Rechtsangelegenheiten und nicht ein Dienstleister der sich um Angebotseinholung kümmert. Selbstverständlich bleibt die Arbeit egal wie bei dir hängen, der Anwalt setzt das dann in den richtigen Wortlaut um.

    Erstmal zahlst du die Kosten für deinen Anwalt selbst, wenn du defintiv im Recht bist und die Angelegenheit klar ist...von beiden Seiten...können auch deine Anwaltskosten von der anderen Seite übernommen.

    Aber wie immer bei Rechtsangelegenheiten..:Recht habe und Recht bekommen sind unterscheidliche Themen...deswegen hat man ja einen Anwalt^^
  12. sfrueh's Profilbild
    quellcodevor 14 h, 44 m

    Danke für die Antworten! Schade, in dem Fall würde der Anwalt mir keine Z …Danke für die Antworten! Schade, in dem Fall würde der Anwalt mir keine Zeit sparen. Jimmy McGill würde bestimmt die ganze Abwicklung übernehmen, aber es sind wohl nicht alle so engagiert Mal sehen, ob die Versicherung wenigstens bereit ist, einen Gutachter zu schicken.Denjenigen, die so verständnislos reagieren, wünsche ich natürlich dass sie nie von jemandem geschädigt werden, egal ob absichtlich oder unabsichtlich. Aber wenn man zusätzlich zum Schaden in der Summe noch einen ganzen Arbeitstag (oder mehr) damit beschäftigt wird, die Schadensregulierung zu organisieren, während der Verursacher nichts tun muss, außer den Schaden seiner Versicherung zu melden, finde ich es nicht unangemessen, wenn man auf die Idee kommt, diesen Aufwand auszulagern und der Versicherung in Rechnung zu stellen.



    Stichwort Verdienstausfall. Kläre das mit der gegnerischen Versicherung oder deinem Anwalt. Sollte der Aufwand tatsächlich ein 5 minütiges Telefonat übersteigen, du müsstest z.B. Handwerker die den Schaden wieder beheben reinlassen und beaufsichtigen und müsstest deswegen Urlaub nehmen, sollte sich was durchsetzen lassen.

    Musst du nur eine handvoll Telefonate machen und ein paar Mails verschicken, was man auch mal zwischendurch machen kann, dann sicher nicht. (bearbeitet)
  13. tehq's Profilbild
    Das Ganze heißt juristisch Mühewaltung bzw. Mühewaltungskosten und sind grundsätzlich nicht ersatzfähig. Damit auch keine Ersatzfähigkeit, wenn du wen anders damit beauftragst.
    Ausnahmen bestätigen die Regel, wende dich dazu vertrauensvoll an einen Anwalt.
  14. CrackJohn's Profilbild
    hast du denn schon mal bei der Versicherung angerufen und gefragt ob sie dir einen Anwalt bezahlen?
  15. Leonice's Profilbild
    Um welche Schadenshöhe geht es denn eigentlich?

    Ich hatte einen Fall gegen die Haftpflicht eines Fahrradfahrers. Gutachter und derartiges muss man selbst organisieren und dann an den Anwalt weiterleiten.
  16. hetjam9's Profilbild
    Eigentlich alles gesagt worden, Anwalt im Streit gg andere Versicherung möglich, geht hier um die Augenhöhe ... da ist die gegn. Versicherung dir vorraus und um diese Ungleichheit auszubessern darfst du einen Rechtsbeistand nehmen. Reden wir hier von einem Bagatellschaden (50€ zB) wird aber die Versicherung den ablehnen (zu Recht) da hier die Abwicklung meistens mit einem Anwalt geklärt werden kann.

    Grundsätzlich kann man natürlich probieren das mit der gegnerischen Versicherung direkt auszutragen gibt ein paar Sachen die du beachten solltest. So musst du denen z.b. keine Zugang zu deinem beschädigten Objekt gewähren, daw kann ein neutraler Gutachter machen ...
  17. quellcode's Profilbild
    Autor*in
    Danke für die Antworten! Schade, in dem Fall würde der Anwalt mir keine Zeit sparen. Jimmy McGill würde bestimmt die ganze Abwicklung übernehmen, aber es sind wohl nicht alle so engagiert

    Mal sehen, ob die Versicherung wenigstens bereit ist, einen Gutachter zu schicken.

    Denjenigen, die so verständnislos reagieren, wünsche ich natürlich dass sie nie von jemandem geschädigt werden, egal ob absichtlich oder unabsichtlich. Aber wenn man zusätzlich zum Schaden in der Summe noch einen ganzen Arbeitstag (oder mehr) damit beschäftigt wird, die Schadensregulierung zu organisieren, während der Verursacher nichts tun muss, außer den Schaden seiner Versicherung zu melden, finde ich es nicht unangemessen, wenn man auf die Idee kommt, diesen Aufwand auszulagern und der Versicherung in Rechnung zu stellen. (bearbeitet)
  18. Julz's Profilbild
    50 euro Amazon und du hast mich an Board.
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