Gepostet 23 Februar 2023

Arbeitsrecht und Elternzeit - kennt sich jemand aus?

Moin moin,

bei Google habe ich keine wirkliche Antwort gefunden.

Folgende Situation:

Ein Arbeitnehmer befindet sich noch bis Juli in Elternzeit ( drittes Jahr). Dieser Arbeitnehmer bekommt nun aber ein Jobangebote einer neuen Firma. Ist es dann möglich, das alte Arbeitsverhältnis binnen einem Monat zu kündigen und die Elternzeit ebenfalls vorzeitig zu beenden?

Ich danke euch
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25 Kommentare

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  1. levces's Profilbild
    Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag bzw. gesetzlich geregelt.
    Elternzeit hat mMn keinen Einfluss darauf.
  2. 13SliCe37's Profilbild
    Warum sollte man nur weil man in Elternzeit ist eine verkürzte Kündigungsfrist haben? Die Kündigungsfrist definiert dein Arbeitsvertrag wenn du früher raus möchtest, kann man über einen Aufhebungsvertrag reden.
  3. memmoo's Profilbild
    Ein "Freund" (Chaty GeParT) sagt:

    Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer während der Elternzeit seinen Arbeitsplatz kündigt und eine neue Stelle annimmt. Die Elternzeit muss dafür nicht vorzeitig beendet werden, da es sich hierbei um eine unbezahlte Freistellung handelt und das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht.

    Allerdings gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt ist. Diese Frist muss eingehalten werden, wenn der Arbeitnehmer sein altes Arbeitsverhältnis kündigen möchte. Es ist möglich, dass die Kündigungsfrist auch während der Elternzeit gilt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgesetzt wurde.

    Wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit eine neue Stelle antreten möchte, sollte er sich mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Es kann auch sinnvoll sein, sich mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht zu beraten, um mögliche Konsequenzen abzuklären und die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.



    Edit:

    memmoo:
    Formuliere es witziger und baue mydealz ein.

    CG:
    Na da haben wir doch einen echten Schnäppchenjäger, der sogar während der Elternzeit noch auf der Suche nach dem nächsten Jobangebot ist! Und wo könnte man besser fündig werden als auf mydealz?

    Aber Vorsicht, bevor der alte Arbeitgeber in die Luft geht, sollte unser Elternzeit-Held sich unbedingt über die Kündigungsfrist informieren. Wenn die Frist nicht ausgesetzt wurde, heißt es erstmal abwarten und weiterhin die Windeln wechseln, bis der neue Job starten kann.

    Und wenn es dann soweit ist, sollte man am besten nochmal mit dem alten Arbeitgeber sprechen und sich über das weitere Vorgehen während der Elternzeit abstimmen. Wenn alles geklärt ist, kann man sich dann endlich zurücklehnen und auf mydealz nach den besten Angeboten für Kinderspielzeug stöbern - schließlich hat man ja jetzt wieder einen Job! (bearbeitet)
  4. GelöschterUser1077882's Profilbild
    Ich sag Mal ja.

    (Kann ja auch nicht so wichtig sein, wenn man hier fragt...)
    spock13's Profilbild
    Autor*in
    Großartiger Kommentar von dir Kannst dir selber auf die Schulter klatschen 👏
  5. tomsan's Profilbild
    Keine Ahnung, ob "ein Arbeitnehmer" denn im Vertrag drin hat, ob er nach einem Monat raus kommt.
    "Ein Arbeitnehmer" bekommt doch auch keine Bezüge mehr aus der Elternzeit im dritten Jahr, oder?


    Naja und diese Frage ist nun wirklich nicht so einmalig.
    "elternzeit beenden bei jobwechsel"

    Oder denke ich zu einfach?
  6. Dodgerone's Profilbild
    Ob Elternzeit oder nicht spielt bei der Kündigungsfrist keine Rolle. Elternzeit kann man auch vorzeitig beenden.
  7. dodo2's Profilbild
    Als ob ich hier einem Arbeitgeber einen Tipp geben würde, wie er seinen Angestellten kündigen kann
    Tonschi2's Profilbild
    Ich glaube ehrlich gesagt der TE ist der Arbeitnehmer und hat die Frage einfach schlecht formuliert.
  8. Pattiiiiiiiii's Profilbild
    Mein Google spuckt die Antwort aus, ggf nochmal deinstallieren und neu aufsetzen oder anderes Device benutzen
    MADMAXII's Profilbild
    Beängstigend ... bei mir auch ... jeder der Treffer auf der ersten Seite beantwortet die obigen Fragen.


    Falls die Antwort noch belastbarer sein soll, dann wohl am Besten einen Anwalt fragen!
  9. jens_kolle's Profilbild
    dabei sind die pampers erst kürzlich teurer geworden...
  10. Canoli's Profilbild
    Meine Frau hat auch innerhalb der Elternzeit den Job gewechselt. Allerdings über einen Aufhebungsvertrag, da die vertraglich geregelte Kündigungsfrist nicht gepasst hätte. Also müsste ganz normal die Kündigungsfrist die im Vertrag geregelt ist gelten. Die Elternzeit ist dabei meiner Meinung nach nicht relevant. Komplizierter wird es aber beim Thema Resturlaub etc. Das ist natürlich keine rechtliche Beratung sondern nur meine eigene Erfahrung.
  11. Konsumer's Profilbild
    Elternzeit vorzeitig beenden -> Kein Problem, wenn AG und AN zustimmen.
    Jobwechsel vor Kündigungsfrist -> Kein Problem, wenn AG und AN einem Aufhebungsvertrag zustimmen.

    Im Endeffekt eben nur auf das Wohlwollen das alten AG angewiesen. Er muss beidem zustimmen und da der Angestelle ihn während der Elternzeit kein Geld kostet, liegt der Nutzen rein beim AN. (bearbeitet)
    spock13's Profilbild
    Autor*in
    Danke für deine kompetente Antwort.

    Dann ist es also nicht möglich mit einer fristgerechten Kündigung ohne Zustimmung des alten AG früher aus der Elternzeit rauszukommen? (bearbeitet)
  12. JohnnyBonjourno's Profilbild
    Kündigungsfrist nach Elternzeit beträgt 3 Monate. Sollte also passen wenn man bis zum 1.4. kündigt.
    JohnnyBonjourno's Profilbild
    Betrachtet man das BEEG, so fällt die dortige Regelung in § 19 auf. § 19 BEEG lautet wie folgt:

    19 Kündigung zum Ende der Elternzeit

    Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

    Hier noch mal mit den entsprechenden Paragraph aus dem Gesetz
  13. Fillosov's Profilbild
    Anwalt einschalten.
  14. Sakura_kira's Profilbild
    Meinungen sind wie Polöcher. Jeder hat eine. Oder wolltest du was fachlich belastbares? Dann bist du hier falsch
  15. Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Soweit ich weiß kann man früher aus der Elternzeit wenn man das möchte …. Dies kann aber nur betroffene Person entscheiden und nicht der Ag, im Dritten Jahr bekommt man sowieso kein Geld mehr. Wenn man dann selbst sagt ich möchte nicht mehr geht das , aber würde da dennoch Bescheid geben beim Amt das du die Elternzeit verkürzt und dann sollte das kein Problem sein . Lg
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