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Gepostet 30 April 2023

Verkäufer lehnt Storno der Vorkassebestellung ab / Keine Möglichkeit vor Widerruf des Vertrags

Nehmen wir an am 11.04. hat jemand etwas per Vorkasse bestellt. Die Lieferung gab der Verkäufer mit Mitte bis Ende Mai an. Kurz darauf änderten sich für den Käufer die Umstände und er erkannte das das bestellte Produkt nicht eingesetzt werden kann.Leider vergaß er den Verkäufer unverzüglich darüber in Kentniss zu setzen das er vom Kaufvertrag zurücktreten will da er in den Urlaub fuhr.

Nun bekam er vom Verkäufer eine Mail in welcher er aufgefordert wurde unverzüglich zu zahlen da der Fall sonst an eine Internetkanzlei gegeben würde. Auf eine sofortige Mail den Auftrag zu stornieren folgte die Antwort das dies nicht möglich wäre da das Geachäft rechtsverbindlich wäre.

Nun stellt sich dem Käufer die Frage ob dem im normalen B2C Fernabsatzhandel noch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen anstatt zu zahlen und direkt den Vertrag zu widerrufen. Kommt er dort anders aus der Sache raus?
Es kann doch auch nicht im Sinne des Verkäufers sein das Versandkosten und Aufwand entstehen. Map weg von negativem Feedback wegen des fehlenden Kundenservice.

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28 Kommentare

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  1. xCeReLoN's Profilbild
    Im normalen B2C Geschäft im Rahmen des Fernabsatzvertrages kann der Käufer hier noch den Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt bei Warenlieferung erst mit Erhalt der Ware, sofern sämtliche sonstigen Informationspflichten des Verkäufers eingehalten wurden. Da der Käufer hier die Ware noch gar nicht erhalten hat, kann er meines Erachtens hier einfach widerrufen. Das wäre die einfachste Variante für den Käufer.


    Ein grundloser Rücktritt ist daneben generell nicht möglich. Ein Rücktrittsrecht kommt hier entweder im Rahmen des Verzuges oder im Rahmen der Gewährleistung bei mangelhafter Sache in Betracht. Für Letzteres müsste die Ware aber erst tatsächlich geliefert und mangelbehaftet sein. Für einen Rücktritt aus Verzug müsste der Käufer den Verkäufer zunächst mit einer angemessenen Frist zu Lieferung auffordern. Erst nach Fristablauf befände sich der Verkäufer in Verzug, so dass dann ein Rücktrtitt wegen des Verzuges erklärt werden könnte.


    Mit anderen Worten: Der Widerruf ist für den Käufer hier die einfachste Variante.
    SNP's Profilbild
    Autor*in
    Genau das denke ich auch, halte es aber für absoluten Unsinn von Verkäufer wenn der Käufer das bereits ankündigt.
  2. motorrad123's Profilbild
    Normalerweise sollte ein Widerruf jederzeit möglich sein, sagt auch dieser Artikel.
    it-recht-kanzlei.de/wid…tml

    Wenn der Händler sich querstellt, würde ich es überweisen und die Annahme verweigern dazu die Mail zum Widerruf. Es könnten aber Rücksendekosten anfallen.
    0achkatzl's Profilbild
    Sehe ich auch so:
    verbraucherzentrale.de/wis…117
    Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
    Haben Sie Waren bestellt, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten. Der Tag, an dem die Frist beginnt, wird jedoch bei der Berechnung nicht mitgezählt.

    Du hast die Ware noch nicht erhalten, also kannst du jederzeit widerrufen. Ich würde auch nicht bezahlen sondern widerrufen. Wüsste nicht, warum du nach einem Widerruf noch an die Zahlung gebunden sein solltest.

    Ausnahme: Es handelt sich um individuelle Ware. Hier greift das Widerrufsrecht normalerweise nicht.

    "Es gibt aber Ausnahmen, in denen Sie kein Widerrufsrecht haben. Welche das noch sind, lesen Sie im Abschnitt "Der Händler behauptet, es gäbe in meinem Fall kein Widerrufsrecht, kann das stimmen?".
    Sie möchten widerrufen, aber der Online-Shop stellt sich quer? Wie Sie dann verfahren können, lesen Sie in diesem Artikel."
  3. kk203's Profilbild
    Was sagen die AGBs vom Händler? Ist das Produkt mit einer Individualisierung?

    Sonst wie schon geschrieben:
    Bezahlen, Ware erhalten, Retournieren / Annahme verweigern oder Widerruf.
    SNP's Profilbild
    Autor*in
    Ist normale Katalog/Stangenware.
  4. Narfnarf's Profilbild
    Egal wie es ausgeht, wer bei Vorkasse zum Anwalt rennt hat schon eine negative Bewertung verdient.
    Oli4's Profilbild
    Der Händler hat doch recht. 
  5. sui_frankundfredo's Profilbild
    Leider erkennt man in der Beschreibung nicht, ob das Geschäft ein Fernabsatzgeschäft ist!
    SNP's Profilbild
    Autor*in
    Ist ein ganz normaler Kauf per Onlineshop mit Zahlung per Vorkasse von Elektronikkomponenten.
  6. junkman's Profilbild
    Wie mehrfach geschrieben wurde: Widerrufen kannst Du auch schon vor Lieferung/Zahlung der Sache, Die Lieferung setzt lediglich die Frist in Gang.

    Ein Verkäufer sollte sich freuen, wenn der Verbraucher vor Versendung widerruf, ggf. hat er aber selbst irgendwo die Sachen bestellt und somit bereits Geld ausgegeben.

    An deinem Recht ändert das nix, schön wäre lediglich gewesen, Du hättest es ihm vor deinem Urlaub mitgeteilt, da Du es ja schon zu dem Zeitpunkt wusstest.
  7. Oli4's Profilbild
    8. Was passiert, wenn ein Kunde per Vorkasse nicht bezahlt?

    Wenn der Kunde die Zahlung im Rahmen der Vorkasse nicht leistet, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Meist entsteht dadurch kein oder ein nur sehr limitierter Schaden. Jedoch hat der Verkäufer auch das Recht darauf, den Kaufvertrag aufrecht zu erhalten und den Kunden zur Zahlung aufzufordern.

    Empfehlenswert ist es daher, zunächst den Verzug durch eine schriftliche Mahnung herbeizuführen. Dies ist notwendig, weil ein sofortiger Rücktritt nur in Ausnahmefällen möglich ist. Regelmäßig setzt er gemäß §323 Abs. 1 BGB jedoch den Ablauf einer zuvor gesetzten angemessenen Nachfrist voraus.

    Wenn Sie den Schuldner in Verzug setzen, gehen damit einige Rechte einher, wie z.B. Verzugszinsen, Mahngebühren und der vorher besprochene Rücktritt. Ebenso können Sie die Forderung an ein Inkassounternehmen geben, das sich um die Realisierung kümmert.

    germania-inkasso.de/lex…se/
    Bklioo33's Profilbild
    Juckt nicht, wenn er einfach widerruft.
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