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Gepostet 13 Oktober 2023

Begründung höhere Arztrechnung - Suche Rat

Hi ihr

Ja, wir sind zwar eine Schnäppchenplattform. Aber vielleicht ist zufällig jemand in der Community dabei, der im medizinischen Bereich arbeitet oder sich generell mit den Abrechnungen von Arztpraxen auskennt.

Geht um folgendes: mein Zahnarzt stellt mir nach einigen PZR (in 3 von 4 Fällen) einen höheren Faktor in Rechnung mit Begründungen, die ich nicht nachvollziehen kann. Bei den ersten Behandlungen hab ich mir ehrlich gesagt nichts dabei gedacht und das hingenommen.

Mittlerweile kam das wiederholt vor und mir ist das schleierhaft, dass immer andere Begründungen gewählt werden.

Kann mir jemand sagen, ob das normal ist? Wird jede kleine Unterbrechung des behandelnden Arztes schon als „überdurchschnittlicher Aufwand“ bewertet und in Rechnung gestellt?

Nachfrage und Bitte um Erläuterung ging natürlich bereits an die Praxis. Bevor ich das jedoch final durch die Ärztekammer prüfen lasse, hoffe ich, dass mich vielleicht jemand aufklären kann.

Im übrigens gehts hier um keine großen Beträge. Mir gehts eher ums Prinzip Danke im Voraus
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98 Kommentare

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  1. MaKoTa's Profilbild
    Sorry, wird jetzt mehr und ausführlicher als nötig, aber ich kann nicht anders
    Die Kommentare hier finde ich übrigens sehr interessant.
    Also man darf nie vergessen, dass eine Zahnarztpraxis auch ein wirtschaftlicher Betrieb ist. Und jeder Betrieb möchte und muss Geld verdienen. Ja, es gibt welche, die übertreiben da. Aber es gibt auch genug, die im Grunde das Ganze auf einem fairen Level halten. Alte, langbestehende Praxen können oft etwas weniger verlangen, weil die Praxen zu "günstigeren" Zeiten gegründet wurden. Dass recht neue Praxen, bzw. Junge Zahnärzte ihre Kalkulation anders auslegen müssen ist klar. So oder so, gibt es aber gewisse Beträge, die eine Praxis in der Stunde einnehmen muss, damit sie wirtschaftlich arbeitet.
    Ich habe hier eine etwas ältere Liste der Privatabrechung (GOZ) gefunden, und auch wenn die Zahlen nicht mehr stimmen können, wird hier angegeben, dass eine Stunde 240€ einbringen muss (mittlerweile sicher um einiges mehr und ist natürlich je nach Praxis individuell zu berechnen). Und diese 240€ gelten als Berechnung für die Bewertung der Leistung. Jeder Leistung ist ein Zeitaufwand hinterlegt, welcher bei normaler Schwierigkeit, und somit Berechnung des 2,3 Fachen Satzes, als "normal" gilt. Diese Zeiten bei manchen Leistungen ganz ok gewählt, bei manchen zu kurz bzw. sie beziehen zusätzlich notwendige Dinge nicht mit ein.
    Bei einer PZR ist bei 2,3 Fachem Satz übrigens eine Dauer von 0,91 Minuten pro Zahn angesetzt. Heißt, sie dauert bei durchschnittlich 28 Zähnen dann 25,5 Min bei im "Standardfall". Heißt für mich, hier wurde der "Standardfall" so definiert, dass der Patient maximal vereinzelt leichte Plaque Ablagerungen hat. Denn in nur 25 Minuten schaffe ich bei fast keinem Patienten eine PZR, auch bei bester Mundhygiene nicht. Heißt, sobald ich länger als 25,5 Minuten brauche, rechtfertigt jeder Umstand, der dazu führt, dazu, dass ich den Steigerungsfaktor erhöhen kann und auch muss um die Sachen wirtschaftlich zu gestalten. Auch wenn die 240€ Stundensatz nicht erricht werden müssen, wenn eine Angestellte die Arbeit alleine erledigt, aber bei 50€ liegt der Stundensatz deswegen aber auch nicht.
    Es läuft eben darauf raus, dass man schaut: bringt mir die Leistung bei 2,3 Fach schon das, was ich in der Stunde an Umsatz generieren möchte oder nicht (ggf. in Kombi mit anderen Leistungen). Bei der PZR reicht halt bis ca. 100€ der 2,3 fache Satz aus, wenn man wie bei dir 110 € oder mehr will muss man eben steigern. Auch bei Kassenpatienten, welche nur die PZR als Privatleistung haben. Und die Steigerung erfordert immer eine individuelle Begründung und MUSS die Formulierungen "Besondere Schwierigkeiten aufgrund..., besonders lange Dauer infolge von....., usw." . Das ist vorgeschrieben. Und wenn man es genau nimmt, muss dies Zahngenau passieren. Also würde man sich ganz streng an die Vorschriften halten, müsste jeder Zahn einzeln auf der Rechnung stehen, mit eigenem Steigerungsfaktor und eigener Begründung dazu. Und es gibt wirklich Private Versicherungen, denen ist es noch nicht "individuell" genug, wenn wir es in 3 oder 4 Zahnbereiche mit jeweils 2-3 verschiedenen Begründungen dazu aufgeteilt haben.... daher Variiert man die Begründungen auch manchmal zwischen den Rechnungen. Oder eben es gäbe bei dir verschiedene Gründe und man sucht sich halt jedes mal einen davon aus.
    Natürlich sollten die Begründungen schon für den Patienten irgendwie nachvollziehbar sein. Heißt aber eben nicht, dass du den Grund mitbekommen musst. Z. B. bemerken die wenigsten, wenn sie einen starken Zungen-oder Wangendruck haben. Ich weiß damit umzugehen, und selbst Hinweise an den Patienten helfen da nix, denn der Druck passiert unbewusst und unbemerkt. Aber der Krampf hinterher in meiner Hand rechtfertigt dann eben den Erhöhungsgrund. Blutungen kann der Patient auch selbst nur schwer vom Ausmaß her einschätzen. Ich informiere ihn zwar, aber sprühe immer alles ab, bevor der Patient ausspült, damit der keinen Schock bekommt und nicht alles so arg eingesaut ist.
    Ob jemand den Preis für die erbrachte Leistung als gerechtfertigt ansieht oder nicht, muss sich jeder selbst überlegen. Welches Gehalt gönnt ihr der Fachkraft, die da ne Weile an euch arbeitet? Wollt ihr mit qualitativ hochwertigen Materialien und Instrumenten behandelt werden? Die Praxen haben eine hohe Bürokratielast, Materialien, Produkte etc. muss alles dem Medizinproduktegesetz usw. entsprechen, was alles sehr teuer macht, etc.....


    Und wen es interessiert hier noch bisschen mehr dazu, wie das so mit der Abrechung läuft:
    Ein Problem bei der oben angesprochenen Sache mit dem benötigten Stundenumsatz ist, dass die Abrechnung vor allem in der Bema (Abrechnungsgrundlage der gesetzlichen Versicherung), aber manchmal auch in der GOZ (Abrechnung für Privatversicherung) recht unflexibel bzw. nicht ganz angepasst ist bzw. werden kann. So sind manche Leistungen eher höher bewertet, viele aber eher zu niedrig. So ergibt es sich quasi, dass man in Summe eine Mischkalkulation machen muss um seine Einnahmen zu erreichen. Es gibt durchaus Leistungen, da bekommt man von der gesetzlichen Versicherung mehr als von der Privaten
    Das sieht halt nur keiner. Der größte Vorteil der Privaten Abrechnung, wodurch hier Rechnungen dann aber durchaus höher ausfallen können, ist, dass hier mehr mehr Leistungen im Katalog enthalten sind (z. B. die PZR) und auch gleiche Leistungen oft durch die Anzahl bzw. den Steigerungsfaktor angepasst abgerechnet werden können. Bei Kassenpatienten muss eine Behandlung immer "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein" und so ist die Honorierung aufgebaut. Bei der Privaten gilt der Grundsatz nicht. Heißt aber auch nicht, dass man deswegen bei einem Privatversicherten mehr macht als bei Kassenversicherten. Man rechnet es nur bei einem PKV rechtmäßig ab und dem GKV werden u.U. Leistungen geschenkt.
    Beispiel Spritze:
    Patient bekommt eine Spritze im Oberkiefer, benötigt aber eine zweite am Gaumen, da die von der Backenseite nicht ausreicht. Abrechnung Kassenpat: 1x Anästhesie 8,31 € inkl. Materialkosten für das Anästhetikum
    Abrechnung Privatpat: 1x Spritze normale Schwierigkeit
    2,3 Fach 7,76 € zzgl. Materialkosten (da Materialkosten einen gewissen Anteil der Leistung übersteigen)
    + 1x Spritze (ggf. mit gesteigertem Faktor wg. erhöhter Schwierigkeit durch die Inhektion am Gaumen) 2,3 Fach 7,76 (11,81€ bei SF 3,5).
    Würde man am Zahn daneben noch was mitmachen und nochmal Injizieren, gäbe es beim Kassenpatienten nix weiter von der Kasse, aber natürlich würde kein Zahnarzt dem Patienten diese Spritze verweigern oder in Rechnung stellen.
    Auch berät ein Zahnarzt einen Kassenpatienten für 9,35 € (sofern er die Beratung überhaupt abrechnen darf), auch wenn diese 30 Min dauert und nochmal 15 Min Dokumentation erfordert.

    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Danke für die wirklich sehr umfangreichen Einblicke
  2. Lexxos's Profilbild
    Ich hatte dieselbe Problematik, zwar nicht mit der PZR, aber mit anderen Leistungen. Ich kenne zwar nicht die Begründungen, die von deinem Zahnarzt vorgelegt worden sind... aber bei mir waren Begründungen bei Nachfrage einfache wirtschaftliche Betrachtungsweisen, dass ein Zahnarzt nicht mehr seine Praxis führen könne, ohne einen Faktor über 3,5 zu wählen. Das können die natürlich nicht reinschreiben und sagen, dass es Mehraufwand war. Nicht wirklich ok. Gerade bei Privatleistungen, die ein jeder die selbst zu bezahlen hat, machen sich das die Zahnärzte immer einfach. (Auch bei Regelleistungen: Vielfach lassen sie ohne große Aufklärung eine Mehrkostenbehandlung unterschreiben, wenn es Regelleistung sind. Das ist dann auch nicht in Ordnung! Sie müssten in Vorfeld aufklären. So habe ich auch schon nach Beschwerden Rückerstattungen verlangt und erhalten wegen fehlender Aufklärung.)
    Ich frage nun immer nach welcher Faktor angesetzt wird, und erlaube mir auch die Nachfrage, welche Kennziffern genommen werden. Da manchmal auch fiktive Wunderziffern genommen werden, die mir der Leistung nichts oder nur am Rande etwas zu tun haben.
    Das im Vorfeld.
    Meistens übernehmen die privaten Zahnzusatzversicherungen nur bis zum Faktor 3,5. Deshalb wohl deine Frage?! Und den Rest muss man selbst begleichen, da ja eine Erstattung von 70-90% je nach Zahnzusatztarif nur den Anteil bis 3,5 abdeckt.
    Ich glaube, dass der Zahnarzt mit dir einen gegenseitigen privaten Vertrag/Absprache darüber schließen kann, auch einen höheren Faktorsatz zu vereinbaren. Allerdings müsste dies im Vorfeld auch verdeutlicht werden.
    Im Nachhinein würde ich dir jetzt empfehlen, wie du es schon getan hast, nachzuhaken und im Zweifelsfalle den Faktor bis 3,5 zu fordern, aber nicht höher. Und 3,5 ist schon hoch bzw. inkludiert schon Mehraufwand, den man gegenüber gesetzlichen Krankenkassen normal als Zahnarzt begründen muss. Regelsatz ist 2,3. Und natürlich damit drohen bei Google oder sonst wo Bewertungen zu hinterlassen und bei Bedarf den Zahnarzt zu wechseln. Sollte schriftlich erfolgen, da auch manchmal ausgebildete ZahnarzthelferInnen in den Job machen und alle Zahnärzte in der Praxis davon Wind bekommen sollten. Massenpanik auslösen ist besser. ^^ Meistens sind sie dann kulant. In Zukunft dann natürlich immer nachfragen, wie der Faktor und die Kennziffern sind....
    :/ (bearbeitet)
    oberon's Profilbild
    klar, es ist eine super Idee demjenigen Arzt /Zahnarzt zu drohen oder
    gar mit Bewertungserpressung zu winken, von dem man danach eine TOP Behandlung bekommen will

    generell gilt, man unterschreibt vorher die entsprechenden Abrechnungsmodalitäten.
    Die oben genannten Kosten für die PZR sind übrigens laut Verbraucherzentrale im üblichen Rahmen.

    Auch dass der Mehraufwand sich durchaus unterscheiden kann ist doch auch logisch,
    oder ist z.B. Dein Auto bei jeder Autowäsche gleich verdreckt ?
  3. Escarnor's Profilbild
    Da die PZR ja keine GKV Leistung ist, wird sie privat abgerechnet. Das heißt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Jede Leistung hat eine bestimmte Gebührennummer und eine feste Punktanzahl, die mit einem festen Geldwert pro Punkt und dem Faktor der Position multipliziert wird. Bei der PZR wird diese Position (GOZ 1040) je Zahn gerechnet und der normale Standardfaktor beträgt 2,3. Dieser kann mit Begründung bis 3,5 angehoben werden. Wenn über 2,3 abgerechnet wird, heißt es streng genommen, dass der Aufwand "über den durchschnittlichen" liegt. Das heißt, kommt es mal zu einer Blutung oder der Speichelfluss ist mehr als üblich und es entsteht mehr Zeitaufwand, dann darf ein höherer Faktor als 2,3 abgerechnet werden. Abrechnungsbetrug gibt es natürlich auch im Gesundheitswesen, aber ob das bei dir der Fall ist, kannst du nur du beurteilen. Also ob z. B. diese PZR länger brauchte als die letzte.

    Er kann (!) aber auch wesentlich weniger abrechnen. Der Faktor ist nur ein Richtwert. Ich habe auch oft Rechnungen gesehen in der Abrechnung mit Faktor 1,0. Manche Praxen machen da auch Pauschalpreise draus und berechnen dann immer diesen. Richtig ist das streng genommen nicht. Aber wo kein Kläger etc....

    In der Abrechnung mit den PKVs kann ich aus Erfahrung sagen, dass man schaut, ob diese Begründungen angegeben sind (wenn mehr als der Schwellenwert an Faktor berechnet wird) ob diese kausal einen Sinn ergeben aber mehr auch nicht. Es wird da nicht beim Arzt o. ä. nachgefragt, einfache Kostenfrage für den Aufwand, der dahintersteckt. Aber das macht jede Kasse auch anders.

    Bis zum 3,5fachen Faktor sind also ca. 170 € berechnungsfähig (wenn wir von 32 Zähnen ausgehen). Alles was über 3,5 geht bedarf einer sog. Honorarvereinbarung, bei der der Patient ausdrücklich die Kostenübernahme zustimmen muss. (bearbeitet)
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Danke für die Erklärung, vieles war mir davon klar Nur frage ich mich dann in solchen Fällen bspw., woran die festmachen, dass der Speichelfluss mehr als üblich ist?
  4. bjoern.stiftler's Profilbild
    Ich kenne das von einer Bekannten die im Zahnarztbereich tätig ist und Sie meinte mal das Zahnärzte gerne mal mehr auf die Rechnung schreiben bei Kassenpatienten um mehr von der Versicherung abzuknüpfen.

    Ob das jetzt mit deinem Fall sich deckt, weiß ich nicht. Wollte nur mal mein Senf dazu geben :P Würde mich auch interessieren. Habe so etwas ähnliches bei meinem Tierarzt beobachten können.
    MaKoTa's Profilbild
    Zahnärzte, die sowas versuchen, machen das aber auch nur höchstens ein Jahr lang. Denn dann haben sie ne Wirtschaftlichkeitsprüfung am Hals und müssen jede einzelne der abgerechenten Leistungen erklären. Und das ist ein großer Aufwand, der sich für die paar Kröten mehr nicht lohnt. Es kommt durchaus auch zu Kürzungen im Honorar, wenn man bei irgendwas überm Durchschnitt liegt. (bearbeitet)
  5. El_Pato's Profilbild
    Wenn man alles privat bezahlt merkt man wie jeder Arzt betrügt. Telefonische Beratung die nie stattgefunden hat, Mehraufwand, Faktoren, etc. Auch bei Kassenpatienten stehen ja immer 3 Diagnosen drauf die Schwachsinn sind obwohl man einfach nur erkältet ist. Oder beim Facharzt. Schmerzen im Knie und 3 Diagnosen an anderen Körperteilen. Hoffentlich will man nie in der private wechseln mit so einer akte. Bei der PZR fragt man ein Mal nach und dann wechselt man den Zahnarzt oder zahlt halt den Mehraufwand einfach nicht wenn man meint sich streiten zu müssen. Bestenfalls fragt man vorher nach was es kostet. Aber letztendlich hat man keinen großen Hebel da es unwahrscheinlich ist dass im gleichen Gebiet jemand die Preise bricht. (bearbeitet)
    schorF's Profilbild
    Ich widerspreche dir da. Hab Mithilfe einer Datenabfrage bei der KK mal den Check gemacht, da war alles legit. Sowohl ZA, Hausarzt, selbst im Krankenhaus war es korrekt gelaufen.
  6. hsvdin0's Profilbild
    Da wird bei vielen an jeder Ecke beschissen. Selbst das Telefonat von 30 Sekunden ist eine "ausführliche Beratung". Also so lang ich es erstattet bekomm, mach ich da nicht rum. Es ist bei mir auf Rechnungen zum Teil auch schon was drauf gewesen, was gar nicht stattfand. Auf Nachfrage meinte man zu mir, dass dies so eben erstattet wird und ich ja "froh" sein soll. (bearbeitet)
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Das ist ja aber auch absurd, das so zu begründen. Im Sinne von „Hey, du kriegst das doch eh erstattet, also können wir auch direkt mehr verlangen“
  7. mastererror's Profilbild
    Ich habe bei meinem Zahnarzt sehr ähnliche Erfahrungen gemacht und die private Zahnzusatzversicherung lehnt gerne mal solche erhöhten Aufwendungen ab (bearbeitet)
  8. malcomxyz's Profilbild
    Ich schüttele auch immer den Kopf, wenn ich Arztrechnungen erhalte. Dort werden dann Leistungen abgerechnet, die ich vorort im Laufe der Behandlung gar nicht mitbekommen habe (da wird einem ein Stab an den Kopf gehalten, dauert 5 Sek, kostet dann 18,78€, gucke 3 Sek. durch eine komische Brille, kostet 10,78€.) Natürlich mit hohem Faktor, da Privat.

    Im Endeffekt ist es mir egal, da meine Rechnungen immer anstandslos bezahlt werden. Ohne genau deine Rechnungen zu kennen, wird es schwer, dort eine qualifizierte Antwort zu erhalten.
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Bei mir gehts in allen Fällen nur um eine PZR ohne besondere Zusatzleistungen (zumindest sind mir keine bekannt).

    Höherer Faktor wird in Rechnung gestellt mit den Begründungen „überdurchschnittlicher Aufwand / Schwierigkeitsgrad“. Und dazu dann z.B. „überdurchschnittlicher Speichelfluss“ oder „erhöhte Motivationsschwelle“

    Und gerade bei der Motivationsschwelle dachte ich nur wtf was?
  9. tomsan's Profilbild
    "Nachfrage und Bitte um Erläuterung ging natürlich bereits an die Praxis. "

    Ist doch der EINIGE Weg.
    Rechnungen nebeneinander halten, dann man schauen und erklären lassen.

    "Begründungen, die ich nicht nachvollziehen kann."
    "wiederholt vor und mir ist das schleierhaft"
    "immer andere Begründungen gewählt"

    ...wenn er das nicht erklären kann und Du Dich willkürlich behandelt fühlst => dann geh doch zu einem anderen Arzt. Vor allem, wenn Du die Ärztekammer einschalten willst....



    Reinigungskosten variieren je nach Anzahl der Zähne und der "Problemzähne".
    Das wäre der Punkt „überdurchschnittlicher Aufwand“ . Aber der sollte doch der Arzt/ "Tresenhilfe" doch rasch erklären können.
    Meine Frau hat beim gleichen Zahnarzt eine höhere Rechnung als ich. Aber beide sind mit der Summe stabil. (bearbeitet)
  10. levces's Profilbild
    Bei meinem ZA ist auch alles teurer, aber wenigstens die Qualität stimmt. Er begründet alles mit einem Mehraufwand, rechnet bei jeder Reinigung auch eine Beratung ab, wobei ich letzteres nach Rücksprache nicht mehr bezahle. Alles Halsabschneider heutzutage
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Ich finds ja legitim, wenn die das vorher kommunizieren und begründen. Alles andere hat für mich nur einen sehr faden Beigeschmack
  11. jonnas's Profilbild
    Soweit ich weiß kann die PZR mit hohem Faktor abgerechnet werden, wenn der Zahnarzt es so möchte. Er braucht dann prinzipiell gar keine Begründung für den höheren Faktor. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhälst du dann ja ohnehin - wenn überhaupt - nur eine Pauschale erstattet und der Rest ist selbst zu zahlen. Deswegen nehmen die Praxen auch alle komplett unterschiedliche Beträge für eine PZR. Meiner nimmt ca. 60€ - habe aber auch schon von weit über 100€ gehört. Wenn dein Zahnarzt dafür in deinen Augen zu viel berechnet, bleibt nur zu einem anderen zu gehen ...
  12. Kogan's Profilbild
    Ich arbeite für einige Zahnarztpraxen. Leben und leben lassen.

    Was mich in der Tat jedoch wundert, dass es noch Menschen gibt, die weder Barmenia Angebot oder Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen haben oder HKK o.ä. Krankenkassen haben, die im DentNet mitmischen.


    Die Liste der im DentNet teilnehmenden Krankenkassen und Leistungen


    Dann würde man keine Fragen stellen, warum es nun tschweieurofufzig mehr gekostet hat.
    Evilgod's Profilbild
    Neben DentNet, sofern die GKV da mal nicht mit macht (Sehr selten).

    Sollte man auch Preisvergleichsseiten nutzen für Zahnarztleistungen. Grade auch bei Füllungen, Implantate, Kronen, PZR etc. spart man da mal mehr mal weniger.
    medikompass.de

    zahnarzt-preisvergleich.com

    Kostenpflichtig, sofern die GKV nicht mit macht, kostet aber nicht die Welt, grade wenn es um mehre Hunderte Euro Ersparnis geht:
    2te-zahnarztmeinung.de/geb…en/

    ZZV Lohnen sich leider mittlerweile gar nicht mehr, grade wenn es die all in one sind, die sind so Teuer geworden, das es besser ist, sich einfach Geld zurückzulegen, als jeden Monat für nichts Geld aus dem Fenster zu schmeißen.

    Sofern man auch anfällig für Zahnersatz ist, lohnen sich Only Zahnersatztarife mit 80% Anteil, oder die kleine Barmenia Zahnvorsorge D.

    Durch DentNet Zahle ich 58€ für eine PZR, genau das was meine GKV erstattet.

    Bei der Voll-Zirkonkrone inkl. 5 Jahre Garantie, bin ich durch Medikompass um etwa 100€ Günstiger weggekommen (etwa 300€ statt 400€) als über den DentNet Preisvergleich (Selber Zahnarzt gewesen). (bearbeitet)
  13. Chatham's Profilbild
    Ich kenn das bisher nur so, dass man mir vorher einen Pauschalbetrag nennt (bin GKV), den ich privat bezahlen muss. Da ist mir dann egal, was da abgerechnet wird. Und wenns mir zu teuer ist, dann lass ich es. 
  14. mydealz_Dredd's Profilbild
    Aus verlässlicher Quelle habe ich erfahren, daß die nette Schwester die deine Hand halten musste, wohl nicht über die Kasse bezahlt wird.
  15. Pinkebu's Profilbild
    Soweit ich es weiß ist es eher eine Pauschale. Es richtet sich nach der Anzahl der Zähne.
    Abweichungen könnten sich durch die Dritten ergeben.
    Im Normalfall sollte der Betrag aber identisch sein.
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Beträge sind tatsächlich identisch. Wobei ich mich dann frage, warum die 1. Behandlung dann nicht auch teurer war, wenn dem so wäre. In dem Zeitraum hab ich keine neuen Zähne bekommen

    Mich wundert nur, dass es bei den drei höheren Rechnungen zu drei unterschiedlichen Begründungen kam
  16. Multion's Profilbild
    Welche Kosten sind das denn?
    dani.chii's Profilbild
    Autor*in
    Es geht um keine hohen Beträge. Mir gehts primär um die Art und Weise bzw. diese wechselnden Begründungen für den höheren Faktor. Und das wirkt leider wirklich wie gewürfelt, wie ihr schon teilweise mehrfach geschrieben wurde
  17. Vorwarts's Profilbild
    Bin auch durch so paar Zahnärzte Hände schon gegangen.

    Interessant wäre, was genau er dort abrechnet, ohne das ist eine Aussage etwas schwer.

    Ich weiß noch das meine Kinderzahnärztin irgendwann Umgezogen ist und ich weiter dort hingegangen bin anfangs war auch alles Okay doch dann fing Sie an umzustellen immer mehr auf Privatleistungen. Sowas wie Amalgamfüllung nicht mehr zu machen und andere Geschichten wo ich dann auch gesagt hab gut ich such mir neue. Leider können Zahnärzte teure Zusatzsachen einbringen in Behandlungen und OPs aber Sie müssen dich vorher Informieren wenn das ganze nachträglich immer bei dir passiert ohne deine Einwilligung muss der Arzt die kosten mit dir Aushandeln bzw. bleibt er drauf sitzen da nicht vorher Informiert hat. War bei mein letzten Zahnarzt so war vorher abgestimmt der preis den ganzen Zusatzmist hab ich abgewählt und dann ging es Los hat hinten raus dann paar Zusatzsachen auf eigene Tasche gemacht weil er scheinbar sich nicht den Ärger machen wollte ohne dem zumachen.

    Meine jetzige Zahnärztin ist Seit langen mal wieder kompetent und weiß was Sie tut ohne ständig was ein verkaufen zu wollen. Ist zwar bei einigen Sachen nicht ganz günstig aber die Qualität stimmt dafür und Zahnzusatzversicherung deckt auch bis jetzt alles ab. Und Preise ändern sich auch nicht bei der PZR die ich 2 mal im Jahr mache ohne Probleme.
    Multion's Profilbild
    100€ für eine halbe Stunde ist schon sehr teuer
  18. njet's Profilbild
    Bei uns wird auch immer mehr abgerechnet, mit der Aussage, hat länger gedauert als gedacht - ohja... Ich zahle für die Zeit und die Zeit wurde von der Arzthelferin dafür genutzt über ihr Privatleben zu plaudern, über ihre Kinder und ihre Probleme zu erzählen, usw. - aber: sie konnte in der Zeit niemand anderen "behandeln"(=abrechnen/bescheißen)...

    War das letzte Mal, dass ich mir ihr Gelaber angehört habe...

    Aber so arbeiten sie dort alle, der Zahnarzt und seine Frau auch...
  19. jfknyc's Profilbild
    Bei mir macht die PZR auch die Zahnarzthelferin..Kostet mich am Anfang 100% und wenn ich alle 4 Monate komme kosten die danach nur noch 50%..Preise immer gleich..
    Das ein Arzt die PZR durchführt ist mir neu..gibts das wirklich?
    MaKoTa's Profilbild
    Nein, habe ich auch noch nie mitbekommen, dass ein Arzt die PZR macht. Ein Arzt wird möglichst alle delegierbaren Leistungen delegieren, da es für ihn sonst unwirtschaftlich wird.
's Profilbild