Gepostet 18 Oktober 2023

Frage zu Verjährungsfristen (Geblitzt.de / CODUKA)

Hallo

Mir ist bewusst, dass auf Mydealz keine Rechtsberatung gegeben werden kann. Daher habe ich hier einen fiktiven Fall:

Nehmen wir an, ich werde irgendwann im Mai 2020 geblitzt und übergebe den Fall am 22.06.2020 an Geblitzt.de, die diesen weiterleiten. Lange hört man nichts, bis im Oktober 2021 die Meldung kommt, dass der Fall aufgrund mangels Gewinnaussichten geschlossen wird. Soweit so gut, da Geblitzt.de zugesichert hat, dass diese die Prozesskosten übernehmen war es für mich erledigt und ich habe die Busse bezahlt.
Jetzt, Mitte Juni 2023, kam eine Rechnung der Anwaltskanzlei über die Leistung, dass Geblitzt.de diese doch nicht übernehmen würde, ich diese zahlen soll und mich anschliessend an Geblitzt.de wenden soll.

Die Frage wäre, welche Frist kann man in Hinblick auf Verjährung der Leistung/Zahlung hinzunehmen? Mai 2020, Oktober 2021, oder Juni 2023?
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39 Kommentare

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  1. jan.ginhold's Profilbild
    Ich bin der Chef von Geblitzt.de .... wir haben eigentlich allen potenziellen Mandanten dazu Nachrichten geschickt. Bitte unbedingt mit den Unterlagen an kontakt@coduka.de wenden. Wir kümmern uns dann. Auf gar keinen Fall einfach bezahlen.

    BG, Jan Ginhold
  2. jife1's Profilbild
    Das ist doch keine Frage der Verjährung.
    Geblitzt.de wirbt doch damit, dass für Dich keine Kosten anfallen.
    Dann muss Geblitzt.de das auch einhalten.

    Geblitzt.de kann doch nicht im Nachhinhein dagegen "Ach nein, wir übernehmen die Kosten doch nicht" und darüber hinaus kann auch die Anwaltskanzlei nun dir keine Rechnung stellen, weil Geblitzt.de nicht zahlen will.

    (Auf der Homepage von Geblitzt.de heißt es: "Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko - Die Anwaltskosten der Prüfung trägt Geblitzt.de oder Ihre Versicherung - Geblitzt.de übernimmt dann die Selbstbeteiligung.") (bearbeitet)
    Dodgerone's Profilbild
    Wenn er der Auftraggeber ist, dann können die natürlich ne Rechnung schreiben...

    Geld müsste er sich von geblitzt.de zurückholen...
  3. Stehkunst's Profilbild
    Wer ist denn Vertragspartner? Die Plattform oder die Kanzlei?
    besserweisser's Profilbild
    Niemand, ist ja nur fiktiv.
  4. Persona_non_grata's Profilbild
    Ich finde diesen "fiktiven Fall" total witzig.
  5. mydealz_Down_Buster's Profilbild
    Schau mal hier
    google.com/sea…ung
    Rechnungen scheinen keine besondere Verjährungsfrist zu haben, daher gilt hier wohl die Regelmäßige Verjährungsfrist laut § 195 BGB,
    gesetze-im-internet.de/bgb…tml

    Bin kein Anwalt, daher alle Angaben wie immer ohne Gewehr.
    Ja, dieser ballistische Witz musste da jetzt rein, konnte ich mir nicht verkneifen

    Edit: Ob und wie da ein Anspruch besteht und wie du das Mandat erteilt hast, die Zusicherung auf Übernahme der Kosten usw. erfolgt ist bleibt natürlich eine viel spannendere Frage, die du dir bestimmt aber auch schon gestellt hast und deinen Verträgen entnehmen kannst (zumindest hoffentlich, ist ja meist etwas unübersichtlich bei solchen Fällen). (bearbeitet)
    Paralo's Profilbild
    Autor*in
    Hi, danke dir. Ja das ist mir bewusst. Aber wann entsteht der Anspruch? Bei Rechnungserstellung oder schon nach Erbringen der Leistung (also spätestens nach Schliessung des falls). (bearbeitet)
  6. headhunter74's Profilbild
    Hoffentlich Rechtsschutz versichert.
  7. Piid's Profilbild
    Verjährungsfrist beginnt frühestens am 31.12.2020, § 199 Abs. 1 BGB. Verjährungsfrist drei Jahre. Das heißt du musst so oder so zahlen. Nimm’s als Lehrgeld - auch dafür, sich das nächste Mal an die Verkehrsregeln zu halten.
    Paralo's Profilbild
    Autor*in
    Das ist mir schon bewusst, aber wann genau? Weil wenn es 31.12.2020 ist, kann ich denen am 01.01.24 ein Fax schicken, die mögen sich bitte ins Knie…. Solange ja kein Mahnbescheid eingetrudelt ist, läuft die Frist ja weiter. Und das Lehrgeld habe ich schon bezahlt, im Sinne des Bußgeldes
  8. Geizi's Profilbild
    Keine Sorge, "ich werde irgendwann im Mai 2020 geblitzt", das wird nie passieren.
    §7 Für Dich entstehen keine Kosten, außer Du hattest die Benachrichtigung erhalten das keine weiteren Kosten übernommen werden und Du trotzdem weiter gemacht hast mit dem Anwalt.

    Entfällt bei Dir ja, da Du jetzt sicher nicht mehr 2020 geblitzt wirst.
  9. sui_frankundfredo's Profilbild
    Anwalt einschalten!
  10. wasdf's Profilbild
    Ich habe den gleichen "fiktiven" Fall, magst du mir eine Nachricht schreiben, dass könnte man sich etwas austauschen.
    jan.ginhold's Profilbild
    Ich bin der Chef von Geblitzt.de .... wir haben eigentlich allen potenziellen Mandanten dazu Nachrichten geschickt. Bitte unbedingt mit den Unterlagen an kontakt@coduka.de wenden. Wir kümmern uns dann. Auf gar keinen Fall einfach bezahlen.

    BG, Jan Ginhold
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