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Ich werde mit meiner Steuererklärung diese Entscheidung definitiv erstmal abwarten.
(...) Eine Freundin teilte mir mit, dass sie sich mit einer Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern gewendet hat. Man kann über deren Webseite eine Anfrage über den Kontaktbereich stellen. Die Zeichenanzahl ist äußerst begrenzt, man kann also nicht auf alle Details eingehen, wie sie hier von Vielen ausgeführt worden sind. Ich kann jedem hier empfehlen eine Anfrage zu stellen, damit die Damen und Herren in der zuständigen Behörde darauf aufmerksam werden, dass hier ggf. demnächst eine große Flut an Informationen auf die Finanzbehörden zukommt. Denn sie scheinen grundsätzlich davon auszugehen, dass nicht pauschal alles gemeldet wird, sondern vorher eine Auswahl getroffen wird.
Jedenfalls lautete die Antwort auf ihre Frage zusammengefasst:
Wenn Anbieter (Händler) ihre Waren über eine digitale Plattform im Sinne des PStTG (AMZ) anderen Nutzern (wir) kostenlos zur Verfügung stellen, üben die Anbieter keine meldepflichtige Tätigkeit aus, da es an der Voraussetzung der Vergütung fehlt.
Dies deckt sich - meiner Meinung nach - mit dem Hinweis hier im Thread, dass AMZ sich in deren AGB als auch in den VINE-Richtlinien ausdrücklich darauf beruft, dass die Artikel "kostenlos" zur Verfügung gestellt werden und in der Regel nur "Musterexemplare" darstellen.
Zudem haben bereits einige unter euch berichtet, dass sie eine Liste unter dem Reiter "Konto" einsehen können und dort eine Auflistung mit konkreten Preisen zu finden sei. Viele Produkte sind wohl mit "0 Euro" eingeordnet worden.Nur zur Information für euch hier: Die berichtenden Personen teilten mit, dass Produkte, die verbraucht werden können (Essen, Getränke, Tabletten jeglicher Art, Schminke, Papier, Kartons, usw.) wohl in deren Auflistung durch AMZ jeweils mit "0 Euro" gekennzeichnet worden sind. Andere Produkte sind wohl mit "Mondpreisen", also ohne Berücksichtigung des Eigentumsvorbehalts von 6 Monaten, vollständig in die Liste eingetragen worden.
Bei anderen Produkten dürften sie ebenfalls keine "Vergütung" darstellen. Aber da ich bisher selbst noch keine Liste auf AMZ ausgestellt bekommen habe, kann ich das auch nicht beurteilen. Falls ihr mehr Infos habt, teilt sie bitte! Wir sitzen alle im selben Boot. Danke!
Eine relevante Tätigkeit ist nicht die Tätigkeit eines Anbieters, der als nichtselbständig Beschäftigter des Plattformbetreibers oder eines mit dem Plattformbetreiber verbundenen Rechtsträgers handelt.
Ich hatte hier kurz kommentiert, das gefiel aber eher nicht. Für Interessierte einfach zwei Links zu dem Thema.
wirtschaft-verstehen.de/eth…ts/
Steuern Influencer, YouTuber, Instagrammer, Blogger, was wird versteuert? (vesting-stb.de)