Gepostet 6 Dezember 2023

Artikel von Händler auf Amazon kam beschädigt an - Verkäufer will wohl eher nicht tauschen

Guten Morgen!
:-)

Ich bräuchte mal ein paar Gedankenanregungen.
Wir haben einen Artikel von einem Händler auf Amazon gekauft. Letzte Woche für 100,-, jetzt kostet er bei dem selben Händler wieder 200,- (Black Friday)

Nach dem Auspacken war die Freude über den Schnapper schnell verflogen.
Das Panel (IR HZ) ist sehr stark verbeult, Rahmen verzogen und ein Großteil der Oberfläche des Panels klafft ab.
Also direkt wieder eingepackt und den Verkäufer kontaktiert, ihm Fotos der Verpackung und der Beschädigungen zu kommen lassen.

Auf die Nachfrage, wie es nun weiter geht, kam zügig eine Antwort.
Da sie die Panels bereits verpackt beziehen und dann weiter versenden, hätte sie dafür keine Ersatzteile.
Was ich da bei dem Trümmer-Panel mit "Ersatzteilen" hätte regeln können, ist mir unklar!
Wir bekämen einen kleinen Nachlass auf den Kaufpreis oder senden das Panel zurück und bekommen unseren vollen Kaufpreis erstattet.

Nun zu meiner Frage. Wenn der Verkäufer doch diesen Artikel weiterhin auf Amazon anbietet, wie könnte ich ihn dazu "überreden", dass er eine Ersatzlieferung sendet?
Wenn ich das Panel direkt von Amazon bestellt hätte, ginge das doch auch so oft zurück, bis hier ein Panel ankommen würde, bei welchem ich mich dann auch trauen würde, den Stecker in die Steckdose zu stecken.
Das würde ich mich bei dem jetzigen Panel nämlich wirklich nicht trauen!

Habt Ihr da Ideen?

Schönen Tag noch, Nicky
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31 Kommentare

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  1. QNO's Profilbild
    § 439 Nacherfüllung
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    ...
    (4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
    ...
    Eine Reparatur könnte er verweigern, wenn dies mit unverhältnismäßig hohe Kosten verbunden ist. Da er die gleiche Sache weiterhin verkauft, fehlen ihm so ein bisschen die Argumente, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verweigern.
  2. Yserbius's Profilbild
    Amazon selbst ist ja bekannt dafür die Regelungen des deutschen BGB für Mängel komplett zu ignorieren. Da gibt es nur die Möglichkeit "Ware gegen Kaufpreis zurückschicken", und das war's. Wenn ein Händler auf dem Amazon Marketplace denkt das auch so machen zu können würde ich als erstes schauen wo der Händler überhaupt seinen Firmensitz hat, weil das die eigenen Möglichkeiten bestimmt. Ist der Sitz in Deutschland kannst du dann ganz normal deine Forderung auf Nachbesserung/Ersatz stellen (z.B. per Einschreiben direkt an die Firmenadresse im Impressum) und am Ende eben mahnen/klagen. Amazon selbst ist erfahrungsgemäß nutzlos wenn es um Probleme mit Marketplace-Händlern geht.
    Number_Five's Profilbild
    alles unnötig, habe das schon so mehrfach lösen können

    hier die Lösung: mydealz.de/com…581
  3. Nagener99's Profilbild
    Einfach fragen entweder sagt er ja oder nein.
    NickyL's Profilbild
    Autor*in
    Bisher ging es ein wenig hin und her.
    Klar habe ich ihm schon mitgeteilt, dass ich keinen Nachlass, sondern ein funktionstüchtiges Gerät haben möchte.
    Aber bisher kam da noch nichts konkretes zurück.
  4. dschamboumping's Profilbild
    Noch mal bestellen, altes auf die neue Bestellung retournieren. 
    NickyL's Profilbild
    Autor*in
    Ich würde also (rein hypothetisch) ein zweites Gerät bestellen und dann das defekte Gerät zurücksenden?
    Stillschweigend?
    Oder wie meinst Du das genau?
    :-)
  5. baerry's Profilbild
    Und der Weg über den Hersteller?
    Number_Five's Profilbild
    Was von der Beschädigung wäre nach deiner Meinung ein Gewährleistung/Garantiefall?
  6. Günther4711's Profilbild
    Wer ist wir? Gibt es mehr als zwei Vertragspartner?
  7. Günther4711's Profilbild
    Wer ist wir? Gibt es mehr als zwei Vertragspartner?

    Wer ist wir? Gibt es mehr als zwei Vertragspartner? (bearbeitet)
    Number_Five's Profilbild
    Bei kauf über Amazon Marketpl. : ja (bearbeitet)
  8. husefrau's Profilbild
    Aus der kaufmännischen Ausbildung erinnere ich Wandlung, Minderung oder Schadensersatz § 439 Absatz 1 BGB , siehe hier ausführlich

    verbraucherzentrale.de/wis…057
  9. jens_kolle's Profilbild
    meine gedanken sind gerade ganz woanders, sorry!
    NickyL's Profilbild
    Autor*in
    Warum postest Du hier etwas zusammenhangloses, wenn Du doch mit Deinen „Gedanken ganz woanders bist“?
    Ergibt (für mich) gerade keinen Sinn
    🤪
  10. NickyL's Profilbild
    Autor*in
    Mahlzeit!
    :-)

    Okay, der Verkäufer hat mir nun einen Retourenschein gesendet und er könne aus logistischen und buchhalterischen Gründen keinen Ersatz liefern.
    :-(

    Na toll!
    das habe ich befürchtet, dass da solch sinnige "Begründung" kommen wird, damit ich meine 100,- wieder bekomme und ein neues Panel für 200,- aber bei ihm kaufen könnte!
    ;-(

    Na dann werde ich mein Glück mal direkt bei Amazon versuchen...
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