Gepostet 3 Januar 2024

Darf ein Shop Bestellungen abändern? Kaufvertrag?

Ich habe mehrere Artikel bei einem dt. Shop bestellt, jedoch wurde ein Artikel wg. Nichtverfügbarkeit nicht geliefert. Vorab informiert wurde ich darüber nicht und der Kaufpreis für alle Artikel abgebucht.

Ich dachte bislang, dass meine Bestellung eine Angebotsabgabe ist, die mit der Bestellbestätigung oder dem Versand zu einem Kaufvertrag wird. In diesem Fall stimmt aber meine Angebotsabgabe nicht mit der Angebotsannahme des Vk überein = kein Kaufvertrag, oder?

Der Vk behauptet nun, dass der fehlende Artikel nicht in der Bestellung enthalten war (trotz Screenshot der Bestellbestätigung) und verlangt nun im Falle einer Retoure/Widerruf, dass ich gemäß AGB die Rücksendekosten übernehme.

Ich bin kein Jurist und der Bestellwert zum Glück niedrig, so dass ich mir den drohenden Hickhack über die Rücksendekosten auch ersparen kann.
Aber interessieren würde es mich schon, ob ich mit meinem "Rechtsverständnis" falsch liege. Und/oder welche nicht-kostspieligen Handlungsoptionen man in solchen Fällen hat, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.
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24 Kommentare

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  1. flofree's Profilbild
    Anwalt einschalten.
    Da5id's Profilbild
    Autor*in
    Anwalt hört sich nach einer kostspieligen Handlungsoption an. Wenn ich eine RechtsschutzV hätte würde ich das wohl machen, aber wg. 40€ Gesamtbestellwert bzw. 9€ (fehlender Artikel)...
  2. Chuck_Norris's Profilbild
    Ähnlich war es doch letztens bei XXXLutz als sie den Hochstuhl (auch mehrere pro Bestellungen) einfach storniert haben und unfreundlicherweise die restliche Bestellung (bei mir nur ein teurer Füllartikel, um auf 20 Euro MBW zu kommen), einfach verschickt und verrechnet haben.

    Den Stress ist das alles nicht wert. Annahme verweigert und den Ball an den Verkäufer zurückgespielt.

    Edit: Die Stornomail liest sich, als hätten sie die gesamte Bestellung storniert und nicht nur einen Teil. Deswegen war ich um so überraschter als die Versandbestätigung für den Füllartikel kam. (bearbeitet)
    quellcode's Profilbild
    45569408-SUMOu.jpg
  3. LostInDreams's Profilbild
    War das die online Apotheke Doc Morris? Genau sowas ist mir dort passiert.

    Bestellt, bezahlt (PayPal), ein Artikel nicht geliefert ohne Infos, keine Erstattung.

    Habe damals einen Screenshot vom Warenkorb gemacht, bzw. Mache ich immer und wenn man bei doc Morris nachschaut wurde die Bestellbestätigung einfach geändert. Selbst der Gesamtbetrag wurde angepasst. In der Bestellbestätigung von doc Morris standen keine Artikel sondern war ein link zum kundenkonto drin.

    Habe das reklamiert und die Rückmeldung bekommt, dass alles geliefert wurde. Habe erst durch Paypal mein Geld bekommen. Das dreiste war, dass nach meiner Reklamation auf Paypal mir doc Morris pauschal 5 Euro Rückzahlung angeboten obwohl der Artikel knapp 12 Euro gekostet hat. Habe den Fall danach einfach an Paypal eskaliert und mein Geld bekommen.
    gillseed's Profilbild
    Deckt sich fast 1:1 mit meinen Erfahrungen.

    Bei meiner Bestellung hatte ich ein 5€ Gutschein angewendet.
    Dadurch das die ein Medikament rausgenommen hatten, ist die Gesamtsumme unter den MBW gerutscht und wurde somit auch nicht angewendet.

    Hatte da auch reklamiert und hätte die Bestellung akzeptiert, wäre der Gutschein zumindest anteilig angewendet worden. Die Rücksendung wurde aber "aus Hygienegründen" ausgeschlossen.

    Habe es dann am Ende auch über PayPal gelöst.
  4. tomsan's Profilbild
    "Vorab informiert wurde ich darüber nicht und der Kaufpreis für alle Artikel abgebucht."

    Der "nicht gelieferte" Artikel wurde abgebucht?


    "Der Vk behauptet nun, dass der fehlende Artikel nicht in der Bestellung enthalten war"

    Aber rechnet er trotzdem ab?
    Wird ja dann so oder so bei der Rücklieferung Probleme geben, wenn er den Artikel abrechnet... aber Du nicht rücklieferst.

    Und hängt denn die ganze Bestellung an diesem Artikel?
    Oder warum alles zurück?

    Geht es um einen Preisfehler?
    Da5id's Profilbild
    Autor*in
    Nope, kein Preisfehler, zumindest kann ich mir das nicht vorstellen.
    War dieses Angebot hier gewesen: mydealz.de/dea…798

    Ich hatte sofort mit PP bezahlt und das wurde natürlich dann auch abgebucht.
    Ich überlege vor allem zurückzusenden, weil ich mit dem Gebaren des Vk nicht einverstanden bin - und weniger wegen des Artikels an sich. (bearbeitet)
  5. Multion's Profilbild
    Lastschrift dann zurückbuchen, sonst Käuferschutz von PayPal bei Vorkasse wird's schwierig
    Da5id's Profilbild
    Autor*in
    Ja, Paypal ist mein last resort. Ich möchte aber zunächst versuchen den VK dazu zu bringen, meine Bestellung so wie bestellt zu honorieren.
  6. 41812's Profilbild
    D.h., Du hast einen Artikel bezahlt, den Du nicht bekommen hast? 
    Die Frage ist, ob die gesamte Bestellung Dein Angebot war, oder jeder Artikel einzeln. MMn die gesamte Bestellung. Was stand denn in der Bestellbestätigung? Was steht in den AGB? 
    Da5id's Profilbild
    Autor*in
    Ja, die Artikel wurden in einem einzelnen Bestellvorgang bestellt und bezahlt. In der Bestellbestätigung war der fehlende Artikel mit aufgeführt. Im Lieferschein+Rechnung dann nicht mehr.
    Lt. AGB kommt der Kaufvertrag bereits mit der Bestellung zustande, zumindest verstehe ich den Text so:

    45577837-GTBNV.jpg (bearbeitet)
  7. admin's Profilbild
    Müsstest Du in die AGB von Deinem Händler gucken ab - wie hast Du bezahlt? Vorkasse?
    Falls ja, guck mal hier:
    youtube.com/wat…_rI
    Da5id's Profilbild
    Autor*in
    Danke für den Link, aber ich glaube nicht, dass der fehlende Artikel ein Preisfehler war. Und selbst wenn, dann müsste der Vk den Irrtum anfechten, was er nicht gemacht hat. Einfach kommentarlos die anderen Artikel geliefert und im Lieferschein und Rechnung ist der fehlende Artikel nicht aufgeführt - in der Email Bestellbestätigung allerdings schon. Auf meine Reklamation dann zu sagen, dass der Artikel nicht in meiner Bestellung enthalten war, obwohl ich für diesen ja gezahlt habe, fand ich dann unverschämt.
    War übrigens dieses Angebot hier gewesen: mydealz.de/dea…798

    Lt. AGB, so wie ich den Text verstehe, ist der Kaufvertrag bereits mit Bestellung + Bezahlung zustande gekommen:
    45578329-nyLOw.jpg
    Bezahlt mit Paypal, daher sehe ich es dank Käuferschutz eher gelassen. Ich hoffe ja noch, dass ich einfach Pech mit inkompetenten Sachbearbeitern dort hatte.
    Daher möchte ich erstmal versuchen, den Vk dazu zu bringen meine Bestellung so wie bestellt zu honorieren. (bearbeitet)
  8. headhunter74's Profilbild
    Unfassbar, was sich immer mehr Händler rausnehmen. Die Beispiele ließen sich wie Willkür.
  9. Da5id's Profilbild
    Autor*in
    Bestellt, bezahlt (PayPal) und Bestellbestätigung (inkl. fehlendem Artikel). Dann Versandbestätigung, aber in der Lieferung und Rechnung fehlte dann der Artikel. Reklamiert und Händler stellt auf stur.

    Wg. PayPal mache ich mir um das Geld keine große Sorgen, und selbst wenn, ist "nur" ein mittlerer zweistelliger Betrag.

    Mir geht's vor allem um zwei Fragen:
    - ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen
    - falls nein, dann müsste doch der VK die Rücksendekosten übernehmen?

    Der fehlende Artikel war der "Hauptartikel", den Rest so mitbestellt. Schwanke jetzt, ob ich zurücksende. (bearbeitet)
    41812's Profilbild
    Schicks zurück. 
  10. Windiger_Rechtsverdreher's Profilbild
    Tatsächlich scheint der Shop eine sehr unübliche AGB zu haben. Mit Bestellung ist also ein Kaufvertrag zustandegekommen. Das sollte unstrittig sein.

    Jetzt sieht es so aus, dass im Falle des Widerrufs die der Verbraucher die Rücksendung zu zahlen hast, so jedenfalls nach der Widerrufsbelehrung des Shops. Dem Verbraucher die Rücksendekosten aufzuerlegen, ist auch grundsätzlich erlaubt.

    Ob sich beim Widerruf an der Kostentragung etwas ändert, wenn der Verkäufer gar nicht mehr den ausstehenden Teil der Bestellung liefern möchte, ist gesetzlich nicht bestimmt.

    Sichere Seite:
    Verbraucher/Käufer sollte dem Unternehmer/Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen. Diese kann hier wohl entbehrlich sein, da der Verkäufer von einem anderen Vertragsinhalt ausgeht und nicht liefern möchte. Dennoch empfiehlt es sich, auf die eine angemessene Frist zur Lieferung des Artikels zu setzen und mit dem Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag zu drohen.

    Da allerdings eine Teilleistung erbracht wurde, wäre ein Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag nur möglich, wenn eben kein Interesse an der bereits erbrachten Teillieferung besteht. Das fehlende Interesse müsste der Käufer beweisen. Gelingt der Rücktritt, könnte man die Rücksendekosten ersetzt verlangen.

    Es sieht also schlecht aus.
    Pinchen's Profilbild
    Gerade weil die AGB unüblich sind, ist eventuell (ianal) kein KV zustande gekommen (BGB 305c).
    Zumal ein verbindliches Angebot, so wie ich das mal gelernt hab, nur dann zustande kommt, wenn es an eine konkrete Person gerichtet ist, was ja bei einem Angebot über eine Webseite eben gerade nicht der Fall ist.
  11. Jesus's Profilbild
    Ein Händler darf doch eine Bestellung nicht grundlos stornieren.

    Für den Verkäufer bieten sich grundsätzlich folgende Rechtsgrundlagen für eine Stornierung:

    • Es ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen oder
    • der Händler hat seine Willenserklärung zum Vertragsschluss wirksam und fristgerecht angefochten oder
    • dem Händler ist die Lieferung schlechthin unmöglich.

    Ein Kaufvertrag ist zustandegekommen, siehe AGB. Der Händler hat seine Willenserklärung nicht angefochten bzw. hast du davon nichts erwähnt. Eine Lieferung ist sehr wahrscheinlich weiterhin möglich, ggf. durch Fremdbeschaffung.

    Du solltest also entweder auf der Lieferung der bestellten Ware beharren oder aber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz vom Händler fordern. Du hast das Wahlrecht zwischen den Ansprüchen.

    So zumindest meine Interpretation.
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