Gepostet 20 Januar 2024

? Frist Zugang Kündigung Gasvertrag

Hallo,

neulich fiel mir ein, dass ich noch meinen Gasvertrag kündigen musste, spätestens Kündigungsdatum war der 22.12.
Ich habe einen Brief geschrieben mit der Kündigung und dem Tagesdatum, in die Post geworfen und gut. Nun kam ein Brief vom Versorger, dass die Kündigung abgelehnt würde, weil sie erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen ist.

Frage: ist das rechtmäßig? Was kann ich dafür, wenn der Brief über Weihnachten etc. in der Post hängt und ggf. erst eine Woche später dort geöffnet wird. Muss ich als Kunde dafür sorgen, durch rechtzeitiges Absenden, ggf. per E-Mail, dass die Kündigung spätestens am Tag der Kündigungsfrist beim Anbieter ist und nicht erst an diesem Tag den Brief einwerfen?
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12 Kommentare

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  1. satosato's Profilbild
    Selbstverständlich hat der Versorger recht, der Brief hätte spätestens am 22.12. im Briefkasten des Empfängers sein müssen.
    Der Versorger kann nichts dafür, dass du die Kündigung verpennt hast.

    juraforum.de/new…148 (bearbeitet)
  2. quak1's Profilbild
    "Muss ich als Kunde dafür sorgen, durch rechtzeitiges Absenden, ggf. per E-Mail, dass die Kündigung spätestens am Tag der Kündigungsfrist beim Anbieter ist und nicht erst an diesem Tag den Brief einwerfen?"

    Ja! Sorry, das ist sehr eindeutig. Der Vertragspartner muss fristgerecht Kennntnis von der Kündigung erlangen können.

    Bitte als abgelaufen markieren, wenn die Frage für dich ausreichend beantwortet.
  3. PlasmaBruzzler's Profilbild
    Muss ich als Kunde dafür sorgen, durch rechtzeitiges Absenden, ggf. per E-Mail, dass die Kündigung spätestens am Tag der Kündigungsfrist beim Anbieter ist
    Nein, alle anderen sind dafür verantwortlich, nur du nicht!!
  4. jamann's Profilbild
    Du denkst wohl, du bist ganz schlau
  5. sin4711's Profilbild
    LoL
  6. TheDealer's Profilbild
    Guck mal in § 130 Abs. 1 S.1 BGB.

    In der Regel ist bei knappen Fristen die Kündigung über die sogenannte Kündigungsschaltfläche eine Alternative (siehe auch § 312k BGB).
  7. Ico's Profilbild
    E-Mail hätte wohl gereicht.
  8. besserweisser's Profilbild
    Hätte dir jede 5 Sekunden Recherche auch verraten.
  9. schnitter's Profilbild
    45892779-tpavv.jpg
  10. Turaluraluralu's Profilbild
    Ja
  11. lax214's Profilbild
    Nächstes Mal einfach per Email kündigen oder in deren Portal. Funktioniert in der Regel genauso. Du kannst natürlich einen Brief hinterherschicken.
    Dodgerone's Profilbild
    V.a. gilt der da sofort als "angekommen"... weil es direkt beim Versorger ist.
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