Gepostet 24 Januar 2024

Firma kauft bei Kleinunternehmer, steuerliche Nachteile ?!

Hey liebe Leutz,

Ich hab da mal eine Verständnissfrage….

Ein Kunde Firma A kauft bei mir ein Notebook.
Da ich Kleinunternehmer bin darf ich keine Ust Ausweisen.

Firma A meint nun er habe dadurch steuerrechtliche Nachteile ?!

Dies sehe ich allerdings nicht so.

Da ich Notebook einkaufe , auf diesen ja auch die MwSt bezahle und dies 1 zu 1 an Firma A weitergebe … allerdings ohne dies auszuweisen, dennoch wurde ja MwSt bezahlt und weitergegeben.

Firma A kann ja nun laut meinem Wissen, den ganzen Betrag als Geschäftsausgabe absetzen.

Würde ich eine Rechnung mit Ust ausweisen, würde sich der Betrag ja nicht ändern .

Lediglich aufsplitten.

Also ob das Notebook nun ( Beispiel ) 500 €
+ 100 Ust
= 600 € kostet

Oder 600 € ( ohne Ausweisung der Ust ) ist ja für die Firma unerheblich richtig ?!

Er könnte ja sonst auch nur Ust + dann Warenwert absetzen, was im Endeffekt auf den selben Betrag hinausläuft steuerlich absetzen ?!

Liege ich da richtig ?

Mit freundlichen Grüßen
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35 Kommentare

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  1. besho_'s Profilbild
    Du liegst falsch. Denn die 100€ ausgewiesene USt holt sich das Unternehmen als Vorsteuer wieder. Daher kauft das Unternehmen lieber woanders.
    Piid's Profilbild
    So sieht’s aus. Kleinunternehmer sind Gift als Glied in einer Unternehmerkette und idealerweise nur für Leistungen an (nicht vorsteuerabzugsberechtigte) Endkunden zu empfehlen. Wer hauptsächlich an andere Unternehmen leistet, fährt ohne Kleinunternehmerregelung besser.
  2. Coldbrewdi's Profilbild
    Mal unabhängig von den vielen gehässigen Kommentaren (die ich aber sehr gut verstehen kann), solltest du dir vor allem mal anschauen was es bedeutet etwas "von der Steuer abzusetzen" - wieviele Menschen denken dass die Ware dann umsonst ist macht mich jedes mal aufs neue fertig..
    StPaulix's Profilbild
    wieviele Menschen denken dass die Ware dann umsonst ist macht mich jedes mal aufs neue fertig.

    Genau wie die Leute, die denken, dass sie pro Kilometer, den sie als Arbeitsweg abrechnen, 30 Cent Einkommenssteuer vom Finanzamt zurückbekommen.
  3. Icecreamman's Profilbild
    Fazit: du liegst leider falsch, Stichwort Vorsteuer - wurde hier ja bereits erklärt. Der Einkäufer des Unternehmens das bei dir gekauft hat versteht sein "Handwerk" nicht, das hätte vorher auffallen müssen. (bearbeitet)
    Wetterfrosch48's Profilbild
    Es sei denn, der Verkäufer hat nicht explizit darauf hingewiesen Kleinunternehmer zu sein.....
  4. Alt-F4's Profilbild
    Vielleicht solltest du dir die Unternehmertätigkeit überlegen, wenn es an solchen Fragen scheitert.
    QNO's Profilbild
    Wir wollen fair sein. Wenn dem Wirtschaftsminister die Bedeutung von Insolvenz nicht geläufig ist, kann man von einem Kleinunternehmer nicht erwarten, zu wissen, was es bedeutet, vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.
  5. baaubo's Profilbild
    Würdest du das Notebook mit USt verkaufen, würde der vorsteuerabzugsberechtigte Käufer den vollen USt-Betrag (regelmäßig) im nächsten Monat vom Finanzamt erstattet bekommen. Die restlichen 500,00 Euro werden abgeschrieben.

    Verkaufst du ohne USt, kommt im nächsten Monat nix zurück und 600,00 Euro werden abgeschrieben. Im Ergebnis ist das tatsächlich ein Nachteil für den Käufer.
    ddeeff's Profilbild
    Notebook, 600 Euro -> GWG -> sofortige Betriebsausgabe.
  6. Elchfreak's Profilbild
    Als Unternehmer weiß ich das vorher, bevor ich bei einem Kleinunternehmer kaufe.
    Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Autor*in
    Ja zumal die Firma sich nicht zu erkennen gab. Er ist als Privatkunde an mich herangetreten und nun fordert er eine Ust auf der Rechnung.
  7. Turaluraluralu's Profilbild
    Wahrscheinlich hält er sich für geschickt, daß er erst als vermeintlicher Verbraucher mit unbedingtem Rückgaberecht auftritt und wenn dann alles zur vollen Zufriedenheit ist, dann als vermeintlicher Firmenkunde. Nun hat er halt weder das eine, noch das andere.
    Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Autor*in
    Ja kann auch sein .... gute Frage. Habe da jetzt auch nicht wirklich Lust auf Ärger. Kaufvertrag ist ja wie gesagt zu Stande gekommen und ich muss den ja auch nicht Widerrufen.
  8. update's Profilbild
    wie gut, dass es mydealz gibt.
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