Gepostet 31 Januar 2024

Suche Bild von Kassenbon mit Folgemilch

Hallo zusammen,

die Frage klingt sicher seltsam, aber könnte bitte jemand ein Bild von einem Kassenbon posten, auf dem eine Folgemilch drauf ist? Von Aptamil, Hipp oder egal was. Gerne auch von weiteren Produkten, die Babynahrung sind.

Ort, Angaben zu eurem Zahlungsmittel etc. könnt ihr schwärzen. Nur sämtliche Beträge würde ich benötigen.

Vielleicht sind hier ja ein paar Eltern, die so nett wären.

Danke im Voraus!
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28 Kommentare

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  1. Timboou's Profilbild
    Folgemilch haben wir nicht, kann nur "andere Babyartikel" bieten.

    Auszug aus meinen letzten 2 Einkäufen bei DM:

    DM Bio und Babylove Gläschen werden 7% versteuert.
    46076919-uAuHv.jpg

    DM Bio Getreidebrei ebenfalls 7%
    46076919-O5vrK.jpg
    46076919-FS1iK.jpg (bearbeitet)
    Shak's Profilbild
    Autor*in
    Danke dir das bestätigt schon mal einen Teil. Was Babynahrung ist, kann ja auch etwas weit definiert werden. Vielleicht findet sich ja noch jemand mit Folgemilch und anderen Babynahrung-Produkten.
  2. project-hellfire's Profilbild
    Wozu?
    Shak's Profilbild
    Autor*in
    Ich möchte sehen welche Produkte mit welchen Steuersätzen besteuert werden. Überall im Internet steht, dass Babynahrung mit 19% USt besteuert würde. Für diverse Grießzubereitungen, Gläschen etc. für Babys stimmt das aber nicht.
    Wirkt auf mich gerade wie eine Sache, die in zig Artikeln falsch oder zumindest nur halbwahr berichtet wird und jeder schreibt halt von jedem ab.

    Das würde ich gerne für weitere Produkte wissen, ohne extra Babynahrung für die Tonne kaufen zu kaufen.
  3. sonygucker's Profilbild
    wieso legst du die Sachen nicht bei Amazon in den Warenkorb und schaust dir einfach die Mwst an?

    amazon.de/Apt…JXY
    -> 7%
    Shak's Profilbild
    Autor*in
    Danke für den Tipp, das habe ich bereits gemacht. Die geben das nur als "geschätzte" USt an und ich hatte Fälle gefunden, wo die definitiv falsch ist. Deswegen wollte ich hier nach verbindlichen Rechnungen in Form von Kassenbons fragen.
  4. crusaderab's Profilbild
    Es sind nur 7 Prozent 
  5. El_Pato's Profilbild
    Ist halt Betrug und wer soll dir schon vertrauen dass du das nicht so einreichst dass doch etwas zurückverfolgt werden kann?
    Shak's Profilbild
    Autor*in
    Es soll Betrug sein das Foto eines Kassenbon mit geschwärzten Angaben ins Internet zu posten? So einen Schwachsinn habe ich ja selten gehört.
    Und was soll ich bitte wo einreichen? Und was soll zurückverfolgt werden, wenn ihr doch alles bis auf die Beträge (und die Produktnamen, damit ich es zuordnen kann) schwärzen könnt?

    Ist doch kein Problem nachzufragen warum ich dashaben, aber wirf einem doch nicht irgendeinen ausgedachten Dreck vor. Was ist bitte mit dir falsch?
  6. nachrichtanjonas's Profilbild
    Hab hier ein Kassenbon. Den lade ich hier aber nicht hoch.
  7. PlasmaBruzzler's Profilbild
    Überall im Internet steht, dass Babynahrung mit 19% USt besteuert würde. Für diverse Grießzubereitungen, Gläschen etc. für Babys stimmt das aber nicht.
    Du bist da was ganz Heißem auf der Spur!!!
    Shak's Profilbild
    Autor*in
    Nein, es nennt sich einfach nur Neugierde.

    Ich will nichts aufdecken, habe kein Gefühl einer Verschwörung oder was auch immer du mit deiner Aussage andeuten willst.
  8. cally1984's Profilbild
    Was bedeuted denn überhaupt "überall im Internet steht..."

    Schau dir das UStG an. Dann weißt du, was genau mit 7 % besteuert werden darf und was eben nicht. Ob das in der Praxis richtig umgesetzt wird, ist dann natürlich die andere Frage.

    Anlage 2 UStG
    Shak's Profilbild
    Autor*in
    Ich beziehe mich in dem gleichen Beitrag auf Online-Artikel, die meine ich mit "überall im Internet steht...". Wenn du danach googlest wirst du das auch

    Dass in Anlage 2 des UStG festgelegt ist, was mit 7% versteuert werden darf ist mir klar. Sonst wäre ich ja gar nicht auf den Widerspruch zu den Artikeln gekommen.

    Mit "Schau dir das UStG an" machst du es dir aber zu einfach. Dort ist ja keine 1:1 Auflistung jedes einzelnen Produkts, wir haben ein Abstraktionsprinzip. Und es steht dort auch nicht "Babynahrung wird mit 7% besteuert". Man muss schon wissen, was man aus den Auflistungen ableiten kann und was nicht. Dort findest du ja bspw. keine "Pizza", die sich aus diversen Punkten in Anlage 2 ergibt. Die Anlage 2 muss rechtlich ausgelegt werden.

    Und wenn eben in quasi allen Online-Artikeln steht, dass Babynahrung mit 19% besteuert würde ist doch wohl nachvollziehbar, dass ich - als juristischer Laie - nicht ausschließen kann, dass es (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich so ist.
    Dass das im Einzelfall in der Praxis nicht richtig umgesetzt wird ist mir klar. Ich halte es aber für ausreichend unwahrscheinlich, dass die Umsatzsteuer für Babynahrung kollektiv falsch ausgewiesen udn abgeführt wird.

    Deswegen frage ich hier einfach mal nach.

    Beantwortet das deine Frage?
  9. Shak's Profilbild
    Autor*in
    Ich habe diese Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD an den Deutschen Bundestag gefunden:
    dserver.bundestag.de/btd…pdf

    3. Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, den Mehrwertsteuer-
    satz für Babynahrung auf 7 Prozent zu reduzieren?

    Im Umsatzsteuerrecht gilt für Kindernahrung die allgemeine Systematik der
    Umsatzsteuerermäßigung, nach der Nahrungsmittel grundsätzlich dem ermä-
    ßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Daher fällt Kindernahrung – einschließ-
    lich des Kindergetränks Milch – regelmäßig unter die Umsatzsteuerermäßi-
    gung

    Es also ziemlich sicher so wie vermutet: In quasi allen Online-Artikeln zur USt von Babynahrung steht es falsch und wahrscheinlich schreibt jeder einfach voneinander ab, ohne das auch nur mal ansatzweise zu prüfen (würde ja ein Blick auf den Kassenbon als Gegenbeweis reichen, dass es zumindest Allgemein nicht so ist, dass der Steuersatz 19% wäre).
    Genau so wie in zahlreichen Online-Artikeln falsch steht, dass verarbeitete Produkte mit 19% besteuert würden oder vegane Ersatzprodukte.

    Dass Babynahrung "regelmäßig unter die Umsatzsteuerermäßigung" fällt und nicht explizit immer, könnte ich mir damit erklären, dass es ja auch bspw. Babybrei mit Süßkartoffeln gibt. Wenn da der Süßkartoffelanteil hoch genug ist, würde es wahrscheinlich mit 19% besteuert werden. Aber eben nur als absolute Ausnahme.

    weil du an Erkenntnissen interessiert warst.

    Danke auf jeden Fall an alle, die geholfen haben und/oder ebenfalls interessiert waren. Und Grüße an alle, die mich für verrückt o.ä. halten, dass ich mich für soetwas interessiere.
    Aushilfsmafiosi's Profilbild
    Danke!
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