Gepostet 31 Januar 2024

Welche Anwaltskanzlei für Amazon Angelegenheiten?

Moin,

ich hatte Mitte November etwas im Wert von knapp 600 GBP bei Amazon UK bestellt (kein Apple), was vier Tage später von DPD hätte geliefert werden sollen, jedoch kam bei mir nie etwas an (UK DPD sagt geliefert, DE DPD sagt "Paket unterwegs: Aktuell liegen uns noch keine Informationen zum Sendungsverlauf dieses Pakets vor.".
UK Support meinte, ich möge doch etwas warten und rumfragen. Gesagt, getan, keine Änderung. Wieder in den Chat und man meinte es werde eine Rückerstattung veranlasst. Zwei Stunden später erhielt ich die Nachricht, dass meine Accounts wegen "Missbrauchs" gesperrt wurden und es keine weiteren Erstattungen gebe (auch nicht für die knapp 600 Pfund).

Die Kontaktaufnahme mit den UK/DE Supports waren leider nicht zielführend, weshalb ich es jetzt aufgegeben habe und einen Rechtsbeistand zu Rate zog.

Meine Rechtsschutz vermittelte mich an eine größere Kanzlei in Bremen, die jedoch meinte man müsse einen Anwalt für internationales Recht engagieren.

Meines Erachtens ist diese Aussage Non-Sense, da auf der Auftragsbestätigung "ALL ITEMS IN THIS ORDER ARE SOLD BY AMAZON EU SARL (AEU), UNLESS OTHERWISE NOTED." steht.

Die Rechnung weist klar aus:

Sold by
Amazon EU S.à r.l., Niederlassung Deutschland
Marcel-Breuer-Str. 12
80807 München

Für mich ist daher klar die Amazon Niederlassung in DE der rechtliche Ansprechpartner. Leider scheint die Anwältin das nicht zu kapieren und hat mich nun an die Rechtsschutz zurück verwiesen. Nachdem ich dann die Google Rezensionen durchgelesen habe, bin ich froh kein Mandat erteilt zu haben.

Kann daher jemand eine Kanzlei empfehlen, die sich gut mit Amazon bzw. Verbraucherangelegenheiten auskennt?
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28 Kommentare

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  1. Produkttester's Profilbild
    Kann nur sagen, dass ich vor einiger Zeit auch in UK bestellt habe.

    DPD sollte es abliefern. Es gibt keine Abstellgenehmigung (für keinen Dienstleister).

    Die Sendung ging in NL durch den Zoll. Warenwert über 1.000 EUR - kein Apple. Das Paket wurde vor die Tür gestellt und war mit transparentem Klebeband zugeklebt. Der wertvollste Teil der Ware fehlte.

    Entweder klauen die beim Zoll oder die von DPD.
    Amazon uk hat aber dann Ersatz versendet.

    PS: Hier gab es schon Leute auf MD, die sich für den dt. Account ihr Guthaben zurückgeklagt haben. Am besten googeln mit

    site:mydealz.de amazon guthaben account gesperrt klage (bearbeitet)
  2. RedChonk's Profilbild
    Kann dir den empfehlen.

    46066338-9FQ6U.jpg
  3. BlackGemy's Profilbild
    Warum kein Chargeback und schauen was passiert? Amazon muss nachweisen das dir die Sendung zugestellt wurde. (bearbeitet)
    levces's Profilbild
    Hätte ich auch gemacht
  4. besserweisser's Profilbild
    Lenßen und Partner.
  5. 0achkatzl's Profilbild
    Mit ohne Jurastudium: ich könnte mir vorstellen, dass die Kanzlei Recht hat. Auch deutsche Händler verkaufen auf ausländischen Plattformen und müssen sich dann an das jeweilige Recht halten. Da der Kauf in UK stattfand, muss ein Anwalt für UK Recht ran. Eventuell sogar für internationales Recht, weil der Versand nach Deutschland ging.
    So gesehen wäre es erstmal egal, dass der Händler Amazon Deutschland ist. Man sollte auch beachten, dass UK nicht mehr zur EU gehört und somit EU Regeln nicht unbedingt gelten.

    verbraucherzentrale.de/wis…781
    Direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
    Eden260V's Profilbild
    Autor*in
    Da die Bewertungen zum EVZ sehr positiv sind, habe ich mich mal an die gewandt. Danke für den Hinweis!
  6. Rumster's Profilbild
    Dass Du bei Amazon.co.uk bestellt hast, hat bestimmt keinerlei Auswirkungen auf Deine deutschen Verbraucherrechte! Also ran ans BGB und zeig den ganzen Pfeifen mit den zwei Staatsexamen wie man mit Google und dem gesunden Menschenverstand seine Rechte durchsetzt
  7. Popeye10's Profilbild
    Christopher Posch

    Eventuell kann da Gzuz vermitteln
  8. makrom's Profilbild
    Bei Nichterfüllung eines Vertrages kannst du nur gegen den Vertragspartner klagen. Wenn Erfüllungshilfen des Vertragspartner die Nichterfüllung verschuldet haben, kann der Vertragspartner dann seinen Schaden von ihnen fordern.
  9. Fillosov's Profilbild
    Einen der Hobbyjuristen von MD.
  10. ItRocks's Profilbild
    War da etwa wieder ein Frankenwolf am Werk?
    ohne Unterschrift ist es weg und weg heißt weg, denn was weg ist, kann nicht geklaut werden
  11. DealerXXL's Profilbild
    Hast Du keinen Anwalt für Vertragsrecht in der Nähe?
  12. bastmast89's Profilbild
    Warum fragt man mit der Aussage von Anwalt dann nicht wieder bei der Rechtsschutz nach? Die haben doch meist such Anwälte für ne Ersteinschätzung
    Eden260V's Profilbild
    Autor*in
    Die Rechtsschutz hat mich für die Ersteinschätzung direkt an besagte Kanzlei vermittelt.
    Da das Thema hier öfters behandelt wurde, hätte es ja sein können, dass jemand einen vernünftigen zur Hand hat.
  13. El_Pato's Profilbild
    Die Anwältin hat recht. Es ist völlig egal was auf der Rechnung steht sondern was die Tatsachen vom Gericht bewertet aussagen. Ein deutsches Gericht wird die Klage abweisen. Ein gutes Indiz ist die Sprache des Vertrages.
  14. SprayActy's Profilbild
    Amazon sperrt nach einer Erstattung schon Konten?
    Eden260V's Profilbild
    Autor*in
    Sogar schon davor...
  15. krischan2's Profilbild
    Was ist denn bei dir raus gekommen?
    Eden260V's Profilbild
    Autor*in
    Rechtsschutz an Kanzlei vermittelt, Kanzlei hatte kein Bock drauf, weil angeblich internationales Kaufrecht.
    Daraufhin hier den Tipp mit dem Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland bekommen und dort einen Fall aufgemacht. Ich erhielt eine Bestätigung, dass sich jemand dem Fall annehmen würde, aber nichts mehr gehört. Nach sechs Wochen mal nachgehakt, keine Rückantwort.
    Hab's jetzt abgeschrieben.
  16. redballoon's Profilbild
    Wie kann es sein, dass die "Amazon hat immer Recht" Sager noch nicht hier sind?
    Jens2015's Profilbild
    Amazon hat immer Recht und wenn das nicht zutrifft gilt Paragraph 1: "Amazon hat immer Recht".
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