Gepostet vor 20 Stunden

Laptop von Steuern absetzen?

Hallo,


ist es eigentlich möglich, dass ich mir ein Laptop kaufe und es dann von den Stuern absetze bzw. die Abschreibungen?

-Als Arbeitnehmer würde es als "Arbeitsmittel" nutzen.
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40 Kommentare

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  1. Barney's Profilbild
    Natürlich. Es hängt lediglich am Wert, ob das in einem Jahr geht, oder über mehrere Jahre verteilt geschehen muss.

    Hol dir am besten eine Steuersoftware, die hilft dabei.
    DealerXXL's Profilbild
    Digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software) sind seit einem Erlass im Jahre 2021 sofort im Jahr ihrer Anschaffung unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten absetzbar.
  2. derjupp's Profilbild
    Eins vorweg: ich bin kein Steuerberater, das hier ist lediglich meine eigene Erfahrung.

    Ich denke so ziemlich jeder kann ein Notebook ansetzen. Genauso wie die Kosten für seine Internetleitung. Beides mind. anteilig.

    Beides kann man recht einfach begründen mit Werbungs-/Weiterbildungskosten oder auch notwendigen Arbeitsmittel...Office Basis Kurs, 10 Fingersystem lernen, es gibt viel womit man sich in seiner Freizeit beschäftigen kann, was aber auch Mehrwert im Beruf bieten kann oder für die Zukunft besser qualifiziert. Ausbildung und Studium sind auch sehr gute Gründe.

    Oder Bewerbungen schreiben, auch dafür braucht man technisches Equipment heutzutage, ganz zu schweigen vom Bewerbungsgespräch per Zoom. Je nach Branche muss man vielleicht auch aufwendige Videos mit einreichen oder anderweitige digitale Zeugnisse seines Schaffens, die man dafür eigens erstellen muss. Es gibt also genug Gründe. Und so lange es im Rahmen ist, akzeptiert das FA das in der Regel auch.

    Davon ab macht kaum jemand seine Steuer noch mit Stift und Papier, oder anderweitige Behörden Kommunikation geht oft nur noch digital. Auch damit kann man argumentieren, falls man gefragt wird.

    Wie viel man konkret prozentual ansetzen kann, da hilft dann eine Steuersoftware, ggf der Lohnsteuerhilfeverein oder auch ein Steuerberater weiter.
    DealerXXL's Profilbild
    stimmt alles, nur - woher soll denn eine Steuersoftware, der Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater den prozentualen Anteil wissen. Das muss man doch selbst abschätzen können.
  3. Geizigergeier's Profilbild
    Viele Kommentare bisschen Blödsinnig das man es absetzen kann. Wichtig ist vorab ob es zu deinem Beruf passt. Wenn du Bauarbeiter bist, wirst du ein Laptop nicht absetzen können. Zudem ist dann wichtig zu wie viel % er am ende Beruflich genutzt wird
    Wernedwillhatghett's Profilbild
    Auch ein Bauarbeiter muss eine Steuererklärung abgeben. Und heute macht man dieses ja online per Elster, wofür man einen Computer braucht. Daher mindestens teil-absetzbar.
  4. AndyP1985's Profilbild
    Wenn du auch gleichzeitig Home Office Tage geltend machen kannst, dann spricht meines Erachtens nichts dagegen. Außer der Arbeitgeber stellt dir ein eigenes Laptop zur Verfügung, dann eben nicht. (bearbeitet)
    Dodgerone's Profilbild
    Geht auch ohne... und selbst wenn dein AG dir nen Laptop zur Verfügung stellt, geht das durch... meine Frau hat vom Land irgendeine bescheidene Thinkpad-Möhre bekommen....
  5. phloo's Profilbild
    Geht, kommt nur auf die Nutzung an.
    Ist hier sehr gut erklärt: finanztip.de/arb…el/

    90% Nutzen für Arbeit, dann kannste es komplett absetzen, ansonsten anteilig.
    suurfy's Profilbild
    wie wird geprüft, ob man die Arbeitsmittel beruflich oder privat nutzt?
  6. user1337abc's Profilbild
    Soll dir doch der Arbeitgeber ein Notebook zur Verfügung stellen. Damit sparst du mehr, als mit einem privat angeschafften Notebook, das du steuerlich absetzt.

    Willst du dagegen ein Notebook absetzen, das du gar nicht beruflich nutzt, ist das Steuerhinterziehung.
    suurfy's Profilbild
    Wenn ich zb als Marketing Experte online Abends surfe und Marketing Konzepte im Ecommerce mir anschaue, dann ist das ja auch beruflich genutzt. Wie will man das so trennen...
    Steuerhinterziehung beim absetzten eines Laptops, ziemlich lächerlich. Da gibts andere Fälle.
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