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Gepostet vor 1 Tag

Werbung nach beantragter DSGVO-Löschung (+ Bestätigung) per SMS - was tun?

Normalerweise bin ich jemand, der sowas ruhen lassen würde und erneut drauf hinweisen würde, bei jener Firma hat sich der Kontext aber nach einer Löschaufforderung einer Rezension so stark verschlechtert, dass ich etwas im Kriegsmodus bin und diesen Laden zugegeben für diese Geschäftspraxis bluten sehen möchte.

Sachverhalt ist, dass ich im November 2023 eine Löschung meiner Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) sowie eine entsprechende Auskunft angefragt habe, welche von einem Dienstleister übernommen wurde. Ich habe jedoch auch zu Anfang März eine Werbesms der Firma erhalten, was für mich dafür spricht, dass meine persönlichen Daten eben nicht nicht gelöscht wurden.

Meldung an den Datenschutzbeauftragen reicht, oder wie kann man solche Läden richtig abstrafen?
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18 Kommentare

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  1. 4alpha's Profilbild
    Ich würde als erstes eine Bestandsdatenauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern.
    Wenn die angekommen ist kann man sehen was man als nächstes macht. Wenn sie behaupten, keine Daten über einen zu haben, kann man nachweisen, dass es ne glatte Lüge. Wenn sie behaupten, Daten zu haben, hast man nen Beweis, dass sie die Daten nicht gelöscht haben. Mit beidem kann man direkt ne Meldung bei dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten machen.

    Man könnte natürlich auch Schadensersatz fordern, das dürfte sich auf einen geringen dreistelligen Betrag belaufen. Das zu fordern kostet erst mal nichts, außer man schaltet dafür einen Anwalt ein. Wenn sie das ablehnen, kann man immer noch klagen. Wirtschaftlich ist das aber eher nicht.
  2. Klaus_Kubinski's Profilbild
    Klage beim Bundesgerichtshof reicht
    Mario's Profilbild
    Autor*in
    Ah, ja, cool, habe ich direkt online eingereicht, danke.
  3. chejos's Profilbild
    Die Frage kam mir auch mal auf, habs aber dann sein gelassen. Folgend die Antwort von ChatGPT:

    Wenn Sie in Deutschland leben und die Löschung Ihrer Daten bei einem Unternehmen beantragt haben, das Unternehmen jedoch trotzdem weiterhin Werbe-SMS an Sie sendet, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren:

    Kontaktieren Sie das Unternehmen erneut: ...
    Beschwerde bei der Datenschutzbehörde: ... bfdi.bund.de/DE/…tml
    Rechtliche Schritte: ...
    Opt-out-Möglichkeiten nutzen: ...

    Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte in Bezug auf Datenschutz kennen und bereit sind, diese bei Bedarf durchzusetzen. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten zu ergreifen und Ihre Anfragen zur Löschung oder Änderung Ihrer Daten zu beachten. (bearbeitet)
    Mario's Profilbild
    Autor*in
    GPT kann ich in so einem Kontext nicht verifizieren, daher nutze ich es nicht für Rechtsfragen...
  4. winters's Profilbild
    Den Landesdatenschutzbeauftragten kontaktieren. Damit habe ich in Bayern und Baden-Württemberg bisher gute Erfahrungen gemacht. Der Kann sogar bereits Bußgelder verhängen, wenn sich das Unternehmen unkooperativ zeigt oder es wiederholt zu Beanstandungen gekommen ist.

    Ansonsten kannst du dir natürlich auch einen Anwalt suchen und Klage einreichen. Das ist von deiner Seite mit erheblich mehr Aufwand verbunden.
  5. okolyta's Profilbild
    Neues Abzeichen freigeschaltet 
    46816273-jWLMc.jpg
    Aber ja Datenschutzbeauftragten anfragen 
  6. cally1984's Profilbild
    SMS löschen!
    Mario's Profilbild
    Autor*in
    Beweise zu Lasten der Gegenseite vernichten: 10/10.
  7. maxii's Profilbild
    Niclas Matthei bist du es?
    Anzeigenhauptmeister's Profilbild
    Was willst du ?
  8. blackbirdy's Profilbild
    Meine Vermutung wäre, dass der Landesdatenschutzbeauftragte nicht unter 2 Jahren antwortet...
  9. nostre's Profilbild
    sammelklage
  10. aqua's Profilbild
    Landesdatenschutzbeauftragen kannst du vergessen, habe ich mehrmals probiert, kommt immer nur Geschwafel rum und die sind immer treu dem Motto 'das war bestimmt nur ein Versehen' - 'doof gelaufen' - 'Unternehmen hat uns zugesichert, dass'
    Ich habe jedes Mal das Unternehmen über einen Anwalt abgemahnt, mir eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen, wenn die Gegenseite das nicht will, dann gerichtlich eingeklagt, und wenn dann nach der UE wieder Werbung kam (was der Fall war), gabs nochmal eine Klage + Strafe wegen UE Verletzung.
    Hat mich am Ende nichts gekostet, der Anwalt hat die ganze Arbeit gemacht, das Unternehmen musste Anwaltskosten, Gerichtskosten, Strafkosten, ... zahlen und irgendwann waren meine Daten dann wirklich auch gelöscht.
    Übrigens, selbst nach Urteilsspruch, bei dem der Richter ganz klar auf meiner Seite war, meinte der Landesdatenschutzbeauftrage weiterhin, dass das kein Datenschutzverstoß wäre (obwohl dies gerichtlich geklärt wurde)
    chejos's Profilbild
    Klingt sehr interessant. Danke für die Schilderung.
    Wie hoch sind die Strafen ausgefallen? Von 50€ bis die "bis zu 4% des letzten Jahresumsatzes" ist ein gewaltiges Spektrum.
    Gab es noch eine Entschädigungszahlung für dich? (bearbeitet)
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