Gepostet vor 20 Stunden

Zahlungserinnerung und dann Mahnbescheid online beantragen ?

Moin,

Habe jetzt das erste mal das Problem, dass ein Kunde nach wiederholter Erinnerung seine Rechnung nicht bezahlen möchte.

Ich werde dem Kunden jetzt noch mal eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung schicken.

Danach würde ich einen Online Mahnbescheid erlassen,

Hat da jemand Erfahrungen mit und kann einen Anbieter empfehlen ?

Ich bin online auf Mahnbescheid24 gestoßen, was wohl sehr einfach sein soll.

Kennt da jemand die genauen Abläufe bzw. auch die Kosten und hat vielleicht Erfahrungen hierbei ?! Über den Anbieter , oder kann mir einen guten empfehlen ?

Vielen Dank
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40 Kommentare

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  1. lax214's Profilbild
    Mahngericht in Coburg. Für 36€ glaub ich wird ein gelber Brief verschickt. Und nach einer Erinnerung kannst du für nochmal 36€ einen Mahnbescheid bekommen.
    Die 36€ kommen dann immer auf den Rechnungsbetrag oben drauf. Zusätzlich kannst du alle weiteren Kosten angeben wie Porto usw.
    Du kannst auch irgendwann angeben ob du es verzinsen lassen willst.
    Das ganze ist auf einer Webseite vom Amtsgericht Coburg. Das ist ein altes Design, funktioniert aber wirklich gut.

    Falls du dann immer noch keine Zahlung erhalten hast kannst du den Schuldschein an einen Gerichtsvollzieher weitergeben. Das geht nach Zuständigkeit, je nach Wohnort des Schuldners.

    Im Endeffekt zahlst du erstmal bis zu 72€, welche obendrauf kommen.
    Falls der Gerichtsvollzieher feststellt, dass es kein Geld zu holen gibt (Bürgergeld, Privatinsolvenz,...) dann musst du den glaub ich zahlen.
    Das Geld kommt als Schulden aber oben drauf und ich glaub 3 Jahre später kannst dus erneut probieren.

    Das ganze ist ein funktionierendes System und benötigt keinen Anwalt. Jedoch ein bisschen mehr Eigeninitiative ist notwendig.
    Merlin78's Profilbild
    Nein, es sind nur einmal 36 Euro für MB und VB.
    Sind beides Schriftstücke, die mit einer Zustellungsurkunde zugestellt werden.
    AG Coburg ist nur zuständiges Mahngericht, wenn der Gläubiger in Bayern wohnt (örtliche Zuständigkeit).

    Den Gerichtsvollzieher kannst Du alle zwei Jahre mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragen. Was hier meiner Meinung nach nicht wirklich nötig ist, da der Schuldner schon mehrmals bezahlt hat und deshalb auch die Bankverbindung von ihm bekannt sein sollte -> Kontopfändung.

    Und bei Insolvenz besteht für Insolvenzforderungen eh ein Vollstreckungsverbot. (bearbeitet)
  2. TheKlappstuhl's Profilbild
    Du musst dir halt die Frage stellen, ob du das komplett und ohne eigenen Anwalt durchziehen möchtest. Dann entstehen folgende Kosten:

    Mahnbescheid: 36 € (sind anrechenbar auf spätere Gerichtskosten)
    Dagegen kann der Schuldner mit einem Kreuz und ohne Begründung Widerspruch einlegen. Dann bleibt dir nur die Klage, ansonsten ist das Verfahren beendet. Du kannst aber schon beim Antrag des Mahnbescheides angeben, dass es nach einem Widerspruch zum streitigen Verfahren (also Klage) kommen soll.

    Prozesskosten:
    114,00 € Gerichtskosten
    Anwaltskosten, falls die Gegenseite vertreten wird:
    169,58 € (entsprechend x2, falls du auch einen Anwalt nimmst)

    Der Verlierer trägt dann alle Kosten. Wenn dann am Ende noch ein Gerichtsvollzieher tätig werden muss, kostet das natürlich auch wieder. (bearbeitet)
  3. krokokool's Profilbild
    Moskau Inkasso

    Da werden Sie geholfen!
    satosato's Profilbild
    Na ja, ein "Berufsschuldner" lässt sich auch von solchen Typen nicht beeindrucken
  4. Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Autor*in
    Danke für die Links, bei dem Kostenrechner bin ich nicht so sicher was ich anklicken muss . Würde hier aber mit Anwaltskosten und Gerichtskosten auf knapp 200 € kommen, also fast schon der strittige Betrag . Wenn ich es richtig angeklickt habe
  5. Chatham's Profilbild
    Mahnbescheide stellt man selber online bei Gericht und selbiges kümmert sich um die Zustellung. 

    Du solltest dir aber vorher überlegen, wie sicher deine Forderung ist und ob die beklagte Partei überhaupt zahlungsfähig ist. 

    Denn wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird (was eigentlich  so gut wie immer geschieht, sofern die angemahnte Partei nicht im Krankenhaus oder Urlaub ist), trägst du erstmal die Kosten. 

    Man verliert ja durch Widerspruch nichts, denn ob Klage erhoben wird oder nicht ist daran nicht gebunden. Angemahnt hast du ja bereits, es wird nichts gezahlt. Insofern kannst du auch gleich vor Gericht ziehen, der Mahnbescheid ist eigentlich ein Kuriosum, das dem Kläger keinen Vorteil verschafft. 

    Das Gericht benachrichtigt dich über den Widerspruch und teilt dir auch die Kosten für ein Verfahren mit. Die musst du dann erstmal vorstrecken, denn erst vor Gericht wird dann geklärt, ob die Forderung rechtens ist etc. 

    So ein Verfahren lohnt sich bei hohen Summen oder eindeutiger Forderung. Widerufsbelehrung richtig gegenüber dem Kunden kommuniziert? Falls nicht, kann der immer noch alles rückabwickeln. (bearbeitet)
    Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Autor*in
    Es geht um einen Rechnungsbetrag von 210 € . Der Kunde hat die Dienstleistung von mir in Anspruch genommen, da gibt es auch nichts zu Widerrufen
  6. freewilly's Profilbild
    neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/




    da vorher mal den Namen des Kunden/ Der Firma prüfen. Oft kann man sich das Ergebnis dann vorher denken
    Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Autor*in
    Also bis jetzt , hat der Kunde immer gezahlt.
  7. GIZMO99's Profilbild
    wirft das Moskau-Inkasso eine Atombombe auf einen Schuldner, der nicht zahlt?
  8. Icecreamman's Profilbild
    so ggf. - der Artikel ist schon was älter, aber vermutlich noch aktuell
    buhl.de/mei…en/ (bearbeitet)
    Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Autor*in
    Das hört sich mal sehr positiv an

    Danke für den Link
  9. satosato's Profilbild
    Stell' dich schon mal darauf ein, dass du keinen einzigen Cent sehen wirst
    Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Autor*in
    Warum das ?
  10. _Foxhunter_'s Profilbild
    B2B oder B2C? B2C abmahnen/anzeigen kann langwierig und teuer werden, um welchen Betrag geht es denn so ungefähr? Dreistellig? Dann würde ich es vermutlich abschreiben. (bearbeitet)
    marckbln's Profilbild
    es geht um 210€
  11. Arvin_Sloane's Profilbild
    Auch ein Kartoffelkopf kann keinen Mahnbescheid "erlassen", höchstens beantragen
    Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Autor*in
    Jaa, jetzt lass mal 5 gerade sein haha
  12. jannie911's Profilbild
    Moskau Inkasso
  13. Fridolin123's Profilbild
    Kommt drauf an. Ebay? Dann spassbieter.de
  14. headhunter74's Profilbild
    Geht es immer noch um den PC, den du zusammenbauen solltest? Oder verwechsele ich dich mit einem anderen User?
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