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Gepostet 2 April 2024

Erfahrung mit Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Hat jemand Erfahrung mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ich bin geblitzt worden (ja, passiert halt mal 🙈☹️). Allerdings zweifel ich die angegebene Geschwindigkeit an. Mir wurde geraten, Einspruch einzulegen. Im Netz findet man (natürlich) diverse Kanzleien, die sich solchen Fällen gerne annehmen (Kfz Rechtschutz hätte ich sogar).

Hat damit jemand Erfahrungen? Danke

Und ja - ich fahre sonst IMMER vorbildlich - so wie alle anderen auch hier
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35 Kommentare

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  1. noname951's Profilbild
    Geht es schon um Punkte und Fahrverbot?

    Falls nein, sieh es doch als Lehrgeld an und steh zu deinem Fehlverhalten! (bearbeitet)
    DealerXXL's Profilbild
    Autor*in
    Punkt ja, aber kein Fahrverbot
  2. Ronny_Eberle's Profilbild
    Auf geblitzt.de kann man kostenlos Einspruch erheben und die Prüfen es. Auch ohne RSV
  3. alfred_ekel's Profilbild
    Über was für eine Strafe reden wir?
    40€ + Bearbeitungsgebühr?
    Dann würde ich mir die Rechtschutz sparen mit 150€ Selbstbeteiligung.

    So viele Punkte angesammelt dass es zum Fahrverbot kommt, direktes Fahrverbot oder MPU?
    Dann würde ich es probieren.
    DealerXXL's Profilbild
    Autor*in
    Außerorts 23 km drüber, 100 € und einen Punkt.
    Ja es gibt Schlimmeres, ist mir klar. Ich bin mir aber relativ sicher, auf dem Abschnitt langsamer gefahren zu sein, waren ja auch mehrere Autos vor und hinter mir.
    SB hab ich nicht, sonst macht das ja wenig Sinn (bearbeitet)
  4. Mcgusto's Profilbild
    Bei mobilen Blitzern hätte man durchaus eine Chance. Die sind manchmal nämlich nicht immer korrekt eingestellt und ausgerichtet. Sobald da irgendeine Zweifel aufkommen sollte, sind die Messungen unbrauchbar.
    DealerXXL's Profilbild
    Autor*in
    ja, war ein mobiler Blitzer: Eso µP 80
  5. Hubert123's Profilbild
    Mach Dir nix draus. Ich wurde mit 27 zu viel außerorts geblitzt. Obwohl ich die Strecke schon 1000x gefahren bin und weiß das dort regelmäßig kontrolliert wird. Den Tag war ich spät dran und flott unterwegs. Als es geblitzt hat, stand der Tacho bei 92 (hatte gebremst als ich ihn sah). Tatvorwurf sind 97 nach Abzug der Toleranz. Ist halt so. Ich fahre seit über 20 Jahren Auto. Irgendwann ist man halt mal dran.
    150 Euro, plus Gebühren. Kein Fahrverbot.
  6. Dynemicin's Profilbild
    100 Euro und1 Punkt und einen Anwalt beauftragen. Lächerlich, ggf. darf man noch beim Gericht antanzen und Zeit verplempern. Zahlen, fertig. (bearbeitet)
  7. DealerXXL's Profilbild
    Autor*in
    Habt Recht, keinen Bick auf weiteren Stress und Zeitverschwendung. 
  8. axelchen01's Profilbild
    Hatte schon mal Erfolg, weil es aufgrund einer Baustellenausfahrt eine Begrenzung auf 50km/h gab, diese Baustellenzufahrt aber baulich abgeriegelt war und somit niemand zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt da durch fahren konnte. Dazu das ganze Kilometerweit perfekt einsehbar, da in einer Senke.

    Sind halt alles nur Wegelagerer.
  9. sin4711's Profilbild
    Du fährst also sonst IMMER vorbildlich - also das ziehe ich jetzt mal in Zweifel
    DealerXXL's Profilbild
    Autor*in
    Doch. Ich schwöre
  10. schorF's Profilbild
    Ich habe (auch aus dem Grund) eine Dashcam mitlaufen. So wusste ich zuletzt wenigstens was auf mich zukommt, bevor die Post da war (bearbeitet)
  11. kleinerFlitzer's Profilbild
    Hast du eine Rechtsschutzversicherung und gibt es eventuell saftige Punkte plus Fahrverbot? Ansonsten zitiere ich hier mal den ADAC

    Zweifel an der Messung:
    Was nun? Sofern die Richtigkeit eines Messverfahrens in Zweifel gezogen wird, kann das Gericht einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Solche Begutachtungen sind oftmals sehr aufwendig und entsprechend teuer, so dass hier ohne Rechtsschutzversicherung ein erhebliches Kostenrisiko besteht. Nach der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht, ob das Verfahren eingestellt, der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird.
  12. GR1087's Profilbild
    Ohne Anwalt vergebene Müh. Du hast doch eine RV, also nutze sie und suche einen lokalen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der kann dir helfen
  13. Guruhu's Profilbild
    Naja, du brauchst schon einen weiteren "Plan". Der reine Einspruch ist ein formaler Akt und gibt dir Möglichkeit, dich auf den Vorwurf einzulassen. Wie sieht also dein Vorgehen, deine Argumentation aus?
  14. wukno's Profilbild
    Wenn du keinen Anwalt in Anspruch nehmen willst, schreib selber was. Das muss dann auch erstmal bearbeitet werden, wenn überhaupt. Wurde mit 19 in der Probezeit gelasert, ging dann um Aufbauseminar etc. … hab die Geschwindigkeit in der Stellungnahme angezweifelt und nie was davon gehört. Sicherlich mehr als Glück gehabt, aber man hat mit einer Stellungnahme auch nichts zu verlieren, wenn man sich eh kein Anwalt nehmen will.
    DealerXXL's Profilbild
    Autor*in
    Anwalt würde ich ja in Anspuch nehmen wollen, im besten Fall eine Kanzlei, die damit ne Menge Erfahrung hat, gut argumentiert und da gibt es ja einige im Netz. Muss kein lokaler Anwalt für Verkehrsrecht sein, der vielleicht selten mal mit so einem Sachverhalt zu tun hat.
  15. LEZDUIT's Profilbild
    Ich würde erstmal bei der RV anrufen und nachfragen ob die das überhaupt übernehmen, bei der kleinen Summe. Wenn nicht, kannst du selbst Einspruch einlegen. Wenn die das übernehmen geht halt zum Anwalt. Ich wäre zu faul glaub ich. Wegen einem Punkt da.
  16. UrbanIbarras's Profilbild
    Wenn es der Zeitverlauf - vor - Einspruch zuläßt, Anwalt beauftragen, daß dieser Akteneinsicht nimmt (Aktenversand idR elektronisch oder in Papier an Kanzlei).
    Ansonsten Einspruch einlegen, um Zeit für diesen Vorgang zu gewinnen.
    In der Akte enthalten sind die Daten zum Hersteller und zum Aufbau, etc. der Meßstation vom Ort der Messung.
    Nur aus der Akte lassen sich Aspekte entnehmen, ob überhaupt und ggfls. inwieweit mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann.
    In den allermeisten Fällen wird ein Vorgehen - nicht - erfolgversprechend sein.
    Der Anwalt schuldet keinen Erfolg, er sollte jedoch eine realitätsbezogene Einschätzung abgeben, nachdem er dei Akte bei sich hatte und deren Inhalt sichten konnte.
    Die mobile Anlage steht nicht mehr am Meßort aufgebaut zur Verfügung.
    Eventuelle Begutachtungen richten sich daher ebenfalls nach dem Inhalt der in Rede stehenden Akte.
  17. blumenhund's Profilbild
    Was passiert eigentlich wenn sich herausstellt, dass die Messung falsch war. Würden dann die anderen Bußgelder auch kassiert werden?
    LGBTQAI_GTI16V's Profilbild
    Nein
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