\"Wir haben festgestellt, dass die Rechnung den Vorgaben in Ihrem Tarif nicht entspricht. Rechnungen müssen z. B. den Gebührenordnungen oder dem Gebührenverzeichnis entsprechen. Zahnärztliche Behandlungen haben zusätzlich Regeln für die Material- und Laborkosten. Oder es gibt tarifliche Besonderheiten wie z. B. Höchstsätze.\"
Und weiter:
\"Warum erstatten wir folgende Kosten nicht oder nicht vollständig?
Rechnungsbetrag gesamt:
148,93 Euro
Nicht erstattet gesamt:
83,46 Euro
Gebührenziffer 2120a
Betrag 83,46 Euro
Begründung
Die Füllung mit Aufbaumaterial in Adhäsivtechnik zur Vorbereitung des Zahnes für eine Krone kann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) nicht analog berechnet werden. Für diese Leistung haben wir die Gebührenziffern 2180 und 2197 berücksichtigt.\"
Ich kenne mich da leider gar nicht aus und wüsste gern ob das so ok bzw normal ist oder ob man da noch was machen kann. Die Praxis sagt nur, dass sie ihre Rechnungen unabhängig von den Vorgaben der ZZV stellt.
Vor der Behandlung wurde ich nur gefragt ob ich eine Kunsstofffüllung möchte, was wenn ich mich richtig erinnere auch nur mit 90€ angesetzt wurde. Daher war ich verwundert über den hohen Betrag aber noch mehr stört mich natürlich auch, dass der dann von der ZZV nicht übernommen wird.
Kennt sich da jemand aus?","comment":[{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/47007841","author":{"@type":"Person","name":"Drizzt"},"datePublished":"2024-04-03T19:16:49.000Z","text":"So aus Sicht eines Zahnarztes: Ich versuche Analogpositionen zu vermeiden, da das sehr häufig zu Problemen führt. Egal, ob die Patienten eine private Zusatzversicherung haben, oder vollversichert sind. Da es sich hierbei um einen Aufbau handelt, bedeutet das, dass der Zahn noch überkront wird, oder schon überkront wurde. Frage mal beim Zahnarzt nach, ob er dir den adhäsiven Aufbau erlassen würde, und eventuell eine zweiflächige Füllung mit Mehrkostenanteil abrechnen kann (af2). Dann kommt er an sein Geld, und du bekommst es auch, weil man mit keinen analogen Positionen arbeiten muss. Grundsätzlich ist die Abrechnung aber so machbar, wie es der Zahnarzt getan hat, da es halt ein Kunststoffaufbau ist."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/47000383","author":{"@type":"Person","name":"pri.vater"},"datePublished":"2024-04-03T10:42:30.000Z","text":"\"Die Füllung mit Aufbaumaterial in Adhäsivtechnik zur Vorbereitung des Zahnes für eine Krone kann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) nicht analog berechnet werden.\"
Bei dir war das Gebührenziffer 2120a Betrag 83,46 Euro.
Die privaten Kassen und Zusatzversicherungen lehnen eine Kostenerstattung i.d.R.
immer dann ab, wenn eine analoge Abrechnung zur einer GOZ-Kennziffer erfolgt.
Weil nämlich die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) keine analogen Kennziffern kennt,
dh. sie müssen die Abrechnung nicht anerkennen.
Das Theater habe ich ständig.
Frag mal deinen Zahnarzt, ob er die GOZ 2120a nicht auch über eine andere Gebührenziffer
abrechnen könnte. Zumindest solltest du deinen Zahnarzt darüber informieren.
Und die Ärzte wissen meistens genau, dass die Kasse Theater macht bei analogen Gebührenziffern."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/47003631","author":{"@type":"Person","name":"MaKoTa"},"datePublished":"2024-04-03T14:22:14.000Z","text":"Wie genau steht es denn auf deiner Rechnung? Steht da der genaue Wortlaut, wie es die Versicherung dir in der Ablehnung geschrieben hat?
Manchmal drehen die Versicherungen die Formulierungen nämlich so, dass sie ablehnen können.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Praxis nämlich einen Mehrschichtigen Aufbau formuliert hat, was so als Analoge Position in Ordnung ist:
dzw.de/fue…ung
Insgesamt wäre aber auch noch interessant, ob dir dein Zahnarzt denn kommuniziert hat, dass dies eine Aufbauflüllung sein soll (also dieser Zahn in nächster Zeit überprüft werden soll), oder meinte er es wäre eine normale Füllung?
Hast du was unterschrieben? Wenn nein, ist es gut für dich, wenn sich die ZZV weiter quer stellt. Eenn ja, schau dir an, was da gebau steht.
Finde diese Art und Weise, wie die Praxis das gemacht hat und scheinbar mit dir spricht überhaupt nicht gut. Wir würden das nicht so machen, eine korrekte, aufklärende Kommunikation ist das wichtigste. Auch wenn es stimmt, dass man sich nicht nach den Versicherungen richtet, versucht man meist Analoge Abrechnungen zu vermeiden, zumindest in so einem Fall, da man weiß, dass es Probleme geben kann.
Auch wir berechnen diese Art von Füllung teilweise analog, aber nicht bei Kassenpatienten mit ZZV."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/47000528","author":{"@type":"Person","name":"Produkttester"},"datePublished":"2024-04-03T10:52:14.000Z","text":"Hast du deine Kasse denn den normalen Zuschuss zahlen lassen und nur die Zusatzkosten bei der ZZV eingereicht?
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Unabhängig davon:
bzaek.de/goz…tml
Adhäsive Aufbaufüllung/WundverschlussplastikGericht: Verwaltungsgericht Augsburg | Aktenzeichen: Au 2 K 17.1291 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt
Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2180, 2197, 4120
Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum UrteilDie adhäsive Aufbaufüllung zur Vorbereitung der Aufnahme einer Krone ist nach den Gebührennummern 2180 und 2197 Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – zu berechnen. Eine analoge Berechnung kommt nicht in Betracht.
Zahnärztliche Wundverschlussplastiken sind nach Gebührennummer 4120 GOZ zu berechnen. Die Nummer 2382 der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ – steht grundsätzlich hierfür nicht zur Verfügung."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/47003029","author":{"@type":"Person","name":"vera311"},"datePublished":"2024-04-03T13:42:51.000Z","text":"Also wenn es sich um eine Aufbaufüllung in Adhäsivtechnik handelt, dann wird diese bei Kassenpatienten nach GOZ 2180 +2197 abzüglich Bema Aufbaufüllung 13bze abgerechnet. Eine analoge Berechnung ist da eigentlich nicht möglich. Ich würde die Rechnung mal bei der gesetzlichen Krankenkasse und bei der zuständigen KZV vorzeigen!"},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/47006574","author":{"@type":"Person","name":"blumenhund"},"datePublished":"2024-04-03T17:40:47.000Z","text":"Fände es noch nicht mal schlimm auch etwas selbst zu bezahlen, auch wenn dafür ja eigentlich die ZZV gedacht ist. Aber würde die ZZV 2180 und 2197 bis 3,5 fachem Satz erstatten, wäre das sicher deutlich über den 20€ die jetzt erstattet wurden."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/46999854","author":{"@type":"Person","name":"PPGG"},"datePublished":"2024-04-03T10:06:17.000Z","text":"Zumindest bei Implantaten kenne ich es so, dass die Praxen in solchen Fällen auch direkt mit der Versicherung kommunizieren. Da geht es aber eher um Faktoren und auch um andere Summen.
Die Praxis sagt nur, dass sie ihre Rechnungen unabhängig von den Vorgaben der ZZV stellt.
Sie sollen auch nicht nach den Vorgaben der ZZV arbeiten sondern nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, auf die sich die ZZV auch bezieht. Sonst einmal die Kammer fragen?
Aber vielleicht weiß jemand vom Fach noch mehr.
Klingt so, als ob mehr als eine einfache Füllung gemacht oder zumindest berechnet wurde."},{"@type":"Comment","@id":"https://www.mydealz.de/comments/permalink/47000090","author":{"@type":"Person","name":"Krakrana"},"datePublished":"2024-04-03T10:22:59.000Z","text":"Die Kunststofffüllung wird meist nicht (vollständig) von der KV übernommen, sie ist zuzahlungspflichtig. In diesem Fall wurde die Adhäsivtechnik genutzt. Die Krankenkasse übernimmt nur die Billig-Füllung und dein ZZV-Tarif scheint nicht die Adhäsivtechnik abzudecken.
Der Arzt hat Gewinn gemacht, du hast eine etwas bessere Füllung im Mund, und bleibst dafür auf der Zuzahlung sitzen."}],"commentCount":23,"interactionStatistic":17,"articleSection":"Fragen & Gesuche"}