Gepostet vor 6 Tagen

Zahnzusatz-VS übernimmt nur Bruchteil der Rechnung

Hab folgendes Problem. Die ZZV übernimmt nur einen kleinen Teil der entstandenen Kosten erstattet, dazu schreibt die ZZV

"Wir haben festgestellt, dass die Rechnung den Vorgaben in Ihrem Tarif nicht entspricht. Rechnungen müssen z. B. den Gebührenordnungen oder dem Gebührenverzeichnis entsprechen. Zahnärztliche Behandlungen haben zusätzlich Regeln für die Material- und Laborkosten. Oder es gibt tarifliche Besonderheiten wie z. B. Höchstsätze."

Und weiter:

"Warum erstatten wir folgende Kosten nicht oder nicht vollständig?

Rechnungsbetrag gesamt:
148,93 Euro
Nicht erstattet gesamt:
83,46 Euro


Gebührenziffer 2120a
Betrag 83,46 Euro
Begründung

Die Füllung mit Aufbaumaterial in Adhäsivtechnik zur Vorbereitung des Zahnes für eine Krone kann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) nicht analog berechnet werden. Für diese Leistung haben wir die Gebührenziffern 2180 und 2197 berücksichtigt."


Ich kenne mich da leider gar nicht aus und wüsste gern ob das so ok bzw normal ist oder ob man da noch was machen kann. Die Praxis sagt nur, dass sie ihre Rechnungen unabhängig von den Vorgaben der ZZV stellt.
Vor der Behandlung wurde ich nur gefragt ob ich eine Kunsstofffüllung möchte, was wenn ich mich richtig erinnere auch nur mit 90€ angesetzt wurde. Daher war ich verwundert über den hohen Betrag aber noch mehr stört mich natürlich auch, dass der dann von der ZZV nicht übernommen wird.
Kennt sich da jemand aus?
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23 Kommentare

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  1. Drizzt's Profilbild
    So aus Sicht eines Zahnarztes: Ich versuche Analogpositionen zu vermeiden, da das sehr häufig zu Problemen führt. Egal, ob die Patienten eine private Zusatzversicherung haben, oder vollversichert sind. Da es sich hierbei um einen Aufbau handelt, bedeutet das, dass der Zahn noch überkront wird, oder schon überkront wurde. Frage mal beim Zahnarzt nach, ob er dir den adhäsiven Aufbau erlassen würde, und eventuell eine zweiflächige Füllung mit Mehrkostenanteil abrechnen kann (af2). Dann kommt er an sein Geld, und du bekommst es auch, weil man mit keinen analogen Positionen arbeiten muss. Grundsätzlich ist die Abrechnung aber so machbar, wie es der Zahnarzt getan hat, da es halt ein Kunststoffaufbau ist. (bearbeitet)
  2. pri.vater's Profilbild
    "Die Füllung mit Aufbaumaterial in Adhäsivtechnik zur Vorbereitung des Zahnes für eine Krone kann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) nicht analog berechnet werden."
    Bei dir war das Gebührenziffer 2120a Betrag 83,46 Euro.


    Die privaten Kassen und Zusatzversicherungen lehnen eine Kostenerstattung i.d.R.
    immer dann ab, wenn eine analoge Abrechnung zur einer GOZ-Kennziffer erfolgt.
    Weil nämlich die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) keine analogen Kennziffern kennt,
    dh. sie müssen die Abrechnung nicht anerkennen.

    Das Theater habe ich ständig.
    Frag mal deinen Zahnarzt, ob er die GOZ 2120a nicht auch über eine andere Gebührenziffer
    abrechnen könnte. Zumindest solltest du deinen Zahnarzt darüber informieren.
    Und die Ärzte wissen meistens genau, dass die Kasse Theater macht bei analogen Gebührenziffern.
    blumenhund's Profilbild
    Autor*in
    Wieso machen die ZA das dann? Können sie so mehr abrechnen?
    Ok dann frag ich mal nach, ohne mir große Hoffnungen zu machen, die erste Antwort vom ZA fand ich schon ein wenig schnippisch. "Wir richten uns halt nicht nach ihrer Versicherung..."
  3. MaKoTa's Profilbild
    Wie genau steht es denn auf deiner Rechnung? Steht da der genaue Wortlaut, wie es die Versicherung dir in der Ablehnung geschrieben hat?
    Manchmal drehen die Versicherungen die Formulierungen nämlich so, dass sie ablehnen können.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Praxis nämlich einen Mehrschichtigen Aufbau formuliert hat, was so als Analoge Position in Ordnung ist:
    dzw.de/fue…ung


    Insgesamt wäre aber auch noch interessant, ob dir dein Zahnarzt denn kommuniziert hat, dass dies eine Aufbauflüllung sein soll (also dieser Zahn in nächster Zeit überprüft werden soll), oder meinte er es wäre eine normale Füllung?
    Hast du was unterschrieben? Wenn nein, ist es gut für dich, wenn sich die ZZV weiter quer stellt. Eenn ja, schau dir an, was da gebau steht.

    Finde diese Art und Weise, wie die Praxis das gemacht hat und scheinbar mit dir spricht überhaupt nicht gut. Wir würden das nicht so machen, eine korrekte, aufklärende Kommunikation ist das wichtigste. Auch wenn es stimmt, dass man sich nicht nach den Versicherungen richtet, versucht man meist Analoge Abrechnungen zu vermeiden, zumindest in so einem Fall, da man weiß, dass es Probleme geben kann.
    Auch wir berechnen diese Art von Füllung teilweise analog, aber nicht bei Kassenpatienten mit ZZV. (bearbeitet)
    blumenhund's Profilbild
    Autor*in
    Also auf der Rechnung steht: "Dentinadhäsiv befestigter, mehrfach geschichteter Kompositaufbau eines Zahnes entsprechend Geb Nr 2120 GOZ Restauration mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik, mehrflächig"

    Mir wurde gesagt, dass es sinnvoll wäre den Zahn zu überkronen in ca. 6 Monaten. Dass es sich dabei nicht um eine normale Füllung handelt wurde aber nicht gesagt, sofern ich mich richtig erinnere.
  4. Produkttester's Profilbild
    Hast du deine Kasse denn den normalen Zuschuss zahlen lassen und nur die Zusatzkosten bei der ZZV eingereicht?
    -------------------------------------------
    Unabhängig davon:

    bzaek.de/goz…tml

    Adhäsive Aufbaufüllung/WundverschlussplastikGericht: Verwaltungsgericht Augsburg | Aktenzeichen: Au 2 K 17.1291 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt
    Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
    Gebührennummern: 2180, 2197, 4120

    Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum UrteilDie adhäsive Aufbaufüllung zur Vorbereitung der Aufnahme einer Krone ist nach den Gebührennummern 2180 und 2197 Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – zu berechnen. Eine analoge Berechnung kommt nicht in Betracht.

    Zahnärztliche Wundverschlussplastiken sind nach Gebührennummer 4120 GOZ zu berechnen. Die Nummer 2382 der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ – steht grundsätzlich hierfür nicht zur Verfügung. (bearbeitet)
    blumenhund's Profilbild
    Autor*in
    46,42 € wurden von der KK übernommen.

    Vielen Dank für den Link und Einschätzung. Werde das mal dem ZA schicken und schauen was er dazu sagt...
  5. vera311's Profilbild
    Also wenn es sich um eine Aufbaufüllung in Adhäsivtechnik handelt, dann wird diese bei Kassenpatienten nach GOZ 2180 +2197 abzüglich Bema Aufbaufüllung 13bze abgerechnet. Eine analoge Berechnung ist da eigentlich nicht möglich. Ich würde die Rechnung mal bei der gesetzlichen Krankenkasse und bei der zuständigen KZV vorzeigen!
  6. blumenhund's Profilbild
    Autor*in
    Fände es noch nicht mal schlimm auch etwas selbst zu bezahlen, auch wenn dafür ja eigentlich die ZZV gedacht ist. Aber würde die ZZV 2180 und 2197 bis 3,5 fachem Satz erstatten, wäre das sicher deutlich über den 20€ die jetzt erstattet wurden.
    MaKoTa's Profilbild
    Die 2180 + 2197 ergeben zusammen bei jeweils 3,5 Fachen Satz nur 55,12 €.
    Davon geht dann aber auch noch der Kassenanteil weg. Das sind je nach Füllungsgröße ca. Zwischen 30 und 45 €. Damit bleibt tatsächlich nicht mehr viel.
  7. PPGG's Profilbild
    Zumindest bei Implantaten kenne ich es so, dass die Praxen in solchen Fällen auch direkt mit der Versicherung kommunizieren. Da geht es aber eher um Faktoren und auch um andere Summen.

    Die Praxis sagt nur, dass sie ihre Rechnungen unabhängig von den Vorgaben der ZZV stellt.
    Sie sollen auch nicht nach den Vorgaben der ZZV arbeiten sondern nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, auf die sich die ZZV auch bezieht. Sonst einmal die Kammer fragen?
    Aber vielleicht weiß jemand vom Fach noch mehr.

    Klingt so, als ob mehr als eine einfache Füllung gemacht oder zumindest berechnet wurde.
  8. Krakrana's Profilbild
    Die Kunststofffüllung wird meist nicht (vollständig) von der KV übernommen, sie ist zuzahlungspflichtig. In diesem Fall wurde die Adhäsivtechnik genutzt. Die Krankenkasse übernimmt nur die Billig-Füllung und dein ZZV-Tarif scheint nicht die Adhäsivtechnik abzudecken.

    Der Arzt hat Gewinn gemacht, du hast eine etwas bessere Füllung im Mund, und bleibst dafür auf der Zuzahlung sitzen. (bearbeitet)
    PPGG's Profilbild
    Verstehe nicht, was Du meinst, denn die Zuzahlung habe ich bereits mit der KV?
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