Gepostet vor 2 Tagen

Geld zurück (Bank - unrechtmäßige Beitragserhöhung - Urteil bald rechtskräftig) Kostenloses Musterschreiben (Freebie)

„Eine Klatsche für die Berliner Sparkasse. „Ohne Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse weder neu einführen noch erhöhen“, sagte Sebastian Reiling vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu. In einem neuen Urteil bestätigte das Berliner Kammergericht die Sichtweise des vzbv. Jetzt können Kunden mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist (Az 26 MK 1/21).

Es betrifft nicht nur die Sparkasse Berlin, auch viele Banken wie die Postbank, IngBank etc. und gilt auch für alle anderen Sparkassen.

Freut euch auf euer Geld :) 

Ein Link von der Verbraucherzentrale und Rechenbeispiele, Muster(schreiben) (Freebie) um das Geld einzufordern:

verbraucherzentrale.de/wis…926
merkur.de/wir…tml

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28 Kommentare

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  1. shellshock's Profilbild
    Und dann wird einem das Konto gekündigt...
    pixelmo's Profilbild
    Perfekt um zu einer anderen Bank zu wechseln.
  2. maufinho's Profilbild
    Ist doch ein altes und bekanntes Thema
  3. mydealz_relaxed_rebel's Profilbild
    Da das Urteil leider noch nicht rechtskräftig ist, sehen wir bisher noch keinen Deal. Auch mit Urteil sind Musterschreiben i. d. R. kein Deal.
  4. dschamboumping's Profilbild
    Das ist doch ein uralter Hut und geht schon seit Monaten, wenn nicht Jahren…?
    Die Hypo hatte mir pauschal 150€ erstattet, es war nicht mehr klar wann welche Gebühren erhoben wurden..und so alte Kontoauszüge hatte ich nicht.  (bearbeitet)
    UnbekannterNummerEins's Profilbild
    Ich denke, das geht mittlerweile schon seit fast drei Jahren.
  5. samagirus's Profilbild
    Das kommt endlich das Sparkassen Cashback!
  6. Amko's Profilbild
    Freut mich richtig für die Sparkasse.
  7. Cr4zyJ0k3r's Profilbild
    Naja, fande es damals mit dem aufgekommen der Thematik schon schwierig. Ja man hat mal irgendwas, zu irgendeinem Preis abgeschlossen. Aber man hatte auch ein Sonderkündigungsrecht, um irgendwo anders hin zu gehen. Aus eigener Bequemlichkeit hat man das aber gelassen und indirekt den neuen Gebühren zugestimmt. Und jetzt Geld zurück fordern, wo man eigentlich sich selbst an die Nase fassen müsste, naja. Ich halte persönlich nicht viel davon, weil ich mir darüber selbst bewusst bin, dass ich es damals OK fand. Geht bei mir in die Kategorie, ich bestell mal was irgendwo für den Urlaub und schick es danach wieder an den Händler zurück , weil ich es dann nicht mehr brauche. (bearbeitet)
    Turaluraluralu's Profilbild
    Das sind eben nicht vergleichbare Kategorien. Der Urlaubsnutzer missbraucht Recht und Kulanz zum eigenen Vorteil.

    Eine Bank aber ist ungleich mächtiger, vermögender und eben auch mit hochbezahlten Juristen, Experten, Managern und Lobbyisten bestens besetzt. Die sollten nicht nur wissen, was sie dürfen und was ihnen das Gesetz verbietet, sondern sie müssen es. Wenn sie's trotzdem machen, dann sind Verurteilung und Erstattung noch das Wenigste, was sie zu leisten haben.

    Wenn man deine beiden Kategorien nehmen will, dann ist hier eben die Bank, die sich unverschämterweise von ihren Kunden die "Urlaubsware" von ihren Kunden kostenlos und missbräuchlich beschafft.
  8. paradonym's Profilbild
    und wenn ihr schon mal dabei seid:
    legalbird.de/lp/…abe (bisher nur mit Rechtsschutzversicherung weil WBS sich selbst unsicher ist)
    Passt auf, bei Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung zahlt ihr halt ein Stück - dann könnt ihr die Selbstbeteiligung mit der Rückzahlung von hier wegpokern... (bearbeitet)
  9. Best-Dealer's Profilbild
    Das heißt man muss nichts machen und bekommt sein Geld zurück habe ich das richtig verstanden? Gilt das auch für Sparkasse Heilbronn war ja genauso mit den Gebühren
    hi.dealz's Profilbild
    Autor*in
    Jein, du musst ein Brief an deine Sparkasse verfassen. Musterschreiben kannst du über den oben genannten Link in der Beschreibung finden. Du solltest überprüfen seit wann bei dir die Erhöhung stattgefunden hat. Sobald das Urteil  rechtskräftig ist muss die Sparkasse deine Gebühren erstatten, wie im Beispiel. Freu dich auf dein Geld :) 
  10. Bayernstar's Profilbild
    Wenn man das Konto als Student eröffnet hat, bzw unter 25 war , war das Konto ja eh kostenfrei. Ab 26 kamen ja erst die Gebühren. Die Leute sind hiervon nicht betroffen, bzw haben keinen Anspruch, oder?
    Deal-Nager's Profilbild
    Betrifft mich auch bei einer VR-Bank...
    Nur dass zwischendurch umgestellt wurde, dass man ab 22 nur noch 50% Rabatt bekommt. (bearbeitet)
  11. big_ed's Profilbild
    Verjährungsfristen beachten und ist noch offener Punkt bei dieser Sammelklage.
    Ich mich damals extra offiziell angeschlossen.
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