Gepostet vor 2 Stunden

Kleinanzeigen Betrug?

Ich weiss was kommen wird, ich bin zu naiv und dumm..

Ich habe etwas auf einem Kleinanzeigen Portal verkauft. Ich habe die Ware schon bevor der Käufer bezahlt hat losgeschickt. Jetzt meldet sich der Käufer nicht mehr bei mir..

..was kann ich rechtlich machen? Ist das nur zivil oder auch schon Strafrecht?
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42 Kommentare

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  1. Jobcenter_Jonny's Profilbild
    Autor*in
    Findest du wirklich, dass sowas zum Basiswissen gehört?
    kleinerFlitzer's Profilbild
    Ware erst verschicken, wenn man sein Geld bekommen hat?
    Ja ist Basiswissen.
  2. jones71's Profilbild
    Versuche das Paket iwie umzuleiten, sodass es in eine Filiale kommt und dann hoffentlich zurück zum Absender geht…
  3. HBWest's Profilbild
    Strafrecht bringt hier nix. Da kannst Du ewig versuchen, Betrugsabsicht nachzuweisen, und selbst im Erfolgsfall kriegst Du damit keinen Cent wieder. Könnte höchstens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (die herauszukriegen Du schon 'ne Stunde verplempert haben wirst) einen Lacher geben: "Schon wieder so'n Fall, der 27ste heute. Standardantwort, Verfahren eingestellt".
    Bleibt das Zivilrecht. Ich persönlich würde über justiz.de/onl…php gehen. Mich hat ein Antrag auf Mahnbescheid elf Euro vorauszuzahlende Gerichtsgebühren gekostet und den Lumpen auf der anderen Seite Ärger ohne Ende und noch viel mehr Euros. Wenn man was falsch macht, kriegt man den Antrag so oft vom Gericht zurückgeschickt bzw. zurückgewiesen, bis man's endlich alles geschnallt hat. Allerdings gehörten solche Anträge bereits im Vor-online-Zeitalter zu meinem Kaufmannsberuf.
    Ganz viel früher musste man ein Formular im Schreibwarenladen kaufen, dann zum Gericht pilgern und eine Gerichtskostenmarke kaufen, dann ausfüllen, Marke draufkleben und einreichen. Wer was falsch machte, musste wieder hinpilgern. Das war für Leute, die ihren Lebensunterhalt auch irgendwann verdienen müssen, nicht machbar.
    Dann kam die große Neuerung, man konnte das Formular ausfüllen, einreichen und die Gebühren per Rechnung bezahlen. Ab dann konnte es jeder selber machen. Nachdem ich's das x-te Mal zur Berichtigung zurückgeschickt bekam (kostete auch keine neuen ab 11 Euro oder waren's noch Mark Gebühren), habe ich langsam gelernt, worauf's ankommt.
    Heute kann's jeder Depp online ausfüllen. Auch noch die Briefmarke und das Geld für's Formular gespart .
    Ich würde das auch nicht jedem anraten, aber Du hast ja erwähnt, daß Du einen Verwaltungsberuf betreibst. Selbst wenn Du erfolglos bleibst, kannst Du's als wichtige Weiterbildung verbuchen.
    Bei 65 Euro Wert ist nicht unbedingt damit zu rechnen, daß sich das Verfahren finanziell gelohnt hat. Das ist mir aber wurst. Wenn ich mich ärgere, soll sich der Lump, der mich linken wollte, mehr ärgern.
    Das Haupt-Risiko ist: wenn ich das jemandem anrate, der sich einfach irrt, etwa, wenn er so naiv ist, daß er REWE verklagen will, weil bei ihm das Frühstücksei auch noch nach einer Viertelstunde Kochzeit nicht weich geworden ist , schnipst der Zuständige in einer verklagten Firma den Mahnbescheid seiner Sekretärin rüber "Schick's an unseren Anwalt" und nach eigenem (!) Ärger ohne Ende kommen statt des Einsatzes von elf Euro (heute möglicherweise mehr) Anwaltsrechnungen der Gegenseite plus eigene Gerichtskosten über tausende von Euro auf ihn zu. (bearbeitet)
    Jobcenter_Jonny's Profilbild
    Autor*in
    Danke für die Info
  4. levces's Profilbild
    Abhaken, Lehrgeld. Wie hoch war der Warenwert?
    P.S. Geschenke anzunehmen ist keine Straftat (bearbeitet)
    Jobcenter_Jonny's Profilbild
    Autor*in
    65€+ Versandkosten
  5. maufinho's Profilbild
    Dein ernst?
  6. sin4711's Profilbild
    Soll man bei deinen Problemen lachen oder weinen?
    Jobcenter_Jonny's Profilbild
    Autor*in
    So krass lachen, dass man weinen muss
  7. PlasmaBruzzler's Profilbild
    1 Monat Mitglied und schon 6 Diskussionen, die sich alle um Probleme beim Online- Shopping und Versand drehen...
    Jede einzelne deiner Fragen gehört zum absoluten Basiswissen, wenn man das Internet hierfür nutzt.

    Das Gefühl, dass du uns hier nur beschäftigen möchtest, wird immer stärker.
  8. gampl's Profilbild
    47128829-3vzLh.jpg
  9. tomsan's Profilbild
    Um das mal einzusortieren:
    - Was GENAU hast Du verkauft?
    - Welcher Wert?
    - Wann war der Kauf/Versand?

    Strafrecht? Welches Verbrechen ist denn hier genau?
    Adaman's Profilbild
    Betruch!!!!
  10. Pyranya's Profilbild
    Denke da wirst du nicht viel machen können, außer beim nächsten Mal erst auf das Geld warten.

    greez (bearbeitet)
  11. noname951's Profilbild
    Zum Glück fängt Montag die Schule wieder an
    Jobcenter_Jonny's Profilbild
    Autor*in
    Ich arbeite im Jobcenter
  12. baerry's Profilbild
    Recht haben und Recht bekommen sind die Knackpunkte.

    Mahnung, Frist zur Rückgabe, Anzeige. Ob was rauskommt, ungewiss. Wenn es wirklich an ihn ging vielleicht, ging es noch über drei Ecken eher unwahrscheinlich.

    Würde das zu gegebener Zeit aber zur anzeige bringen. Wenn der häufiger so auffällt macht es irgendwann die Masse. (bearbeitet)
    HBWest's Profilbild
    Ja, und wenn man solche Anzeigen öfter erstattet, wenn einer 'nen Zahlendreher in der Überweisung hatte, kriegt man ab und zu selber eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung.
  13. admin's Profilbild
    Anzeige online bei der Polizei stellen, mit Glück (unwahrscheinlich - weil ja nicht über die Zahlungsfunktion abgewickelt) rückt Kleinanzeigen die Daten raus. Vermutlich wird die Polizei es aber wegen nichtigkeit fallen lassen
    Jobcenter_Jonny's Profilbild
    Autor*in
    Ich habe ja die Daten (Adresse) vom Käufer
  14. HBWest's Profilbild
    Übrigens, ich kann ja so gemein sein und wie gesagt, wenn ich mich ärgere, sollen sich die Anderen auch ärgern.
    Zweimal habe ich Ort und Straße im Telefonbuch recherchiert oder gegooglet und mich vorsichtig bei den Nachbarn bzw. bei der Meldebehörde erkundigt, ob sie denundden kennen, es gebe eine Forderung gegen denjenigen.
    Das hat mir eingetragen:
    Im ersten Fall, da war ich der Käufer und habe nicht gerade einen Ziegelstein, aber doch einen defekten Artikel bekommen, die Auskunft, die betreffende Adresse bestünde in einem Trümmergrundstück ohne Bewohner. Ups. Seitdem kaufe ich viel weniger per Kleinanzeige, beschränke die Suchfunktion auf meinen Umkreis, sodass ich die Sache abholen kann (sehr nette Kontakte gehabt) und ich gucke mir Beurteilungen, die Länge der Zugehörigkeit desjenigen zu dem Kleinanzeigenportal usw. usf. vorher sorgfältig an,
    im zweiten Fall einen empörten Anruf bzw. Brief (weiß ich nicht mehr), was mir einfiele, den Ruf desjenigen in der Nachbarschaft zu ruinieren, und super schnell die volle Geldzahlung.
    Und dann war da noch der Trottel, der mir für gutes Geld eine gebrauchte (damals noch stinkteure) Digitalkamera schickte mit einem dicken Fussel auf dem Sensor, und mir antwortete, er habe ja "ohne Garantie" verkauft. Natürlich keine Ahnung über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, und keine Ahnung gehabt, daß man die Mängelhaftung laut Paragraph 437BGB nicht ausschließen kann. Eijeijei, das wurde teuer für ihn, insbesondere, weil der Fall so klar war, daß ich ihn direkt zum Rechtsanwalt gegeben habe. (bearbeitet)
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