Gepostet vor 1 Tag

Widerspruch Lebensvericherung priv. Rentenversicherung / Falsche Belehrung / Rückabwicklung

Hallo,
ich habe eine private Rentenversicherung und bin massiv über die Entwicklung enttäuscht. Die damilige "Prognose" zur "aktuellen geplanten Auszahlung" weicht ca. 37.000€ ab. "Prognose" klar, sind flexibel aber solch eine Abweichung ist schwerlich Nachzuvollziehen. Eine Diskussion hierzu ist aber sinnlos.

Nach Urteilen der Gerichte sind manche Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wegen fehlerhaften Belehrungen ungültig. Es wird empfohlen die Verträge prüfen zu lassen, mit dem Ergebnis das man mehr erhält als aktuell eingezahlt/berechnet wurde (Eingezahlte Beiträge plus Verzinsung)

verbraucherzentrale.nrw/gel…870
test.de/Leb…-0/

Die Verbraucherzentralen machen wegen Überlastung (kosten von 100-375€) keine Prüfungen mehr.

Nun meine Fragen:
Hat jemand von euch seine Versicherungen prüfen lassen?
Evtl. mit Rechtsanwalt gegen die Versicherung geklagt?
Kann jemand einen "Prüfer" empfehlen?
Zusätzliche Info
Sag was dazu

13 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. Wetterfrosch48's Profilbild
    Viel zu wenige Infos, die Auszahlung kann ja trotzdem höher als die eingezahlten Beiträge sein, die Prognosen wurden früher halt oft mit 6 , 7 oder 8 % gemacht, das war in den letzten Jahren eben nur schwer zu erreichen, ich kalkuliere meine Altersversorgung halt auch nach der jährlichen Wertmitteilung und nicht nach der Prognose aus den 90'er Jahren, wenn man sich zwischendurch mal damit beschäftigt sollte man nicht erst bei Auszahlung überrascht sein weniger zu bekommen
  2. allgemeinunterhalter's Profilbild
    Gib mal ein paar mehr Zahlen, damit man sich etwas darunter vorstellen kann.

    -Wie lange eingezahlt
    -Welche Beträge
    -Was kommt raus
    -Ggf. Zwischenstände (bearbeitet)
  3. AS1287's Profilbild
    Wann wurde die Versicherung abgeschlossen? Welche Versicherungsgesellschaft?
  4. ballpointer's Profilbild
    Autor*in
    Innerhalb der benannten Fristen, ehemalige DBV
    AS1287's Profilbild
    Es macht rechnerisch einen Unterschied, ob du den Vertrag 1994 oder 2007 abgeschlossen hast.
  5. blubdidup's Profilbild
    Was ich mitbekommen habe, ist das eher ein totes Feld... Mittlerweile wird hier wohl vermehrt, für das Unternehmen entschieden. Einfach weil die entsprechenden Verträge halt schon zu alt sind und man faktisch keinen Nachteil durch die fehlerhafte Belehrung nachweisen kann.

    Da hatte wohl das BGH irgendwann mal entschieden, dass dies dann nicht im Sinne des Gesetzgebers sei wenn man laufende Verträge nach 20 Jahren wegen geringfügigen Formfehlern widerrufen könne.
    ballpointer's Profilbild
    Autor*in
    Offen gesagt würde ich es probieren.

    Hast du eine Quelle, mit dem totem... (bearbeitet)
's Profilbild