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Bei Huntworld gibt es dieses Klappmesser von Böker Magnum aktuell für 24,67 € inkl. Versand. Da das Messer aufgrund der Daumenöffnung einhändig geöffnet werden kann, unterliegt es damit dem Führungsverbot nach §42a WaffG. Als Vergleichspreis habe ich dieses Amazon-Angebot gewählt.
Das führige kleine Alltags- und Arbeitsmesser Magnum Lil Lambfoot ist eine moderne Interpretation des bewährten Farmer- oder auch Klauenmessers. Die gedrungene Sheepfoot-Klinge aus 8Cr13MoV nutzt ihre kompakten Maße dank der geraden Schneide optimal aus und wird mithilfe der tropfenförmigen Daumenöffnung bedient. Sie eignet sich perfekt für Schnitte durch weiches Material, für das Kappen von Stricken und Seilen oder auch zum Schnitzen. Die vordere Griffschale besteht aus texturiertem G10, während die Rückseite aus Edelstahl den stabilen Framelock beherbergt. Dekorative Fräsungen und ein blauer Ring um die Klingenachsschraube setzten optische Akzente. Mit Fangriemenöse und praktischem Deep-Carry-Clip (Tip-up/r).
Gesamtlänge: 13,00 cm
Klingenlänge: 5,20 cm
Klingenstärke: 2,80 mm
Gewicht: 89,00 g
Klingenmaterial: 8Cr13MoV
Griffmaterial: G10
Öffnungshilfe: Daumenöffnung
Öffnung: Manuell
Verschluss: Framelock
Mehr Details unter Huntworld
Zusätzliche Info
Nalar
3
Edit: Hat sich erledigt, Dealtext wurde geändert. ____________________________________________________________________________
Das Messer ist sehr wohl ein Einhandmesser und unterliegt somit dem Führverbot.
Wenn ich das richtig deute, unterliegt es jedoch wohl dem Führungsverbot nach 42a. Es ist einhändig zu öffnen und es verriegelt. Verbessert mich, wenn ich mich irre.
Edit: Beschreibung wurde aktualisiert. Super ! (bearbeitet)
foofighter
In Deutschland gibt es bestimmte gesetzliche Bestimmungen, die den Umgang mit Messern regeln. Das Führungsverbot nach § 42a des Waffengesetzes (WaffG) besagt, dass das Führen von Einhandmessern, also Messern, die mit einer Hand geöffnet werden können und feststellbar sind (verriegeln), sowie von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse verboten ist. Ausnahmen bestehen für berufliche Zwecke, Brauchtumspflege oder einen allgemein anerkannten Zweck. Wenn das von dir beschriebene Messer also einhändig zu öffnen ist und eine Arretierung der Klinge aufweist, fällt es unter dieses Verbot. Es ist jedoch immer ratsam, im Zweifelsfall einen Experten zu konsultieren oder sich direkt bei den zuständigen Behörden zu informieren.
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100Sachen80
Autor*in
@Nalar Danke für den Hinweis bzgl. der Möglichkeit, es einhändig zu öffnen. Habe die Beschreibung dahingehend angepasst. (bearbeitet)
Anonymer Benutzer
I'm not anused sowas gehört m. M. hier nicht rein
100Sachen80
Autor*in
Und wieso nicht? (bearbeitet)
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FreierRadikal
Ich dachte, der Griff sei ein Lammfuß...
100Sachen80
Autor*in
Das würde dann so hier aussehen (die Klinge muss man sich dazudenken):
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Das Messer ist sehr wohl ein Einhandmesser und unterliegt somit dem Führverbot.
Edit:
boker.de/lex…ung
Zitat: "Eine Daumenöffnung erleichtert das einhändige Öffnen eines Messers.