Sers liebe Community,
ich möchte hiermit meine Erfahrung zum Thema "Sperrung eines Amazon Accounts mit Einbehaltung von Geschenkgutscheinguthaben" teilen.
Das soll kein Amazon Bashing Thread sein ich möchte euch einfach meine Erfahrungen mitteilen und eure Fragen zu dem Thema beantworten.
Falls es vom Mydealz Team Zweifel an der Echtheit des Inhaltes dieses Posts gibt, verifiziere ich diesen gerne.
Vorab:Es gibt zu diesem Thema einige Posts im Netz und auch auf MyDealz, die meist im Sande verlaufen.
Das möchte ich mit diesem Post ändern.
Anbei ein paar Beispiele:
123recht.de/for…tml123recht.de/for…tmlmydealz.de/dis…328Ende 2020 wurde mein
Amazon.de Account plötzlich, ohne Begründung und ohne Vorwarnung gesperrt.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich ca. 600€ Geschenkgutscheinguthaben auf meinem Konto.
Das Guthaben stammte teilweise aus Deals, die ich über Mydealz entdeckte und war teilweise privat angekauft.
Ich habe jahrelang fast ausschließlich mit Geschenkgutscheinen bezahlt, was nie ein Problem war.
Zeitgleich wurde auch der Account meines damaligen Mitbewohners gesperrt.
Die sogenannte "Sippenhaft" scheint bei Amazon nicht neu zu sein:
2008:
de.reclabox.com/bes…ein2009:
netzpolitik.org/200…on/2010:
sueddeutsche.de/dig…6662011:
klamm.de/for…42/2016:
teltarif.de/ama…tmlgala.de/lif…tml2015:
sippenhaft.blogspot.com/201…tml2021:
sellerforum.de/ama…tmlat.trustpilot.com/rev…f62Folgende E-Mail bekam ich in dem Moment der Sperrung:
"Guten Tag,
wir haben Ihre Bestellung(en) storniert und Ihr Kundenkonto geschlossen. Diese Entscheidung ist endgültig und unumkehrbar.
Bitte eröffnen Sie keine neuen Kundenkonten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einem anderen Händler, der Ihren Ansprüchen besser gerecht wird.
Freundliche Grüße
Amazon.de"
Das klingt erstmal sehr hart.
Nach dutzenden Anrufen beim Support, E-Mail Antworten (vmtl. Textbausteine) in denen die Freischaltung meines Accounts versprochen wurde und einem anwaltlichen Einschreiben von mir, das unbeantwortet blieb, tat ich folgendes:
- DSGVO Datenherausgabe bei Amazon anfragen:
amazon.de/hz/…tml- Dadurch herausfinden, wie viel Guthaben genau auf dem Account war
- Anklage Erheben (an "Amazon Payments Europe s.c.a")
Dazu muss man sagen, dass ein Streitwert von ~600€ nicht viel ist - mir ging es hier einfach ums Prinzip.
Nach einigem Hin- und Her kam es zu einer Güteverhandlung vor Gericht.
Ausgang des ganzen ist ein Vergleich:
- Amazon zahlt mir etwas mehr als zwei Drittel der einbehaltenen Summe zurück
- Mein Amazon Konto bleibt gesperrt und ich verpflichte mich, nie wieder einen neuen Amazon Account anzulegen
Fazit:
Amazon wollte mich loswerden und hatte damit Erfolg
Amazon hat im Laufe der Schriftwechsel diverse Begründungen geliefert, warum meine privat angekauften Gutscheine gegen die AGB verstoßen hätten und hat außerdem den legalen Erwerb dieser GS angezweifelt.
Als mein Account gesperrt wurde befanden sich sowohl angekaufte GS als auch GS vergangener Aktionen auf dem Account.
Die GS bzw. deren Herkunft schienen hier also das Hauptproblem gewesen zu sein.
Einblick in einige der Vorwürfe gegen mich:
- Summe der auf meinem Account eingelösten GS sei auffällig hoch
- Amazon lägen Hinweise vor, ich wäre Betreiber ein oder mehrerer mutmaßlich illegaler Filesharing-Websiten
- Amazon ging davon aus, mehrere in kurzer Zeit von mir auf Amazon gekaufte elektronische Geräte wären für den Verkauf gegen Bargeld bestimmt -> Geldwäschevorwürfe
- Ich hätte die GS als Zahlungsmittel gegen Waren/Dienstleistungen angenommen was, wenn es stimmen würde, ebenfalls ein AGB Verstoß wäre.
Dieser Mix aus Anschuldigungen und den AGB Verstößen berechtigte Amazon laut Schreiben dazu, das Guthaben einzubehalten.
Ich habe alle Anschuldigungen von mir gewiesen und sofern möglich, widerlegt.
Fun Fact(s):
Ein Ankauf von Gutscheinen von "nicht autorisierten Händlern" ist bereits ein AGB Verstoß.
Amazon kann Accounts theoretisch bereits dann sperren, wenn angekaufte GS zwar nachweislich aus legalen Quellen stammen und legal bezahlt wurden, aber eben nicht von "autorisierten Händlern" stammen.
Ob Amazon damit vor Gericht durchkommen würde, bleibt offen.
Meine Meinung dazu:
Der Weiterverkauf von nicht-personalisierten GS wie Amazon GS sollte definitiv erlaubt sein, aber ohne Grundsatzentscheidung wird sich Amazons Verhalten an dieser Stelle nicht ändern.
Falls ihr Amazon GS ankauft, nehmt am besten nur in Geschäften gekaufte Amazon GS (Codes beginnen mit "AQ") und lasst euch wenn möglich Kaufnachweise der GS geben.
Stellt eure Fragen und ich werde sie nach Möglichkeit beantworten und in diesen Post als FAQ ergänzen.
Falls jemand das gleiche Problem haben sollte: Schreibe mir gerne eine PN.
FAQ:Q: Warum ein Vergleich und kein Urteil?Primär aufgrund der Argumentation der Gegenseite und weil es im weiteren Verlauf erstmal für mich sehr teuer geworden wäre:
Der Sitz von Amazon Payments ist in Luxemburg.
Man müsste also erstmal herausfinden, ob nach deutschem- oder luxemburgischem Recht geurteilt wird.
Dazu müsste ein Gutachten angefertigt werden, was der Kläger (also ich) mit einer Anzahlung von 5k finanzieren müsste.
Danach wäre der Ausgang des Verfahrens noch völlig unklar.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte Amazon nach luxemburgischem Recht bessere Chancen.
Wenn ihr mich fragt, ist dies nur eine Verteidigungstaktik von Amazon, die sich mit dem richtigen Anwalt auch ohne Rechtsgutachten brechen lassen sollte.
Q: Wie viel Rabatt hast du auf die GS bekommen?10-30%
Q: Welches Volumen an Gutscheinen hast Du über die Zeit bzw. pro Jahr in etwa eingelöst?Schwer zu sagen das veriierte stark.
Im Durchschnitt komme ich auf 8k pro Jahr, wenn ich in meiner Excel gerade die korrekte Spalte markiert habe.
Q: Hast du keine Vorwarnung vor der Sperrung erhalten?Nein es gab keinerlei Vorwarnung und wie oben beschrieben erst nach Monaten eine Begründung.
Q: Waren deine Gutscheine gecardet (= mit geklauten Kreditkarten bezahlt)?Das weiß ich selbst nicht, aber aus folgenden Gründen gehe ich nicht davon aus:
- Dann hätte mein Konto schon früher gesperrt werden müssen (?) oder ich hatte einfach jahrelang Glück
- Ich hatte nie GS, die nachträglich aus dem Konto entfernt wurden bzw. GS mit entsprechendem Fehlerstatus
- Die DSGVO Daten beinhalten eine große Tabelle mit den eingelösten GS - es gibt einen bestimmten Status für aus solchen Gründen gesperrte GS diesen hatte keiner meiner GS. Trotzdem ist das kein Beweis - ich kann ja auch die Tabelle falsch interpretiert haben.
- In solchen Fällen erstattet Amazon oft selbst anzeige oder informiert die Polizei. Beides ist hier nicht der Fall gewesen.
- Amazon hat keine Carding Vorwürfe erhoben, obwohl dies Amazon vor Gericht doch sehr in die Karten gespielt hätte
- In den Beweisen von Amazon, die die Häufigkeit der GS Einlösungen von zeigen sollten, wurden vor allem viele GS gezeigt, die per Mail verschickt wurden. Die E-Mail Adressen und Namen einiger Käufer hat Amazon vergessen zu schwärzen - es waren keine auffälligen/anonymen Adressen und Amazon hat auch nie erwähnt, dass diese Kundenkonten ebenfalls gesperrt wurden.
- Konten von Freunden, die hin und wieder ebenfalls solche GS von mir bekommen und eingelöst haben wurden auch nicht gesperrt (Häufigkeit der Einlösungen war hier definitiv geringer als bei mir)
Q: Ich hab auch nen gesperrtes Amazon Konto mit Geschenkgutscheinguthaben ab wann lohnt sich die Klage?Meiner Meinung nach ab ~700€.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung (RSV) hast bedenke, dass diese dir nach dem Fall kündigen könnte. Siehe
Post von Windelharry.
Q: Wie finde ich heraus, wie viel Geschenkgutscheinguthaben sich zum Sperrzeitpunkt auf meinem Amazon Guthaben befunden hat?Die Info kannst du anhand folgender Datei in den DSGVO Daten herausfinden:
Gift Cards\Retail.GiftCertificates.2\Retail.GiftCertificates.Transactions.pdf
1. Alle Einträge mit dem Status "Revoked" sammeln. Am besten mit den Seriennummern in eine Excel Tabelle packen.
Jetzt hat man die vollständigen Gutscheinbeträge, aber falls Gutscheine bereits teilweise eingelöst werden weiß man dies noch nicht daher:
2. Nun einzeln nach allen Seriennummern der "Revoked" Gutscheine suchen und in den details der Aktivitäten nach dem Status "Revocation" suchen.
Einfacher kann es sein, nach dem Datum von "Revocation" zu suchen, da dies bei allen Einträgen gleich sein dürfte.
Falls der Gutschein schon teilweise eingelöst wurde, findet man beim "Revocation" Status einen niedrigeren "transactionAmount" Wert als der Startwert des Gutscheins, ist dies der Restwert des Gutscheins.
Q: Muss Amazon Kontosperrungen begründen?Nein muss Amazon nicht, aber in den manchen Fällen werden diese begründet.
Vor Gericht ging es auch nie um die Entsperrung des Accounts dies versuchen einzuklagen wäre sinnlos.
Es ging ausschließlich um die Auszahlung des Guthabens.
Amazon hat im Verlaufe des Schriftwechsels erklärt, dass eine Begründung der Sperrung aufgrund "der Schwere der AGB Verstöße" nicht notwendig gewesen wäre.
Über 8 Monate nach Sperrung meines Accounts (vermutlich kurz nach Klageerhebung) wurde die Accountsperrung dann in einer vermeintlich automatisiert abgeschickten E-Mail an mich doch wie folgt begründet:
"
Wir haben Ihr Kundenkonto geschlossen und alle offenen Bestellungen storniert.
Dies ist keine Maßnahme, die wir leichtfertig ergriffen haben. Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, da Sie weiterhin
Amazon.de Geschenkgutscheine verwendet haben, die gegen die Einlösebedingungen für
Amazon.de Geschenkgutscheine und –karten verstoßen. Wir können die Geschenkgutscheine nicht erneut ausstellen oder Ihnen die Beträge erstatten.
Wenn Sie der Meinung sind, diese Nachricht irrtümlicherweise erhalten zu haben, wenden Sie sich an unseren Kundenservice:
"
Q: Wie hoch waren deine Kosten (Anwalt usw.)?Das gab sich ungefähr die Waage.
Rein finanziell gesehen hat sich der Aufwand wie beschrieben nicht gelohnt.
157 Kommentare
sortiert nachWeil diverse Gewinne und Prämien in Amazon Gutscheinen kommen. Wie sollst Du die Dinger denn sonst verwenden (außer Sie weiter zu verschenken)?
Ich kaufe normalerweise bei denen nur, um die Gutscheine los zu werden.
Ich glaube ich verstehe die Frage nicht ganz.
Natürlich habe ich zuerst den Support kontaktiert, da ich keinen Zugriff auf mein Konto hatte und Amazon die Sperrung überhaupt nicht kommuniziert hatte. Dort kamen dann Antworten wie "Alles in Ordnung" "Das Konto wird automatisch entsperrt" (das ganze teilweise mit konkreten Datumsangaben) usw. Als das nicht gebracht hat, habe ich die Rechtsabteilung kontaktiert. Da kamen dann auch keine sinnvollen Antworten.
Daraufhin habe ich eine DS-GVO-Auskunft beantragt (das lief im Gegensatz zur sämtlichen vorherigen Kommunikation von Amazon sehr professionell ab).
Als ich die Auskunft hatte, habe ich direkt Klage eingereicht.
PS: Es sollte sich mal jeder den Spaß machen, eine DS-GVO-Auskunft zu beantragen. Ihr werdet staunen, was Amazon alles von Euch weiß. Die Auskunft enthält unterem auch Audio-Files von Euren Gesprächen mit Alexa und die entsprechenden Transkriptionen davon.
Natürlich kann das eine der Grund für das andere sein, aber du muss beides getrennt betrachen und prüfen.
Eine Sperrung kann durchaus begründet sein, aber das bedeutet noch lange nicht, dass auch das Guthaben "faul" ist und einbehalten werden darf.
Du darfst hier nicht Ursache mit Wirkung verwechseln. "Gestohlenes" Guthaben führt zu einer Sperrung, aber eine Sperrung bedeutet nicht automatisch, dass das Guthaben "gestohlen" wurde. (bearbeitet)
Wie bereits geschrieben gab es kein Urteil, weil Amazon nach ein paar Schriftsätzen alles gezahlt hat und eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat. Danach habe ich für erledigt erklärt. (bearbeitet)
Ihr Konto ist direkt mit einem Konto verbunden, das wir geschlossen haben, weil unsere Dienste missbraucht wurden, was einen Verstoß gegen unsere AGB darstellt. Daher haben wir Ihr Konto geschlossen und alle offenen Bestellungen storniert.
Mein Amazon Konto wurde vor mehr als einem Jahr gesperrt, weil ich zuviele Retouren hatte. Mein Kumpel hat mir dann vor einiger Zeit angeboten für mich zu bestellen, wenn ich was bräuchte. Ich habe dann nur Dinge bestellt, bei denen ich mir sicher war, dass ich sie nicht zurückschicken muss.
Bisher lief immer alles problemlos. Am Dienstag hat mir mein Kumpel Ware im Wert von 20,00 Euro auf meinen Namen an meine Packstation liefern lassen, da ich nicht Zuhause bin.
Am 14.04..2022 rief mich dann mein Kumpel an und sagte das er eine Nachricht von ofm@amazon.de erhalten hat, dass sein Konto aus oben erwähnten Gründen gesperrt wurde.
Eine Antwort auf die E-Mail ergab folgende Antwort von Amazon.
Guten Tag,es tut uns leid, dass Sie es für notwendig halten, sich in Bezug auf Schließung des Kontos an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wir werden uns zu dieser Angelegenheit nicht weiter äußern.wie bereits angekündigt, haben wir dieses Konto geschlossen. Laut unseren Aufzeichnungen haben wir bereits ein Konto von Ihnen aufgrund von Verstößen gegen unsere Nutzungsbedingungen geschlossen. Wenn wir Ihr Konto schließen, weil Sie gegen Vertragsbestimmungen verstoßen, können Sie kein neues Konto eröffnen oder ein anderes Konto verwenden, um Bestellungen auf unserer Website aufzugeben. Nach genauer Überprüfung haben wir uns entschlossen, Ihren vollen Zugriff auf dieses Konto nicht wiederherzustellen. Sie können keine Bestellungen mehr auf unserer Website aufgeben. Es tut uns leid, dass wir diese Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten.
Kontakt mit deren Telefon Support hat er nicht aufgenommen, weil die sowieso nicht helfen können. Bei facebook hat er Amazon eine Nachricht geschrieben, die zwar direkt antworten, aber auch sagen, dass sie nicht helfen können.
Ich habe amazon jetzt angeschrieben und Ihnen mitgeteilt, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen haben. Ich bei der Schließung meines Amazon Kontos durch Amazon, sie dazu aufgefordert hatte meine Daten zu löschen. Hier habe ich Bezug auf meine damalige E-Mail genommen.
Bisher hat sich amazon dazu nicht geäußert.
Das Problem ist, dass man Geld in die Hand nehmen muss, um gegen Amazon etwas auszurichten. Also es muss ein Anwalt eingeschaltet werden.
Ist es einem das Wert, damit man bei einem Unternehmen einkaufen kann, dass einen als Kunde nicht will. Was mich nur sehr stört ist, dass Amazon walten und schalten kann und gegen geltendes Recht verstößt wie es will und niemand was machen kann bzw. die Politik da nicht tätig wird.
Naja, dass Amazon mich gesperrt hat ist das eine, aber das sie direkt eine andere Person sperren, die bisher vielleicht zwei mal dort für sich bestellt hatte und dann das Konto sperrt, weil sie in Verbindung mit meinem gesperrten amzon Konto steht, ist höchst fragwürdig.
Darum geht es hier eigentlich. (bearbeitet)
Es gab schon Deals, da habe ich mit ein wenig Arbeit Gutscheine iHv 200€ Gewinn generiert, die ich für den Kauf einer Kaffeemaschine eingesetzt habe. So konnte ich durch den Einsatz von Gutscheinen 100% sparen
So sind hier die Amazon-Jünger. Der Kunde muss schuld sein, niemals baut Amazon Scheiße!
Wegen Verdacht auf nicht rechtmäßige Aktivitäten im Zusammenhang mit Gutscheinen, die Amazon natürlich nicht beweisen konnten, weil es sich nicht gab.
Ich hatte einfach sehr hohe Umsätze und das fand Amazon wohl auffällig. Aber anstatt mich zu kontaktieren um die Angelegenheit ggf. zu klären, haben sie ohne Vorankündigung das Konto gesperrt. Und der Kundenservice war das unfähigste was ich seit langem erlebt habe. Sie haben nicht verstanden wo das Problem liegt und mir jedesmal geantwortet "Ihr Konto weist keine Rückstände auf und wird automatisch freigeschaltet."
Irgendwann wurde es mir zu blöd und ich habe eine Klage eingereicht.
Verklagt habe ich die Amazon EU S.à r.l. vor dem AG Frankfurt am Main. (bearbeitet)
Ich habe dann auch Amazon verklagt (es ging um knapp 1900 Euro). Am Ende hat Amazon jetzt das volle Guthaben und sämtliche Kosten gezahlt.
PS: Die voraussbezahlten Prime-Kosten habe ich auch bekommen (bearbeitet)
Ich hab schon ein richtig schlechtes Gefühl, als ich jetzt mal wieder für einer 6 Euro Bonus für 80 Euro Aufladung Aktion mitgemacht habe.
Ganz zu schweigen von den Rücksendungen, die man besser ganz unterlassen sollte, da kommt ja öfters ein leerer Karton an.
Also alles in allem ist das Einkaufserlebnis bei Amazon eher ....... nicht so angenehm. Ich versuche, Amazon weitgehendst zu umgehen.
Danke für´s Teilen, @over_nine_thousand
Es geht aber in den meisten Fällen, so wie in meinem Fall darum, dass man sich einen Amazon Gutschein in deren Online Shop gekauft hat, oder auch eine Rücksendung als Amazon Gutschein gutgeschrieben wurde, weil das laut Amazon eine schnelle Methode der Gelderstattung ist. Das wird auch so im Rücksendeprozess angeboten.
Irgendwann sperrt Amazon dann das Amazonkonto und derjenige kann seine Gutschein nicht mehr nutzen und auch nicht mehr auf Amazon einlösen. Diese Fälle liest man immer wieder im Internet und es kann nicht sein, dass Amazon damit durchkommt.
Die meisten wehren sich einfach nicht bzw. können sich dagegen nicht wehren. Amazon verschickt nur automatisierte Standardantworten und antwortet auch schnell nicht mehr. Die armen Mitarbeiter aus dem Kundenservice haben auch keine Möglichkeit zu helfen, auch wenn sie wollten.
Das so ein Vorgehen in einem industrailisierten Land in Westeuopa möglich ist, finde ich erschreckend. Jeder Händler um die Ecke würde direkt eine Anzeige wegen Betruges oder Unterschlagung erhalten und direkt Probleme erhalten nur Amazon eben nicht.
Das Problem mit dem nicht einkaufen bei Amazon ist, dass dies aktuell nicht so einfach möglich ist. Viele Händler verkaufen auf Amazon, da die Reichweite dort größer ist und dadurch ist der Kunde auch gezwungen bei Amazon zu kaufen. Sucht man bei anderen Shops, werde die Waren meistens dort nicht angeboten, die auf Amazon angeboten werden.
Andere Onlinehändler sind zudem recht langsam. Eine Retoure bei Zalando dauert schon mal 2 bis 3 Wochen. Bei Otto gibt es auch oft Probleme mit deren Marketplace und mit Rückerstattungen. Daher bestellen viele einfach bei Amazon.
Der aktuelle Knaller bei mir ist jetzt, dass ein Freund für mich bei amazon was bestellt hat und das an meine Packstation hat liefern lassen. Jetzt wurde sein Amazon Konto gesperrt, weil man Amazon Konto vor einem Jahr gesperrt wurde.
Amazon schreibt folgendes.
Ihr Konto ist direkt mit einem Konto verbunden, das wir geschlossen haben, weil unsere Dienste missbraucht wurden, was einen Verstoß gegen unsere AGB darstellt. Daher haben wir Ihr Konto geschlossen und alle offenen Bestellungen storniert.
Wie kann sich Amazon sowas erlauben.
Es geht doch überhaupt nicht um den Grund der Sperrung.
Es geht darum, dass Amazon bei einer Kontosperrung (egal aus welchem Grund diese erfolgte) ordnungsgemäß erworbenes und bezahltes Guthaben einbehält.
Schade, dass du nicht weiter gelesen hast und schade, dass es so eine große Gruppe von Usern gibt, die sich da so sicher sind.
Wir alle wissen es nicht; eine Strafe gab es hier selbst bei Unwissenheit nicht (Amazon hat mehr ausgezahlt als ich für das Guthaben bezahlt hatte) und ich gehe wie bereits erklärt davon aus, dass Amazon das Cardingproblem erwähnt hätte, hätte es bestanden.
Amazon behält das höchstwahrscheinlich legal bezahlte Guthaben einfach selbst ein und das ist okay?
In der Diskussion kommt Amazon eigentlich ganz gut weg - auch ich habe neben der Geschichte mir der Klage nur gutes über Amazon zu sagen.
Es gab kein Gerichtsurteil also auch keinen Sieger.
Meinen Beitrag habe ich hauptsächlich gepostet, um von der Sache zu erzählen in der Hoffnung, dass andere mit ähnlichen Problemen auch etwas dagegen unternehmen.
Internetfame sehe ich hier nicht wirklich - ich wusste ja schon vorher, dass mind. ein Drittel der antwortenden User mich als Betrüber bezeichnen würden. Darauf habe ich mich sicher nicht gefreut.
Ist eben schwer, wenn man (Amazon) ohne Klage einfach nicht mehr antwortet.
Nein gab es von Amazon nicht. Ich wäre auch der erste, der drauf eingegangen wäre das war für mich das erste Mal als Kläger und ich denke nicht, dass das mein neues Hobby werden wird.
Ich behaupte mal, dass die meisten das so handhaben und das weiß Amazon auch. (bearbeitet)
Bewusst habe ich nicht gegen die AGB verstoßen. Ich denke noch immer nicht, dass man den Weiterverkauf von GS bzw. das Einlösen solcher wirksam per AGB verbieten kann, aber das tut hier nichts zur Sache.
Was unterscheidet denn den Fall von @besho_ groß von meinem?
Ihm hat Amazon ebenfalls Vorwürfe gemacht und ihm dann Geld ausgezahlt mit dem Unterschied, dass er eben alles bekommen hat.
Viele Vorwürfe Amazons konnte ich ebenfalls wiederlegen; manche konnte weder Amazon zu 100% beweisen noch ich vollständig wiederlegen.
Ich stelle dir die Frage nochmal:
Ist es okay, dass Amazon legal bezahlte Amazon GS einbehält?
Und:
Ist es okay, dass Amazon lügt also in E-Mails behauptet es gäbe keine Zahlungsrückstände und der Account würde zum Datum XY wieder freigeschaltet?
Nahezu 100% aus dem stationären Handel.
Die behalten sämtliches Guthaben bei einer Kontosperrung ein. Auch Guthaben, dass du direkt bei Amazon erworben hast.
Nochmal, es geht nicht um die Frage, ob die Sperrung berechtigt war oder nicht.
Es geht darum, ob Amazon im Falle einer Sperrung auf dem Account befindliches Guthaben einbehalten darf oder dieses auszahlen muss. (bearbeitet)
Zumindest ein meinem Fall war mit dem Guthaben alles in Ordnung. Ich habe es selbst gekauft (z.B. im Rewe, Edeka etc.) und hatte auch alle Belege dazu.
Ansonsten siehe oben meinen Post zu "Ursache und Wirkung".
Hast völlig Recht.
Nebenbei hat nun jeder Kneipe oder Onlineshop auch ein Hausrecht.
Allerdings ist es ein Unding, dass Amazon ein Konto kündigt UND Geld behält. Einfach alles. "Computer sagt: Nein". Ohne das man hier ein einzelnes Guthaben in Frage stellt. Bzw das man überhaupt was klären könnte.
Einfach Guthaben behalten und keine Kommunikation mehr => geht nicht!
Hmm also ich kann deinen Post nicht unterstützen. Stell dir vor Aldi erteilt dir Hausverbot. Du fragst einen Freund ob er für dich bei Aldi einkaufen geht und du gibts ihm auch dafür das Geld.
Als dein Kumpel dann an der Aldi Kasse steht, sagt die Verkäuferin zu ihm, tut mir leid sie erhalten Hausverbot und wir verkaufen ihnen nichts mehr, weil sie für eine andere Person Waren kaufen wollen, die bei uns Hausverbot hat.
Und genauso ist das in dem Amazon Fall auch.
Also diesen Aufwand mit Gutscheinen aufladen und an der Tankstelle dies durchzuführen nur um bei Amazon einkaufen zu können, werde ich nicht in Erwägung ziehen. Die Waren kann man dann wo anders etwas teuerer kaufen. Die verkaufen schließlich keine exklusiven Artikel und Prime Video und deren Dienste habe ich nie genutzt. (bearbeitet)
Absurd! Unglaublich!
Wenn Amazon die Vorwürfe nicht hätte beweisen können, hätte ich mich auf den Vergleich nicht eingelassen.
Auch du verwechselst hier die Frage, ob die Sperrung berechtigt war, mit der Frage, ob Guthaben im Falle einer Sperrung einbehalten werden darf. Das sind zwei verschiedene Fragestellungen, die jeweils gesondert zu betrachten sind.
Retouren bei Amazon dauern ewig. Laut Sendungsverfolgung ist meine Retour seit dem 31.03. ab Paketzentrum zugestellt. Immer noch steht im Kundenkonto: Ihre Rückerstattung wird veranlasst, sobald wir Ihren Artikel erhalten haben. Ich hasse Retouren bei Amazon. Da bestelle ich eigentlich nur noch, wenn ich mir sicher bin, den Artikel auch behalten zu wollen und schon gar nicht irgendwelchen teuren Elektroartikel für den Eigengebrauch. In meinem Fall hat er eben einfach nicht gepasst.
Edit: Es gab Probleme bei der Bearbeitung der Rücksendung. Jetzt soll ich einen Vorfallsbericht ausfüllen. Ich bin gespannt. Habe schon Angst, dass Mein Konto jetzt aus windigen Gründen gesperrt wird. geht um 13€. Gott sei dank nicht mehr. Ich sags ja: Retouren bei Amazon sind eine Katastrophe. (bearbeitet)
Interessant finde ich echt, dass du @over_nine_thousand dich als Beschuldigter genötigt sahst, die Behauptungen von Amazon zu widerlegen.
Man stelle sich das vor Gericht vor "du hast deinen Nachbarn bestohlen/betrogen/ermordet. Wenn es nicht stimmt, beweise es"
Kenne das andersrum. Der Kläger muss beweisen, dass es so ist.
Weshalb hast du dich darauf eingelassen und nicht Amazon aufgefordert, die Behauptung zu beweisen?
Glaube kaum, dass sie das gekonnt hätten.
Am besten verständlich ist das evtl. mit ein paar Beispielen:
1. Die Behauptung, ich sei Betreiber illegaler Filesharingseiten habe ich mit einem "Nein" abgewiesen. Wie soll ich hier auch das Gegenteil beweisen außer einfach sagen, dass es nicht stimmt. Soll Amazon diese Informationen doch an die Behörden weitergeben wenn sie wirklich dran glauben.
Mehr als die Unterstellung kam dazu auch nicht von Amazon.
2. Amazon hat den "legalen Erwerb" der GS angezweifelt.
Ich habe daraufhin eine Rechnung von der Person von der ich die GS abgekauft hatte vorgelegt und Amazon meinte, diese würde nicht den legalen Erwerb beweisen.
Vermutlich hätten Amazon nur die einzelnen Kaufnachweise der einzelnen GS der "autorisierten Händler" gereicht, welche ich jedoch nicht hatte.
Eigentlich eine Bullshitbehauptung, da Amazon doch selbst sehen kann, ob die GS legal erworben wurden oder ob jemand hier z.B. mit geklauten Kreditkarten gezahlt hat.
Wie du im Threadverlauf sehen kannst glauben einige User noch immer, genau das sei das Problem -> Ich bin anderer Meinung.
Abkaufen von GS von Privatpersonen sollte definitiv legal sein sofern die GS korrekz bezahlt wurden, aber (Fun Fact, auch siehe Eingangspost) es würde trotzdem gegen die AGB verstoßen:
Wenn du mir jetzt einen Amazon GS verkaufst und ich ihn einlöse, verstoße ich gegen die AGB von Amazon, denn du bist kein autorisierter Händler (davon gehe ich mal aus ).
3. Amazon behauptete, die Summe der GS Einlösungen wäre auffällig hoch.
Egal wie hoch sie nun war hier fehlt einfach der Vergleich sprich, was ist denn "hoch"?
Wenn mal wieder eine Aktion von Wunschgutschein o.ä. auf mydealz gepostet wird laden einige User sicherlich auch hohe vierstellige Summen auf ihr Amazon Konto und ich sehe da auch kein Problem.
Worauf ich hinaus möchte:
Scheinbar ist es kein Problem, auch als Beklagter solche Behauptungen aufzustellen.
Sofern man die Behauptungen entkräften kann sehe ich da kein Problem das spricht ja für den Kläger/mich. Hat mir hier nur nichts gebracht^^
Die Behauptungen nicht zu entkräften, hätte mir jedenfalls einiges an Zeit und Nerven erspart denn die Infos zusammenzusuchen/aufzubereiten dauert halt wer führt schon Buch über seine GS Einlösungen auf verschiedenen Portalen?
EDIT
Für den Fall, dass der Post etwas an deiner Frage vorbeiging:
Ob Amazon nun valide Punkte gehabt hätte oder nicht und auch ob meiner valid war oder nicht spielte hier leider keine Rolle, da es zu keinem Urteil kam.
Amazon kann dieses Spielchen theoretisch mit jedem machen, der nicht gewillt ist, vor Gericht noch einen Schritt weiter zu gehen.
Und ja das ist eine sehr unbefriedigende Antwort^^ (bearbeitet)
War hier genauso.
Ich würde den Support nichtmal als unfähig bezeichnen sondern vermute, dass die diese Informationen gar nicht einsehen konnten.
Ich hatte damals mindestens drei E-Mails mit einem konkreten Datum der Freischaltung bekommen - der Account wurde nie freigeschaltet.
Auch das von Amazon einbehaltene Guthaben konnte der Support am Telefon nicht einsehen für die hatte das Konto einen Guthabenstand von 0,00€.
Done.
Jetzt hat er diese Information ja nachgeliefert und sie entspricht so ziemlich meiner Vermutung.
Meinen letzten Post dazu habe ich entsprechend angepasst danke für den Hinweis.
Korrekt.
Die Sperrung machte alle mit dem ebenfalls dadurch gesperrten Account meines Mitbewohners verbundenen Smart-Geräte erstmal unbrauchbar*
* die Geräte ließen sich mit einem anderen Amazon Account verbinden und liefen dann wieder.
Das kann ich bestätigen. (bearbeitet)
was ist denn Trade-In Zeiten?
Das war deren Momox.
Ich pfeiff einfach auf den Laden. Das ist in meiner Wahrnehmung ein Geschäfsgebaren unter alle Schublade. Zumindest ein Hinweis an meinen Kumpel hätte doch erfolgen können, dass er für einen ehemaligen Amazon Kunden bestellt, dessen Konto gesperrt wurde.
Dann hätte er die Möglichkeit gehabt etwas zu ändern. Aber doch nicht einfach direkt sperren. (bearbeitet)
Zu deinem Hausverbot Vergleich:
Hinkt!
Wenn du in nem offline Laden Hausverbot bekommst und deine Freunde dann für dich einkaufen was ist daran verkehrt?
Und strafrechtlich relevantes Verhalten sehe ich hier von keinem beider Parteien.
Dass er viele Retouren hatte ist halt unnötig und ein bekannter Sperrgrund, aber doch nicht strafrechtlich relevant.
Finde ich übrigens nett den neuen Textbaustein von Amazon ^^
Du kannst einen beliebigen Namen nehmen, aber beim Konto kann es schwierig werden ja.
Was auch noch geht:
Das Amazon Konto an einer Tankstelle direkt mit Guthaben aufladen (Nein ich spreche nicht vom Kauf einzelner Gutscheine).
... Dann hast Du aber das Problem, dass das Geld weg ist falls sie dich nochmal sperren ^^ (bearbeitet)
Und danke für Dein Durchhalten gegen den Riesen, machen sicher nur die wenigsten
Vielleicht bringt der Thread wenigstens wieder ein paar dazu, Ihr Konsum Verhalten zu überdenken
amazon vertraut man besser nicht.
Weil Wir hier bei mydealz sind
Ich werfe dir übrigens nicht vor, wissentlich was zu verschweigen - aber bei privat angekauftem Guthaben wirst du dir halt was eingefangen haben, entweder gecarded oder aus sonstigen AGB-widrigen Quellen. (bearbeitet)
Das Guthaben stammte teilweise aus Deals, die ich über Mydealz entdeckte und war teilweise privat angekauft."
Auch der Rest klingt schon ziemlich auffällig
So oder so ist es aber ein Unding vom Amazon Konten zu sperren und Guthaben einzubehalten.
Einfrieren von bestimmten Guthabenzahlungen wäre hier angebrachter. Dann kann man die ja abklären. Aber so direkt alles auf Null....
Aber Hut ab, das Du das durchgezogen hast und gratz zum Erfolg.
Und danke für das teilen hier!
Die Moral von der Geschichte ist, dass, was zu gut erscheint um wahr zu sein, es zumeist auch ist. Gar nicht so viel neues eigentlich (bearbeitet)
Betrug bedingt eine Vermögensverlagerung vom Opfer zum Täter oder zu einem Dritten. Liegt hier nicht. Auch ansonsten ist keinerlei strafrechtlich Bedeutung erkennbar. Verstoß gegen AGB oder Verträge ist keine Straftat.
Der Freund ist als Besteller und Zahler aufgetreten, der Suppenmann als Empfänger. Solange Amazon nicht gerade eine marktbeherrschende Stellung erlangt, können sie natürlich und ohne jede Begründung Kunden/Empfänger/Zahlungsmethoden/Bestellungen/Zustellarten ablehnen, auch für die Zukunft. Bezahltes Guthaben dürfen sie natürlich nicht eigenmächtig einbehalten.
Vom Freund an bekannte/gesperrte Name/Adresse/Packstationszugang liefern zu lassen, war aber schon nicht gerade klug. Falls der Versand an jemand anderes nicht praktikabel ist, dann könnte die Bestellung des Freundes doch einfach an den zum Gesperrten nächsten Amazon-Locker gehen. Der Freund gibt dem Gesperrten den Abholcode und fertig.
Gewagte These. Beruht auf eigenen Erfahrungen, hoffe ich.
Weil man dadurch viel Geld sparen kann.