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Gepostet vor 22 Stunden

Autoverkauf, Handyverkauf: Steuerpflichtig?

Hi, ich brauche mal kurz Euer Wissen.

Muss ich bei den 2 folgenden Fällen den Gewinn versteuern?

1. Ich will meinen 8 Jahre alten Seat privat verkaufen - Er wurde nie gewerblich genutzt

2. Als Freiberuflicher (Therapeut) schließe ich hier per mydealz einen Handyvertrag ab. Ich gebe die monatlichen Tarifkosten als "Ausgabe" bei der Gewinnüberschussrechnung an. Das neue Handy, was es von dem Distributor für x€ dazu gab, verkaufe ich bei Kleinanzeigen für 300€ - Muss ich auf diese 300€ irgendwie steuern bezahlen?

3. Ich lese immer davon, dass wenn man Sachen verkauft, eine Freigrenze für 600€/Jahr/Person für den Gewinn existiert.
Ist dieser Gewinn wirklich Gewinn? Oder meint man generell den vollen Verkaufspreis?
Beispiel: Ich verkaufe nach 2 Jahren eine Konsole. Ich zahlte selber 300€, ich verkaufe sie nun für 200€ - Zählen die 200€ nun als Gewinn, den ich ab 601€ versteuern müsste, oder ist der Gewinn ja eigentlich -100€ und es fällt gar nicht ins Gewicht?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen
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14 Kommentare

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  1. Argon's Profilbild
    Jeder Selbstständiger/Freiberufler, der offensichtlich nicht ausreichende Ahnung von Steuern hat, sollte sich diese Fragen gar nicht stellen.
    Gehe zu deinem Steuerberater (falls du keinen hast, suche dir dringend einen) und kläre das beim Profi.

    Hier auf mydealz wirst du keine verlässlichen Antworten bekommen. (bearbeitet)
  2. levces's Profilbild
    Bei 1.) nein
  3. Nagener99's Profilbild
    Bei 2. ja eigentlich schon sofern du 100% ansetzt. Wird aber vermutlich niemand machen und auch niemand nach fragen

    Zu 3. Gewinn bedeutet nur der Überschuss. (bearbeitet)
  4. Ray_of_Light's Profilbild
    1. Ich will meinen 8 Jahre alten Seat privat verkaufen - Er wurde nie gewerblich genutzt

    Da musst du mir mal erklären, wie du dann damit Gewinn machst
    Gewinn bedeutet in deinem Fall, dass du für deinen Seat mehr bekommen würdest, als du damals dafür gezahlt hast. Das bezweifle ich.

    3. Ich lese immer davon, dass wenn man Sachen verkauft, eine Freigrenze für 600€/Jahr/Person für den Gewinn existiert.
    Ist dieser Gewinn wirklich Gewinn? Oder meint man generell den vollen Verkaufspreis?
    Beispiel: Ich verkaufe nach 2 Jahren eine Konsole. Ich zahlte selber 300€, ich verkaufe sie nun für 200€ - Zählen die 200€ nun als Gewinn, den ich ab 601€ versteuern müsste, oder ist der Gewinn ja eigentlich -100€ und es fällt gar nicht ins Gewicht?

    Wenn du etwas privat verkaufst, erzielst du in der Regel nie Gewinn, außer z.B. bei Sammlerstücken, die mit der Zeit an Wert gewinnen oder diese Scalper, die Ware aufkaufen, die kaum zu bekommen ist und diese dann teurer verkaufen.
    Beim Beispiel deiner Konsole sind die 200€ kein Gewinn, sondern der Erlös. Würdest du sie für 350€ verkaufen, hättest du 50€ Gewinn erzielt.


    2. Als Freiberuflicher (Therapeut) schließe ich hier per mydealz einen Handyvertrag ab. Ich gebe die monatlichen Tarifkosten als "Ausgabe" bei der Gewinnüberschussrechnung an. Das neue Handy, was es von dem Distributor für x€ dazu gab, verkaufe ich bei Kleinanzeigen für 300€ - Muss ich auf diese 300€ irgendwie steuern bezahlen?

    Bei Selbständigkeit musst du jeden Verkauf aus deinem Pool von angeschafften Dingen, als Einnahme aufführen. Hast du als Therapeut Dinge angeschafft, die du für deine Tätigkeit brauchst, schreibst du diese ab. Verkaufst du davon z.B. etwas nach einer gewissen Zeit, dann wird der Erlös vom Verkauf mit dem Restwert gegengerechnet. Also hat z.B. eine Sache noch einen Restwert von 100€ und du verkaufst es aber für 150€, dann hast du Gewinn erzielt.
    Bei deinem Handy gibst du ja den Tarif als Ausgabe an (in dem Tarif sind ja normalerweise die Kosten des Handy mit drin) und wenn du dein Handy verkaufst, musst du den Erlös als Einnahme angeben.

    Aber irgendwie frage ich mich gerade, wie du das alles selbst machen möchtest, wenn du anscheinend keinerlei Ahnung hast, wie das eigentlich abläuft (bearbeitet)
  5. darthkeiler's Profilbild
    Bitte erst einmal den Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz googeln.

    Dann ebenfalls nach "Gewinn Privatverkauf versteuern" googeln.

    Es steht heutzutage alles für den nicht BWLer verständlich im Internet.

    Zur Handyfrage: Du hast ja eine Rechnung für das Handy bekommen (unabhängig vom Vertrag). Wenn Du diese Rechnung auch als Ausgabe geltend gemacht hast, dann ist die Einnahme des Verkaufes Deiner Tätigkeit zuzuschreiben. Hast Du es privat gekauft und verkaufst es jetzt wieder, dann zählt die positive Differenz zu Deinen 600,- Gewinnfreibetrag aus Privatverkäufen.
    Ist das Handy in Deinem Vertrag übrigens subventioniert (Du zahlst also zusätzlich x€ im Monat für eine bestimmte Zeit), dann zählt es auch zu Deiner unternehmerische Tätigkeit und es gehört Dir nicht privat.
  6. Coxynator's Profilbild
    Autor*in
    Dank Euch - Alles geklärt.

    Ich hab das mit Absicht so unwissend aus dieser Perspektive geschrieben.

    Hatte jahrelang ein Steuerberater, der nicht mehr wusste als ich, da kann ichs auch alleine machen. Klar, am Anfang gabs da ein paar Ungereimtheiten, aber nix gravierendes, und mit der Zeit wird man immer "geübter".
    Mach das nun schon ein Jahrzehnt allein. Also allein mit einer Steuersoftware

    Zudem sind ja selbst die Finanzämter mit Anwälten in Gerichtsprozessen verwickelt, weil sie selber nicht alles wissen, und sich ums wording streiten... (bearbeitet)
  7. bytegetter's Profilbild
    Ob 1) Steuerpflichtig wird entscheidet das Finanzamt, wenn es davon Wind bekommt. Es gibt keine feste Grenze.

    Bei einem 8 Jahre alten Auto gehe ich von einem Wert von über 10.000€ aus. Da du ja eh ein Gewerbe hast solltest du deinen Steuerberater fragen.

    Quelle: Mit Anwalt und die dämlichen Briefe von der Steuerfahndung.
    Ray_of_Light's Profilbild
    Ob 1) Steuerpflichtig wird entscheidet das Finanzamt, wenn es davon Wind bekommt. Es gibt keine feste Grenze. Bei einem 8 Jahre alten Auto gehe ich von einem Wert von über 10.000€ aus.


    Du solltest dich mal informieren, was Gewinn eigentlich ist, bevor du sowas verbreitest.
    Und woher willst du wissen, was das Auto noch wert ist?
    Du weißt nicht, um welches Auto es sich handelt, in welchem Zustand es ist und ob er es damals neu oder gebraucht gekauft hat. Da einen Wert zu schätzen grenzt an hellseherischen Fähigkeiten.

    Da du ja eh ein Gewerbe hast solltest du deinen Steuerberater fragen.

    Nur weil man ein Gewerbe hat, bedeutet das nicht, dass man automatisch auch einen Steuerberater hat. (bearbeitet)
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