Gepostet 5 April 2023

Balkonkraftwerk + alter Ferraris Zähler

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an euch, vielleicht gibt es ja ein paar, die schon Erfahrungen damit haben.

Ich habe mir ein Balkonkraftwerk zugelegt. Schon am 01.03.2023 hab ich dem Netzbetreiber über ein Formular alle Daten dazu angegeben. Bisher gab es aber noch keine Reaktion darauf.

Nun zu meiner Frage:
Ich habe noch einen alten Ferraris Zähler. Ich hab schonmal getestet, ob alles funktioniert am BKW und dann gesehen, dass mein Stromzähler anfängt Rückwärts zu drehen. Ist natürlich schön, allerdings leider nicht legal
Muss ich jetzt aktiv werden und beim Netzbetreiber mal nachfragen?
Darf ich mein BKW schon einstecken oder muss ich warten? Gäbe es irgendwelche Konsequenzen?

Danke schonmal für eure Antworten
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32 Kommentare

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  1. docspengler's Profilbild
    Der rste Fehler war leider, das Formular des Netzbetreibers zu nutzen. Ich hoffe mal, dass da nix von kostenpflichtigem Zählertausch stand. Normalerweise lässt man dem NB nur einen formlosen Einzeiler zukommen, dass da jetzt eine Erzeugungsanlage am Netz mit 600 Wp betrieben wird, fertig.

    Ansonsten wartet man einfach ab. Wenn der Netzbetreiber der Meinung ist, den Zähler tauschen zu müssen, dann soll er es eben auf eigene Kosten machen.

    Steck das Ding dran und fertig.
    TobiA99's Profilbild
    Autor*in
    Okay ja dafür ist es wohl zu spät.

    Im Anmeldeformular stand aber:

    "Falls notwendig erfolgt ein

    Zählerwechsel auf einen Zweirichtungszähler. Dieser Wechsel erfolgt kostenlos."
    Also sollten da keine Kosten mehr kommen
  2. bernd1234fhdjf's Profilbild
    Du musst es anmelden, dann bekommst du in naher Zukunft einen neuen Zähler..
    In der Zwischenzeit ist es legal meine ich
    levces's Profilbild
    So sehe ich das auch. Den Zählertausch natürlich schön terminlich nach hinten schieben
  3. bastmast89's Profilbild
    Gibt auch teilweise Netzbetreiber die tauschen gar keine Zähler deswegen, du hast deine Pflicht erfüllt und fertig
  4. twinson's Profilbild
    Der Austausch ist kostenlos, soweit so gut, aber warum ein zweirichtungszaehler? Die Gebühr ist wesentlich höher und rechnet sich eigentlich nicht. Ich habe einen Einrichtungsgaehler installiert bekommen und verzichte auf Vergütung meines nicht direkt verbrauchten Überschusses
    TobiA99's Profilbild
    Autor*in
    Keine Ahnung
  5. jawas's Profilbild
    Soweit ich weiß nach den neueren Gesetzentwürfen dann auch bald legal, aber das wird sowieso nur noch wenige betreffen, da ja überall gewechselt wird. Ich wär chillig.
    quak1's Profilbild
    Bei Gesetztesentwürfen sind wir noch nicht oder hast du schon was entdeckt?
  6. jawas's Profilbild
    Ach dieses VDE-Papier meinte ich vde.com/de/…-pv
    Karl-Uwe's Profilbild
    Ja ja, die VDE...die ist schon ein Witzverein.
  7. DaKraken's Profilbild
    In dem Formular des Netzbetreibers hier steht:

    "Der Anlagenbetreiber bestätigt:

    Der Anlagenbetreiber klärt mit einem Elektrofachbetrieb vorab, ob ein Zählerwechsel ohne größere Umbaumaßnahmen an der Messtechnik möglich ist."

    Ist das legitim? Ist das nicht Aufgabe des Netzbetreibers? Will dem eigentlich nicht zustimmen. Wann soll sich das ganze dann noch rentieren wenn da erst Mal noch eine Elektriker ne Rechnung stellt...

    Jemand Ahnung?
    Karl-Uwe's Profilbild
    Es gibt keinen Formzwang.

    Melde dein BKW formlos per Mail bei deinen Netzbetreiber an inkl. Datenblatt vom WR und Modulen.

    MaStR nicht vergessen. (bearbeitet)
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